Protocol of the Session on June 27, 2002

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss legt Ihnen heute den Abschlussbericht über die Untersuchung zu den Unternehmen Gut Pritzier und Blähton GmbH vor.

Bereits bei Einbringung des Zwischenberichtes sind wir davon ausgegangen, dass wir den Untersuchungsauftrag, der insgesamt 16 Unternehmen umfasste, nicht werden erfüllen können. Wir haben uns deshalb von der Absicht leiten lassen, die Vorgänge um die Privatisierung und Fördermittelgewährung bei Unternehmen aus verschiedenen Branchen zu untersuchen. In der Tat zeigte sich dann, dass es oft große Gemeinsamkeiten beim Geschehensablauf und auch bei den aufgedeckten Unzulänglichkeiten gab.

Der Ausschuss hat intensive Arbeit geleistet und wichtige Erkenntnisse hervorgebracht. Allein zu den beiden letztgenannten Unternehmen haben wir seit Juni 2001 37 Zeuginnen und Zeugen angehört, in zwei Fällen wurden schriftliche Stellungnahmen eingeholt. Während unserer gesamten Arbeit, einschließlich der Untersuchungen vor dem Zwischenbericht, wurden 92 Zeuginnen und Zeugen vernommen und 7 Behördenangestellte angehört. Für

die durchzuführenden Untersuchungen standen dem Ausschuss insgesamt 891 schriftliche Beweismittel, also fast 900 – hierbei handelte es sich überwiegend um Aktenordner sowie teilweise um Blattsammlungen oder einzelne Schriftstücke –, zur Verfügung. Zu den beiden jetzt untersuchten Unternehmen gab es neben den 28 bereits übernommenen Akten von dem Vorgängerausschuss 34 weitere Aktenordner, die im Detail auszuwerten waren.

Ich denke, dass diese Zahlen schon eindrucksvoll zeigen, mit welcher Mühe und Genauigkeit wir hier versucht haben, die Vorgänge aufzuklären, um zu wirklich aussagekräftigen Ergebnissen zu gelangen. Ich habe bereits angesprochen, dass der Ausschuss wichtige Erkenntnisse hervorgebracht hat. Das gilt besonders im Bereich der Fördermittelverwaltung, bei dem wir nach wie vor erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten sehen. Das wird auch von dem Kollegen Herrn Dr. Born so gesehen, der dies ja seinerzeit auch angezweifelt hatte.

Lassen Sie mich zu den Ergebnissen im Einzelnen Folgendes ausführen.

Zunächst zum Gut Pritzier: Bei der Untersuchung der Vorgänge bei dem Gut Pritzier hat der Untersuchungsausschuss den Auftrag so verstanden, dass nicht jede Übertragung von Flächen an Erwerber im Detail untersucht werden sollte, sondern dass es im Wesentlichen um die Vorgänge ging, bei denen als Erwerber entweder Herr von Könemann oder aber eine der Gesellschaften, an denen er beteiligt war, involviert war. Wir haben zunächst einmal festgestellt, dass sich das Privatisierungsverfahren über einen sehr langen Zeitraum erstreckte, sich durch die Zersplitterung des Gutes äußerst schwierig darstellte und es anders als zu den Privatisierungen im gewerblichen Bereich zumindest ab 1992 durch Vorgaben der Bundesregierung ein abgestuftes Vergabekonzept unter Einbindung der Landesregierung gab. Das hier vorliegende Verfahren war allerdings davon gekennzeichnet, dass andere Interessenten wegen der Schwierigkeiten bei Loszuschnitten oder auch aufgrund ihrer Konzepte von ihren ursprünglichen Absichten, das Gut zu erwerben, zurücktraten.

Anhaltspunkte dafür, dass die Landesregierung beziehungsweise die Fachminister hätten hier einwirken können, um eine andere Entscheidung zu bewirken, haben wir nicht finden können. Die Bemühungen, im Nachhinein doch noch ein Versuchsgut dort zu errichten, sowohl bei der Landesregierung als auch bei uns im Landtag durchaus umfangreich, kamen aber zu spät, weil zwischenzeitlich die Entscheidungen so weit gediehen waren, dass dies möglicherweise Regresspflichten hervorgerufen hätte.

Im Bereich der Fördermittelgewährung gab es zwei Bereiche, mit denen wir uns beschäftigt haben. Es wurden auf dem landwirtschaftlichen Sektor an das Unternehmen Gut Pritzier Milchproduktion GmbH Mittel ausgezahlt. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass die Fördermittelgewährungen, ähnlich wie im Fall des Schlachthofes Teterow, durchaus als vorbildlich angesehen werden können. Insbesondere haben wir es als positiv angesehen, dass dem Antragsteller von Anfang an, auch bei der Erstellung des Konzeptes, sachkundige Hilfe von Seiten der Landesförderverwaltung gewährt wurde, die sich bei der anschließenden Kontrolle dann auch als sehr vorteilhaft erwies.

Die andere Fördermittelgewährung betraf den gewerblichen Bereich. Es ging hier um die Errichtung eines CallCenters. Hier haben wir Ansatzpunkte für Verbesserungen

gesehen. Dies betraf die Frage, in welcher Form im Zuwendungsbescheid das vorgetragene Konzept des Investors und auch die Aufschlüsselung seiner Maßnahmen zum Tragen kommen und später auch bei den Mittelabrufen und der Kontrolle der Verwendung eine vernünftige Basis dafür darstellen sollten. Auffällig war in diesem Bereich auch, dass die Zukunftschancen des Unternehmens bei der Gewährung von Investitionszuschüssen und dem Ausreichen von Landesbürgschaften sehr unterschiedlich gesehen wurden.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben aber nicht festgestellt, dass Fördermittel hier zweckentfremdet verwendet worden sind. Da das Unternehmen nach unserer Kenntnis auch noch heute Bestand am Markt hat, sehen wir also die Fördermittel nach unserem Dafürhalten als erfolgreich eingesetzt. So weit zum Gut Pritzier.

So positiv diese Ergebnisse bei diesen Vorgängen waren, so negativ waren sie bei der Firma Blähton. Wir müssen in diesem Fall von einer gescheiterten Privatisierung sprechen. Ein Investor wurde ausgewählt, der nach unseren Feststellungen nicht die geringsten Anstrengungen unternommen hat, das Werk am Markt zu etablieren, sondern im Gegenteil die Produkte in weit entlegene Absatzgebiete unter den Kosten veräußerte. Entscheidende verbessernde Investitionen wurden durch ihn nicht vorgenommen. Eine Beteiligung der Landesregierung an der Privatisierung hat es genauso im Fall Nordbräu und BESTWOOD nicht gegeben.

Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass es eine Bundesangelegenheit ist und eine rechtliche Handhabe auf Teilnahme an diesen Entscheidungsprozessen nicht vorhanden war. Trotzdem ist die Mehrheit des Ausschusses zu der Auffassung gelangt, dass das Instrumentarium, das von der damaligen Landesregierung installiert wurde, um sich über diese Entscheidungen zu informieren und sich an diesen Abläufen mit einzubringen, nicht im Geringsten ausreichend war, um gegebenenfalls die Treuhandanstalt auf wichtige Aspekte hinzuweisen und eine Änderung der Entscheidung bewirken zu können. Das Treuhandreferat, das es ja im Wirtschaftsministerium gab, war im Wesentlichen mit einem Mitarbeiter ausgestattet, der personell natürlich völlig überfordert war.

Die Firma Blähton spielte übrigens in den Gremien der Landesverwaltung überhaupt keine Rolle, und das bei einem so wichtigen strukturbestimmenden Betrieb in einer Gegend, die von industriellen Ansiedlungen nicht gerade gesegnet ist.

Katastrophal waren die Ergebnisse, die wir im Rahmen der Untersuchung zu der Fördermittelgewährung an den ersten Investor erhalten haben. Bewilligt wurde der Norddeutschen Blähton GmbH aufgrund eines entsprechenden Antrages ein Investitionszuschuss nach der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 735.000 DM. Ein schlüssiges und vernünftiges Konzept wurde nicht vorgelegt und auch nicht hinterfragt. Vor der Entscheidung wurden wesentliche Widersprüche und Punkte, die Anlass zu Zweifeln gaben, nicht aufgeklärt und auch nicht ausgeräumt. Zur Unterlegung der Mittelabrufe wurden umfangreiche Eigenleistungen aufgelistet, die tatsächlich so nicht erfolgten und einzig und allein dem Zweck dienten, die wahre Verwendung der Fördermittel zu verdecken. Diese erfolgte nämlich zu einem beträchtlichen Anteil nicht zur

Finanzierung von Investitionen, sondern letzten Endes nur zur Deckung der Kosten des laufenden Betriebes.

Auch die Kontrolle der Fördermittelverwendung war mangelhaft. Sie wurde erst durchgeführt, nachdem von außen auf die unhaltbare Situation aufmerksam gemacht worden war. Die Kontrollen konnten jedoch keine genauen Erkenntnisse hervorbringen, weil die Maßnahmen, die durchzuführen gewesen wären, viel zu ungenau beschrieben worden sind.

Nachdem das Unternehmen im Oktober 1994 in Gesamtvollstreckung gegangen war, galt es, einen neuen Erwerber zu finden. Ein Neuanfang machte nur dann Sinn, wenn in Absprache mit der BVS sowohl das vorhandene Tonvorkommen, was an den ersten Erwerber nur verpachtet gewesen war, als auch der Betrieb selbst in einer Hand veräußert würden. Der Betrieb war in seinem Bestand ja wesentlich von diesen Tonvorkommen abhängig. Infolgedessen gab es auch eine entsprechende Absprache mit der BVS, alles Mögliche dafür zu tun, die beiden Bereiche in eine Hand zu übertragen.

Zur Fortführung des Betriebes wurden Bürgschaften – des Landes selbstverständlich – in Höhe von insgesamt circa 2,3 Millionen DM gewährt. Nach dem Auftreten einer Havarie am Brennofen wurde eine weitere Bürgschaftsgewährung jedoch abgelehnt, was letzten Endes dann zum Stillstand des Betriebes führte. Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass dieses die richtige Entscheidung war. Zu dem damaligen Zeitpunkt kristallisierte sich bereits heraus, dass ansonsten das Unternehmen ein Fass ohne Boden geworden wäre.

Es gab viele Interessenten, die sich für die Übernahme des Werkes bewarben. Viele Beteiligte waren in der Investorensuche eingebunden. Wir haben jedoch auch an dieser Stelle den Eindruck gewinnen müssen, dass zunächst die Investorensuche, die auch durch die Landesregierung betrieben wurde, unkoordiniert ablief. Nach Auffassung der Mehrheit des Ausschusses änderte sich dies erst, nachdem ein Lenkungsausschuss eingerichtet und die KPMG in die Investorensuche mit eingebunden wurde. Professionelle Hilfe wurde auch durch die Einschaltung eines Gutachters in Anspruch genommen, der sich mit einem etwaigen Fortführungskonzept beschäftigte.

All diese Versuche nützten jedoch nichts. Die Marktgegebenheiten waren schwierig, die Branche war vor allem davon gekennzeichnet, dass es zwei große Mitbewerber gab, neben denen sich zusätzlich zu etablieren, äußerst schwierig war. Die BVS wollte dann nicht mehr warten und veräußerte im Juli 1997 das Tonvorkommen an einen Einzelbewerber.

Und nun auch unsere Kritik: Anstatt nun alles dafür zu tun, dass dieser Einzelbewerber auch den Betrieb erwerben konnte, musste der Ausschuss feststellen, dass dem damaligen Wirtschaftsminister Seidel von dieser Absprache mit der BVS nichts bekannt war. Im Rahmen eines von den Banken betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens gelang es dem Erwerber der Tongrube nicht, auch Eigentümer der Betriebsimmobilie zu werden. Vielmehr trat eine neue Erwerbergruppe auf, die im März 1998 den Zuschlag für das Betriebsgrundstück und damit auch das Unternehmen erhielt. Auch diese Erwerbergruppe bekam durch das Wirtschaftsministerium Fördermittel in beträchtlichem Ausmaß. Tatsache ist leider, dass die Bemühungen, eine Einigung zwischen dem Erwerber der Tongrube und denen der Betriebsimmobilie zu erzielen,

scheiterten und bis heute eine Wiederinbetriebnahme des Werkes nicht erfolgte. Die gewährten Fördermittel an die neuen Erwerber der Betriebsimmobilie in Höhe von circa 2,5 Millionen DM wurden nach dem Widerruf des Zuwendungsbescheides zurückgefordert. Insgesamt war ein Investitionszuschuss von 8,1 Millionen DM bewilligt worden.

So viel zu den Ergebnissen, die wir im Detail im Bericht festgehalten haben. Ich bitte Sie nun, die vorgelegten Untersuchungen zur Kenntnis zu nehmen und damit den Auftrag hinsichtlich dieser beiden Unternehmen als erledigt zu betrachten. Sicherlich, im Vergleich zum Auftrag von 16 Betrieben scheint es wenig zu sein, was wir aufklären konnten. Ich denke aber, wir haben durch die Untersuchung von insgesamt fünf dieser Unternehmen sehr tiefgründig in dieser Legislaturperiode einen guten Überblick über die Geschehensabläufe erhalten. Die Mängel oder Unzulänglichkeiten, die wir aufgedeckt haben, haben sich in großen Bereichen als ähnlich erwiesen.

Lassen Sie mich zu guter Letzt noch etwas wiederholen, was wir auch bei Einbringung des Zwischenberichtes betont haben. Die Atmosphäre im Ausschuss war äußerst konstruktiv. Die auftretenden Verfahrensprobleme sind fast alle einvernehmlich gelöst worden. Ich denke, das ist auch bei einem Untersuchungsausschuss die richtige Arbeitsweise. Wir können in der Sache heftig streiten und verschiedener Auffassung sein. Wir sollten uns jedoch nicht damit aufhalten, im Rahmen von Verfahrensfragen unsere unterschiedlichen Auffassungen gegeneinander zu stellen.

Zu guter Letzt gestatten Sie mir, auch einen Dank zu sagen an die Mitglieder des Ausschusssekretariates unter der Leitung von Herrn Schneider-Brinkert. Sie haben auch Platz genommen auf der Besuchertribüne. Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken für die sehr intensive und gute Zuarbeit, die wir im Ausschuss gehabt haben. Ich denke, die Qualität dieses Berichtes ist durch Ihre Mitarbeit und Zuarbeit sehr maßgeblich bestimmt worden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)

Danke schön, Frau Monegel.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Born von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte direkt an das anknüpfen, was unsere Ausschussvorsitzende Frau Kollegin Monegel zum Schluss gesagt hat. Der Dank geht uneingeschränkt an die Mitarbeiter des Ausschusssekretariats. Ich habe Ihnen noch einmal hier den Band mitgebracht. All das ist erstellt worden von den Mitarbeitern des Sekretariats und der nächste auch. Das ist mehr als eine Fleißarbeit. Ich möchte aber ganz besonders persönlich danken den beiden Ausschussvorsitzenden Herrn Kollegen Heinz Müller, dem wir auch als Mitglieder des Untersuchungsausschusses von dieser Stelle aus herzliche Genesungswünsche übermitteln, und Frau Kollegin Monegel. Beide haben es vermocht, durch ihre Verhandlungsführung ganz entscheidend dazu beizutragen, dass

dieser Ausschuss sehr sachlich arbeiten konnte ohne ein parlamentarisches Untersuchungsausschussgesetz – das haben wir ja erst in der letzten Sitzung verabschiedet –, dass es in der Sache überhaupt keine Kontroversen gegeben hat. Das kann man sich nur wünschen für weitere, spätere, ähnliche Gelegenheiten, nicht gerade Untersuchungsausschüsse, aber dass eine solche Arbeit in dieser Form möglich ist. Dafür gerade diesen beiden Kollegen herzlichen Dank, aber auch allen anderen Kollegen im Untersuchungsausschuss.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen natürlich uns die Frage der Sinnhaftigkeit auch am Ende eines solchen Untersuchungsausschusses stellen. Das ist ja bereits zu Beginn der Diskussion hier im Parlament auch thematisiert worden. Der Ausschuss hat den Anspruch erhoben, Hinweise für die Zukunft der Fördermittelvergabe in Mecklenburg-Vorpommern geben zu wollen, um aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse die Gestaltung des Fördermittelverfahrens in unserem Land positiv zu beeinflussen.

Lassen Sie mich die Frage stellen: Ist dieses Ziel auch nur ansatzweise erreicht worden? Ich meine, nein. Das hat nicht zuletzt die Zeugenvernehmung der Mitarbeiter des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern leider deutlich belegt. So haben diese Mitarbeiter bei ihrer Vernehmung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie bei ihrer heutigen Arbeit nicht mal ansatzweise die Erkenntnisse einbeziehen, die wir im Untersuchungsausschuss gewonnen haben. Ihnen war offensichtlich der Zwischenbericht des Ausschusses nicht einmal bekannt, geschweige denn dass sie sich danach gerichtet hätten. Wenn man diesem Faktum gegenüberstellt, dass der Ausschuss im Jahr eine halbe Million Euro an personellen Sachkosten verschlingt, mindestens – nicht eingerechnet die Arbeitszeit der beteiligten Abgeordneten –, dann ist es schon fragwürdig und mit Einschränkungen auch unverantwortlich, wenn sich dieser Landtag in Zeiten so knapper Kassen im Wesentlichen mit sich selbst beschäftigen muss. Ich kann nur hoffen, dass niemand auf die Idee kommt, diesen Ausschuss in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen zu wollen, habe ich aber auch von der Mehrheit so vernommen, dass das nicht gewünscht ist.

Nun zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Abschlussbericht. Wie in den vorhergehenden Berichten zu diesem Untersuchungsausschuss hat die CDU-Fraktion auch im Abschlussbericht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein Sondervotum vorzulegen. Das ist nichts Außergewöhnliches, eigentlich ist es der Normalfall. Es ist eher außergewöhnlich, dass dieses Sondervotum nur zu einem ganz eng umrissenen Teilbereich vorgelegt wird und ansonsten die Opposition daran mitgearbeitet hat, dass es hinsichtlich des Feststellungsteils zu einem einheitlichen Votum gekommen ist wie auch im Übrigen zu dem Bewertungsteil.

Das Sondervotum bezieht sich auf den Teilbereich der Bewertung der Feststellung über die Privatisierung der Norddeutschen Blähton GmbH Grimmen. Wie bereits im Zwischenbericht unter „Bewertungen der Feststellungen zum Unternehmen BESTWOOD GmbH“ hat auch hier die Ausschussmehrheit in Einzelfällen nach unserer Überzeugung nicht davon absehen können, einseitige sowie darüber hinaus nicht angebrachte Schuldzuwei

sungen vorzunehmen. Sie können das alles im Sondervotum nachlesen.

So geht zum Beispiel die Einschätzung der Ausschussmehrheit, die Landesregierung habe im Jahre 1991 in nicht nachvollziehbarer Weise in einer wichtigen und entscheidenden Phase keinen Einfluss auf die Interessentensuche oder im Abschluss des Privatisierungsvertrages genommen, fehl, denn diese Einschätzung verkennt die tatsächlichen rechtlichen Möglichkeiten der damaligen Landesregierung und geht an der Wirklichkeit zu Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts vorbei. Denn wie schon im Sondervotum im Rahmen des Zwischenberichts dargelegt, war die möglichst schnelle Privatisierung der von der Treuhandanstalt anvertrauten Unternehmen eine Aufgabe, die ausschließlich der Treuhandanstalt gesetzlich zugewiesen war. Insofern wäre die von der Ausschussmehrheit geforderte massive Einflussnahme der Landesregierung ein Verstoß gegen das Treuhandgesetz und damit schlicht rechtswidrig gewesen und ein solches Vorgehen kann man natürlich von keiner Landesregierung verlangen. Sie sehen damit, dass die Ausführungen der Ausschussmehrheit zu diesem Punkt an der damaligen Sach- und Rechtslage vorbeigehen und deshalb nach unserer Überzeugung verfehlt sind.

Die Untersuchung der Aktivitäten der Landesregierung bei der Investorensuche im Frühjahr 1996 nahm einen breiten Teil der Arbeit des Untersuchungsausschusses ein. Im Gegensatz zur Ausschussmehrheit sieht die CDUFraktion aufgrund der eindeutigen Ergebnisse der umfangreichen Beweisaufnahme die Arbeit und Aktivitäten der Landesregierung im Zusammenhang mit der Investorensuche im Frühjahr ’96 unter der Verantwortung des damaligen Wirtschaftsministers Ringstorff als sachwidrig, unprofessionell und für die Entwicklung des Standorts Grimmen schädlich an. Vom damaligen Wirtschaftsminister Dr. Ringstorff wurde zu diesem Zeitpunkt die Auffassung vertreten, die beste Möglichkeit zur Fortführung des Betriebes würde darin bestehen, ein Konsortium aus anderen Unternehmen der Blähton-Industrie zu bilden, welches die Norddeutsche Blähton GmbH Grimmen übernehmen sollte. Die Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss hat eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass die für ein solches Konsortium in Betracht kommenden Marktführer Leca und Lias an der Übernahme überhaupt kein Interesse hatten, was vom Wirtschaftsministerium unter Leitung des Ministers Dr. Ringstorff völlig falsch eingeschätzt und nicht erkannt wurde.

Es drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass durch Vorgaben der politischen Leitungen sehr viel Wirbel veranstaltet wurde, der zwar Aktivitäten vortäuschte, in Wirklichkeit aber eher dazu geeignet war, ernsthafte Interessenten für eine Betriebsübernahme abzuschrecken und die letzten realistischen Chancen für eine Weiterführung beziehungsweise Wiederinbetriebnahme der BlähtonProduktion zu zerstören. Durch den damaligen Abteilungsleiter Dr. Dannenberg wurden Gesprächsrunden mit verschiedenen Vertretern und Interessenten anberaumt. Als geradezu katastrophal strategische Fehlleistung muss die Tatsache gewertet werden, dass der damalige Abteilungsleiter alle potentiellen Interessenten, die überwiegend zugleich auch Konkurrenten waren, gleichzeitig zu einem Termin eingeladen hatte,

(Wolfgang Riemann, CDU: Toll!)

wobei er obendrein auch noch schlicht vergessen hatte, die Vertreter der Banken, ohne deren Beteiligung

ein Weiterbetrieb nicht möglich gewesen wäre, hinzuzubitten. Anstatt in vielen Einzelverhandlungen mit den unterschiedlichen Interessenten die Situation zu sondieren, wurden durch das unprofessionelle Agieren des Wirtschaftsministeriums ernsthafte Interessenten geradezu vor den Kopf gestoßen, so dass sie der als Affront empfundenen Einladung erst gar nicht gefolgt sind oder aber sich nach dem Gespräch endgültig von dem Gedanken einer Betriebsübernahme verabschiedet haben. Entsprechende Dokumente finden Sie im Anhang zum Bericht abgedruckt, da können Sie die Briefe nachlesen, die die damaligen Unternehmen geschrieben haben.

Als krasse Fehlentscheidung erwies sich die Entscheidung des damaligen Wirtschaftsministers Dr. Ringstorff, seinen Parteifreund, den Zeugen Gießelbach, dessen Kompetenz in Fragen der Wirtschaftsförderung über alle Parteigrenzen hinweg außer Frage steht und dessen Verdienste an Erhalt und Schaffung neuer Arbeitsplätze seit Aufnahme seiner Leitungstätigkeit im Wirtschaftsministerium im Jahr 1990 unbestritten sind, durch den Abteilungsleiter Dr. Dannenberg in der Leitung der Abteilung 2 „Wirtschafts- und Strukturpolitik“ abzulösen. Die sofortige Wiedereinsetzung des Abteilungsleiters Gießelbach in seine ursprüngliche Funktion direkt nach Amtsantritt des damaligen Wirtschaftsministers Seidel im Jahr 1996 kam zu spät, um noch den Standort Grimmen als Produktionsstätte für Blähton retten zu können.

(Angelika Gramkow, PDS: Also Herr Born, wo nehmen Sie das her?)

Wenn es unter der Ära des Wirtschaftsministers Ringstorff noch eine Chance für das Unternehmen Norddeutsche Blähton GmbH gegeben hätte,...

Das ist das Ergebnis der Untersuchung, Frau Kollegin Gramkow. Das können Sie alles...

(Angelika Gramkow, PDS: Also ich habe den Bericht gelesen. In dem Bericht finde ich diese Aussagen und diese Darstellungen nicht.)