Stimmenthaltungen? – Damit ist eine Überweisung zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Bildungsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei einer Stimmenthaltung der PDS und bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung an Beamte und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/722.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung an Beamte und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Sonderzahlungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – SZG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/722 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Nur mal vorweg, die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes hat mir keinen Spaß gemacht!
Meine Damen und Herren, die Personalausgaben sind der größte Ausgabenblock unseres Landeshaushalts. Er ist deutlich größer, als er nach Vergleichsrechnungen mit den westdeutschen Bundesländern sein dürfte.
Das ist eine hier im Landtag allgemein bekannte Tatsache. In meiner Einbringungsrede zum Doppelhaushalt 2004/2005 habe ich das noch mal ausführlich erläutert. Die Konsolidierung unseres Haushalts erzwingt also insbesondere Eingriffe in die Personalausgaben. Wenn der Kelch betriebsbedingter Kündigungen an uns vorübergehen soll, müssen wir alle anderen Maßnahmen nutzen. Wir müssen dann alle mit etwas weniger auskommen. Das habe ich auch den Polizisten heute früh gesagt, die vor der Tür demonstriert haben.
Einen Schritt in diese Richtung stellt das heute vorgelegte Sonderzahlungsgesetz dar, das auf entsprechenden Öffnungsklauseln des Bundesbesoldungsrechts beruht. Danach können die Länder das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld für ihre Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter eigenständig regeln.
Mit dem Entwurf des Sonderzahlungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern, der Ihnen vorliegt, macht die Landesregierung von dieser Möglichkeit Gebrauch. Das Urlaubsgeld von bisher rund 255 Euro soll ab 2004 gestrichen und das Weihnachtsgeld bereits ab 2003 abgesenkt werden. Diese Kürzungen werden nicht nur für Beamte und Richter, sondern selbstverständlich auch für die Mitglieder der Landesregierung vorgenommen. Das Urlaubsgeld wurde an die Minister schon in der Vergangenheit nicht gezahlt.
Von dieser Öffnungsklausel machen alle Ostländer und alle Westländer Gebrauch – deutschlandweit. Das ist keine Frage der politischen Couleur,
(Lorenz Caffier, CDU: Dabei haben die Minister Erholung nötig! Dabei haben die Minister Erho- lung nötig! – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Meine Damen und Herren, die jeweilige Opposition hat es da bekanntermaßen einfach. Diese Bemerkung macht schon deutlich, dass die Kürzung keine Kritik an den Beamtinnen und Beamten des Landes ist. Im Gegenteil: Ich möchte hier deutlich sagen, dass die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – und darunter natürlich auch die Beamten – sehr gute Arbeit leisten.
Ihre Leistungsbereitschaft erlebe ich täglich als vorbildlich. Ich appelliere an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst von Mecklenburg-Vorpommern, diesen Einsatz auch weiterhin zu zeigen. Sie tun es nicht für die jeweilige Regierung, sie tun es für das Land.
Sie dürfen mir glauben, meine Damen und Herren, es fällt der Landesregierung nicht leicht, das Weihnachtsgeld zu kürzen und das Urlaubsgeld zu streichen. Es bleibt uns aber keine andere Wahl. Die Absenkung des Weihnachtsgeldes wird bei uns aber sozial gestaffelt. Das heißt, bis zur Vergütungsgruppe A 9 werden 45 Prozent, bis zur A 13 werden 42,5 Prozent und für alle darüber werden 40 Prozent der Dezemberbezüge 2002 (West) gezahlt. Ergebnis: Kein Beamter mit Ostbesoldung wird 2003 und 2004 auf das Jahr gerechnet absolut weniger verdienen. Beamte mit Westbesoldung müssen absolut mit weniger auskommen als sie bisher hatten. Dieser Einschnitt führt zu einer West-Ost-Angleichung beim Weihnachtsgeld. So viel zu den Beamten.
An die Adresse der Angestellten wiederhole ich meine Überlegungen aus der Haushaltsrede und sage: Wenn wir den Beamten diese Kürzungen zumuten, können die Tarifmitarbeiter, also Angestellte und Arbeiter, nicht außen vor bleiben. Ich trete dafür ein, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch für die Tarifmitarbeiter entsprechend angepasst wird. Eine andere Möglichkeit wäre eine Verkürzung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, wie zum Beispiel in Berlin.
Meine Damen und Herren, wir leben insgesamt in einer Zeit der Umbrüche. Es geht nicht mehr darum, Zuwächse zu verteilen, sondern unvermeidliche Eingriffe sozial gerecht und rechtzeitig vorzunehmen. Es geht also nicht mehr um das Ob, sondern es geht um das Wie. Die technischen Vorläufe für die Umsetzung des Sonderzahlungsgesetzes, also der Kürzung des Weihnachtsgeldes noch in diesem Jahr, erfordern eine sehr zügige Entscheidungsfindung hier im Parlament. Deshalb bitte ich um Überweisung und darum, dass dieses Gesetz in Zweiter Lesung abschließend noch im Oktober verabschiedet wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von jeweils fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Dr. von Storch für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch wir stimmen der Überweisung dieses Gesetzentwurfes an die Ausschüsse zu. Auch wir verschließen uns nicht der Notwendigkeit, unseren Landeshaushalt zu konsolidieren. Wir haben uns mit dem Entwurf befasst. Wir freuen uns, dass wir aufgrund der Öffnungsklausel die Möglichkeit und die Flexibilität bekommen haben, hier eigene Entscheidungen für unser Land zu treffen.
Wir wollen uns aber klar machen, dass wir – und Frau Ministerin hat das angedeutet – Einsparungen nicht mit dem Rasenmäher vornehmen können, sondern wir werden sehr wohl darauf achten, dass es soziale Differenzierungen geben muss.
Auch ohne die Demonstration, die wir heute Morgen erlebt haben, steht für uns fest, dass wir im Vollzugsdienst unserer Landesmitarbeiter, in der Polizei, im sonstigen Vollzugsdienst zu dem übrigen mittleren Dienst differenzieren müssen.
Wir werden deshalb hier unser besonderes Augenmerk darauf richten, ob das, was Sie uns vorschlagen, eigentlich der Gerechtigkeit entspricht, die wir unseren Mitarbeitern in ihren besonderen Treueverhältnissen zu unserem Staat schuldig sind. Darauf legen wir großen Wert.
Wir haben unterschiedliche Auswirkungen in der Öffnungsklausel in den verschiedenen Ländern. Wir haben sehr schnell – und das begrüße ich – ein solches Sonderzahlungsgesetz als Entwurf bekommen. Lassen Sie mich sagen, dass ein erster Blick auf das Gesetz deutlich macht, dass es, meinen wir, mit sehr viel Bürokratie und Vollzugsaufwand verbunden ist.
Das werden wir sehr sorgfältig prüfen. Wir meinen, wenn wir uns alle der großen Aufgabe verschrieben haben, Gesetze zu vereinfachen, Bürokratie und damit Ausgaben zu sparen, dann gilt das auch für ein solches neues Gesetz.
Ein Punkt, meine Damen und Herren, beschäftigt uns sehr. Wir alle wissen um die Verantwortung für unseren Haushalt, das hat die Frau Ministerin in ihrer Haushaltsrede auch zum Ausdruck gebracht, dass wir uns ganz besonders der Ausgabensituation unseres Landes widmen müssen. Dennoch warne ich ganz generell vor einer – ich nenne es mal so – aggressiven Sparmentalität.
Das alleine kann es nicht sein. Wir werden sehr differenzieren müssen und wir werden auch in den Haushaltsberatungen genügend Gelegenheit haben, uns damit zu befassen. Wir wollen deshalb der Überweisung so zustimmen, wie vorgeschlagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte zur Situation unserer Kommunen hat ja gezeigt, dass die Opposition den Sparwillen der Landesregierung angezweifelt hat. Ich wäre sehr froh, wenn wir an dieser Stelle
Wir sind gezwungen – Frau Ministerin hat es bereits gesagt –, erforderliche Maßnahmen zur Konsolidierung einzugehen und sie auszuschöpfen. Und zu diesen Maßnahmen, die wir vorhaben, gehören neben den geplanten Stellenreduzierungen auf 38.500 Stellen im Jahr 2006 zusätzliche Einsparungen über die Personalbudgetierung in den Häusern und damit auch Einsparungen bei den Personalausgaben. Dazu gehört auch die heutige Entscheidung und sie ist politisch natürlich brisant. Aber bei einem Anteil von 26 Prozent der Personalausgaben am Gesamtetat kann dieser Etatposten eben nicht ausgeschlossen werden. Deshalb werden wir die Solidarität der Bediensteten des Landes einfordern müssen. Wir wollen, dass auch zukünftig betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden können,