Sie haben mit dem Landesseniorenprogramm ein hilfreiches Dokument in der Hand. Die Erwartungen, die die PDS-Fraktion an dieses Programm gestellt hat, sind erfüllt worden. Wir wollten keine Wiedergabe von Gesetzestexten, sondern ein verständliches und praktikables Programm. Wir wollten keinen Bericht über Vergangenes, sondern die Darstellung von Problemen und Herausforderungen. Wir wollten keine theoretische Abhandlung, sondern konkrete Maßnahmen und Projekte. Der Landesseniorenplan zeigt die Herausforderungen. Er benennt konkrete Projekte und ist somit praktikabel.
Apropos Praktikabilität: Ich habe vorhin ja verbal mit Ihnen, Herr Glawe, gestritten, ob nun häusliche Pflege und Betreuung im Seniorenprogramm mit enthalten sind. Auf Seite 13 steht etwas darüber.
Also ist es nicht so, dass nichts darin steht. Ich gebe Ihnen aber Recht, dass es ein wenig unterbelichtet ist. Aber wenn ich über Praktikabilität rede, dann möchte ich weniger darüber reden, sondern über eine Sache, die mir aufgefallen ist, weil Sie oft Bayern lobend erwähnen und so tun, als hätten wir etwas gegen Bayern. Wir haben nichts gegen Bayern. Wir haben – zumindest seitens der
Und wenn wir über Bayern reden, Herr Glawe, dann möchte ich Sie interessieren für die Internetseite der Bayerischen Landesregierung, die, wenn man anklickt, aufzeigt die Initiativen Bayerns, des Freistaates Bayern, was etwa unseren Landesprogrammen gleichkommt. Und wenn Sie das mal durchschauen, werden Sie vergeblich einen Altenplan oder einen Seniorenplan
oder irgendein strategisches Dokument, was explizit die Situation älterer Menschen reflektiert, finden.
Und weil Sie Bayern doch immer wieder ins Feld führen, da sage ich Ihnen ganz einfach: Beraten Sie doch Edmund Stoiber mal dahin gehend, dass er sich vielleicht an dieser Stelle von Mecklenburg-Vorpommern eine gute Scheibe abschneiden kann!
(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD, und Karsten Neumann, PDS – Dr. Margret Seemann, SPD: Bei den Kindertagesstätten auch noch mit dazu.)
Was man aber auf dieser Internetseite findet, sind, ich möchte mal sagen, fremdenfeindliche Initiativen, Eckpunkte zur Begrenzung der Zuwanderung. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, da will ich jetzt nicht weiter beiseite sprechen.
Ich möchte schon das Landesprogramm namens der PDS-Fraktion, das Landesprogramm „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“, würdigen, denn es nimmt Bezug auf die zentralen Lebensbereiche älterer Menschen. Unsere Gespräche mit dem Landesseniorenbeirat, den kommunalen Beiräten, Vereinen und Verbänden verdeutlichen, dass das Landesseniorenprogramm genau die Themen berührt, die die Seniorinnen und Senioren am meisten bewegen.
Drei wichtige Punkte möchte ich exemplarisch herausgreifen. So zum Beispiel die zentrale Frage der gesellschaftlichen Teilhabe. Das Landesseniorenprogramm benennt die familiären und sozialräumlichen Umbrüche. Ein Gast der Zukunftswerkstatt des Arbeits- und Bauministers Herrn Holter hat dazu mal gesagt: „Wer sich den Umbrüchen in der Gesellschaft nicht stellt, wird irgendwann einmal selbst umgebrochen.“
Im Landesseniorenprogramm ist darüber ausgeführt worden, dass Integrationsfaktoren, wie der der Familie oder der, der darin besteht, dass nach dem Arbeitsleben berufsbezogene Defizite entstehen, schon Dinge sind, denen sich die Landespolitik stellen muss, und das tut sie, das ist belegbar, indem der Dialog der Generationen als
Zielsetzung benannt wird, durch die Förderung der offenen Altenarbeit, durch Bildungsangebote im Bereich neuer Medien und die Förderung des Seniorensports. Die Ministerin sprach darüber.
und für vielfältige Angebote für ein lebenslanges Lernen. Soziale Integration gehört für uns zu den vorrangigsten Aufgaben in einer Demokratie.
Eine zweite zentrale Frage, die ich ansprechen möchte, ist die der Förderung des Ehrenamtes. Im Landesseniorenprogramm ist mehrfach von bürgerschaftlichem Engagement die Rede. Aus Sicht der PDS sind jedoch zwei Rahmenbedingungen entscheidend, zum einen die Verankerung der Seniorenbeiräte in der Kommunalverfassung und zum anderen brauchen wir ein Ehrenamtsgesetz. Die PDS wird in dieser Sache, denke ich, und da sprechen wir aus Erfahrung, in der gewohnten partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der SPD nach Vorliegen der auf Landes- und Bundesebene tätigen Enquetekommissionen parlamentarische Initiativen hierzu ergreifen.
Ein dritter zentraler Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der des Einkommens. Über die Rentengerechtigkeit wird morgen debattiert werden. Nur so viel: Die Landesregierung zeigt ein klares Profil zur Alterssicherung und grenzt sich von bundespolitischen Auffassungen ab. Für die PDS-Fraktion ist das ein Beweis, Mecklenburg-Vorpommern ist ein selbstbewusstes Land und Mecklenburg-Vorpommern hat eine selbstbewusste SPD/PDSRegierung.
Das Landesseniorenprogramm spricht sich für bedarfsgerechte Grundsicherung aus. Das ist ein sehr wichtiges Thema, zumal die Grundsicherung laut Grundsicherungsgesetz – das ist ja Bestandteil der Rentenreform im vergangenen Jahr gewesen – ab 01.01.2003 greifen wird. Diese bundesgesetzliche Regelung sieht die PDS als kritikwürdig an. Die Regelung bestimmt, dass Renten unterhalb von monatlich 826 Euro Anspruch auf Grundsicherung haben. Die einzurichtenden Grundsicherungsämter prüfen diesen Anspruch jedoch dann, so die gesetzliche Vorgabe, nach Sozialhilfekriterien, das heißt, das Einkommen und die Vermögen werden herangezogen. Das führt nach Einschätzung des Deutschen Vereins, und das halte ich für durchaus seriös, dazu, dass circa 70 Prozent der Anspruchsberechtigten gleichzeitig Sozialhilfe beziehen werden. Und insofern wird aus meiner Sicht die Idee der sozialen Grundsicherung missbraucht, denn es handelt sich hierbei nur um eine Sozialhilfe de luxe. Was wir brauchen, sagt die PDS-Fraktion, was wir brauchen ist eine soziale Grundsicherung, die ihren Namen auch verdient.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erwarten eine lebhafte und gewinnbringende Anwendung des Landesseniorenprogramms. Unsere Erwartung ist sehr berechtigt, denn das Landesseniorenprogramm steht, die Ministerin hat es gesagt, unter dem Kredo: „Weg von einer Politik für ältere Menschen, hin zu einer Politik mit älteren Menschen“. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Jetzt hat Herr Glawe noch mal das Wort, da die Landesregierung die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten hatte.
Kann ich davon ausgehen, dass wir die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 3/2357 verfahrensmäßig für erledigt erklären? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Tätigkeitsberichtes 2001 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2001, Drucksache 3/2781.
Tätigkeitsbericht 2001 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Land- tages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2001 – Drucksache 3/2781 –
Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf Drucksache 3/2781 liegt Ihnen der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2001 vor. Daraus geht hervor, dass im Berichtszeitraum 5.430 Bürgerinnen und Bürger von ihrem Grundrecht auf Einreichung einer Petition Gebrauch gemacht haben. Dieses Grundrecht ist für die Bürger im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert.
Geschichtlich betrachtet entwickelte sich das Petitionsrecht aus der Untertanenbitte. Schon zu Zeiten Julius Caesars waren Petitionen üblich. Im Laufe der Geschichte war es dann allerdings vielfältigen Wandlungen unterworfen, aber es hat immer allen Bürgerinnen und Bürgern den direkten Zugang zum Staat, in dem sie lebten, eröffnet. Mit Petitionen wollten und wollen sich die Bürger in die Politik einmischen und am Verfahren der parlamentarischen Prüfung und Entscheidung aktiv teilnehmen. Dies war in den vergangenen Jahrhunderten ebenso wie heute. Hierin liegt die große Bedeutung des Petitionsrechtes, aber auch die hohe Verantwortung der Mitglieder des Petitionsausschusses als „Kummerkasten“ des Landtages.
Mit einer Petition suchen die Bürgerinnen und Bürger einen direkten Kontakt zu einem parlamentarischen Gremium. Was die Menschen über Petitionen an uns Volksvertreter herantragen, hat einen besonders hohen persönlichen Stellenwert. Insoweit ist der Petitionsausschuss ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bürgern im Lande, dem Parlament und der Regierung. Ich denke, man muss sehr großen Wert darauf legen, diese Verbindung zu pflegen. Immerhin ermöglicht die Arbeit im Petitionsausschuss eine schnelle Rückkopplung über die Auswirkungen von gesetzgeberischen Entscheidungen und Verordnungen der Landesregierung auf die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes.
Einzelne Entscheidungen von Politik und Verwaltung spiegeln sich unmittelbar in den Petitionen wider. So stellten im Berichtszeitraum 2001 neben den Problemen im Zusammenhang mit kommunalen Angelegenheiten Fragen im Zusammenhang mit der Schließung von Schulstandorten und die Eingaben von Strafgefangenen Schwerpunkte in der Arbeit des Ausschusses dar.