(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Egbert Liskow, CDU: Ja, Sie haben die Chance dazu!)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/704 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Bei vier Stimmenthaltungen der PDS-Fraktion ist dem Überweisungsvorschlag mit Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und den anderen Abgeordneten der PDS zugestimmt.
Ich rufe auf denTagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/721.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften im Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 4/721 –
Das Wort zur Einbringung hat der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Ringstorff. Bitte schön, Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schnell sich die Medienwelt dreht, das hat uns gerade erst die Funkausstellung in Berlin wieder gezeigt: digital, multimedial, Hightech für die Hosentasche oder fürs Heimkino. Die technische Entwicklung ist im Fluss, der Fortschritt schafft immer neue Möglichkeiten und diese Möglichkeiten brauchen Spielregeln. Und das bedeutet, auch die medienpolitische Diskussion ist im Fluss. Viele neue Überlegungen stehen derzeit auf der Agenda von Bund und Ländern. Es geht um Fragen der Kabelnutzung, den Umgang mit den Mediendiensten, die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Der Bund novelliert gerade das Telekommunikationsgesetz. Und es geht um die Neuordnung der Struktur der Landesmedienanstalten und ihrer Aufgaben. Dabei wird auch über die Fragen der Harmonisierung und Bündelung von Medienzuständigkeiten für bundesweiten Rundfunk und bundesweite Dienste diskutiert. Ich selber halte wenig davon, eine neue Einrichtung zu schaffen, die keine personelle und finanzielle Entlastung bringt. Meines Erachtens sollten die Erfahrungen und Kompetenzen der Landesmedienanstalten vor Ort bei der Neugestaltung der Medienordnung genutzt werden. Fragen der Zulassung und Aufsicht von Rundfunkveranstaltern werden auch zukünftig von herausragender Bedeutung sein. Vieles ist in Bewegung, es geht darum, mit zeitgemäßen Antworten den Herausforderungen der modernen Informationsgesellschaft zu begegnen.
In Mecklenburg-Vorpommern haben wir mit unserem Landesrundfunkgesetz bereits jetzt einen gut funktionierenden Rahmen, um die Meinungs- und Informationsvielfalt in unserem Land zu sichern und Nutzungsrechte ausgewogen zu verteilen, um den Zugang für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und ihre Medienkompetenz zu fördern und darüber hinaus Mecklenburg-Vorpommern als Medienstandort zu stärken.
Um neue Entwicklungen zu gestalten, neue Chancen zu nutzen, stehen wir in kurzen Zeitabschnitten immer wieder vor der Aufgabe, unsere Rundfunkgesetze und -verträge auf den neuesten Stand zu bringen. Bei der Novellierung steht diesmal der Jugendschutz an erster Stelle. Am 1. April 2003 ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft getreten und dadurch sind Anpassungen im Landesrundfunkgesetz erforderlich. Für länderübergreifende und nicht länderübergreifende Angebote erfolgt damit eine einheitliche und umfassende Regulierung zum Jugendmedienschutz. Wir haben uns dafür entschieden, auch im landesweiten Rundfunk einen Jugendschutzbeauftragten zur Pflicht zu machen, so, wie es für private Anbieter auch im länderübergreifenden Fernsehen Pflicht ist. Bei den Veranstaltern ist das auf Kritik gestoßen, doch im Interesse des Jugendschutzes halten wir diese Regelung für wichtig. Jugendschutz geht für uns vor.
Die notwendige Aktualisierung haben wir dazu genutzt, aus der praktischen Erfahrung heraus Verfahren zu vereinfachen oder Vorschriften zu streichen, die sich überholt haben, zum Beispiel die Regelungen zum Veranstaltungsund Einrichtungsrundfunk. Vielfalt ist durch die inzwischen zahlreich im Land etablierten Lokalfernsehveranstalter vorhanden. Bürgerbeteiligung wird in der Medienkompetenzförderung und bei den Offenen Kanälen wirkungsvoll praktiziert. Außerdem hat die Landesrundfunkzentrale durch die Zulassung von Pilotprojekten hinreichend Gestaltungsspielraum für weitere Neuerungen, technisch wie inhaltlich.
Wir haben die Novellierung des Rundfunkgesetzes genutzt, um in einigen Bereichen mehr Transparenz zu schaffen, etwa bei der Rundfunkfreiheit. Die Direktoren oder der Direktor der Landesrundfunkzentrale soll dienstrechtlich nicht mehr dem Ministerpräsidenten, sondern der oder dem Vorsitzenden des Landesrundfunkausschusses unterstellt sein. Damit ist auch nach außen hin die notwendige Staatsferne dokumentiert. Oder was die Transparenz bei der Rundfunkabgabe angeht, hier stehen die Veranstalter von landesweiten privaten Rundfunkprogrammen künftig in der Pflicht, der Landesrundfunkzentrale eine solide Berechnungsgrundlage für die Erhebung der gesetzlichen Rundfunkabgabe zu übermitteln. Das kommt der Landesrundfunkzentrale zugute. An deren Finanzierungsgrundlage ändert sich nichts.
Die Überlegungen zur Erhöhung des Vorwegabzuges um zehn Prozent zugunsten der Filmförderung fand bei der Verbandsanhörung keinen Anklang. Kritiker hatten befürchtet, dass ein höherer Anteil für die Filmförderung zu Kürzungen bei Offenen Kanälen und im Bereich der Medienkompetenz führen könnte. Ich glaube, wir müssen aber trotzdem am Thema Filmförderung dranbleiben, denn es ist notwendig, die Filmförderung im Land in wohl geordnete Bahnen zu bringen.
Ich denke, daran sollten wir gemeinsam arbeiten, und deshalb behalten wir uns vor, diesen Gedanken erneut aufzugreifen.
Mehr Transparenz, das gilt auch für die Kabelnutzung. Die Kabelnetzbetreiber sind künftig verpflichtet, die rundfunkrechtlichen Aktivitäten in ihren Netzen anzuzeigen. Durch die neuen Regelungen wird zudem mehr Transparenz bei den Einspeisungsgebühren auch für die lokalen Fernsehveranstalter sichergestellt.
Meine Damen und Herren, diese Novellierung des Landesrundfunkgesetzes ist bestimmt nicht die letzte. Aber auch da gilt: Eins nach dem anderen! Und heute, meine Damen und Herren, geht es darum zu regeln, was heute geregelt werden muss. Wir sind uns einig, dass vor allem dem Jugendschutz eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung zukommt. Der vorliegende Entwurf aktualisiert das Rundfunkgesetz auf den Stand des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zur Beratung anzunehmen. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von jeweils fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich
Als Erster hat das Wort der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Rehberg. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir, die CDU-Fraktion, werden dem Zweiten Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften im Land Mecklenburg-Vorpommern zustimmen, vor allem nachdem die Landesregierung die finanzielle Beschneidung der Landesrundfunkzentrale und somit der Offenen Kanäle zurückgenommen hat.
Ehe ich auf den Vertrag im Einzelnen eingehe, möchte ich Ihnen sagen, dass wir uns freuen, dass sich die Regierung entschlossen hat, die geplanten Kürzungen, die so genannten Vorwegabzüge, bei der Landesrundfunkzentrale zurückzunehmen. Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, die sinnvolle Arbeit der Medienpädagogen der Offenen Kanäle weiter zu unterstützen. Es ist positiv, dass Sie sich entschieden haben, mit den Offenen Kanälen einen wesentlichen Bestandteil der demokratischen Partizipation in unserem Land zu erhalten. Wir begrüßen es, dass Sie sich nach den Verbandsanhörungen und der vehementen Kritik gegen einen erhöhten Vorwegabzug an dem Rundfunkgebührenanteil der Landesrundfunkzentrale gegen die Kürzung entschieden haben und dass es nun nicht bei einem Vorwegabzug zu einer Erhöhung von 20 auf 30 Prozent gekommen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für nicht Eingeweihte: Ich halte es auch für rechtlich in hohem Maße problematisch, dass Rundfunkgebühren dazu genommen werden sollten, Filme kommerziell zu fördern. Wenn Sie tatsächlich, Herr Ministerpräsident – und ich höre das ja sehr gerne, wenn Sie das sagen –, die Filmförderung in wohl geordnete Bahnen lenken möchten, dann müssen Sie sich wirklich auch mal angucken, welche Beträge in anderen Bundesländern dazu genommen werden. Der Betrag, der hier in Rede stand, etwa 300.000 Euro, das sind die zehn Prozent, der hätte nicht mal ansatzweise weitergeholfen, einen einzigen Spielfilm wirklich zu fördern. Andere Länder: Bayern 25 Millionen, Baden-Württemberg 14 Millionen, Hamburg 9 Millionen, Berlin-Brandenburg, der Filmort, circa 20 Millionen Euro an Filmförderung. Damit können Sie wirklich etwas tun. Ich will ja gar nicht in diese Größenordnung gehen, nur wenn Sie wohl geordnete Bahnen meinen, dann sind Sie als Ministerpräsident verpflichtet, das, was im Kultusministerium, das, was im Wirtschaftsministerium, und das, was bei Ihnen in der Staatskanzlei an Möglichkeiten ist, zu bündeln. Und dann müssten Sie, glaube ich, in erster Linie dafür sorgen, dass man sich gegebenenfalls über eine Stiftung unterhält, oder auch insbesondere Ihren persönlichen Einfluss wahrnehmen, dass zum Beispiel, wenn hier im Land Filme produziert werden sollen, die Banken nicht so zurückhaltend sind und gegebenenfalls im Bürgschaftsbereich auch tätig werden. Das nenne ich, Herr Ministerpräsident, wohl geordnete Bahnen bei der Filmförderung.
Das, was wir im Augenblick im Haushalt haben – 306.000 Euro –, entschuldigen Sie bitte, das wird nicht einen nennenswerten Film nach Mecklenburg-Vorpommern bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem die Verschlechterung der finanziellen Rahmenbedingungen zurückgenommen wurde, begrüßen wir die Einarbeitung des gestärkten Jugendmedienschutzes. Hier ist eine bundesrechtliche Regelung umzusetzen. Und wir begrüßen auch die Schaffung von Jugendmedienschutzbeauftragten bei privaten Rundfunkanstalten. Als positiv ist die Verbesserung lokaler und regionaler Aspekte der Kultur- und Medienlandschaft anzuerkennen, besonders bei der niederdeutschen Sprache und der Stärkung des lokalen Fernsehens und Hörfunks, obwohl nach unserer Auffassung hier der Gesetzgeber weitreichendere Maßnahmen hätte treffen können. Er hätte zum Beispiel im Zuge von Zulassungs- oder Wiederzulassungsverfahren in stärkerem Maße die Programmteile in niederdeutscher Sprache oder die Berichterstattung über im Land ansässige Künstler, Schriftsteller und so weiter anregen oder verpflichten können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer dieses Land wirklich nach vorne bringen will – und Filmwirtschaft ist ein wirtschaftlicher Aspekt –, der sollte nicht im Ansatz linke Tasche, rechte Tasche machen und das, was in einem Jahrzehnt aufgebaut wurde, wieder einreißen wollen. Herr Kollege Friese, wir haben die Debatten geführt. Und noch einmal: Wenn Sie bei einem Gesamtumfang für die Offenen Kanäle von etwa 1,2, 1,3 Millionen Euro 317.000 Euro in diesem Segment sparen wollen, das ist etwa ein Viertel, dann stellen Sie das natürlich in Frage beziehungsweise die Alternative ist, die Personalkosten bei der Landesrundfunkzentrale drastisch zu senken. Wenn Sie den Personalbesatz der Landesrundfunkzentralen in Deutschland vergleichen, dann ist MecklenburgVorpommern wirklich am unteren Ende. Ich muss sagen, hier hat die Beteiligung der Verbände der Betroffenen etwas zum Positiven bewirkt. Ich hoffe, dass wir gemeinsam dieses Positive aufgreifen können. – Herzlichen Dank.
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herr Friese von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
(Dr. Ulrich Born, CDU: So viel Lob kriegt der Ministerpräsident nicht einmal aus den eigenen Reihen.)
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)
Es ist ganz erstaunlich, wie wir offensichtlich über den gleichen Sachverhalt und über die gleiche Notwendigkeit, für dieses Land auf filmwirtschaftlichem Gebiet etwas zu tun, aneinander vorbeireden, obwohl wir, glaube ich, beide die gleiche Richtung haben,
Babelsberg wird, das seine eigenen Stärken ausspielt, nicht in Konkurrenz zu diesen beiden, denn das wäre Unsinn und das will niemand.
Aber was könnte denn den Medienstandort und Filmdrehstandort Mecklenburg-Vorpommern ausmachen? Das sollten wir gemeinsam überlegen, denn wir Sozialdemokraten haben eine ganz klare Haltung dazu. Wir sagen, dass wir neben der kulturellen Filmförderung, wie wir sie im Land haben und wie sie durch den Kultusminister hervorragend auch betrieben wird, eine wirtschaftliche Filmförderung wollen. Wir wollen erreichen, dass es ausländischen und inländischen großen Filmproduzenten ermöglicht wird, nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen, um hier mit Hilfe des Landes ihre Filme zu drehen.
Wir haben bereits jetzt die Situation, dass Produzenten und Fernsehproduzenten zu uns kommen und fragen: Könnt ihr uns nicht helfen? Der Wirtschaftsminister sagt, ich kann nicht, ich habe leider keine wirtschaftliche Filmförderung. Das ist das Ziel, auf das wir hinarbeiten.
(Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU: Na, Entschuldigung, Sie haben doch die Mehr- heit für solche Entscheidungen, Herr Friese!)
Herr Rehberg, ich finde es ja als ein Zeichen der Ermutigung für die Zukunft, dass sie lernfähig sind.
Ich erinnere mich noch sehr genau, wie Sie – Sie entschuldigen den Ausdruck, ich sage das etwas rustikal – die Offenen Kanäle als Teufelszeug bezeichnet haben,