Ist es richtig, Herr Borchert, dass das Hafendorf Claassee mit einer Investition von ungefähr 56 Millionen Euro, die jetzt zurzeit läuft, unmittelbar, das heißt grenzscharf, an einem neu auszuweisenden FFH-Gebiet, nämlich der Müritz, am Ostufer der Müritz direkt liegt? Und ist es auch richtig, dass Auswirkungen auf geschützte Arten, die von Tourismusstandorten ausgehen können, diese Zielkonflikte, die da entstehen können, zu Investitionshemmnissen führen können?
Zweite Frage: Ist es richtig, dass der Kreistag Müritz in seiner gestrigen Sitzung den Antrag der CDU angenommen hat? Und zum Dritten: Halten Sie die Behauptung aufrecht, dass der Sägewerkstandort im Stadtgebiet Waren im Nationalpark liegt?
Zu den drei Fragen ganz kurz. CDU gestern im Kreistag hatte ja den Antrag gestellt mit der Zielsetzung, unterrichtet zu werden. Es gab überhaupt keine Probleme, dass wir uns diesem Ansinnen der CDU im Kreistag angeschlossen haben, zumal der Antrag des Weiteren vorsah, unmittelbar zeitnah den Bau- und Umweltausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss mit einzubeziehen. Was soll es da für einen Widerspruch geben? Ich habe eindeutig gesagt, wir brauchen Informationen, Aufklärung. Da kann es überhaupt keine Beschränkungen geben.
Zweitens. Ludendorf, Claassee, Rechlin. Dazu ist Folgendes zu sagen: Wir haben sicherlich beide Recht.
Erstens ist dieses Areal nicht als FFH-Gebiet praktisch benannt, allerdings gibt es natürlich durchaus im Wirkungsbereich Berührungspunkte. Das ist selbstverständlich richtig. Und deshalb ist es ja auch so wichtig, dass in diesem Einzelfall abgeprüft werden muss, ob es eventuell Auswirkungen hat. Nichtsdestotrotz – nach meinen Informationen zumindest, und da spiele ich jetzt mal den Ball zurück – ist es nach wie vor so, dass es für dieses touristische Großprojekt zurzeit keine halbwegs, ich sage jetzt mal, belastbare Finanzierung gibt. Von daher hat man noch etwas Zeit, um mögliche Auswirkungen im FFH noch praktisch mit abzuprüfen.
Letzte Antwort: Dr. Gunter Lüdde, stellvertretender Bürgermeister der Stadt Waren, verantwortlicher Amtsleiter für Bau, Wirtschaftsförderung, Umwelt et cetera, hat gestern im Kreistag erklärt, dass dieses Areal Sägewerk Waren direkt zum Müritz-Nationalpark gehört. Dies ist also eine Aussage, die ich natürlich so zur Kenntnis gebe und auch nicht weiter kommentieren möchte.
Herr Kollege Borchert! Die Kollegen Kokert und Prachtl sind aus genau denselben Gründen nicht hier sowie die Kollegin Monegel und Ihr Kollege Jarchow. Ich empfinde es als miesen politischen Stil, dass Sie hier hinterfragen, warum einige Kolleginnen fehlen, und aus Ihrer Fraktion sind auch zwei Kollegen
heute Vormittag mit nach Italien zum Vatikan gefahren. Ich empfinde das als einen groben politischen misslichen Stil,
So, wie Ihre Kollegen das Recht haben, solche Reisen wahrzunehmen, haben auch unsere Kollegen das Recht, diese Reisen wahrzunehmen.
(Rudolf Borchert, SPD: Ich habe es bedauert, Herr Rehberg. – Gabriele Schulz, PDS: Das spricht Ihnen doch gar keiner ab, Herr Rehberg!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, angeblich führen wir eine hysterische Diskussion. Und, Herr Kollege Borchert, wir sollten die Zahlen spielen lassen. Jede Prozentangabe, die ich mache, bezieht sich auf die Landesfläche und dann sehen die Fakten so aus: Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat 18 Prozent der Landesfläche als Vogelschutzgebiete, die nach FFH-Kriterien zu beurteilen und zu behandeln sind. In der Tranche 1999 wurden 8 Prozent der Landesfläche als FFH-Gebiete gemeldet. Die Nachmeldungen umfassen 10 Prozent der Landesfläche.
Wenn Sie das summieren, dann sind Sie hier schlichtweg nach meiner Rechnung bei circa 36 Prozent der Landesfläche.
Und was Sie vergessen haben zu erwähnen – der Minister hat es auch nicht erwähnt, es ist schade, dass der Wirtschaftsminister im Augenblick nicht da ist,
das wird ihn doch interessieren –, was überhaupt nicht in der Debatte im Augenblick ist, aber was der Artikel 10 der FFH-Richtlinie zwingend vorschreibt, ist, dass noch Vernetzungsräume zwischen den einzelnen Gebieten ausgewiesen werden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 36 und 10 sind 46 Prozent. Fast jeder zweite Quadratmeter in Mecklenburg-Vorpommern untersteht dann europäischem Schutzrecht und wenn wir darüber debattieren, ist das keine hysterische Diskussion, sondern eine notwendige politische Diskussion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Torsten Koplin, PDS: Auch eine notwendige Diskussion kann man sachlich führen.)
Hier wurde heute wieder in einer beeindruckenden Art und Weise die Keule geschwungen, die auch schon im Dezember 1999 geschwungen wurde. Und, Herr Minister Methling, was haben Sie im Dezember 1999 versprochen? Es war nicht mehr und auch nicht weniger: Planungs- und Investitionssicherheit, Bestandsschutz, Ausgleichszahlungen für Nutzungseinschränkungen, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der FFH-Richtlinie aus Brüssel und – hören Sie gut zu – zusätzliche Strukturfondsmittel.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das waren fünf Anstriche. Ich kann mich bei keinem Anstrich erinnern, dass Sie heute noch den Tatsachen, sprich der Wahrheit entsprechen. Herr Minister Methling, Sie haben 1999 hier im Landtag und auf vielen öffentlichen Veranstaltungen Halbwahrheiten, Unwahrheiten und Unklarheiten verbreitet. Das wird heute klar und deutlich.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Gabriele Schulz, PDS: Das ist ja wohl nicht wahr! Das gibt es ja wohl nicht.)
Meine Damen und Herren, die beabsichtigten Gebietsmeldungen ergeben erhebliche Belastungen, zum Beispiel – und das wird verschwiegen – beim Hafendorf, auch wenn es nicht im FFH-Gebiet liegt, Herr Kollege Borchert. Eins müssen Sie zumindest beweisen als derjenige, der eine Investition tätigen will, ob kommunaler Investor, das lasse ich jetzt mal dahingestellt sein. Sie müssen beweisen, dass Sie die Erhaltungsziele nicht gefährden und übrigens nicht nur den Bestand. Gucken Sie sich an den Code von Natura 2000 und dann müssen Sie sich auch mal die Hauptgefährdungsfaktoren angucken. In aller Regel heißt es da immer, gerade bei Wasserflächen, Schiffsverkehr und Tourismus. Und allein das Prozedere einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist viel umfänglicher, kostenaufwendiger als die normale Umweltverträglichkeitsprüfung, die wir nach klassischem Landesrecht kennen.
Und jetzt können Sie ja noch über die Schwelle hinwegkommen. Aber Sie haben Kosten und Sie haben zeitliche Verzögerungen in Größenordnungen. Auch das beweisen schon heute Beispiele von Investitionsobjekten, die nicht direkt in FFH-Gebieten liegen, sondern in der Nähe von FFH-Gebieten. Herr Kollege Borchert, und das ist schon zumindest nicht investitionsfreundlich.
Dann kommt weiter dazu, wenn diese ganzen Gebiete ausgewiesen sind, geht es an die Erarbeitung der Managementpläne für die Gebiete, die Durchführung der Monitoring-Programme. Nach ersten Schätzungen bedeutet das 20 Millionen Euro jährlich und einen erheblichen Personalaufwand. Übrigens wir diskutieren im Augenblick gerade in diesem Land über eine Verwaltungsreform, über Deregulierung, über Entbürokratisierung.
Ich kann an keiner Stelle erkennen, wenn 45 Prozent der Landesfläche insgesamt einschließlich Vernetzungsräume als Gebiet unter europäischem Schutzrecht ausgewiesen worden sind, dass das dazu führt, dass wir weniger Bürokratie und Verwaltung haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, übrigens wünsche ich Ihnen viel Glück beim Doppelhaushalt 2004/2005,