damit einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Qualität von Unterricht hat. Das wurde damals vom Bildungsminister bestritten, obwohl dies nachweislich Bestandteil seiner Planungen ist und war. Ich will hier kein unparlamentarisches Wort gebrauchen
und es daher vorsichtig ausdrücken: Der Bildungsminister hat die Öffentlichkeit meiner Meinung nach vorsätzlich über die tatsächlichen Vorhaben dieser Regierung in Unkenntnis gelassen.
ren durch die Regionale Schule laufen werden, ein Reformprojekt verkauft, das keines ist. Diese Koalition wurde nicht müde, den Menschen im Land in Sonntagsreden klar zu machen, dass die Investition in Bildung eine Investition in die Zukunft des Landes ist. Wie können Sie diese Behauptung aufrechterhalten, wenn ein leitender Beamter des Bildungsministeriums gegenüber der Vorsitzenden des Bundeselternrates zugibt, dass die Regionale Schule eine Sparschule ist?
Aber nicht nur die Regionale Schule. Irgendwann sind auch die Gymnasien dran, denn dazu heißt es in den Planspielen, ich zitiere noch einmal: „Eine nicht durch Kreisgrenzen und starre Einzugsbereiche verzerrte Standortwahl der Gymnasien wird zu deutlichen Einsparungen führen. Je zügiger die Maßnahmen umgesetzt werden, desto höhere Einspareffekte sind zu erreichen“. Sagen Sie uns, Herr Bluhm, was machen Sie, was macht diese Landesregierung angesichts solcher Planungsvorhaben anders als die Landesregierung 1992?
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Woher soll Herr Bluhm das wissen? Er ist doch gar nicht in der Landesregierung. – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
Das einzige Wort – er ist doch Ihr Experte –, was ich hier ständig vernehme, ist das Wort „Einsparung“! In den Reden des Bildungsministers und in Ihren Reden hört sich dies immer anders an.
Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, solchen Planungen können wir nicht zustimmen, auch wenn Frau Polzin der Meinung ist, dass die Koalition in der Sache vielen CDU-Anträgen gefolgt sei.
Sicher, für den unkundigen Beobachter von draußen mag dies so scheinen. Aber wir sind nun mal keine unkundigen Beobachter von außen und wir wissen, was Sie aus eigener Unfähigkeit übernommen haben.
Eine wichtige Erfahrung konnten wir machen, die in der Öffentlichkeit noch keine Erwähnung gefunden hat. Es gab zwei Anträge der CDU im Bildungsausschuss, die die Rechte der Eltern gegenüber der Schule stärken sollten. Die Koalition, die in einer ersten Änderung des Schulge
setzes mit großem Trara die Drittelparität in der Schulkonferenz einführte, die den Jugendlichen mit 16 Jahren das Wahlrecht einräumte, verwehrt nun Eltern und Schülern auch künftig die Teilnahme an der Ausgestaltung und Aufstellung des Schulprogramms, verweigert ihnen auch künftig ein umfassendes Auskunftsrecht gegenüber der Schulleitung. Übrigens nur am Rande: Diese Anträge wurden ohne Begründung abgelehnt. Auch das war bezeichnend für die Ausschussberatung zum Schulgesetz.
Es fand eine kurze inhaltliche Diskussion statt, die sich um das Für und Wider der Prüfung nach Klasse 10 am Gymnasium drehte. Die wurde dann mit Mehrheitsentscheidung abgewürgt. Und alle anderen Anträge der CDU, bis auf eine winzige Ausnahme, wurden seitens der Koalition ohne Begründung abgelehnt. Gerade Anträge, die auf eine Stärkung der Elternrechte abzielten, hätten eine inhaltliche Würdigung verdient. So viel zum Kommentar eines Journalisten im „Nordkurier“, der sinngemäß lautete, dazu wären Ausschussberatungen nun einmal da. Darauf möchte ich antworten: Wozu sind Anhörungen da? Der Bildungsminister hält von Anhörungen gar nichts. Einem Mitarbeiter der CDU-Fraktion gegenüber machte er deutlich, man wisse ja, dass in Anhörungen nur Maximalforderungen aufgestellt werden. Daran könne man sich schließlich nicht orientieren.
(Volker Schlotmann, SPD: Das sagt die CDU zu Tarifverhandlungen auch immer. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das hat er bestimmt irgendwo von der CDU erfahren.)
Von der PDS hätte ich aber zumindest gehofft, aus eigener oppositioneller Erfahrung heraus Anhörungen ernster zu nehmen.
(Barbara Borchardt, PDS: Nee, das nehmen wir sehr ernst. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Jedenfalls scheint das allgemeines Erfahrungsgut zu sein.)
Ja, als CDU haben wir dazugelernt, Herr Schoenenburg. Das will ich gerne zugeben und es tut nicht mal weh, sondern gut.
Gerade was die Anhörung zum Schulgesetz betrifft, meine Damen und Herren, war dies von vielen sachdienlichen Hinweisen geprägt
(Heiterkeit bei Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aber ich glaube, Sie haben noch zu wenig gelernt. Deshalb noch mal vier Jahre Opposition, das hilft.)
Dort sprachen die Schulpraktiker und machten auf die Folgen der einen oder anderen Regelung aufmerksam. Hätte der Ausschuss diese Anhörung ernster genommen, dann hätten wir heute eine andere Beschlussempfehlung als diese jetzt hier vorliegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bleiben wir einen Augenblick bei der Anhörung. Ich kann und will es
mir nicht verkneifen. An einer Stelle hatte ich – und nicht nur ich – den Eindruck, als ob auch die SPD den Boden des Grundgesetzes verlassen wolle.
(Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Oh! – Barbara Borchardt, PDS: Bei wem haben Sie sonst den Eindruck?)
Allen Ernstes fragte Frau Polzin einen geladenen Anzuhörenden, einen Erziehungswissenschaftler der Universität Rostock, ob er mit seinen Darlegungen seine private oder die Institutsmeinung vertrete. Weder das eine oder das andere ist von Belang, Frau Polzin. Als vom Land berufener Lehrstuhlinhaber, vom Bildungsausschuss eingeladener Experte muss der betroffene Professor seine fachliche Beurteilung der Gesetzentwürfe nicht mit seinem Institut oder sonst jemandem abstimmen. Das ist an bundesrepublikanischen Universitäten nicht üblich, war es noch nie, weil wir als Demokraten die Freiheit der Wissenschaft sehr pflegen und hochhalten.
Ich weiß nicht, wie Sie es halten. Die Zeiten sind seit 1989 vorbei, in denen die Wissenschaft die Politik der Regierung oder einer Partei rechtfertigen musste. Ich weiß, Sie wünschten sich manchmal etwas anderes. Dieser Professor – die Wissenschaft in unserem Land – genießt in der vom Bildungsausschuss oder in anderen Ausschüssen nachgefragten Meinung zu einem Fachthema grundgesetzlichen Schutz, Frau Polzin. Das werden Sie nicht mehr ändern.
Seien wir froh, dass die Wissenschaft, auch die Erziehungswissenschaft und die Schulpädagogik, in diesem Land unabhängig von politischen Mehrheiten ist. Gerade die CDU kann nicht behaupten, dass wir von dieser Wissenschaft immer wohlwollend in ihren bildungspolitischen Ansichten begleitet worden wären, aber wir haben uns nie zu solchen Angriffen gegenüber der Wissenschaft hinreißen lassen. Eine Entschuldigung wäre dies zumindest wert gewesen, um das Ansehen dieses Landtages vor Schaden zu bewahren, meine Damen und Herren.
Aber ich bin froh, dass wenigstens der Ausschussvorsitzende angemessen reagiert hat, und bedanke mich dafür bei Herrn Dr. Bartels.
Meine Damen und Herren! Die Anhörungen haben ergeben, dass die Schulpraktiker ein Probehalbjahr in Klasse 7 ablehnen, so, wie es von der CDU im Paragraphen 64 des Schulgesetzes vorgesehen ist. Ja, die Meinung war dort unisono. Es gab keinen, der eine Korrekturentscheidung in der 7. Klasse befürwortete, wenn, ja, wenn eine klare Schullaufbahnentscheidung nach Klasse 6 getroffen wird. Nicht schlecht war das Erstaunen der Koalitionäre, als die CDU in der ersten Beratung des Bildungsausschusses auf den Umstand aufmerksam machte, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung keine Schullaufbahnentscheidung nach Klasse 6 durch die Schule vorsah.
Vielmehr wurde ausdrücklich das Recht der Eltern betont, auf eigenen Antrag hin einen Wechsel des Bildungsganges zu beantragen. Der Bildungsminister hat diesen handwerklichen Mangel in der damaligen Sitzung
nicht bemerkt, bekräftigte vielmehr den politischen Willen, dass nach Klasse 6 die Schule über die Schullaufbahn des Schülers entscheidet. Aber sein eigener Gesetzentwurf sprach eine andere Sprache.
Herr Minister, vor Gericht zählt nicht der politische Wille, sondern das Gesetz. Die von ihm geforderte Leistungsorientierung war keine, war keine in dem Hinblick, dass eine auf Leistungskriterien basierende Schullaufbahnentscheidung die Schülerströme neu ordnen würde, die Gymnasien entlasten würde, gymnasiale Bildung wieder möglich machen würde. Die Versetzungsentscheidung nach Klasse 5 mutierte damit zum zahnlosen Tiger, denn sie hätte keinen zwingenden Einfluss auf die Schullaufbahnentscheidung nach Klasse 6. Nun gut. Dadurch, dass die Koalitionäre einen Antrag zum Probehalbjahr in den Bildungsausschuss einbrachten, wurden die Zweifel an der Umsetzung des politischen Willens des Ministers bestätigt. Die Lücke im Gesetz war da. Es musste Abhilfe geschaffen werden.
Die CDU machte einen Vorschlag, der eins zu eins die politische Botschaft des Bildungsministers umsetzen wollte, nämlich die konsequente Entscheidung über die Schullaufbahn nach Klasse 6, eine protokollierte Aussage des Bildungsministers nicht nur in Beratungen des Bildungsausschusses. Welch eine Überraschung nun, als die Koalition fast eins zu eins die Formulierung der CDU aus ihrem Schulgesetzentwurf hinsichtlich eines Probehalbjahres in Klasse 7 einbrachte, obwohl die Schulpraktiker einstimmig diese Regelung in der Anhörung ablehnten.
Zum anderen, viele andere Anträge der Koalition haben einmal mehr den Beweis erbracht, dass es erheblichen Nachbesserungsbedarf an diesem Gesetz gab und immer noch gibt, der meistens nicht inhaltlich begründet ist.
Meine Damen und Herren, ein letzter Aspekt, den ich absichtlich heute nicht überstrapazieren wollte. Die jetzt gewollte Prüfung in Klasse 10 des Gymnasiums hat sofort die Kritiker auf den Plan gerufen,