Neben einer ausreichenden Infrastruktur sowie einer direkten Investitionsförderung beziehungsweise Hilfen zur Unternehmensfinanzierung kommt es aber auch darauf an, unser Bild nach außen zu verbessern. Lothar Wilken, Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände, sieht das so, ich zitiere: „Wir haben sehr gute Gewerbegebiete, qualifizierte Facharbeiter und gute Bedingungen für zusätzlich nötige Qualifizierung sowie interessante Förder- und Lohnbedingungen.“ Und er fügt hinzu: „Das muss verkündet werden!“
grüße deshalb ausdrücklich, dass es der Wirtschaftsminister durch Umschichtung in seinem Haushalt ermöglicht hat, eine Standortoffensive zu finanzieren und Mittel für die Kampagne „MV tut gut“ frei zu machen.
Gute Bedingungen im Bildungsbereich sind ein weiterer gewichtiger Standortfaktor. Wir sichern die vollständige Unterrichtsversorgung in den Schulen und werden da
für in 2003 zusätzliche Mittel in Höhe von 13 Millionen Euro aufwenden. Für die Hochschulen und Universitäten blieb das Budget als verlässliche Planungsgrundlage durch den Nachtrag unverändert. Auch mit steigenden Leistungen des Landes für das BAföG machen wir das Studium in Mecklenburg-Vorpommern attraktiv. Die Investitionen im Hochschulbereich werden kontinuierlich fortgesetzt. In Greifswald und Rostock werden bis 2010 vor allem der naturwissenschaftliche Bereich und die Klinika ausgebaut. Als Fazit ist festzuhalten: Bildung und Ausbildung bleiben Schwerpunkte der Politik dieser Landesregierung.
Eine besonders wichtige Rolle bei der Stärkung unserer wirtschaftlichen und bildungspolitischen Basis kommt den Kommunen zu. Deshalb haben wir unserem Verhältnis zu den Kommunen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Auch die Kommunen des Landes müssen die gegenwärtig schwierige finanzielle Situationen meistern. Dass es den Kommunen nicht gut geht, haben wir gestern live miterleben können.
Vor allem durch die ständig steigende Sozialhilfe ist ihre Belastung sehr hoch. Die Demonstration der Bürgermeister auf dem Markt in Schwerin und ihre Forderung nach höheren und verstetigten Einnahmen sind deshalb durchaus verständlich.
Und – Herr Rehberg ist jetzt nicht im Raum – Tatsache ist, dass die Kommunen 2000 sogar einen leichten Überschuss hatten und dass es den Kommunen wesentlich besser gegangen ist als heute.
Aber die Situation vor Ort stellt sich durchaus differenziert dar. Kommunen mit hohen Defiziten stehen Kommunen gegenüber, die auch weiterhin Überschüsse ausweisen. Das Land hat erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Situation unternommen, darauf werde ich im Einzelnen noch eingehen. Ich bin mir aber bewusst, dass die Gemeindefinanzen insgesamt verbessert werden müssen. Deshalb arbeiten wir intensiv an der Ausgestaltung der Gemeindefinanzreform.
Und hier an Herrn Rehberg die Frage: Wie kommt er eigentlich jetzt schon dazu zu behaupten, dass die Kommunen die Verlierer bei dieser Gemeindefinanzreform sind?
Zurzeit haben wir überhaupt noch nicht über die Transferleistungen diskutiert. Es gibt dazu auch noch keine Beschlüsse.
(Volker Schlotmann, SPD: Vielleicht ist das die Position der CDU. – Dr. Armin Jäger, CDU: Bisher waren wir immer die Verlierer!)
Und, meine Damen und Herren, in der Regierungskommission, in der ich auch sitze, sind auch eine Reihe von CDU-Politikern. Alle zusammen tragen wir Verantwortung dafür, dass es bei den Gemeinden längerfristig keine Verwerfungen mehr gibt. Außerdem bestehen enge Kontakte sowohl zu den anderen neuen Bundesländern als auch zu
den kommunalen Landesverbänden, mit denen wir regelmäßig Abstimmungsgespräche führen. Genauso sind wir in der Vergangenheit bei anderen wichtigen Projekten verfahren, zum Beispiel bei der Übertragung der überörtlichen Sozialhilfe auf die Kommunen, bei der Entwicklung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes und vor allem bei der Einführung des Konnexitätsprinzips in die Verfassung unseres Landes. In all diesen Fällen haben wir die kommunalen Landesverbände als gleichberechtigte Partner angesehen und sie auch so behandelt. Mit guten Gründen hat der Landkreistag in seiner bundesweiten Mitgliederzeitschrift kürzlich die Vereinbarung als „mustergültig“ wörtlich zitiert,
die wir mit den kommunalen Landesverbänden zur Ausgestaltung des Konnexitätsprinzips geschlossen haben. Ich denke, das illustriert unsere Einstellung zu unseren Kommunen deutlich genug.
Ganz besonders kümmern wir uns auch um die gegenwärtige Finanzausstattung der Kommunen. Mit der Mindestgarantie von 1.278 Millionen Euro zahlen wir weit mehr, Frau Gramkow hat es schon gesagt, als wir nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz eigentlich zahlen müssten.
Allein im vergangenen Jahr haben wir einen Aufstockungsbetrag von 140 Millionen Euro oben draufgelegt. Mit dieser Leistung im kommunalen Finanzausgleich sind die Kommunen größtenteils von den Folgen der Steuereinbrüche freigehalten worden. Das Land musste 2002 hingegen 377 Millionen Euro an Einnahmeausfällen verkraften, die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern jedoch 32 Millionen Euro. Im Vergleich zwischen Land und Kommunen hat das Land beim Haushaltsabschluss für 2002 unbestritten die größeren Probleme. Trotzdem erbringen wir noch zusätzliche Leistungen, um die Kommunen nicht weiter abrutschen zu lassen. Für 2003 erhalten die Kommunen vorab mehr als ein Trostpflaster. Es hat mich schon gewundert, dass das bisher als selbstverständlich angesehen wird. Ich meine die 10 Millionen Euro, die die Kommunen aus dem Flutopferfonds behalten können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Und, Herr Dr. von Storch, die Landesregierung hat sofort reagiert und die im März fällige erste Rate nicht abgerufen.
Das ist schnelles und nicht zweckgebundenes Geld, weil es in den Kassen der Kommunen bleibt. Also da ist nichts mehr mit dem Bund, der dazwischengeschaltet wird, sondern diese Einkommenssteuer können die Kommunen behalten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Angelika Gramkow, PDS: Richtig! – Heinz Müller, SPD: Sehr gut!)
Ich weise außerdem darauf hin, dass das Land weitere Lasten für die Kommunen trägt. Wir übernehmen zum Beispiel den vollen Anteil für die Sonder- und Zusatzversorgung der DDR-Renten. Sie wissen, dass dieser Ausga
benblock in den letzten Jahren überproportional angestiegen ist und wir in 2002 über 310 Millionen Euro gezahlt haben. Nach groben Schätzungen entfallen davon mindestens 30 Prozent auf die Kommunen. Rechnerisch sind das etwa 100 Millionen Euro.
Angesichts dieser Lage fehlt dem CDU-Antrag für ein Sofortprogramm für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern die faktische Grundlage. Möglicherweise ist es aber auch gar nicht so ernst gemeint,
denn es wird von vornherein darauf verzichtet, auch nur den Ansatz eines Deckungsvorschlages für die zusätzlichen Ausgaben zu liefern.
Meine Damen und Herren, ich habe mich auf einige inhaltliche Schwerpunkte beschränkt. Sie machen deutlich, welche Politik wir mit dem doppelten Ansatz von Konsolidieren und Investieren konkret verfolgen. Schon mit dem Eckdatenbeschluss im Spätherbst des vergangenen Jahres hat die Landesregierung ihren festen Willen gezeigt, gerade in schwierigen Zeiten an den notwendigen Konsolidierungsschritten festzuhalten. Womöglich werden sie verschärft. Und sie sind bereits in ihren wesentlichen Bestandteilen bis 2006 festgezurrt. Unser Ziel ist es, die zwangsläufigen Mehrbelastungen noch in dieser Legislaturperiode auf der Ausgabenseite wieder auszugleichen. Das versetzt uns in die Lage, Steuermehreinnahmen zur Rückführung der Kreditaufnahme einzusetzen. Rückführung der Neuverschuldung, daran halten wir trotz der aktuellen Pause fest.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Das hat sich gelohnt, das ist eine schöne Pause! – Zuruf von Angelika Peters, SPD)
Meine Damen und Herren, Sie können ja dann, Herr Riemann, sagen, wie Sie es anders machen wollen, denn bisher habe ich nämlich noch nichts Konkretes gehört.
Meine Damen und Herren, wir arbeiten intensiv an der umfassenden Verwaltungsreform, mit der möglichst viele Aufgaben – einschließlich der dafür erforderlichen Finanzmittel – vom Land auf die Kommunen übertragen werden sollen. Dadurch wird die Verwaltung bürgernäher, Doppelarbeit wird abgebaut, Personal beim Land gespart und zugleich die finanzielle Basis der Kommunen verbreitert.
Offenbar liegen wir mit diesem Ansatz gar nicht so schief, wie Sie es uns einreden wollen, denn das Land Baden-Württemberg hat zwei Monate nach dem Eckdatenbeschluss unserer Landesregierung ein ähnliches Projekt beschlossen, bei dem ebenfalls zahlreiche Landesbehörden zugunsten kommunaler Zuständigkeiten aufgegeben werden sollen. Ganz so schlecht kann also unsere Idee nicht gewesen sein, meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Ihre Parteifreunde im Südwesten Deutschlands in die gleiche Richtung denken.
Soweit sich bei der Überprüfung der Aufgaben zur Verwaltungsreform jetzt schon umsetzbare Maßnahmen ergeben, werden wir sie auch schon jetzt umsetzen, und nicht erst 2006 oder später.
Trotz allem kann ich nicht ausschließen, dass wir mit weiteren erheblichen Haushaltsbelastungen auf der Einnahmeseite konfrontiert werden. Die Prognosen stützen sich seit längerem auf eine sehr schwankende Basis. Durch den Irakkrieg ist alles noch viel unsicherer geworden. Schon mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltes hatte die Landesregierung berücksichtigt, dass die Steuereinnahmen hinter der Steuerschätzung vom November 2002 zurückbleiben werden. Wir haben schon zusätzliche Steuermindereinnahmen von 37 Millionen Euro im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Damit haben wir frühzeitig auf die veränderte Lage reagiert.
Heute kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass die bereits abgesenkte Prognose von einem Prozent BIPWachstum nicht erreicht wird. Auch das ist zwar nicht sicher, aber die Landesregierung möchte auf diesen Eventualfall vorbereitet sein. Deshalb wird vorgeschlagen, eine Eventualermächtigung in das Haushaltsgesetz aufzunehmen. Diese Ermächtigung soll es erlauben, zum Ausgleich zusätzlicher Steuerausfälle Vermögenswerte in Gestalt von Darlehensforderungen bis zu einem Barwert von 50 Millionen Euro zu verkaufen. Wohlgemerkt: Diese Ermächtigung soll nur dann gezogen werden, wenn die Steuern noch geringer fließen als bisher veranschlagt. Die Äußerungen der Bundesregierung, der Wirtschaftsforschungsinstitute und die Entwicklung der Weltlage, mit den möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung gebieten vorausschauendes Handeln. Ich hatte im Finanzausschuss den Eindruck, dass die CDU-Abgeordneten davon nicht begeistert sind – das bin ich auch nicht –, dass sie aber den von uns eingeschlagenen Weg für vertretbar halten und ihn mitgehen wollen. Ich hoffe, dass diese zusätzliche Vorsorge ausreicht. Aber auch Finanzministerinnen können nicht auf alle Wechselfälle des Haushaltslebens vorbereitet sein.
In diesem Zusammenhang noch einmal das Thema Lohnsteuerentwicklung und Lohnsteuerveranschlagung. In der Einbringungsrede hatte ich schon auf sie reagiert. Noch einmal zum Verständnis:
Erstens. Wir haben den Doppelhaushalt im Jahr 2001 aufgestellt, da kannten wir natürlich das Ist-Ergebnis des Jahres 2002 nicht. Das liegt um 74 Millionen Euro höher als veranschlagt.
Zweitens. Wir konnten bei der Aufstellung des Haushaltes nicht berücksichtigen, dass die zweite Stufe der Steuerreform aufgrund der Flutkatastrophe um ein Jahr verschoben wird, also vom Jahr 2003 auf das Jahr 2004. Deshalb ist gerade bei der Lohnsteuer ein erhöhter Ansatz notwendig.