Protocol of the Session on May 29, 2002

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragraphen 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Abgeordneten Bodo Krumbholz, Fraktion der SPD, Herbert Helmrich, Fraktion der CDU, und Dr. Arnold Schoenenburg, Fraktion der PDS, auf Drucksache 3/2947 vor. Ich lasse zunächst hierüber abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 3/2947 einstimmig angenommen.

Wer in Artikel 1 dem Paragraphen 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraph 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragraphen 10 bis 42 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragraphen 10 bis 42 in der Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/2929 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/2929 mit den beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, Drucksache 3/2823, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 3/2930.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes (1. Landesverfassungsgerichtsgesetz-Ände- rungsgesetz M-V – 1. LVerfGG-ÄndG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2823 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 3/2930 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr Kreuzer. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf der Drucksache 3/2930 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zum Ersten Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vor, auf das ich von dieser Stelle hinweisen möchte. Der Rechtsausschuss ist inhaltlich bei seinen Beratungen nicht vom Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS abgewichen, da zwischen den Fraktionen vereinbart gewesen war, dass in der verbleibenden Restzeit der Wahlperiode der Gesetzentwurf ja noch in Kraft treten soll, um verfahrensbeschleunigende und verfahrensvereinfachende Änderungen dem Landesverfassungsgericht noch zuteil werden zu lassen.

Die Fraktionen haben im Rechtsausschuss daher insoweit Konsens signalisiert, wenn sich die Beschlüsse des Rechtsausschusses auf einen Gesetzentwurf beziehen, der inhaltlich vorsieht, dass erstens nunmehr auch ein stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichtes für den Rest seiner Amtszeit zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt werden kann.

Ferner sieht der Gesetzentwurf zweitens vor, dass im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes des Landesverfassungsgerichtes zu den Bedingungen, unter denen Ausscheidungsgründe vorliegen, eine qualifizierte Beschlussmehrheit gegeben sein muss, damit das Ausscheiden festgestellt werden kann.

Als dritte Änderung sieht der Gesetzentwurf vor, dass in Bezug auf die Verwerfung von Anträgen, die unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind, nunmehr auch ein schriftlicher Beschluss ergehen kann, der im Wege des Umlaufs abgestimmt wird.

Und schließlich ist viertens noch der wichtige Änderungspunkt bezüglich einstweiliger Anordnungen zu nennen, bei denen nunmehr mindestens drei Richter anwesend sein müssen, wenn über diesen Antrag entschieden werden muss. Zu solchen Eilfällen brauchen also nicht mehr alle Richter von überall her in Mecklenburg-Vorpommern nach Greifswald anzureisen – dem Sitz des Landesverfassungsgerichtes –, was sicherlich in diesen Fällen eine wesentliche Verfahrensvereinfachung bedeutet, ohne an der entsprechenden Rechtssicherheit des Spruches Abstriche hinnehmen zu müssen.

Bleibt mir zum Abschluss noch festzustellen und zu sagen, dass die von der SPD-Fraktion eingebrachten Änderungsanträge sich auf die Rechtsförmlichkeit beziehen und den Gesetzentwurf nicht inhaltlich berühren, so dass ich von meiner Eingangsbemerkung nichts zurücknehmen muss.

Der Ihnen, meine Damen und Herren, nunmehr zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf entspricht damit allen wesentlichen – wenngleich summarisch nicht allen – Veränderungsforderungen des Landesverfassungsgerichtes und der Fraktionen dieses Hauses, die streitfrei und auf die Schnelle erledigt werden konnten. Der Gesetzentwurf hat ja das Ziel, aus den vorliegenden Erfahrungen und Erkenntnissen die gewiss nicht einfache Arbeit des Landesverfassungsgerichtes unmittelbarer zu ermöglichen, vor allem hinsichtlich des zu von mir viertens Gesagten. Denken wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, daran, dass die Damen und Herren Landesverfas

sungsrichter alle Aufgaben ehrenamtlich und zusätzlich zu ihren hauptamtlichen Tätigkeiten erledigen. Daher will ich die Gelegenheit auch nutzen, allen Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Hansestadt Greifswald meine Achtung und meine Anerkennung für die geleistete und wertvolle Arbeit auszusprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)

Und da wir gerade beim Danke-schön-Sagen sind, ich will mich auch nochmals bei allen Beteiligten, bei den Abgeordneten, den Referenten sowie den Mitarbeitern beim Landesverfassungsgericht wie auch in den mitbefassten Ministerien bedanken, die geholfen haben, dass diese Novellierung so schnell umgesetzt werden konnte.

Auch wenn das Landesverfassungsgerichtsgesetz noch in weiteren Teilen novelliert werden könnte, so zeigt doch diese Novellierung, die innerhalb von nur drei Monaten umgesetzt wurde – eine wirklich sehr kurze Zeitspanne für Gesetzesberatungen aus einer gewissen Aktualität heraus –, dass im Rechtsausschuss in diesem Falle wie auch zunehmend eine ergebnisorientierte Detailarbeit geleistet wurde und geleistet wird.

Da bis jetzt keine Signale vorliegen, dass auch eine Aussprache dazu stattfinden soll, gehe ich davon aus, dass unsere Einschätzung im Rechtsausschuss insoweit aufgeht. Wir sind nicht etwa sprachlos in dieser Angelegenheit, sondern wir sind uns wieder mal so einig, dass wir uns diese Einigkeit hier nicht noch mal zusätzlich aus verschiedenen Gesichtspunkten bestätigen müssen. Insofern bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um Zustimmung zum vorliegenden Beschlussentwurf und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Danke, Herr Kreuzer.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU und PDS eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes auf Drucksache 3/2823. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/2930 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entspre

chend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/2930 einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.25 Uhr fortgesetzt.

Unterbrechung: 12.25 Uhr __________

Wiederbeginn: 13.30 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bauberufsrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2610, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung, Drucksache 3/2915.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bauberufsrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landesbauordnung MecklenburgVorpommern (Bauberufsrechts- und Landes- bauordnungänderungsgesetz – BbLBauOÄndG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2610 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung – Drucksache 3/2915 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende, der Abgeordnete Herr Baunach von der Fraktion der SPD.

(Beifall Siegfried Friese, SPD, und Heinz Müller, SPD)

Herr Präsident! Meine anwesenden …

(Zurufe von der CDU: Frau Präsidentin!)

Entschuldigung, Frau Präsidentin, Frau Holznagel! Meine anwesenden Damen und Herren Abgeordnetinnen und Abgeordnete! Ich möchte Sie jetzt nicht namentlich aufrufen, weil dann mein Redebeitrag sehr kurz sein würde.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Also, meine Damen und Herren, in seiner 75. Sitzung am 30. Januar 2002 hat der Landtag den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung sowie zur Mitberatung, Herr Friese, an den Innenausschuss überwiesen. In drei Sitzungen ist der Gesetzentwurf im Ausschuss eingehend erörtert worden. Am 11. April 2002 haben in einem Expertengespräch Vertreter von Architekten- und Ingenieurkammer sowie von Industrie- und Handelskammer zum Entwurf Stellung genommen. Von einer Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände konnte der Ausschuss aufgrund der Stellungnahme des mitberatenden Innenausschusses absehen. Der Innenausschuss hatte festgestellt, dass der Gesetzentwurf seinen Zuständigkeitsbereich nicht berührt.

In dem Expertengespräch sind vor allem die Themen Bestellung von Sachverständigen durch die berufsständischen Kammern, Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und die Frage von Doppeleintragungen beraten worden. Nebenbei formuliert ging es also dabei um die Frage, ob da, wo Architekt draufsteht, auch Architekt drin ist oder nur Architekt oder ob da auch Ingenieur drin sein kann. Das waren dann also etwas spitzfindige Diskussionen, dieses sei nur am Rande bemerkt.

Der Ausschuss hat während seiner Beratungen einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Diese sind einstimmig angenommen worden.

Die Kollegen der CDU-Fraktion hatten vorgebracht, dass sie die vorgesehenen Gesetzesänderungen für sachgerecht und vertretbar halten, jedoch erachte sie, die CDU-Fraktion, es nicht für hinnehmbar, Änderungen im Rahmen der Artikel 1 und 2 hinsichtlich der Befugnis, Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen, vorzunehmen. Im Expertengespräch sei nicht deutlich geworden, dass eine Änderung notwendig sei. Sie teile die Skepsis der Industrie- und Handelskammern des Landes hinsichtlich der Unabhängigkeit und Neutralität von Sachverständigen bei der Bestellung innerhalb der eigenen berufsständischen Organisation.

Hinsichtlich der Bestellung von Sachverständigen hatten die Koalitionsfraktionen von SPD und PDS eine Ergänzung vorgenommen, die klarstellt, dass die Kammern die Sachverständigen unter Beachtung der materiellen Maßstäbe des Paragraphen 36 Gewerbeordnung zu bestellen haben, um ein gleich hohes Anforderungsniveau für die Bestellung von Sachverständigen zu erreichen. Eine weitere Änderung hinsichtlich der rechtsförmlichen Anpassung des Einleitungssatzes hat der Ausschuss einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Stimmenthaltung der Kollegen der Fraktion der CDU angenommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.