Und das Gesetz soll viele Dinge vereinfachen. Wir haben über Bürokratieabbau in diesem Haus gesprochen vor ein paar Stunden. Dieses Gesetz soll helfen, im Sinne von Bürokratieabbau diesen Menschen auch zu helfen in der Hinsicht, dass viele Dinge vereinfacht werden und nicht wir alleine – wie Leute, die sich vielleicht nicht täglich mit Migranten, Immigranten, jüdischen Immigranten, Asylbewerbern, Asylsuchenden beschäftigten – endlich wissen, um welche Menschen handelt es sich denn eigentlich hier. Denn ich denke auch, Menschen die ihr Land verlassen, verlassen es nicht, weil ihnen gerade mal aus Jux und Tollerei so war, sondern sie verlassen es aus bestimmten Gründen.
Da gibt es diejenigen, die uns wahrscheinlich den wenigsten Ärger machen, das sind unsere Studenten, die wir gerne hier haben wollen. Auch die gehören dazu. Es verlassen diejenigen ihr Land, die als Hochbegabte eine besondere Greencard kriegen und hier bei uns arbeiten können. Aber über diese Immigranten sprechen wir kaum. Wir sprechen auch nicht über die, die jetzt möglicherweise aus England, aus Frankreich, aus Norwegen zu uns kommen, weil sie fallen ja nicht so auf.
Die sind ja in irgendeiner Form schon halb integriert. Sie können sich vernünftig benehmen, wie wir uns so als Deutsche den Kulturrahmen gesetzt haben. Sie fallen nicht so aus dem Rahmen, wie ich das heute gerne gemacht hätte. Ich hätte nämlich ganz gerne etwas anderes angezogen, schon alleine um zu provozieren in der Hinsicht, dass man dann gesagt hätte, wie kann die hier in diesem Hohen Hause sich so darstellen. Ich habe es nicht getan. Ich wollte nicht unbedingt provozieren, aber ich wollte trotzdem anregen, darüber mal nachzudenken.
Wir haben eben darüber gesprochen, dass wir unsere Integration von Ausländern als etwas Besonderes betrachten sollten, das wir in unsere eigene Kultur aufnehmen können. Und wenn wir das seit Jahrtausenden nicht getan hätten – Herr Jäger, da sind wir vielleicht einer Meinung –, dann würden wir jetzt noch auf dem Bärenfell mit Hirsegrütze rumliegen und wir hätten wahrscheinlich nichts gelernt.
(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Peter Ritter, PDS: Herr Jäger, der Jäger.)
Und wir sollten auch begreifen, dass eine Integration so früh wie möglich einsetzen sollte. Das heißt, wir sollten vor allem an unsere Kinder denken. Und hier möchte ich darauf aufmerksam machen, und ich habe hier den Antrag da, natürlich weiß ich, weil ich mich ein bisschen damit befasst habe, dass Sie inhaltlich Recht haben. Aber ich weiß auch, was die PDS und die SPD damit wollen, nämlich zum Beispiel, dass die Kinder, die von Asylbewerbern hierher kommen, das Recht haben, einen Kindergarten besuchen zu können, und das Recht haben, hier in die Schule zu gehen.
Gucken Sie sich bitte das Schulgesetz an! Da steht drin, Kinder, die in Mecklenburg-Vorpommern geboren sind beziehungsweise ihr Wohnrecht in Mecklenburg-Vorpommern haben. Asylbewerber haben dieses nicht und fallen rechtlich einfach unten durch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Gucken Sie mal nach, was wir hier in Schwerin machen! Da sind wir uns einig.)
Ich gebe Ihnen in der Hinsicht Recht, dass viele Lehrer und Erzieher aus persönlichen Gründen und weil sie es so wollen, es trotzdem machen. Es ist aber nicht auf rechtliche Grundlagen gesetzt und das möchte ich gerne damit erreichen.
Und wenn ein Kind einen Kindergarten besuchen kann und die deutsche Sprache erlernen kann, auch wenn es nach drei, vier oder einem halben Jahr wieder irgendwo anders nach Hause muss, hat es etwas gelernt.
Auch wenn Sie sich in irgendeiner Form für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, wird das eigentlich nur bilden. Deswegen plädiere ich dafür, dass wir so zeitig wie möglich diese Integration machen. Sie verhindert auch, dass das hinterher Geld kostet. Denn die Kinder, die ich frühzeitig in diese Integration hineinbringen kann, sind auch diejenigen, die ich durchaus in eine ganz normale Schule schicken kann, die eine Berufsausbildung bekommen können und die hier auch weiter bleiben werden oder bleiben könnten. Wem als Mensch wollen Sie wohl verwehren,
Ich wollte auf eins aufmerksam machen: Es gibt viele gute Initiativen. Wir sprechen hier von dem Verein Dien Hong, wir sprechen von dem Modellprojekt „Igel“, was in der Zwischenzeit ausgelaufen ist. Und ich weiß, auch wenn das Integrationsprojekt bei Dien Hong ausgelaufen ist, müssen wir uns dringend einen Kopf machen, und das wäre so etwas, was gleich in diese Leitlinien hineinkäme, wie organisieren wir es, dass das nicht nur an einem Ort in Rostock passiert, sondern dass wir das möglicherweise dezentral – wir haben eine neue Strukturreform vor – in vier Strukturreformenkreisen anbieten können. Das wäre zum Beispiel so eine Überlegung, die ich gerne in diese Leitlinie mit einarbeiten würde.
Ich muss auch ganz dringend sagen, natürlich gibt es viele Initiativen einzelner Personen, von Vereinen und Kommunen, die dieses schon hervorragend hinbekommen. Aber ich stelle auch wieder fest, dass es noch eine ganze Menge Lehrer und Erzieher gibt, die von interkulturellem Lernen überhaupt noch nichts gehört haben. Bei denen hören die alten Griechen auf, nachdem sie Mathematikunterricht gehabt haben und den Satz des Thales und des Pythagoras einmal gehört haben.
Sie kennen also nur die alten Griechen. Sie kennen natürlich die Kultur der alten Ägypter, aber dass die heute noch existieren, davon weiß kaum jemand etwas.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)
Also ist es notwendig, auch in der Ausbildung unserer Kollegen dieses Thema unbedingt auf die Tagesordnung zu setzen, denn die Rahmenrichtlinien lassen das zu. Aber die Art und Weise, wie man es machen kann, bedeutet einfach ein bisschen mehr Aufwand und ein bisschen mehr Kraft. Diese Projekte hat es gegeben. Leider sind sie, wie so üblich, auf ABM- oder SAM-Projekten gelaufen und damit wieder unten durchgefallen. Ich denke, in den Leitlinien sollte konkret zu diesen Dingen auch etwas ausgesagt werden, damit wir eine Zielrichtung haben, damit wir wissen, was wir tun wollen.
Ich möchte hier noch einmal an die CDU appellieren. Wir wissen, was wir eigentlich wollen. Lassen Sie uns, wenn die Leitlinien auf dem Tisch sind, darüber diskutieren, ob wir das alles bezahlen können, wann wir das machen sollten, wo wir das machen sollten, mit wem wir das machen sollten. Aber lassen Sie uns bitte gemeinsam diesen Antrag so bescheiden, dass hier aus diesem Hause auch ein Signal ausgeht, wo es heißt, wir freuen uns auf diese ausländischen Mitbürger. Sie sind eine Bereicherung für unser Land und so sollte es auch immer sein. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Deutschland ist ein Einwanderungsland. Ein Bummel durch Hamburg, Berlin-Kreuzberg oder Köln lässt daran keinen Zweifel aufkommen.
Die gleiche Präsenz von Migrantinnen und Migranten ist jedoch in den Städten der neuen Länder nicht zu finden. Wir haben kaum Zuwanderung und die Zuwanderung, die wir haben, ist von besonderen Bedingungen gekennzeichnet. Nach Erreichen der Freizügigkeit verlassen viele Zuwanderer die neuen Länder wieder, ziehen in die alten Bundesländer, wo sie leichter Arbeit finden und ein vielfältiges multikulturelles Leben erwarten. So verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern zwischen 1998 und 2001 jährlich 7.000 Zuzüge, aber auch 6.000 Fortzüge bei rund 34.500 Ausländerinnen und Ausländern insgesamt. Viele Migrantinnen und Migranten fassen ihren Aufenthalt bei uns als Zwischenstadium auf,
bis der gewünschte Zustand einer Ansiedlung in den alten Bundesländern erreicht ist. Man kann diese Situation als Problem sehen und über Integrationsperspektiven lamentieren. Man kann diese Situation aber auch als Herausforderung für eine nachhaltige Zuwanderungs- und Migrationspolitik sehen. Und genau das wollen wir tun.
Seit dem letzten Jahr liegt in meinem Haus für die soziale Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern die Zuständigkeit. Wir arbeiten sehr konzentriert daran, Maßnahmen zur Integrationsförderung zu implementieren. Der Antrag der beiden Koalitionsfraktionen zielt genau in diese Richtung.
So soll Integration von und mit Migrantinnen und Migranten erfolgreich in unserem Bundesland durchgesetzt werden. Es ist notwendig, konzeptionell zu arbeiten, Schwerpunkte zu setzen und Leitlinien für eine Integrationspolitik, die auf einer breiten gesellschaftlichen Anerkennung beruhen, zu beschließen. Daher begrüße ich diesen Antrag sehr.
Wir leben in einer Gesellschaft, in der eine Vielzahl von Lebensstilen und Lebensentwürfen nebeneinander existieren. Integration kann und darf aber nicht Assimilation bedeuten, sondern meint den beständigen Prozess der Verständigung über die gemeinsamen Grundlagen und Regeln des Zusammenlebens in einem Gemeinwesen. In diesem Sinne ist Integration ein gesellschaftlicher Prozess, der nicht irgendwann abgeschlossen ist, sondern immer wieder neu gefördert werden muss. Integration richtet sich damit auch nicht allein an die zugewanderte Bevölkerung oder eben nur an die Politik. Sie ist keine Einbahnstraße, sondern bezieht sich auf jeden einzelnen in unserer Gesellschaft.
Integration kann und muss eindeutig Ansprüche formulieren, muss Kriterien für Integration definieren. Wir wollen in einen neuen Abschnitt von Integrationspolitik eintreten, den man vielleicht mit dem Motto „Von der Fürsorge zur Partnerschaft“ überschreiben könnte. Es geht nicht länger um die Beseitigung von tatsächlichen oder vermeintlichen Defiziten von Migranten, die durch die Integration behoben werden müssten. Es geht uns vielmehr um eine neue Balance von Rechten und Pflichten in der Integrationspolitik, bei der klare und erfüllbare Erwartungen auch klaren und garantierten Ansprüchen gegenüberstehen. So gesehen ist also Integration ein beidseitiger Prozess. Beide Gruppen – die Zuwanderer wie die Einheimischen – gestalten diesen Integrationsprozess. Nur dann kann er funktionieren. Wir haben dabei die Bedürfnisse der Minderheitsgesellschaft wie diejenigen der Mehrheitsgesellschaft zu beachten. Migrantinnen und Migranten sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Gleichzeitig wollen wir die Bereitschaft der Einheimischen zu kultureller Offenheit und zum Leben in einer zunehmend pluralen Gesellschaft fördern und unterstützen.
Die Landesregierung hat in ihrem Beschluss zum Konzept der Errichtung eines Integrationsfachdienstes bereits erläutert, wie die Begriffe „Migrantinnen“ und „Migranten“ zu verstehen sind. Es handelt sich dabei um Zuwanderinnen und Zuwanderer mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt.
Aus dem Antrag der Koalitionspartner geht hervor, dass sich die Integration künftig auch auf die sich hier aufhaltenden Asylsuchenden beziehen soll. Herr Ritter hat dazu ausgeführt und ich habe Verständnis für dieses Anliegen, weil die Lage vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch in unserem Land unbefriedigend ist. Wir werden das Anliegen deshalb aufnehmen – so es denn diesen Landtagsbeschluss gibt –, um auch auf diese Weise die Situation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern und einen Beitrag zur
Schaffung menschlicher Rahmenbedingungen zu erbringen. Asylbewerber besitzen aus rechtlicher Sicht eben keinen auf Dauer angelegten Aufenthalt. Die zu entwickelnden Integrationsmaßnahmen müssen sich deshalb sowohl an den spezifischen Bedarfen der Betroffenen orientieren, aber auch an den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zur Zielgruppe unserer bisherigen Arbeit zählten per 30. Juni 2002 etwa 17.700 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler einschließlich deren Familienangehörigen, rund 3.300 jüdische Emigrantinnen und Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion sowie rund 850 Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention, etwa 9.900 Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsberechtigung, einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsbefugnis mit der Option zum Daueraufenthalt
sowie rund 2.700 Ausländerinnen und Ausländer sowie deren Familienangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis der Europäischen Union sind. Insgesamt sind das 34.500 Mitbürgerinnen und Mitbürger mit migrationspezifischem Hintergrund. Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist das ein Anteil von circa zwei Prozent.
Die Lebensumstände der Migrantinnen und Migranten hängen jedoch nicht nur von ihrer Herkunft und Kultur ab, sondern werden vor allem von ihrem ausländerrechtlichen Status und ihrer Beherrschung – und das muss ich ganz besonders betonen – der deutschen Sprache geprägt. Es gibt diejenigen, die über eine Arbeitserlaubnis verfügen und gute sprachliche Voraussetzungen aufweisen. Es gibt aber auch jene, die trotz des auf Dauer angelegten Aufenthaltes sehr komplexe Probleme zu bewältigen haben. Hier geht es sowohl um das Erlernen der deutschen Sprache, um den Erwerb von Bildungs- und Berufsabschlüssen, um die Anerkennung von vorhandenen Qualifizierungen, um den Erwerb gesellschaftlicher Basiskenntnisse, kurz: Es geht um eine konkrete Lebens- und Berufswegeplanung, die in eine selbständige Sicherung des Lebensunterhaltes mündet und die gleichberechtigte Teilhabe an unserer Seite ermöglicht.
Dieser Prozess ist äußerst schwierig und individuell nur schwer zu bewältigen. Das zeigt sich auch an dem Anteil der arbeitslosen Migrantinnen und Migranten, der bei circa 42 Prozent liegt. Ich sagte, 2 Prozent Anteil an der Bevölkerung. Betrachten wir die Empfängerinnen und Empfänger der Hilfen zum Lebensunterhalt, ergibt sich ein ähnliches Bild. Rund 3.300 Nichtdeutsche erhielten Ende 2000 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Das sind 6,4 Prozent der Gesamtbezieher, ein überproportionaler Anteil also, gemessen am Bevölkerungsanteil.