Protocol of the Session on June 26, 2002

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dem vorliegenden Antrag und eben eingebrachten Antrag entsprechend mich äußern zu Fragen der Kulturförderung und zu Fragen einer Kulturentwicklungskonzeption.

Ich möchte mich zunächst, sehr geehrte Frau Abgeordnete Schmidt, auf Ihre Einbringung beziehen und sagen, wie treffend und vielfältig Sie das Gebiet der Kultur beschrieben haben, auch untermauert durch eine Aufzählung, die die ganze Vielfalt dieses Bereiches erläutert und deutlich macht, wie sie die gesamte Gesellschaft durchzieht. Das macht natürlich manches schwierig, sowohl die Kulturförderung als auch eine Kulturkonzeption, als auch ein zusammenwirkendes Handeln von Verschiedenen, in deren Bereiche das ganze Geschehen einmündet und die zusammenwirken müssen.

Natürlich müssen sich auch die, die sich im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Kulturförderung befassen, an einem bestimmten Begriff orientieren, den sie ihrer Arbeit zugrunde legen, und den möchte ich hier mal zitieren. Das ist nämlich der Anfang der 80er Jahre formulierte erweiterte Kulturbegriff. Er wurde in Mexiko formuliert, und dieser Begriff sagt aus, dass die Kultur in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden kann, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schließt nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern

auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertesysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen. All das ist enthalten in diesem Kulturbegriff und der ist in etwa so vielfältig, wie Sie in Ihrem Beitrag formuliert haben.

Das ist also die generelle Guideline, Richtlinie, Grundlage für das, was im Bereich von Kulturförderung geschieht. Aber das ist natürlich sehr weit gefasst. Und untersetzt wird es durch die kulturpolitischen Leitlinien der Landesregierung. Diese kulturpolitischen Leitlinien waren die Grundlage meiner zurückliegenden Arbeit und über die habe ich fast genau vor einem Jahr im Juni des vergangenen Jahres hier im Parlament vorgetragen. Das Zweite sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich. Und das dritte sind die im Haushaltsgesetz von Ihnen, vom Parlament beschlossenen finanziellen Mittelzuweisungen, die Auskunft geben über Ihre Schwerpunktsetzungen in Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung mit der Landesregierung und die Proportionierung der Verwendung der Finanzmittel, in diesem Fall im Kulturbereich.

Ich möchte zu der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich etwas eingehender etwas sagen. Damit wird die Zielstellung der Kulturförderung unter dem Blickwinkel der landesweiten Bedeutung eines Kulturprojektes spezifiziert. Die landesweite Bedeutung ist ein Grundkriterium, das wir berücksichtigen müssen. Die Richtlinien sind ein Erlass, der einen verlässlichen Handlungsrahmen für die Förderung kultureller Projekte von Kommunen, Verbänden, Vereinen, gemeinnützigen Gesellschaften, von Kirchen, natürlichen Personen darstellt und der in einer Anlage ganz besondere Förderschwerpunkte ausweist. Das hat auf dieser Grundlage jahrelang funktioniert. Das war ein geeigneter Rahmen, den wir aber nun weiterentwickeln. Darüber sind wir ja auch in einer fachlichen Diskussion mit dem zuständigen Landtagsausschuss.

Nun zum Dritten, zu den Mitteln, die eingesetzt werden können: Mit dem jährlichen Beschluss beziehungsweise mit dem Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt haben Sie die kulturelle, die finanzielle Untersetzung der Ziele für die kulturelle Förderung mit Hilfe der Haushaltsansätze festgeschrieben. Ich verweise hier auf einige deutliche Schwerpunkte, die in dieser Förderung vorgesehen sind. Das eine ist eine deutliche Förderung, die ich zuerst nennen muss, der Musikschulen mit einem Finanzvolumen von mehr als dreieinhalb Millionen Euro. Vom Gesamttitel ist das ein erheblicher Anteil.

(Siegfried Friese, SPD: Das ist ein sehr gutes Vorhaben.)

Bitte?

(Siegfried Friese, SPD: Das ist ein sehr gutes Vorhaben.)

Das ist ein sehr gutes Vorhaben, wie wir allenthalben wissen, denn unsere Musikschulen sind ausgesprochene Identifikationspunkte für die Kreise und für die kreisfreien Städte, ein Magnet für junge Menschen und ein sehr wertvoller Ort für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und die Ausprägung künstlerischer Talente und künstlerischer Aktivitäten.

Ich möchte auch im Zusammenhang mit der PISA-Studie hier mal erwähnen, dass die Musikschulen eigentlich ein Beispiel sind, wie Mecklenburg-Vorpommern, wenn

alle Bedingungen stimmen, zu außerordentlichen Leistungen gelangen kann. Das ist einmal eine hohe Motivation junger Menschen gepaart mit Talenten. Es ist eine hohe Motivation von Eltern. Es ist eine hohe Motivation auch von den Lehrkräften, die sich einbringen. Das ist eine ausreichende Förderung durch den Staat und die Kommunen, in die sich auch die Eltern einbringen. – Wir haben in der Bundesrepublik die zweithöchste Förderung überhaupt, und das für unser ja nicht so sehr gut ausgestattetes Land. – Und es ist eine ganz hohe Wettbewerbskultur, in der ja immer wieder Leistungen auf der Grundlage von Normen, könnte man vielleicht sagen, kontrolliert werden. Und unsere 67 Musikschüler, die jetzt am Bundeswettbewerb der Landessieger teilgenommen haben, ich glaube, 34 derjenigen, die sich im Wettbewerb eingebracht haben, haben Bundespreise gewonnen.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, und Siegfried Friese, SPD)

Das ist also ein sehr beachtlicher Stand, und ich freue mich, dass wir diese Förderposition auch auf diesem Niveau halten, obwohl sie ja einen nicht unbeträchtlichen Teil des gesamten Ansatzes in Anspruch nimmt. Das ist ein Beispiel, was ich hier nennen möchte.

Nun sind natürlich bei dieser Förderung auch noch andere Gesichtspunkte, Nebengesichtspunkte, die mit herangezogen werden, wenn über die Förderanträge entschieden wird. Das ist nämlich eine Aussage oder eine Orientierung dahin gehend, ob neue übergreifende Projekte als Antrag vorgelegt werden und ob sie kulturelle Zentren im ländlichen Raum fördern. Es wird auch geprüft, ob die Vernetzung von einzelnen Projekten eine Erhöhung der Effizienz eingesetzter Mittel möglich macht und die Qualität von erwarteten Ergebnissen der Förderung verbessert. Es ist auch ein Kriterium, ob die Förderung von Projekten geschieht, in denen besonders begabte beziehungsweise benachteiligte Menschen eingebunden sind. Das sind also noch Orientierungen, die neben den Leitlinien herangezogen werden, wenn über den Einsatz von Mitteln zur Förderung entschieden wird.

Nun haben Sie auch, Frau Schmidt, darauf hingewiesen, dass wir uns in einem gewissen Dilemma befinden, dass nämlich im Verlaufe einer kontinuierlichen Förderung von Projekten über Jahre auch Strukturen entstehen, die dann in zunehmendem Maße sich eine institutionelle Förderung wünschen und die das auch damit zu Recht begründen, dass kulturelle Tätigkeit auf einem bestimmten Niveau ja auch eine strukturelle Grundlage hat. Aber diese strukturellen Entwicklungen weiten sich aus und wir kommen dann in die Schwierigkeit, dass wir immer weniger die Möglichkeit haben, auch neue Anträge, neue Projekte zu fördern. Zu diesem Dilemma müsste sich auch der Landtag positionieren, weil es nur aufzulösen ist dadurch, dass wir sagen, wir gehen über die Förderung bestimmter Strukturen, die entstanden sind, nicht hinaus oder wir verändern die Relationen, oder wir erhöhen die Titel für die Kulturförderung. Das wäre also eine Aufgabe des neuen Landtages und der neuen Landesregierung, hierüber nachzudenken.

Ich möchte nun einige Beispiele bringen für einige Projekte, die im besonderen Maße den Aspekt der Vernetzung berücksichtigen. Das Beispiel, was ich zuerst nennen möchte, ist aus dem Bereich der darstellenden Kunst – die Zuwendung für den Niederdeutschen Bühnenbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. mit seinen sechs Mitglieds

bühnen. Die Landesförderung für diesen Niederdeutschen Bühnenbund und diese Laienspielbühnen im ganzen Land wird für Neuinszenierungen vergeben. Hier wird aber nicht nur Theater gespielt, sondern diese Bühnen widmen sich aktiv der Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache. Und diese niederdeutsche Sprache hat Pflege nötig hinsichtlich ihrer Verbreitung im Lande. Diese Bühnen bieten abendfüllende Bühnenstücke an und Vorträge von niederdeutscher Literatur. Sie widmen sich auch insbesondere der Nachwuchsgewinnung im Kinder- und Jugendbereich. Das ist also so ein vernetztes Vorhaben, das wir sehr gerne fördern.

Im Haushaltsjahr 2002, auch in diesem, wurden eine Reihe von soziokulturellen Projekten gefördert, von denen ich meine, dass sie besonders modellhaft sind. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Mecklenburg-Vorpommern e. V. Sie ist die Interessenvertreterin von kulturellen Zentren, Vereinen, Initiativen und Institutionen und sie sichert eine enge Vernetzung, gegenseitige Beratung und Information zwischen den einzelnen Projekten. Wenn wir also knappe Ressourcen haben, dann müssen wir immer auf Ressourceneffizienz achten und wir müssen den Gesichtspunkt der Vernetzung fördern, weil wir dann mit den verfügbaren Ressourcen größere Effekte haben.

Die Frage nach dem Umfang der Fördermittel im kulturellen Bereich, die durch den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden, kann ich ganz kurz beantworten, weil Sie das ja ohnehin voll verinnerlicht haben. Sie haben ja selbst die Haushaltsansätze beschlossen, die sich an einer Festlegung der Koalitionsvereinbarung orientieren, dass wir die Mittel für die Kulturförderung in dieser Legislaturperiode stabilisieren. Und das geschieht nun in einer Höhe von rund 11,1 Millionen Euro. In diesem Jahr haben wir diese Mittel etwas erhöht durch Aufwendungen, die die Ausstellung „Gebrannte Größe – Wege zur Backsteingotik“ erfordert. Wir haben hier also noch Möglichkeiten für eine zusätzliche Förderung vorgesehen.

Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass die Anzahl der positiv beschiedenen Förderanträge bei über 400 liegt. Es waren im Jahr 1999 435 Bewilligungen und diese Förderung von Projekten hat sich im Jahre 2002 auf 487 Projekte erhöht. Das ist also insgesamt eine sehr hohe Anzahl von Projekten, die wir über die Kulturförderung des Landes bedenken.

Ebenso stabil wie die Projektförderung war die Förderung der Theater im Lande Mecklenburg-Vorpommern auf der Basis des Finanzausgleichsgesetzes. Sie hatten darauf schon hingewiesen. Mit der Entscheidung, die Haushaltsmittel für die Theater insgesamt bei 35 Millionen Euro stetig zu halten, hat die Landesregierung mittelfristige Planungssicherheit für diesen wichtigen Kulturbereich geschaffen. Wir wissen aber, dass wir spätestens bis zum Jahr 2004 darüber nachgedacht haben müssen, wie wir diese Förderung zum Beispiel durch stärkere Einbeziehung der Kommunen und der Landkreise, aus denen sich das Theaterpublikum rekrutiert, verändern oder wie wir die Strukturen der Theater und Orchester anpassen müssen. Dazu sind ja ständig Arbeiten im Gange, in die sich das Haus in Zusammenarbeit mit den Theatern einbringt.

Ich möchte neben der Kulturförderung durch das Land auch noch die Förderung des Bundes erwähnen, die in dieser Legislaturperiode besonders anzuerkennen ist. Der Bund fördert als eine Aufgabe zur Herstellung gleicher

Lebensverhältnisse auch im Kulturbereich die Kultur der Länder. Im Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich der Bund an den laufenden Kosten des Meeresmuseums Stralsund und des Pommerschen Landesmuseums. Insgesamt sind das fast 1 Million Euro jährlich. In diesen beiden Museen und in der Barlachstiftung hat der Bund in den zurückliegenden Jahren in erheblichem Maße auch bauliche Investitionen gefördert. Eine solche bauliche Investitionserweiterung der Räumlichkeiten der Barlachstiftung ist vor kurzem gerade vergeben worden.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

In besonderer Weise möchte ich bei den Förderungen des Bundes das Programm „Kultur in den neuen Ländern“ nennen. Im September 1999 ist dieses Programm neu von der Bundesregierung für die neuen Bundesländer gestartet worden. Inzwischen sind da mehrere Jahresscheiben vergeben worden, über die einzeln entschieden worden ist. Wir haben also in den ersten vier Jahresscheiben Mittel erhalten, mit denen wir insgesamt Mittel in Höhe von 30,4 Millionen Euro mobilisieren konnten. Der Bundesanteil lag dabei bei 13,1 Millionen Euro. Diese Förderung ist in diesem Jahr fortgesetzt worden. Gerade vor wenigen Wochen habe ich in Berlin die Vereinbarung mit dem Bund unterzeichnet. Für diese fünfte Scheibe sind sechs Projekte vorgesehen mit einem Investitionsvolumen von 8,3 Millionen Euro. Damit wird im Land beigetragen zur Modernisierung von Kultureinrichtungen und ihrer Gebäude. Dazu gehören die Sanierung und der Ausbau des Klosters in Zarrentin und die museale Um- und Neugestaltung des Schiffbaumuseums auf dem Traditionsschiff in Rostock.

Wir würden also sehr wünschen, wenn der Bund auch in der bevorstehenden Legislaturperiode dieses Programm fortsetzen würde, weil in den neuen Ländern insbesondere ein hoher weiterer Sanierungsbedarf, aber auch Entwicklungsbedarf im Bereich der Kultur besteht.

So viel also zur Kulturförderung durch Land und Bund. Und ich möchte mich nun beziehen auf den Stand der Erarbeitung einer Kulturentwicklungskonzeption.

Das Thema Kulturentwicklungskonzeption hat in Mecklenburg-Vorpommern eine längere Geschichte und existiert definitiv seit 1991. In dem Jahr erschien eine erste Druckschrift, Diskussionsgrundlage für eine Kulturkonzeption der Landesregierung. Seit dieser Zeit ist mit unterschiedlicher Aktivität an dem Thema gearbeitet, diskutiert, ist gestritten worden. Als neuestes Ergebnis sind die Kulturseiten der Homepage des Bildungsministeriums und das Kulturportal Mecklenburg-Vorpommern zu nennen.

Anfang des Jahres 1999 habe ich eine Projektgruppe benannt, in der ein Vertreter des Bildungsministeriums, des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages und zwei Vertreter des Kulturrates mitarbeiteten. Diese Projektgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein abschließender, einmalig zu erarbeitender Planungsentwurf nicht praktikabel erscheint. Stattdessen wurde es als sinnvoll angesehen, eine ständige Kulturkonferenz einzurichten, die vom Land, von den Städten und Gemeinden, von Verbänden und Vereinen und von allen gesellschaftlichen Kräften getragen wird. Der Ansatz war also: Wichtig ist vor allem der Dialog. Ein Papier wurde erarbeitet, das neben kulturpolitischen Aussagen Vorschläge zur praktischen Umsetzung enthielt. Es wurde ebenfalls festgestellt, dass Kulturentwicklungsplanung weder die Umsetzung von Konzepten und Vorstellungen sein kann, die

allein auf der Ebene von Landesregierung und Landesparlament entwickelt, noch eine Zusammenfassung lokaler und regionaler Entwicklungskonzepte sein kann, die voneinander unabhängig vor Ort erarbeitet werden.

Nun weiter in der Chronologie: Zum Ende des Jahres 2000 wurde der Kulturbeirat beim Bildungsminister in die Bearbeitung des Themas aktiv einbezogen. Der Kulturbeirat legte eine überarbeitete Fassung des Grundsatzpapiers „Erarbeitung einer Kulturentwicklungskonzeption für das Land Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Dieses Papier haben wir in das Internet gestellt und es bildete auch die Diskussionsgrundlage für die schon erwähnte Landeskulturkonferenz am 5. Juni diesen Jahres.

Ende 2001/Anfang 2002 wurden durch die Kulturabteilung des Bildungsministeriums Gespräche mit den Kulturverwaltungen aller Landkreise und kreisfreien Städte geführt, um einen Ansatz für eine gemeinsame Kulturentwicklungsplanung für Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Zur Beschleunigung des Diskussionsprozesses stellte das Bildungsministerium den Gedanken einer Landeskulturkonferenz vor. Diese Konferenz sollte ein Forum zur Diskussion über die konkrete Weiterführung der Kulturentwicklungsplanung bieten. Diese Konferenz wurde also am 05.06. durchgeführt. Es waren Vertreterinnen und Vertreter aus den Städten und Landkreisen mit ihren Kulturverwaltungen zugegen und im Bereich der Kultur aktiv Tätige der verschiedensten Genres.

Der derzeitige Erarbeitungsstand zur Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes kann noch nicht befriedigen. Er kann deshalb nicht befriedigen, weil die personellen Ressourcen nicht bereitgestellt werden konnten, um eine Analyse beziehungsweise Bestandsaufnahme des Kulturbereiches im Lande zu erstellen, und eine gesicherte Grundlage für eine Entwicklungsplanung fehlt. Es besteht aber Einigkeit darin, dass weder eine umfangreiche Analyse noch ein Plan für die Schublade sinnvoll sind. Planung im Kulturbereich muss immer Prozesscharakter haben. Das heißt, es wird eine ständige Plattform, ein Forum, eine permanente Konferenz der Träger der Kulturarbeit angestrebt.

(Präsident Hinrich Kuessner übernimmt den Vorsitz.)

Insofern ist der Prozess Kulturentwicklungsplanung im Lande in vollem Gange. Eine aktive, breit angelegte Kommunikationsebene ist im Entstehen. Der von mir berufene Kulturbeirat wurde im Zusammenhang mit den weiteren notwendigen Schritten nach Beendigung der Konferenz gebeten, am Thema und am Grundsatzpapier weiterzuarbeiten. Der Kulturbeirat wird mit Hilfe des Ministeriums die Vorschläge der Konferenz aufnehmen, in das Grundsatzpapier einarbeiten und für die nächste Landeskulturkonferenz vorlegen. Das Ministerium wird alle Materialien der Kulturkonferenz einschließlich der Ergebnisprotokolle der fünf Arbeitsgruppen in das Internet stellen. Ich war mit den Teilnehmern der Kulturkonferenz übereingekommen, dass es sinnvoll wäre, eine Kulturkonferenz zur Fortführung der Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen Arbeitsstände im Herbst diesen Jahres vorzusehen. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren, für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schnoor von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kultur ist für das Land unheimlich wichtig, identitätsstiftend und nicht zuletzt Standortfaktor. Um das ins Kulturelle zu übersetzen: Eine reiche und vielfältige Kulturlandschaft verbessert das Lebensumfeld für die Menschen. Daran muss uns allen ja wohl gelegen sein.

(Beifall Wolfgang Riemann, CDU)

Und ich bin froh, zum Ende der Legislaturperiode, und das hat weniger damit zu tun, das hat sich einfach so ergeben, ich freue mich, einmal nach zehn Jahren sagen zu können, dass ich in dem einen oder anderen Punkt mit Frau Bretschneider einer Meinung bin. Bleiben Sie ruhig hier, Frau Bretschneider,

(Sylvia Bretschneider, SPD: Ich habe eine Besuchergruppe. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

ich habe Ihnen einiges zu sagen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie hat jetzt auch Kulturarbeit, sie hat ‘ne Besuchergruppe.)

Das, was Frau Bretschneider in der vergangenen Woche zur Zukunft der Kulturförderung im Bildungsausschuss darlegte, findet meine uneingeschränkte Unterstützung, wenn sie denn heute noch dazu steht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Ja, ja.)

Das ist und war Kulturpolitik, wie sie die CDU für die Zukunft dieses Landes will. Kurz skizziert: Ja, Frau Bretschneider, in den vergangenen Jahren hat sich eine vielfältige Kulturlandschaft bei uns entwickelt und vieles davon verdient es, bewahrt zu bleiben. Vieles davon muss bewahrt, gefördert und auch weiterentwickelt werden.

In einigen Kulturbereichen liegt eine große Chance. Ich denke dabei an Film und Medien und dass wir mehr daraus machen können. Gerade im Bereich Film und Medien haben wir die Chance, Kultur und Wissenschaft miteinander zu verbinden. Daher müssen wir ganz genau schauen, ob wir über einen Ausbau der Projektförderung gewachsene und erfolgreiche Strukturen gefährden, sie herausfordern, immer neue Projekte zu Lasten einer kontinuierlichen Arbeit finden.

(Siegfried Friese, SPD: Das Landesfilmzentrum ist an der Fachhochschule Wismar angesiedelt.)

Zu hinterfragen ist das Ziel, die Förderbandbreite zu erweitern. Was haben wir davon, wenn immer weniger Künstler und Kulturschaffende immer weniger Geld für ihre Projekte zur Verfügung bekommen? – Kaum etwas, meine Damen und Herren, außer dass das Klagelied der Kultur immer lauter und nachdrücklicher wird.