Protocol of the Session on June 25, 2003

Ich bedauere auch, ohne unsere grundsätzliche Haltung zur Hochschulautonomie dabei in Frage zu stellen, dass die Sportwissenschaften in Greifswald und in Rostock zur Disposition stehen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Was hat das mit dem Schulgesetz zu tun?)

Man muss nicht bestimmen, welcher Studiengang geschlossen wird, aber man sollte miteinander reden.

Für mich persönlich ist die Diskussion um die Sportgymnasien im Land nicht beendet.

(Andreas Bluhm, PDS: Richtig.)

Und mit diesem Kompromiss, den ich als ersten vorbereitenden Schritt auf dem Weg zur Landesträgerschaft des Sportgymnasiums verstehe, habe ich angesichts der nötigen politischen Entscheidung in unserer speziellen Situation als nationaler Olympiabewerber meine Schwierigkeiten, aber ein Anfang ist getan. Und wie heißt es so schön? Dem Anfang können bekanntermaßen weitere Fortschritte folgen. Deswegen werbe ich für die weiteren Fortschritte und wollte meine Nichtbeteiligung an der Abstimmung noch einmal darstellen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke, Herr Caffier.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbelegungsbindungsgesetzes und des Gesetzes über die Funktionalreform, Drucksache 4/252, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung, Drucksache 4/542.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbelegungsbindungsgesetzes und des Gesetzes über die Funktionalreform (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/252 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung – Drucksache 4/542 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende Herr Baunach.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine kurze Bemerkung sei mir gestattet. Es ist zwar nur eine Beschlussempfehlung und ein Bericht, aber nach den heutigen Diskussionen bin ich mir da nicht mehr so sicher, ob diese harmlos erscheinende

Beschlussempfehlung und der Bericht nicht zu problemhaften Diskussionen hier im Plenum führt,

(Heiterkeit bei Rainer Prachtl, CDU: 1:0 für dich.)

nachdem es im Ausschuss weitestgehend unstrittig behandelt worden ist. Aber ich denke, die vernünftigen Abgeordneten sind jetzt noch hier, dann wird das nicht der Fall sein.

(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Torsten Koplin, PDS: He, he!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 4/542 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbelegungsbindungsgesetzes und des Gesetzes über die Funktionalreform vor. Ich bin deshalb in die Bütt gegangen, weil ich einige kurze Bemerkungen zu der Beratung dieses Gesetzentwurfes machen möchte.

In den Ausschussberatungen des federführenden Bauausschusses – immerhin waren es vier Sitzungen – wie auch des mitberatenden Innenausschusses hat es zuerst Diskussionen, Überlegungen gegeben, im Rahmen des Bürokratieabbaus sowie unter Berücksichtigung der Wohnungsleerstandsquote dieses Landesbelegungsbindungsgesetz ersatzlos zu streichen.

Im ersten Augenblick waren die meisten Abgeordneten auch der Meinung, wir wollen Entbürokratisierung. Also was sollen wir mit diesem vielleicht unnützen Gesetz? Aber im Laufe der Diskussionen hatte das Ministerium für Arbeit und Bau in umfangreichen Zuarbeiten den Ausschuss davon überzeugt, am Landesbelegungsbindungsgesetz festzuhalten. Es wurde deutlich, dass sich zusätzlicher Verwaltungsaufwand auf Landesebene, den wir eigentlich vermeiden wollten, und zusätzliche Investitionshemmnisse für neue Wohnungsbauvorhaben ergeben würden.

In den Beratungen ist ebenfalls das Thema Mietpreisbindung angesprochen worden. Hierzu hat das Ministerium klargestellt, dass die jetzige Regelung ausreichend sei. Die Mieten der Wohnungen bewegten sich in unterschiedlichen Preissegmenten, zum Beispiel gering sanierte, teilsanierte oder total sanierte Wohnungen. Hierdurch erhalten die Kommunen Einfluss auf die Preisgestaltung.

Die Erfahrungen aus den alten Bundesländern zeigten bei den echten Sozialwohnungen, dass diese Wohnungen teilweise die Preisführerschaft übernommen hätten. Es besteht also keine Gewähr, dass eine preisgebundene Wohnung auch kostengünstig ist.

Bei Abschluss der Beratungen bestand im Ausschuss Einstimmigkeit darüber, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung aufgeführten redaktionellen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss meines zehnminütigen Vortrages möchte ich mich bei allen bedanken, die den Ausschuss bei den Beratungen unterstützt haben: beim Ministerium, den Vertretern des Deutschen Mieterbundes, dem Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen und natürlich auch bei den Kollegen und Kolleginnen des Bauausschusses und des Innenausschusses.

Wie schon erwähnt, hat sich der Bauausschuss einstimmig zu dieser Beschlussempfehlung verständigt.

Daher bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem Votum zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)

Danke schön, Herr Baunach.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbelegungsbindungsgesetzes und des Gesetzes über die Funktionalreform auf Drucksache 4/252. Der Bauausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bauausschusses einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung auf Drucksache 4/542 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung auf Drucksache 4/542 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Drucksache 4/429, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 4/552.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG-AG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/429 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 4/552 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ebenso wie der werte Kollege Baunach habe ich die Möglichkeit, zehn Minuten vorzutragen. Das möchte ich nicht unbedingt tun. Ich möchte jedoch auf die von der Frau Präsidentin angesprochene Drucksa

che 4/552 verweisen, in der es heißt, dass der Sozialausschuss dem Gesetzentwurf auf Drucksache 4/429 mit der Maßgabe zustimmt, dass in Paragraph 3 Absatz 2 nach den Wörtern „kreisfreien Städte“ das Wort „unverzüglich“ eingefügt wird.

Ich möchte noch auf zwei Punkte aus der Diskussion im Sozialausschuss verweisen. Wie Sie wissen, handelt es sich bei dem auf Drucksache 4/429 vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung um ein Ausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des InKraft-Tretens des Gesetzes über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung auf Bundesebene.

Der Sozialausschuss hat sich mit diesem Ausführungsgesetz intensiv beschäftigt und auch gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung insbesondere die Kommunalen Landesverbände zu Wort kommen lassen. Grundsätzlich haben die Kommunalen Landesverbände die Heranziehung der kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden für die Aufgaben der Landkreise als Träger der Grundsicherung als sinnvoll begrüßt.

Von Seiten des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern wurde darauf hingewiesen, dass es aus Sicht der Kommunalen Spitzenverbände und der Kommunalen Landesverbände verfassungsrechtliche Bedenken gebe, ob der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Aufgabenübertragung auf die Landkreise und kreisfreien Städte habe. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Grundsicherungsgesetz insoweit für verfassungswidrig erklären, so sei Paragraph 3 Absatz 1, also die Aufgabenübertragung auf die Landkreise und kreisfreien Städte, des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes der Landesregierung konstitutiv. Dies bedeutet, dass dann gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Konnexitätsprinzip greift, wonach das Land einen vollständigen finanziellen Ausgleich selbst regeln muss.

Hierzu hat der Ausschuss die Auffassung vertreten, dass, solange die Verfassungswidrigkeit des Bundesgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nicht festgestellt worden ist, dieses als verfassungskonform behandelt werden müsse und daher keine Verletzung des Konnexitätsprinzips vorliegt.

Darüber hinaus hat sich der Ausschuss mit der Frage beschäftigt, inwieweit eine terminliche Regelung zur Weitergabe der Bundesmittel im Gesetzentwurf der Landesregierung aufgenommen werden muss. Die Aufnahme eines konkreten Weitergabetermins hat der Ausschuss abgelehnt, da diese unter Umständen einerseits dazu führen kann, dass das Land in Vorleistung gehen muss, und andererseits die Mittel, obwohl sie schon vom Bund überwiesen worden sind, erst zu einem späteren Termin weitergeleitet werden müssen. Seitens der Landesregierung wurde dem Sozialausschuss versichert, dass man die Mittel unverzüglich weiterleiten werde. Dies war auch der Grund, weshalb der Ausschuss Ihnen in der Beschlussempfehlung vorschlägt, das Wort „unverzüglich“ in Paragraph 3 Absatz 2 des Gesetzentwurfes einzufügen. Damit wird nun sichergestellt, dass das Land den auf ihn entfallenden Festbetrag des Bundes nach Paragraph 34 Absatz 2 des Wohngeldgesetzes unverzüglich an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterleitet. An dieser Stelle sei angemerkt, dass durch das Ausführungsgesetz dem Land selbst keine Kosten entstehen werden, da dieses die Bundesmittel nur durchreichen wird.

Hinsichtlich der ansonsten im Ausschuss gestellten Änderungsanträge, insbesondere durch die Fraktion der CDU, verweise ich auf die Ihnen vorliegende ausführliche Darstellung in dem Bericht des Sozialausschusses und der Beschlussempfehlung. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses anzunehmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Norbert Baunach, SPD, und Dr. Gerhard Bartels, PDS)

Danke schön, Herr Koplin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Glawe von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Der Gesetzentwurf fußt ja auf der Grundlage eines Bundesgesetzes. Der Landes- wie der Bundesgesetzgeber haben einen Mangel. Die Verwaltungsaufgaben, die entstehen und im erheblichen Maße entstanden sind, werden den Kommunen aus unserer Sicht nicht erstattet. Das ist einer unserer Hauptkritikpunkte.