Protocol of the Session on May 29, 2002

Erstens. Die Architektenkammer und auch die Ingenieurkammer verfügen völlig unzweifelhaft über die notwendige Objektivität und fachliche Kompetenz.

Zweitens. Die vorgesehene Erweiterung der Bestellungszuständigkeit hat sich in den Ländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bewährt.

Drittens, das ist das Entscheidende. Ein Berufungsmonopol, das das Kompetenzpotential zweier berufsständischer Kammern ausgrenzt, schränkt das Verbraucherschutzinteresse in nicht mehr vertretbarer Weise ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die von der Industrie- und Handelskammer geforderte Klarstellung, dass die Sachverständigenberufung durch die beiden berufsständischen Kammern auf der Grundlage der einschlägigen materiellen Regelungen der Gewerbeordnung erfolgen sollte, in den Ausschussberatungen aufgegriffen und in den Gesetzentwurf aufgenommen. Alle Kammern haben künftig die Sachverständigen unter Beachtung der materiellen Maßstäbe des Paragraphen 36 der Gewerbeordnung zu bestellen. Die zu erlassende Sachverständigenordnung muss als Satzung beschlossen werden. Die Klarstellung lehnt sich an die Formulierung des Paragraphen 6 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern für das Land Mecklenburg-Vorpommern an. Sie trägt dazu bei, ein für alle Kammern gleichhohes Anforderungsniveau für die Bestellung von Sachverständigen zu erreichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Gründen konnte die Mehrheit des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung dem Antrag der Opposition in diesem Punkt, alles beim Alten zu belassen, nicht folgen.

Für meine Fraktion bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Fachausschusses zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Schier.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Kreuzer von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes erfolgte keine Aussprache, da alles so sonnenklar war, doch die Sonne brachte es an den Tag: Der zur Zweiten Lesung vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Bauberufsrechts und der Landesbauordnung hat während der zeitweilig doch sehr hitzigen Ausschussberatungen noch wesentliche Änderungen erfahren müssen.

Die Berufung von Sachverständigen durch die Architekten- und die Ingenieurkammer erfolgt in Zukunft auf der Grundlage der Gewerbeordnung, auf die meine Vorrednerinnen und Vorredner ausführlich schon Bezug genommen haben. Daher möchte ich auf die mit dem zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf gemachten Änderungen der Landesbauordnung noch einmal kurz eingehen. Sie sind ja ein Beispiel für Deregulierung und Vereinfachung von gesetzlichen Vorschriften im Baurecht und diese Vereinfachungen bringen nach unserer Auffassung die gesetzlichen Bestimmungen mit dem tatsächlichen Leben auch in Übereinstimmung und greifen damit Wirklichkeiten auf.

Dies gilt zum Beispiel für die Errichtung von Carports und anderen Nebengebäuden ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. Während sie bisher mit Brandwänden errichtet werden mussten, entfällt diese Vorschrift mit der vorliegenden Änderung. Zum Beispiel Carports, meistens mit Abschlusswänden aus Holz errichtet, wurden an den Grenzen zu Nachbargrundstücken aufgestellt und entsprachen so eigentlich den Anforderungen der bisher geltenden Landesbauordnung nicht. Es hat sich aber gezeigt, dass die öffentliche Sicherheit dadurch nicht gefährdet ist. Daher ist es nur sinnvoll, das Gesetz zu verbessern. Die Alternative wäre es, diese Anforderungen an die Errichtung von Brandwänden, so, wie sie jetzt in der Landesbauordnung verankert sind, gegen den Willen, gegen die Vernunft und die Erfahrungen vieler Bürger durchzusetzen.

Eine wirkliche Vereinfachung ist mit einer weiteren Änderung der Landesbauordnung verbunden. Sie betrifft die nun nicht mehr notwendige Prüfung von Wärme- und Schallschutznachweisen aus den Prüfungen der Bauaufsichtsbehörden in genehmigungsfreien und vereinfachten Bauverfahren. Es wird sicher noch notwendig sein, einen Energiebedarfsnachweis vor Baubeginn vorlegen zu müssen, aber die rechnerische Prüfung hat sich in der Praxis immer seltener als bautechnisches Problem erwiesen. Durch die neue Energiesparverordnung wird der Primärenergiebedarf eines Gebäudes den Ausschlag geben, der durch viele Bestandteile der Haustechnik, wie zum Beispiel Heizkessel, Verteilungssysteme der Heizung, Warmwasseranlage, bestimmt wird. Diese gehören aber nicht mehr zum allgemeinen fachlichen Repertoire der Bauaufsichtsbehörden. Deshalb wird künftig auf die Prüfung des Wärmeschutzes durch die Bauaufsicht in den genannten Fällen verzichtet.

Auch auf die Prüfung des Schallschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden wird in Zukunft verzichtet werden, weil sie in der Praxis immer weniger erforderlich wurden. Für die Einhaltung der Vorschriften der Energiesparverordnung und die Einhaltung der technischen Regeln zum Schallschutz bleiben wie schon bisher die am Bau Beteiligten verantwortlich. Mit diesen Regelungen soll erreicht werden, dass wie bisher die Planer und Entwurfsverfasser sich mit der Schallschutzverordnung und der Energiesparverordnung auseinander setzen, aber die Bauaufsichtsbehörden entlastet werden.

Durch diese Veränderungen, die Vereinfachungen und Deregulierungen der Bauvorschriften darstellen, sollen die Bauvorhaben einfacher, schneller und unbürokratischer durchgeführt werden können. Wir stimmen daher dem Gesetzentwurf zu und empfehlen seine Annahme in der Fassung der Beschlussvorlage. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Kreuzer.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bauberufsrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/2610. Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung empfiehlt

in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2915, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung auf Drucksache 3/2915 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, Drucksache 3/2900(neu).

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (Erste Lesung) – Drucksache 3/2900(neu) –

Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2900(neu) zur federführenden Beratung an den Sozial- und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist damit einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes, Drucksache 3/2904.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 3/2904 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister Herr Dr. Timm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Regelungen aus dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz und dem Landesdatenschutzgesetz an geändertes Bundesrecht angepasst werden. Es geht dabei allein um notwendige rechtstechnische Anpassungen ohne großen rechtspolitischen Inhalt.

Lassen Sie mich zunächst einige Anmerkungen zu den Änderungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes machen.

Primär geht es um die Regelungen zur Zustellung behördlicher Schreiben durch die Post. Hierzu verweist das geltende Landesrecht auf die Zivilprozessordnung mit ihren Bestimmungen für die Zustellung im Gerichtsverfahren. Und genau in dieser Hinsicht ergibt sich aktuell die Notwendigkeit zur Anpassung unseres Landesrechtes an das neue Bundesrecht.

Durch das zum 1. Juli diesen Jahres in Kraft getretene Zustellungsreformgesetz des Bundes ist das Zustellungsrecht im gerichtlichen Verfahren umfassend reformiert und dabei den Auswirkungen der Poststrukturreform, den gewandelten Lebensverhältnissen sowie den technischen Entwicklungen angepasst worden. Die insoweit einschlägigen neuen Vorschriften der Zivilprozessordnung haben sich dabei nicht nur inhaltlich, sondern auch in der Paragraphenfolge geändert, so dass ab dem 1. Juli die heutigen Verweise in unserem Verwaltungsverfahrensgesetz leer laufen würden. Das Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes ist dazu bereits durch das Zustellungsreformgesetz vom 1. Juli 2002 mit geändert worden.

Außerdem beinhaltet der vorgenannte Gesetzentwurf eine geringfügige Änderung des Landesdatenschutzgesetzes, die ebenfalls eigentlich nur redaktionellen Charakter hat.

Es wäre gut, meine verehrten Damen und Herren, insbesondere verehrte Abgeordnete des Innenausschusses, wenn bei aller gebotenen Gründlichkeit, die ich schätze und auch kenne, die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf zügig aufgenommen werden könnten, damit in den genannten Rechtsgebieten nicht die Gefahr kleinerer, aber für den einzelnen Bürger gleichwohl gewichtiger Regelungslücken besteht. Demzufolge bitte ich also um zügige Beratung, wir müssten das im Juni im Landtag verabschieden. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Danke, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2904 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des

Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2936.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 3/2936 –

Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2936 zur Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – War das eine Gegenstimme? –

(Wolfgang Riemann, CDU: Enthaltung.)

Der Überweisungsvorschlag ist bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS, der Fraktion der CDU und einer Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.

Die Zweite Lesung und Schlussabstimmung wird vereinbarungsgemäß am Schluss der morgigen Sitzung aufgerufen. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird seine Beratung zu dem Gesetzentwurf am Donnerstag zu Beginn der Mittagspause durchführen.