Meine sehr verehrten Damen und Herren, übrigens wünsche ich Ihnen viel Glück beim Doppelhaushalt 2004/2005,
Und, meine Damen und Herren, offenbar weiß in der Landesregierung die linke Hand nicht, was die rechte tut. Nach Aussagen von Vertretern des Umweltministeriums sollen hierfür die Mittel aus der nationalen Modulation verwandt werden. Damit wäre der Ball allerdings beim Landwirtschaftsminister, der uns noch in der vorletzten Landtagssitzung erklärte, dass die Modulationsmittel schon jetzt nicht für die bereits vorliegenden Anträge der Landwirte ausreichen würden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister Methling, Herr Minister Backhaus, einigen Sie sich bitte, wer dann die Kosten dafür trägt!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird immer wieder eine Keule geschwungen, und zwar hat das auch der Naturschutzbund Deutschland gemacht. Der hat den Eindruck erweckt hier in einem Flyer, dass die Förderquellen, und zwar EFRE, ESF, EAGFL, FIAF, INTERREG, LEADER et cetera, nur dann fließen, wenn wir noch mal 250.000 Hektar in der dritten Tranche als FFH-Gebiet ausweisen. Wissen Sie, diese Mittel stellt überwiegend die Generaldirektion Regionalentwicklung zur Verfügung, und zwar zur Förderung der regionalen Entwicklung, und es wird nicht in der Generaldirektion des Naturschutzes verwaltet. Wir sollten endlich aufhören, hier politische Keulen zu schwingen, den Eindruck zu erwecken, dass wir kein Geld mehr aus Brüssel bekommen, wenn wir die Gebiete nicht melden. Ich will Ihnen mal eins sagen, ich hinterfrage, wenn ich noch mal 250.000 Hektar ausweise, die Gesamtprozentzahl, die ich genannt habe, was es denn für die Entwicklung des Landes auch in 10, in 15, in 20, in 30 Jahren gegebenenfalls bedeutet. Ob ich mich einmal wirklich darauf einlasse, mit der Europäischen Union, mit der Kommission darüber zu streiten, ob noch weiter Strukturfondsmittel fließen oder ob ich Entwicklungspotentiale des Landes ohne Ende verspiele oder sie mir letztendlich in Brüssel absegnen lassen muss,
Meine Damen und Herren, übrigens das Operationelle Programm ist bereits genehmigt ohne Hinweis auf zusätzliche Ausweisung von FFH-Gebieten. Das ist die Tatsache. Und ich kann im Augenblick nicht erkennen, wie diese Genehmigung wieder abhanden kommen soll.
Meine Damen und Herren, der Wahrheitsgehalt der Aussagen der Landesregierung aus dem Jahre 1999 ist wirklich mehr als zu hinterfragen. Schon damals wurden Informationen zurückgehalten, Gutachten verschwanden in der Schublade oder waren auf einmal gar keine Gutachten mehr. Ich kann mich an eins erinnern, welches das Wirtschaftsministerium erstellt hat. Schon damals machten wir darauf aufmerksam, dass es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Bestandsschutzes, der Ausweisung von Pufferzonen um die Kommunen und der rechtlichen Umsetzung der FFH-Richtlinie zwischen den Vertretern der Europäischen Kommission und der Landesregierung gab. Herr Minister Methling hat damals vernebelt und beschwichtigt. All dies sorgte natürlich damals und heute für eine große Unsicherheit und für Unmut bei den von der Gebietsauswahl Betroffenen. Und, Herr Methling, nun tun Sie wirklich nicht so, als ob Sie von allein im Jahr 1999 die Öffentlichkeit beteiligt haben! Das ist auf Druck der Kommunen, der Wirtschaftsverbände und der CDU-Opposition erfolgt. Das ist die Tatsache aus dem Jahr 1999.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Gabriele Schulz, PDS: Na, Sie müssen das ja wissen. – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)
wie viel Sie berücksichtigt haben von den 754 Stellungnahmen bei der ersten Gebietsausweisung, wo sie wirklich konkret vor Ort Berücksichtigung fanden.
754 Stellungnahmen sind damals bei Ihnen eingegangen. Und Frau Schildt sagte gestern in der Aktuellen Stunde, man muss in diesem Prozess die Menschen mitnehmen. Ich kann doch nicht die Menschen in einem zeitlichen Prozess mitnehmen.
Im Juli Kabinettsbefassung, im Oktober/November wollen Sie schon melden und dann haben die vor Ort ein Vierteljahr Zeit, sich eine Meinung zu bilden. Herr Minister Methling, das ist in Thüringen, das ist in Hessen deutlich anders gelaufen.
Dort wurde mit den Betroffenen zuerst gesprochen und nicht erst im Nachhinein. Da hat man einen ganz anderen Weg gewählt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister Methling, Sie sind ja offenbar so stolz auf die Fachlichkeit der Ausweisung. Es ist in hohem Maße bedauerlich, dass Sie am Montag einen Termin nicht wahrnehmen können.
Aber vielleicht hätten Sie mir ja bei diesem Termin auf der Darß-Zingster-Boddenkette den Lebensraumtyp 1230 mal zeigen können, der dort vorhanden sein soll. Und zwar ist der Lebensraumtyp 1230 Erhalt von Fels- und Steilküstenkomplexen der Ostseeküste mit ihrem charakteristischen Gesamtinventar durch Vermeidung von gefährdender Nutzung und Maßnahmen, unter anderem Bebauung, Küstenschutzmaßnahmen, Inanspruchnahme der Nutzung bis an die Abbruchkante und so weiter und so fort. Herr Minister Methling, an den Boddengewässern Ribnitzer See, Sahler Bodden, Boddstätter Bodden habe ich in meinen bisherigen Lebensjahren nicht ein Stück Steil-, nicht ein Stück Felsenküste gesehen.
Und, Herr Minister Methling, das geht hier bei der Gebietserweiterung N 083 so weiter. Da ist die Kegelrobbe zum Beispiel aufgeführt.
Tatsache ist, dass in den letzten Jahrzehnten die Kegelrobbe zweimal im Prerowstrom gesichtet worden ist, weiter nicht. Der Fischotter ist bekanntermaßen ein Tier, das eher die klaren Gewässer liebt als die Boddengewässer und so weiter und so fort.
und zwar bei der Erweiterung der Neuhäuser-Dierhäger Dünen. Und zwar schreiben Sie da über den Erhalt von Weißdünen der Ostseeküste und so weiter und so fort, insbesondere durch Sicherung der natürlichen Dünenbildungsprozesse. Herr Minister Methling, diese Düne ist auf mehrere Kilometer Länge nach der Sturmflut vom November 1995 von Menschenhand wieder aufgebaut worden. Hier stehen auch wieder als Hauptgefährdungsfaktor die Küstenschutzmaßnahmen. Da müssen Sie sich nämlich das Codebuch, Herr Kollege Borchert, Natura 2000, zur Hand nehmen sowie die Codenummern der Lebensraumtypen und Lebensraumarten danebenlegen und die Hauptgefährdungsfaktoren dann davon ableiten. Ich muss Ihnen eins sagen, wenn Sie das bisher noch nicht getan haben, dann hinterfrage ich wirklich, mit welcher Sachlichkeit und Fachlichkeit hier argumentiert wird. Es reicht nicht aus, nur einfach zu sagen, die Ziele sind zu definieren. Nein, man muss auch die Hauptgefährdungsfaktoren nennen und die sind definiert bis ins letzte Detail. Es ist so – und jetzt komme ich auf Gefährdung, das hat nicht nur etwas mit Neuem zu tun, es liegen Schreiben schon heute von Umweltbehörden vor, wie zum Beispiel beim Barther Hafen –, dass schon so getan wird, als ob die FFH-Gebiete ausgewiesen worden sind,
Herr Kollege Borchert, ich muss noch mal an Sie eine Frage stellen. Warum hat man denn nicht den kompletten Müritz-Nationalpark ausgewiesen? Warum? Diese Frage müssen Sie mal bitte beantworten. Der ist nicht komplett ausgewiesen worden. Höchster Schutzstatus. Ich muss Ihnen sagen, ehe ich 25 Prozent bei den 250.000 Hektar,
die bisher keinen Schutzstatus haben, zusätzlich als Schutzgebiet ausweise, überlege ich mir, ob ich wirklich nicht die Schutzgebiete ausweise, die heute schon Schutzgebiete sind.
Und wenn Sie hier den Eindruck erwecken, dass Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet gleich FFH-Gebiet ist, diesen Eindruck haben Sie erweckt, dann ist das ein falscher Eindruck. Diese Gebiete werden nicht mehr nach nationalem Recht behandelt beziehungsweise Sie müssen das nationale Recht anpassen. Das heißt, sie werden wie FFH-Gebiete behandelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann sich ja vielleicht nachher vom Minister noch erklären lassen – das ist nun meine Region, die ich sehr gut kenne –, wie man dazu kommt, diese Lebensraumtypen und -arten auszuweisen. Herr Minister Ebnet, ich wünsche Ihnen viel Vergnügen, wie Sie das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 zwischen Rostock und Stralsund verwirklichen wollen.
Das FFH-Gebiet an der Recknitz-Mündung geht bis ans Gleis der Bundesbahn heran und da ist noch ein zweites Gleis geplant.
Auch viel Vergnügen, wie Sie in der vorpommerschen Waldlandschaft die L 21 und die L 23 ausbauen wollen, denn im Bundesverkehrswegeplan ist das ja als Autobahnzubringer ausgewiesen, hoch zum Zingst.
Viel Vergnügen, wie Sie das realisieren wollen! Oder Sie schaffen das noch, dass Sie diese Zonen herausnehmen.