Protocol of the Session on June 27, 2002

Ich denke, dass Sie sich nicht besonders reingekniet haben, und ich bin...

(Wolfgang Riemann, CDU: Doch, doch!)

Nee, nee, nee, nee, nee.

Ich bin überzeugt, wenn wir noch länger in diesem Parlament wären, würde ich mich mit Frau Schnoor mal hinsetzen und sie überzeugen. Sie ist ja intelligent genug, denke ich, diese Dinge zu begreifen.

(Beifall Beate Mahr, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD)

Inzwischen hat ihr ja Herr Born den Rang abgelaufen in Bezug auf Gleichstellung. Der versteht schon eine Menge davon, möchte ich Ihnen sagen. Falls Sie einen frauenpolitischen Sprecher brauchen in der nächsten Legislatur, empfehle ich ihn.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ich will nicht wiederholen, was Frau Koburger gesagt hat, aber wir können nicht von den Zahlen ausgehen, Frau Schnoor. Das ist doch der Punkt. Und wir werden heute im Anschluss ja gleich noch etwas zu einer modernen Strategie der Frauenpolitik hören und anhand dieses Themas kann ich Ihnen dann mal erklären, worum es auch in den Schulen geht. Aber in den Schulen geht es wirklich um sehr viel mehr. Ich will mich jetzt jedoch auf das Gesetz beziehen.

Ich freue mich natürlich sehr, dass es noch gelungen ist, in dieser Legislatur dieses Gesetz zu ändern, und ich halte diese Veränderungen natürlich für sehr vernünftig. Es bringt nämlich wichtige Änderungen für einen großen Bereich, nämlich den nachgeordneten Bereich des Ministeriums für Bildung, die Schulen. Dort sind bekanntlich am meisten Frauen beschäftigt, das ist so richtig. Aber, den Hinweis muss ich mir jetzt noch mal erlauben, wer nimmt denn die Direktorenstellen ein?

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD – Annegrit Koburger, PDS: Ja.)

Also da beginnt es ja schon. Das wäre eine Frage. Dann wäre eine Frage: Brauchen wir nicht auch mehr Männer in diesem Bereich? Das ist völlig klar, da stimme ich Ihnen zu, weil unsere Kinder von beiden Geschlechtern erzogen werden müssen. Ja, aber warum gehen die Männer da nicht rein? Ich will das jetzt nicht beantworten, aber darüber können wir uns mal verständigen, da fängt es ja schon an.

Also seit der ersten Gleichstellungsgesetzesänderung 1998 erstreckt sich die Zuständigkeit nun auch auf die Schulen, was ich für richtig halte und was ich auch mit Lehrerinnen mehrfach besprochen habe in unserem Land. Die Gleichstellungsbeauftragten sind gemäß Gleichstellungsgesetz an allen die weiblichen Beschäftigten betreffenden personellen und sozialen organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen.

Das Gleichstellungsgesetz ist ein wegweisendes modernes Gleichstellungsgesetz, das können Sie mir abnehmen, und trotzdem musste für den Bereich des Bildungsministeriums nach der Einbeziehung der Schulen ein weiterer Schritt gegangen werden, um die Gleichstellung in diesem Bereich wirklich sicherzustellen. Auf der Ebene der Schulämter werden also künftig Gleichstellungsbeauftragte die unmittelbaren Personalentscheidungen der Schulämter begleiten. Durch die Umsetzung des Lehrerpersonalkonzeptes kommt es zu vielfältigen Personalentscheidungen, wie wir ja alle wissen, die sozial ausgewogen, aber auch gleichstellungspolitisch unbedenklich sein müssen. Darüber hinaus wird es im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Gleichstellungsbeauftragte geben, die die personalrechtlichen Entscheidungen dieses Ministeriums für die allgemein bildenden und beruflichen Schulen begleiten soll. Damit die zukünftigen Gleichstellungsbeauftragten auf diesen Ebenen ihren Aufgaben überhaupt gerecht werden können, wird im Gesetz auch der Umfang ihrer Freistellung festgelegt.

Unbedingt notwendig für alle Gleichstellungsbeauftragten ist die Fortbildung und darauf lege ich ganz großen Wert. Deshalb habe ich eine Lehrgangskonzeption zu Fragen der Gleichstellung unter Anwendung des Gleichstellungsgesetzes erarbeiten lassen. Die Gleichstellungsbeauftragten des Landes haben die Möglichkeit, an Seminaren zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes teilzunehmen. In den vergangenen Jahren, meine Damen und Herren, haben etwa 410 Gleichstellungsbeauftragte diese Möglichkeit genutzt, sich in zwei Tagesseminaren zum Gleichstellungsgesetz und zu ihren Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte weiterbilden zu lassen. Es ist ein ausgezeichnetes Material, das sehr hilfreich ist und auch sehr gut ankommt. Diese Veranstaltungen wurden einem intensiven Controlling unterzogen und es hat sich herausgestellt, dass die Gleichstellungsbeauftragten sehr, sehr von der Weiterbildung profitieren, dass es aber an dieser Stelle weiteren Handlungsbedarf gibt.

Doch nur die Weiterbildung der Gleichstellungsbeauftragten reicht natürlich nicht aus, um die Strukturen, in denen die Frauen arbeiten, entsprechend zu verändern. Da kommen wir nachher noch mal auf das Bewusstsein zurück. Es ist außerdem notwendig, künftig auch die entsprechenden Vorgesetzten in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann zu schulen, um eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Gleichstellungsbeauftragten sicherzustellen. Ich sehe deshalb die Notwendigkeit, zukünftig auch Schulamtsleiterinnen – kriegen Sie keinen Schreck, Frau Schnoor! – und Schulamtsleiter, Schulrätinnen und Schulräte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter genauso in Fragen der Gleichstellung und der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes weiterzubilden wie die Gleichstellungsbeauftragten an den Schulen, denn es nützt nichts, wenn nur die Gleichstellungsbeauftragten wissen, worum es geht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Das ist leider so. Deshalb sage ich immer, man müsste eigentlich mit jedem Menschen in unserem Land einzeln sprechen, um ihm die Dinge zu erklären.

Ich möchte sogar noch weiter gehen und sagen, dass es notwendig ist, dass alle Menschen, die innerhalb der Landesverwaltung Personal- beziehungsweise Führungskompetenzen wahrnehmen, zur Anwendung und Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes geschult werden müssen. Ich und meine Mitarbeiterinnen, können Sie sich vorstellen, machen da sehr unterschiedliche Erfahrungen von Kenntnissen, auch von Leuten in diesen Bereichen. Diese Schulungen sollten verbindlich sein und nicht den Charakter einer freiwilligen Weiterbildung tragen. Sie gehören zum notwendigen Wissen einer Person mit Führungsaufgaben,

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD)

denn auch sie haben einen Verfassungsauftrag, meine Damen und Herren, zu erfüllen, nämlich die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Darüber hinaus ist es notwendig, bei Beurteilungen grundsätzlich den Aspekt der Umsetzung von Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes mit zu berücksichtigen. Genauso wenig, wie es sich eine moderne Verwaltung leisten kann, auf das Potential ihrer weiblichen Mitarbeiterinnen zu verzichten, kann sie es sich leisten, dass ihre Personalverantwortlichen nicht über ausreichende Kenntnisse zur Gleichstellung von Frau und Mann verfügen.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD)

Deutlich wurde auch, dass die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Landesverwaltung künftig in ihrer Arbeit besser unterstützt werden müssen. Sie sollen mit den notwendigen Informationen versorgt und bei Problemen und Komplikationen beraten und unterstützt werden. Es sollte ihnen ermöglicht werden, in einem regen Austausch mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung zu stehen, was sie zum großen Teil auch tun.

Aber wir haben noch eine zweite Änderung. Mit der Änderung der Gleichstellungsberichterstattung wird ein ganz wichtiger Schritt von der bisherigen lediglich institutionsbezogenen Ist-Analyse zu einer Darstellung von Problemlagen in der Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst getan. Das verstehe ich nicht, Frau Schnoor, warum Ihnen das nicht einsichtig war, denn das ist, denke ich, ein sehr, sehr vernünftiger Weg.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Sie hat noch nicht einen einzigen Gleichstellungsbericht gelesen. – Zuruf von Annegrit Koburger, PDS)

Mit der neuen Form der Berichterstattung werden die Zuarbeiten in den Behörden von der umfangreichen Erhebung statistischer Daten entlastet und gleichzeitig wird eine prozess- und handlungsorientierte Berichterstattung eingeführt. Mit diesen Erkenntnissen müssen Handlungsempfehlungen für Maßnahmen im Dienst der Gleichstellung männlicher und weiblicher Beschäftigter im öffentlichen Dienst abgeleitet werden. Die Verlängerung der Berichterstattungsintervalle gibt die Möglichkeit, Tendenzen zu erkennen und in Feldern, wo dies notwendig ist, vermehrte Gleichstellungsbemühungen zu initiieren. Zukünftig müssen die Ursachen für die Ungleichheiten der männlichen und weiblichen Beschäftigten innerhalb der Landesregierung aufgedeckt werden, denn dahinter kommen wir nicht mit einer statistischen Abfrage. Das ist doch ein sehr formales Vorgehen, das außerdem für die Behörden sehr viel Arbeit macht. Und ich sage Ihnen, diese werden mir dankbar sein. Und um immer wieder festzustellen nach zwei Jahren, dass sich in der Pyramide nichts geändert hat, müssen wir das nicht machen, und das kostet auch Geld und das bindet auch Arbeitskraft. Also, denke ich, dafür schlage ich Ihnen einen sehr vernünftigen Weg vor, wenn man denn will, dass sich tatsächlich etwas in der Chancengleichheitspolitik ändert.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Das ist natürlich Voraussetzung.

Sollte sich dann herausstellen, dass diese Ursachen durch die Landesregierung beeinflussbar sind, muss ein Konzept erarbeitet werden, um diese Ursachen zu beseitigen und die Gleichstellung im öffentlichen Dienst schneller voranzutreiben.

Ja, meine Damen und Herren, mit dieser zweiten Novellierung des Gleichstellungsgesetzes sind wir ein ganzes Stück weitergekommen. Mit jedem Schritt, den wir erfolgreich gehen konnten, werden natürlich neue Schritte notwendig. Das ist so. Wenn man innovativ arbeitet, zieht das immer etwas nach sich. Also, Sie werden die Gleichstellung nicht los, denke ich. Um tatsächlich Chancengleichheit für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten, empfehle ich Ihnen wirklich sehr – ich halte noch eine

Rede, dann sage ich noch etwas zu Ihnen, aber das möchte ich Ihnen hier schon mit auf den Weg geben –, jetzt nach diesem Gesetz, das wir ja beschließen werden, zu arbeiten. Sie werden sehen, Sie werden mir dankbar sein, in einigen Jahren werden Sie sehr weit vorwärts kommen mit der Gleichstellung für Mann und Frau in den Behörden. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Dr. Ulrich Born, CDU, Dr. Armin Jäger, CDU, und Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)

Danke, Frau Staszak.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und PDS eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/2733. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2733 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 3/2996 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht über die Umsetzung der Konzeption zur Gleichstellung von Frau und Mann, Drucksache 3/2980.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Bericht über die Umsetzung der Konzeption zur Gleichstellung von Frau und Mann – Drucksache 3/2980 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Ministerpräsident Herr Dr. Ringstorff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir Männer wissen es schon lange, die Frauen sind uns überlegen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Einmal abgesehen davon, dass Männer besser einparken können

(Heidemarie Beyer, SPD: Nö, nö, nö!)

und eine größere körperliche Schnellkraft haben,

(Annegrit Koburger, PDS: Das muss aber erst bewiesen werden.)

liegen die Frauen mit uns auf anderen Gebieten gleich auf und in einigen Feldern, das müssen wir eingestehen, sind sie einfach besser.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

So kommen schon mehr Mädchen als Jungen auf die Welt, Frauen sind zäher, halten Schmerzen besser aus und leben deutlich länger.