Damit meine ich nicht unbedingt den von der EU vorgegebenen Termin, sondern die absolute Dringlichkeit, dieser Art von Meeresverschmutzung endlich Einhalt zu gebieten. Die PDS-Fraktion stimmt für die Überweisung des Antrages federführend in den Umweltausschuss. – Danke.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 4/723 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss und den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, auf der Drucksache 4/738.
Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V –) – 3. ÄndG FTG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 4/738 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Freiheit für ,Frau Holle‘“, so titelte eine große Tageszeitung am Wochenende. Von „Paukenschlag“ und anderen Dingen war im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung die Rede. In der Tat, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt auf den ersten Blick bestimmt Dinge, die für unser Land wichtiger sind als die Öffnungszeiten von Videotheken, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zum Beispiel oder die finanzielle Situation vieler Kommunen und Landkreise.
Dennoch lohnt sich ein zweiter Blick auf dieses Thema. Der von den Fraktionen der PDS und SPD vorgelegte Gesetzentwurf will das Gesetz über Sonn- und Feiertage Mecklenburg-Vorpommern dahin gehend ändern, den Videotheken in unserem Bundesland eine Öffnung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 12.00 Uhr zu erlauben.
Mit den Öffnungsmöglichkeiten für Videotheken wird auch in Mecklenburg-Vorpommern dem Wandel in der gesellschaftlichen Anschauung über Sinn und Zweck der Sonn- und gesetzlichen Feiertage und dem deutlich in den Vordergrund getretenen Erholungscharakter dieser Tage Rechnung getragen.
Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen kurzen geschichtlichen Rückblick. Bis 1988 vermieteten Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen ihre Produkte. Ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. April 1988 untersagte dies. Im Zusammenhang mit der Diskussion zur Novelle des Filmförderungsgesetzes kam dann zehn Jahre später wieder Bewegung in diese Angelegenheit. Am 29. April 1998 fasste der Deutsche Bundestag folgende Entschließung:
Der Deutsche Bundestag regt an, eine Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, weil insoweit eine Schlechterstellung dieses Bereiches im Gegensatz zu allen anderen Arten von Unterhaltung (Filmtheater- und Theaterbesuche, Sportveranstaltun- gen usw.) vorliegt. Auf eine entsprechende Änderung der Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder ist hinzuwirken.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Gesetzesnovelle würden wir uns zudem in guter Gesellschaft befinden. Im Dezember 2000 wurde in Hamburg erstmalig in einem Bundesland die rechtliche Grundlage für die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen geschaffen. Schleswig-Holstein folgte ein Jahr später, Niedersachsen und Bremen erlaubten im ersten Quartal 2002 die Sonntagsöffnung, Berlin und Brandenburg folgten. Jüngst ist in Rheinland-Pfalz ein entsprechender Antrag eingebracht worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zurückblicken. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf kommt keinesfalls aus heiterem Himmel. Ich darf an das Zweite Gesetz zur Änderung unseres Feiertagsgesetzes erinnern, welches der Landtag in der dritten Legislatur am 17. Oktober 2001 beschlossen hat. Dabei ging es um die Lockerung der gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung der Feiertagsruhe am Volkstrauertag und am Totensonntag auf Initiative der Fraktion der CDU und um die Aufnahme des 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges auf Initiative meiner Fraktion.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Vorfeld dieser Novelle hatte die PDS mehrfach auf die Videothekenproblematik hingewiesen. Das Innenministerium hatte in diesem Zusammenhang auf rechtliche Lösungsmöglichkeiten außerhalb des Feiertagsgesetzes verwiesen, um dann aber im November 2001 festzustellen: „Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, ob ein solcher Weg einer rechtlichen Prüfung letztendlich standhalten könnte“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister, wenn Sie dann im Februar diesen Jahres feststellen, „Der Landtag hat bei der Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes in der letzten Legislaturperiode die Bundestagsempfehlung aus dem Jahr 1998 nicht aufgegriffen.“, dann mag dies formell nicht unzutreffend sein. Ein Stück Realität bleibt allerdings ausgeblendet. Anders ausgedrückt, wir hätten mit dieser Problematik schon ein gutes Ende weiter sein können.
Die Frage der Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen ist, wie bereits erwähnt, mit Sicherheit nicht die Hauptfrage mecklenburg-vorpommerscher Landespolitik, es sei denn, Mann oder Frau ist selbst Videothekar oder Videothekarin. Ich habe jedenfalls in der zurückliegenden Zeit kaum eine intensivere Lobbyarbeit im positiven Sinne des Wortes erlebt wie die Aktivitäten des IVD,
also des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.: Fachgespräche in den Arbeitskreisen, Brief an die Abgeordneten, Post an den Ministerpräsidenten, Unterschriftensammlungen und Übergabe an die Fraktionsvorsitzenden, Petitionen und die Ankündigung einer Volksinitiative.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesen Aktivitäten wird ersichtlich, die meinen es ernst und wir sollten sie ernst nehmen, vor allem die Argumente für eine Sonntagsöffnung der Videotheken. Diese Argumente sind:
Drittens. Es gibt eine Verbesserung des Wettbewerbsumfeldes, da andere Anbieter des Produktes Spielfilm wie Kino, Fernsehen, Kabelkanäle und so weiter bereits sonntags geöffnet hätten.
Und wenn die IHK zu Neubrandenburg zudem noch auf eine Spezifik dieser Frage in unserem Bundesland verweist, dann sollte auch dies unsere Diskussionen und letztendlich unsere Entscheidung beeinflussen. In einer Stellungnahme der IHK heißt es: „Gerade in einem ländlich strukturierten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist die Videothek oft die einzige Möglichkeit, Bürgern an ihrem Heimatort neue Filme zugänglich zu machen.“
Also ich zitiere noch einmal aus der Stellungnahme der IHK: „Gerade in einem ländlich strukturierten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist die Videothek oft die einzige Möglichkeit, Bürgern an ihrem Heimatort neue Filme zugänglich zu machen. Gleichzeitig erfordert das Selbstverständnis des Bundeslandes als Vorreiter im Tourismusgewerbe eine maximale Möglichkeit zur Dienstleistung auch in diesem Bereich.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Sinne des Dargelegten bitte ich Sie um Überweisung des vorgelegten Gesetzentwurfes. Vielleicht schaffen wir ja eine zügige Beratung, denn sich „Frau Holle“ an einem Adventssonntag anschauen zu können, ist vielleicht auch eine schöne Vorstellung. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Ringguth für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Als dieses Hohe Haus in der letzten Legislaturperiode – und das war genau der 17. Oktober 2001 – das bereits Zweite Gesetz zur Änderung über Sonn- und Feiertage beschloss, war die dem aktuellen Gesetzentwurf von PDS und SPD offensichtlich zugrunde liegende Novellierung des Filmförderungsgesetzes schon über drei Jahre alt. Die damals also schon drei Jahre alte Anregung des Deutschen Bundestages, eine Öffnung von Videotheken auch an Sonnund Feiertagen zu ermöglichen, weil insoweit eine Schlechterstellung eines Bereiches im Gegensatz zu allen anderen Arten von Unterhaltung, zum Beispiel Filmtheater, Theater, Sport und so weiter, vorläge, und die Forderung, auf eine entsprechende Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes der Länder hinzuwirken, haben jedenfalls die Debatte zum Zweiten Änderungsgesetz ebenso wenig erreicht wie die seinerzeit durchgeführte öffentliche Anhörung. Dass dies ein wenig anders war, Herr Ritter, habe ich eben zum ersten Mal gehört. Das war nicht den Unterlagen zu entnehmen.
Es ist und bleibt aber, meine Damen und Herren, der Fakt, dass das außerordentlich bedauerlich ist. Das ist deshalb so bedauerlich, vielleicht weniger, weil die eben bei der Einbringung gehörten Argumente eigentlich schon 2001 wenig Neuigkeitswert besessen haben, sie waren damals schon drei Jahre alt, sondern vielmehr und grundsätzlich eigentlich deshalb, meine Damen und Herren, weil ein so sensibles Gesetz wie das Gesetz über Sonnund Feiertage in so kurzer Zeit nun abermals eine mit der Novellierung verbundene weitere Einschränkung der Feiertagsruhe erfahren soll. Der so zwangsläufig entstehende Eindruck einer fortschreitenden Aufweichung des Feiertagsgesetzes sollte niemanden von uns dann mehr besonders verwundern. Gerade in Zeiten, wo vermeintlich jede gesetzliche Regelung auf den viel zitierten Prüfstand gehört, sollten wir uns, meine Damen und Herren, der jahrhundertealten Tradition und der tiefen Verwurzelung des besonderen Schutzes der Sonn- und Feiertage in den christlichen Werten unserer Gesellschaft bewusst sein.
der Innenminister Herr Dr. Timm hat in seiner Rede am 7. März 2001 zu Recht darauf hingewiesen, „dass die öffentliche Ordnung unseres Landes auf der Tradition des christlichen Abendlandes beruht.“
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD stellt, nüchtern betrachtet, mit der Erweiterung von Ausnahmen vom Arbeitsverbot nach Paragraph 4 einen weiteren Abbau des Sonn- und Feiertagsschutzes dar.
Dazu gibt es – und das wird Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, wenig wundern – unterschiedliche Auffassungen innerhalb der CDU-Fraktion. Dabei können viele Argumente für eine Sonntagsöffnung, meine Damen und Herren, durchaus auch von Teilen meiner Fraktion