Protocol of the Session on September 10, 2003

(Heiterkeit bei Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff)

und zwar als wir diese 1995 in das Gesetz geschrieben haben. Da wollten Sie uns überzeugen und haben mit Ihrer Fraktion dagegengestimmt, dass wir dieses Instrument von Bürgerbeteiligung und von Rundfunk überhaupt in das Gesetz mit reinnehmen.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Immer schön bei der Wahrheit bleiben!)

Herr Rehberg, ich freue mich auch sehr, dass Sie heute sagen, Medienkompetenzförderung ist notwendig!

(Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist völlig falsch, was Sie sagen! – Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff: Ja, ja, ja.)

Ich sage Ihnen ganz eindeutig, Herr Rehberg, wenn man ein Ziel hat und man weiß, dass man dieses Ziel nur erreichen kann, wenn man woanders etwas wegnimmt, dann muss man sich klar entscheiden und sagen, was will ich. Wir Sozialdemokraten ringen um diese Position. Aber ich freue mich, dass der Wirtschaftsminister unseres Landes gesagt hat, dass er bereit sei, die filmwirtschaftliche Förderung mit Mitteln der Filmwirtschaft voranzubringen. Diese Diskussion ist im Augenblick nicht weiterbetrieben worden. Ich sage Ihnen aber: Wir Sozialdemokraten haben diese Diskussion nicht aufgegeben. Wir wollen die Offenen Kanäle doch nicht zurückfahren oder einschränken.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, Frank Ronald Lohse, SPD, und Torsten Koplin, PDS)

Wir haben gesetzliche Grundlagen, da können wir gar nicht ran.

(Torsten Koplin, PDS: Richtig.)

Aber die Frage ist doch: Macht es nicht Sinn, dass die Mittel, die man in der Landesrundfunkzentrale hat, und zwar 3.000 Euro, 5.000 Euro, 10.000 Euro oder 15.000 Euro, für einen anderen Zweck bündelt? Der Zweck heißt wirtschaftliche Filmförderung. Das ist doch die Frage, um die es hier geht. Ich habe großes Vertrauen in die CDU-Fraktion, dass sie auf diesem Wege nicht weiter blockiert, denn wir wollen gemeinsam nichts an Bürgerfernsehen und Bürgerrundfunk reduzieren. Ich weiß um das hohe Gut. Wir Sozialdemokraten waren diejenigen, die dieses in den neunziger Jahren in unser Gesetz gehoben haben. Wir wären ja Toren, wenn wir dieses wieder zurücknehmen wollten. Das wollen wir nicht. Aber wir wollen den Dreh- und den Filmstandort Mecklenburg-Vorpommern stärken.

Eine letzte Anmerkung: Ich freue mich sehr, dass die Staatskanzlei den Schritt gegangen ist und die Dienstaufsicht für den Direktor der Landesrundfunkzentrale aus der Staatskanzlei entfernt hat und an das demokratische Gremium der Landesrundfunkzentrale übergeben hat.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU)

Ich erinnere mich noch, dass wir Sozialdemokraten 1993 sehr darum gerungen und gesagt haben, dass es ja wohl nicht sein kann, dass eine Institution, die für den Rundfunk eine so große Verantwortung hat, rechtsaufsichtlich durch den Ministerpräsidenten beaufsichtigt wird. Die CDU hat damals schon gesagt, das sei so in Ordnung. Wir haben diesen Zustand jetzt beendet. Ich freue mich, Herr Dr. Born, dass Sie dem auch zustimmen.

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU: Ja, mit Freude.)

Es ist für mich ein Zeichen von Staatsferne, wenn die Landesregierung ganz deutlich bekundet, dass wir in Rundfunkfragen ein Höchstmaß an Staatsferne praktizieren wollen. Dieses tun wir mit der Veränderung. Ich bin sehr froh darüber, dass uns dieses gelungen ist.

Ich schaue auf meinen Zettel, meine Damen und Herren, und ich glaube, das Wichtigste ist gesagt. Ich bitte Sie aber, wenn wir über Filmförderung in diesem Lande reden, begleiten Sie die Bemühungen, die auf diesem Wege sind, nicht mit Argwohn und vermuten Sie nicht dahinter böse Absicht. Nur, ich sage auch, wenn man knappe Kassen hat, muss man sich entscheiden, was man will. Ich werbe sehr dafür, dass alle Fraktionen in diesem Hause – und ich schaue auch meinen Koalitionspartner da mit großer Hoffnung an –,

(Angelika Gramkow, PDS: Nee!)

die politischen Entscheidungen nicht davon abhängig machen, in welchem Maße uns denn ein starker Wind entgegenweht.

(Angelika Gramkow, PDS: So machen wir nicht Politik! – Andreas Bluhm, PDS: Das haben Sie noch nie gemacht! – Angelika Gramkow, PDS: Das ist aber eine sehr krasse Unterstellung!)

Wenn man politisch etwas will, muss man auch den Mut haben, Widerstände zu überwinden. Wenn wir dieses in anständiger Weise und mit guten Argumenten tun, denke ich, dass uns auch der Koalitionspartner folgen

wird. Wir haben ja durchweg gute Erfahrungen miteinander gemacht und ich hoffe, wir werden auch in Zukunft gute Erfahrungen machen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Friese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Bluhm von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf die Hoffnung komme ich noch mal.

Mit dem vorliegenden Zweiten Änderungsgesetz werden vor allem zwei Punkte umgesetzt: erstens eine landesrechtliche Umsetzung des JugendmedienschutzStaatsvertrages und zweitens die Umsetzung von praktischen Erfahrungen, wie sie sich aus der Arbeit mit dem zurzeit gültigen Gesetz ergeben haben.

Zu Erstens: Mit dieser Novellierung des Landesrundfunkgesetzes wird – meine Vorredner gingen darauf ein – die Neuregelung des Jugendschutzes in Landesrecht umgesetzt. Dieses wird auch von einer breiten gesellschaftlichen Öffentlichkeit und von vielen Rundfunkexperten gewürdigt. Dazu gehört auch die mit dem Paragraphen 24 vorgesehene Verpflichtung für alle landesweiten Rundfunkveranstalter zur Bestellung eines oder einer Jugendschutzbeauftragten. Nun, damit werden allerdings nicht automatisch die wohl jeden Tag zu hörenden Plattheiten und obszönen Anzüglichkeiten in den privaten Rundfunksendungen unseres Landes der Vergangenheit angehören, aber ein Stückchen mehr für die Berücksichtigung von Kinder- und Jugendschutzinteressen wird wohl die Einführung dieses Beauftragten schon sein.

Zu Zweitens, zu der Umsetzung praktischer Erfahrungen: Insbesondere gilt dies in Bezug auf Verwaltungs- und Einrichtungsrundfunk auf die rechtliche Klarstellung der Einspeisung lokaler Fernsehprogramme, die eine Ersteinspeisung ist, die Konkretisierung der Pflichten von Kabelnetzbetreibern, die dienstrechtliche Neuregelung der Wechselbeziehungen von Landesrundfunkausschuss und Direktor der Landesrundfunkzentrale, eine ganze Reihe weiterer Fragen wie Umsetzung der Regelungen von Datenschutzgesetzen des Bundes und der EU, die Konkretisierung zu Regularien der Erhebung der Rundfunkabgabe, die ja nicht ganz unumstritten insbesondere durch anhängige Gerichtsentscheidungen ist. Es geht um die Erweiterung der Rundfunkveranstalter durch Einbeziehung der Universitäten und Hochschulen. Es geht um die Regelungen zur Verbreitung der niederdeutschen Sprache und viele weitere Detailregelungen. Alles in allem ein aktualisiertes Gesetz mit weiten Gestaltungsmöglichkeiten für einen modernen Rundfunk auch in MecklenburgVorpommern.

Und in diesem Zusammenhang möchte ich natürlich auch darauf eingehen, was nicht mit diesem Gesetz novelliert wurde, nämlich ein diskutierter und in der Öffentlichkeit – so kann man es ja fast sagen – verrissener Vorwegabzug, der eingeführt werden sollte. Hier bleibt die geltende Regelung mit den bisher 20 Prozent entsprechend der auch bisher praktizierten Aufteilung.

(Torsten Koplin, PDS: Das ist sehr gut.)

Ich denke, diese Regelung ist vernünftig und sie zeigt, dass auch ein Anhörungsverfahren schon auf der Regierungsseite zu entsprechenden Konsequenzen in dem Gesetzentwurf führt. Das ist ein guter Ausdruck demokratischer Mitwirkung der entsprechenden Anzuhörenden.

(Angelika Gramkow, PDS: Das hast du gut gemacht.)

Ob allerdings hier die Hoffnung berechtigt ist, dass der Koalitionspartner der SPD sich darauf einlässt, künftig eine entsprechende wirtschaftliche Filmförderung aus rundfunkfinanzierten Gebührenaufkommen zu ermöglichen, das wage ich im Moment eher zu bezweifeln, weil wir schon verfassungsrechtliche Bedenken bei der Verwendung dieser Gebühren für diese Aufgabe haben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Siegfried Friese, SPD)

Die Erste Lesung, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ja eine grundsätzliche Aussprache zu dem Anliegen eines entsprechenden Gesetzes. Und ich möchte hier kurz zu einem Paragraphen Bezug nehmen, der mit dem heute vorliegenden Änderungsgesetz nicht novelliert wird, aber der trotzdem in der aktuellen rundfunkpolitischen Debatte eine Rolle spielt. Ich gehe nämlich kurz ein auf den Paragraphen 60, der zwar, wie gesagt, nicht geändert wurde, aber von der Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken spricht.

Um das deutlich zu machen, es geht um Digitalisierung. Dieses ist – und hier gab es Ende der neunziger Jahre eine regelrechte Euphorie – etwas ins Stocken geraten. Ende der neunziger Jahre formulierte die Initiative Digitaler Rundfunk folgende Ziele: Zusammenwachsen von Informations-, Kommunikations- und Rundfunktechniken sowie Auslaufen des analogen Hörfunkübertragens zwischen 2010 und 2015. Nunmehr steht im Jahre 2003 das ehrgeizige Digitalprojekt etwas auf der Kippe. Alle Beteiligten, Hörfunksender, Handel und Industrie, schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter für den Misserfolg zu. Gleichzeitig werden erste Forderungen nach staatlicher Regulierung dieses Prozesses laut. Ohnehin hängen etliche der in der Bundesrepublik wirtschaftlich gebeutelten privaten Rundfunksender am finanziellen Tropf der Landesmedienanstalten, um überhaupt erste Schritte in Richtung zusätzlicher Digitalisierung ihrer analogen Programme gehen zu können. Dies gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern.

Die Begehrlichkeiten in diesem Bereich werden groß und alle wissen, die damit zu tun haben, dass der Übergangszeitraum von analog nach digital etwa einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren umfassen wird. Deshalb fordert der Verband der privaten Rundfunkveranstalter von den Landesmedienanstalten eine Vollförderung des digitalen Engagements. Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten sieht dafür wiederum keinen Handlungsbedarf. Ich im Übrigen im Moment auch nicht. Das wäre auch kaum zu finanzieren angesichts der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, die die Landesrundfunkanstalt überhaupt hat.

Von daher, sage ich, geht es – wenn man weiß, dass die Einführung einer neuen Technologie etwa sieben Jahre braucht, um einen Marktanteil von fünf Prozent zu überschreiten, der dann überhaupt eine eigene Marktdynamik entwickelt – aus meiner Sicht eben auch um grundlegende gesellschaftspolitische Debatten in diesem Zusammen

hang, wenn wir denn wollen, dass die Digitalisierung gefördert wird. Ich teile hier die Einschätzung des technischen Leiters der Landesanstalt für Rundfunk in Nordrhein-Westfalen, Herrn Ulrich Freier, der feststellt: Eine Regulierung im Telekommunikationsgesetz ist notwendig. Genau damit könnte dann die nötige Planungssicherheit hergestellt werden. Ich denke, die Debatte um die Frage der Rahmenbedingungen für Digitalisierung ist nötig, sicherlich nicht mit diesem Gesetz, aber auch in diesem Landtag.

Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion stimmt für die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss. Wir bitten allerdings um getrennte Abstimmung des vorliegenden Überweisungsvorschlages bezüglich des Wirtschafts- und des Bildungsausschusses.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Bluhm.

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/721 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Darüber lasse ich zuerst abstimmen und lasse dann abstimmen über die Mitberatung.

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Andersherum. – Lorenz Caffier, CDU: Erst die Mitberatung. – Wolfgang Riemann, CDU: Nicht irritieren lassen!)

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend überwiesen.

Ich komme nun zur Überweisung zur Mitberatung. Wer den Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Bildungsausschuss zur Mitberatung überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke.

(Wolfgang Riemann, CDU: Das kam aber sehr zögerlich.)

Stimmenthaltungen? – Damit ist eine Überweisung zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Bildungsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei einer Stimmenthaltung der PDS und bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.