Protocol of the Session on June 25, 2003

Wir haben den Volkshochschulen eine Förderung sichergestellt im Gesetz. Wir haben für die Sportgymnasien ein Signal zur weiteren Profilierung gegeben. Wir haben die Schulentwicklungsplanung auf gesetzliche Grundlagen gestellt und wir haben in einem Verfahren,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

das zügig, sachorientiert im Prinzip auch die Anregungen aus den Anhörungen aufgenommen hat, zu einer einvernehmlichen Abstimmung gebracht. Was will man mehr? So kann es bleiben und langsam besser werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Polzin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Fiedler von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erste Lesung zu dieser Achten Änderung des Schulgesetzes fand am 21.05. statt. Wir haben eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf auf unser Ansinnen hin durchsetzen können.

(Dr. Gerd Zielenkiewitz, SPD: Sie sind nicht zu hören!)

Es tut mir Leid, lauter geht es nicht.

Ich bitte, mal die Anlage zu überprüfen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU – Reinhard Dankert, SPD: Sprechen Sie mal weiter, damit das richtig ein- gestellt werden kann! – Torsten Koplin, PDS: Sie können ja aufmerksam zuhören!)

Das unterschiedliche Abstimmungsverhalten bei der von uns beantragten Einzelabstimmung zu den Veränderungen der einzelnen Paragraphen im Schulgesetz macht natürlich zweierlei deutlich: Zu den bestimmten Positionen, die über den eingebrachten Gesetzentwurf hinausgehen, haben wir uns in konstruktiver Weise im Ausschuss verständigt und auch zum Teil einigen können. Das betrifft Vorschläge sowohl der Koalitionsfraktionen als auch der Fraktion der CDU. Ganz unstrittig natürlich die Regelung zu den Sportgymnasien. Die besonderen Regelungen bei der Schulentwicklungsplanung hinsichtlich der Unterrichtsversorgung und der organisatorischen Angelegenheiten tragen dem besonderen Profil eines Sportgymnasiums Rechnung.

Bei den Volkshochschulen, Frau Polzin, muss ich ein bisschen Wasser in den Wein schütten. Die Anhörung hat ergeben, dass der Volkshochschulverband hier noch Änderungen für den Gesetzestext angemahnt hat. Man hat sich klarere Formulierungen gewünscht, die eine noch größere Planungssicherheit schaffen würden.

(Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Die wurden aus unserer Sicht nicht ganz ausreichend berücksichtigt, Beispiel die Kann-Bestimmung bei der Förderung von Trägern für Volkshochschulen für Maßnahmen, die schließlich zum Erwerb der schulischen Abschlüsse führen.

Schulentwicklungsplanung. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die Regelung zur Schulentwicklungsplanungsverordnung eine Ermächtigungsgrundlage für das Bildungsministerium darstellt. Diese Rundherum-Ermächtigungsgrundlage lehnen wir ab, da wir hier nicht ausschließen können, dass es durchaus zu Willkürlichkeit bei der Festlegung von Parametern kommen könnte, Beispiel:

die Doch-nicht-Schließung, eigentlich vom Kreistag beschlossen, der Schule in Tutow.

Die Anhörung hat weiterhin ergeben, dass der Städteund Gemeindetag zum Beispiel gefordert hat, für Schulentwicklungsplanung bitte schön geeignete Modelle zu entwickeln, die den zukünftigen Anforderungen an Schulplanung und -finanzierung gerecht werden müssen.

Es müssen also nach unserer Auffassung Parameter ins Gesetz aufgenommen werden, um wirklich Planungssicherheit zu schaffen. Und das, meine Damen und Herren, glauben wir, geht nicht in einem Hauruckverfahren, so, wie es jetzt gerade gemacht wird. Momentan sollen lediglich weitere Rechtsstreitigkeiten, die in einigen Landesteilen doch zur Wiedereröffnung fünfter Klassen an Realschulen führten, vermieden werden.

Wir sind uns sicher, dass das Schulgesetz heute nicht die letzte Änderung erfahren wird. Die letzte Anhörung zum Thema „Selbständigere Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ hat ebenfalls offenbart, dass, wenn diese Überlegungen in der Praxis realisiert werden sollen, doch hier noch einige Gesetzesänderungen vonnöten sind. Vielleicht treten noch weitere Fehler auf, die wir dann sicherlich auch gemeinsam heilen können. Aber sieht man sich einmal die Schulentwicklungsplanung an, denke ich, dass wir hier langfristiger denken müssen, dass wir die demographische Entwicklung und vor allem eine ausgewogene flächendeckende Versorgung insbesondere auch in den dünn besiedelten Regionen berücksichtigen müssen. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Fiedler.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Bluhm von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich bedanken, bedanken bei allen Beteiligten dieses Gesetzgebungsprozesses und, selbst wenn es ungewöhnlich ist, an dieser Stelle ausdrücklich bei den Kollegen der CDUFraktion, die es ermöglicht haben, dass wir hier heute in der Sitzung die Zweite Lesung und damit Schlussabstimmung zu diesem Gesetzentwurf vornehmen können.

Zum Zweiten möchte ich mich bedanken bei den benannten Experten und ihren Ausführungen im Zusammenhang mit der schon erwähnten Anhörung. Ich denke, dass auch die dort geäußerten Auffassungen dazu beitragen und beigetragen haben, diesen vorliegenden Achten Änderungsgesetzentwurf für das Schulgesetz weiterzuqualifizieren. Das betrifft, nun kann man das sicherlich unterschiedlich bewerten, natürlich den Paragraphen 32 zu den Volkshochschulen, es betrifft die bessere Handhabbarkeit der jetzigen Regelung zur Schulentwicklungsplanung bis hin zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Sexualerziehung auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften, was der bundesrechtlichen Regelung entspricht.

Ich habe in meiner Rede zur Einbringung und Ersten Lesung dieses Gesetzes ausführlich zu den Sportgymnasien gesprochen. Ich will dieses an dieser Stelle nur darauf verkürzen, dass damit die Rahmenbedingungen für die Arbeit an diesen Sporteliteschulen so gestaltet werden können, dass zumindest in diesem Bereich weitere Fortschritte auch in Vorbereitung auf die möglichst erfolgrei

che Olympiabewerbung Deutschlands dann beim IOC zugrunde gelegt werden können.

Nun, Frau Fiedler, eine kurze Bemerkung noch zur Schulentwicklungsplanung. Wir gehen schon davon aus, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Rechtssicherheit natürlich erhöht wird. Und wir gehen auch davon aus, dass entsprechend der Urteile des Landesverwaltungsgerichts diese jetzige Regelung den Urteilssprüchen gerecht wird. Ich glaube nicht, dass es unter Federführung eines CDU-Ministeriums in diesem Bereich gangbar wäre, klare und abgegrenzte Parameter in einen Gesetzentwurf zu gießen. Es ist dies im Übrigen unüblich in der gesamten Bundesrepublik. In keinem einzigen Schulgesetz stehen solche Bandbreiten und Klassengrößen in einem Gesetzestext.

(Kerstin Fiedler, CDU: Sachsen hat das auch.)

Das, was ich begrüße, ist, dass natürlich die gesells chaftliche Öffentlichkeit, die mit Schule Befassten wie auch die Schulträger und wir als Landespolitiker in die Gestaltung, in die Diskussion der Parameter eingreifen. Dieses ist aber im normalen Verfahren auch bei der weiteren Entwicklung der selbständigeren Schule möglich und notwendig. Ganz in diesem Sinne bitte ich Sie, stimmen Sie diesem Achten Änderungsgesetz zum Schulgesetz zu! – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Bluhm.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und PDS eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/438. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 4 und 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 4 und 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS, bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS, bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 7 bis 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 7 bis 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS, bei einer Gegenstimme der Fraktion der CDU und Stimmenthaltungen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 12 bis 14 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 12 bis 14 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS, bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 4/550 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 4/550 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS, bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Herr Caffier hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Ich gebe ihm jetzt entsprechend Paragraph 97 der Geschäftsordnung das Wort für eine Erklärung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe mich an der Abstimmung zur Achten Änderung des Schulgesetzes nicht beteiligt und möchte hier eine persönliche Erklärung abgeben.

Im Frühjahr dieses Jahres haben sich Landtag und Landesregierung einmütig zur Olympiabewerbung Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Nun sind wir für Deutschland im internationalen Rennen um die Olympischen Sommerspiele 2012. Das ist Herausforderung und Verpflichtung zugleich.

Ich bedauere, dass wir mit dieser Änderung des Schulgesetzes einmal mehr nicht über unseren Schatten springen konnten und konsequent unsere Leistungssportzentren in Landesträgerschaft überführen konnten – übrigens nicht nur ein Problem der jetzigen Regierungskoalition, ein Problem der Regierenden seit 1990. Ich habe dies immer für einen Fehler gehalten und ich halte dies auch heute nach wie vor für einen Fehler.

Ich begrüße, dass wir diesem Ziel einen Schritt näher kommen, aber gerade angesichts der Olympiabewerbung wäre an dieser Stelle aus meiner Sicht mehr möglich gewesen. Ich bedauere, dass zur Entscheidung des IOC im

Jahr 2005 dieser machbare Standortvorteil für Mecklenburg-Vorpommern wahrscheinlich nicht mehr genutzt wird.

Wir sollten diese Entscheidung noch einmal überdenken und gerade zum Doppelhaushalt 2004/2005 überlegen, ob wir wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Ich möchte mich an dieser Stelle außerordentlich bedanken bei den Kollegen sportpolitischen Sprechern der PDS- und SPD-Landtagsfraktion, mit deren Unterstützung uns die jetzigen Forschritte erst einmal gelungen sind.

Ich bedauere auch, ohne unsere grundsätzliche Haltung zur Hochschulautonomie dabei in Frage zu stellen, dass die Sportwissenschaften in Greifswald und in Rostock zur Disposition stehen.