Protocol of the Session on April 24, 2002

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 15 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 15 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und PDS und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 16 bis 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 16 bis 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit demselben Stimmverhältnis angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen

wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit demselben Stimmverhältnis angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 22 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 22 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 23 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu hat der Abgeordnete Dr. Klostermann folgenden mündlichen Änderungsantrag gestellt: „In Artikel 1 Nummer 23 werden nach den Worten ,des Bundesnaturschutzgesetzes vom‘ das Datum ,25. März 2002‘ sowie in der Klammer nach der Fundstelle ,BGBl. I S.‘ die Seitenangabe ,1193‘ eingefügt.“ Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Änderung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den zweiten vom Abgeordneten Klostermann mündlich vorgetragenen Änderungsantrag, der da lautet: „Die Fußnote auf Seite 16 der Beschlussempfehlung zu Artikel 1 Nummer 23 wird gestrichen.“ Ich lasse über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist auch diesem Antrag des Abgeordneten Klostermann einstimmig zugestimmt.

Wer jetzt in Artikel 1 der Nummer 23 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 23 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Stimmenthaltungen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 24 bis 27 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 24 bis 27 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 einschließlich der Anlage in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2860 vor. Ebenfalls zu Artikel 2 ist vom Abgeordneten Dr. Klostermann ein mündlicher Änderungsantrag gestellt worden.

Ich lasse also zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2860 abstimmen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? –

Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2860 bei Zustimmung der Fraktion der CDU sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt.

Zur Anlage zu Artikel 2 wurde vom Abgeordneten Dr. Klostermann folgender mündlicher Änderungsantrag gestellt: „Die der Beschlussempfehlung beiliegende Karte wird mit dem Hinweis ‚Anlage zu Artikel 2 Absatz 3‘ versehen.“ Ich lasse über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der vom Abgeordneten Dr. Klostermann mündlich vorgetragene Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wer dem Artikel 2 einschließlich der Anlage mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einschließlich der Anlage mit den soeben beschlossenen Änderungen in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 3 und 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 3 und 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzsetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 3/2750 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. – Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 3/2750 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Caterina Muth, PDS)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter (Straftäter-Unterbringungsgesetz), auf der Drucksache 3/2265.

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter (Straftäter-Unterbringungsgesetz – StrUBG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2265 –

Die Erste Lesung des Gesetzentwurfes fand in der 66. Sitzung des Landtages am 20. September 2001 statt. In der Sitzung hat der Landtag die Ausschussüberwei

sung abgelehnt. Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 12. März 2002 beantragt, diesen Gesetzentwurf zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Herr Helmrich von der Fraktion der CDU.

(Herbert Helmrich berät sich mit dem Vize- präsidenten. – Siegfried Friese, SPD: Herr Helmrich, hier ist das Plenum! – Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Also, Herr Helmrich hat mich auf eine Situation aufmerksam gemacht, die gemäß unserer Geschäftsordnung zulässig ist. Deswegen rufe ich zuerst auf den Justizminister Herrn Sellering.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute zum zweiten Mal mit dem Gesetzesantrag der CDU. Herr Helmrich, ich habe Ihnen beim ersten Mal bereits gesagt, was aus meiner Sicht zu diesem Entwurf zu sagen ist. Ich hätte gerne gehört, ob Sie neue Gesichtspunkte vortragen.

Meine Einschätzung Ihres Entwurfes hat sich ebenso wenig geändert wie meine grundsätzliche Einstellung zur Justizpolitik. Ziel meiner Justizpolitik ist es, Sicherheit zu schaffen,

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

Sicherheit vor Straftätern, die in unseren Haftanstalten einsitzen, weil sie schwerste Straftaten begangen haben, und Sicherheit zu schaffen auch vor psychisch kranken Straftätern, die im Maßregelvollzug einsitzen, weil sie ein unkalkulierbares Risiko für die Bevölkerung darstellen.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin der einzige Justizminister in der Bundesrepublik Deutschland, der auch für die Sicherheit im Maßregelvollzug zuständig ist. Diese Neuorganisation des Maßregelvollzuges hat diese Koalition geschaffen und sie hat sich sehr bewährt. Ich kann, Herr Helmrich, für die letzten eineinhalb Jahre eine sehr gute Bilanz vorweisen. Also, meine Justizpolitik setzt ein deutliches Schwergewicht darauf, die elementaren Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.

Ich sage Ihnen aber auch nochmals sehr deutlich: Markige Rhetorik alleine, Sand in die Augen durch sinnlosen Aktionismus, das ist mit mir nicht zu machen. Ich werde auch in Zukunft nicht jedem Ruf nach mehr Härte blind folgen. Sicherheit braucht Sachverstand und Solidität. Deshalb bin ich froh, dass wir in der Verantwortung stehen.

Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie genauer hinsehen, werden Sie nicht leugnen können, dass ich mit dem notwendigen Augenmaß diejenigen Veränderungen anpacke und durchsetze, die zur Erhöhung der Sicherheit erforderlich sind. Dabei unterstütze ich alles, alles, was unterstützungswürdig ist, egal, von wem es kommt. Deshalb habe ich auch Ihren Gesetzentwurf unvoreingenommen geprüft. Aber diese politische und fachliche Prüfung hat leider ergeben, dass man Ihren Gesetzentwurf eben nicht guten Gewissens unterstützen kann.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

Wir brauchen Verbesserungen bei der Sicherungsverwahrung, das ist richtig. Da bin ich mir auch mit dem Bundeskanzler einig. Wir müssen unser Instrumentarium weiter verbessern, damit zum Beispiel schwerste Sexualstraftäter, die nicht therapierbar sind und die weiter eine Gefahr darstellen, wenn nötig, für immer unter Verschluss gehalten werden können. Die Gesellschaft hat ein Recht auf Schutz vor schwersten Gewalt- und Sexualstraftätern.

Deshalb begrüße ich den Entwurf der Bundesregierung zur Verschärfung der Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter. Dadurch bekommen wir sachgerecht und rechtsstaatlich, Herr Helmrich, die notwendigen Verbesserungen. Bisher können schwerste Straftäter, die zu Haftstrafen verurteilt worden sind, im Anschluss an ihre Haft nur dann in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn die Wiederholungsgefahr schon bei der Verurteilung sicher feststeht. Das reicht nicht aus, denn damit können wir uns nicht wirksam vor denen schützen, deren besondere Gefährlichkeit nicht schon bei der Verurteilung klar erkennbar war, sondern erst im Laufe der Haftzeit deutlicher wird. Und deshalb gibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu dessen Erarbeitung wir hier aus Mecklenburg-Vorpommern beigetragen haben und den wir unterstützen, dieser Entwurf gibt dem Gericht die Möglichkeit, sich die Entscheidung über die Unterbringung in Sicherungsverwahrung vorzubehalten und erst kurz vor Ende der Haftzeit die endgültige Entscheidung in den Fällen zu treffen, in denen die Gefährlichkeit zum Urteilszeitpunkt noch nicht mit Sicherheit bewertet werden kann. Dadurch kann dann bei der endgültigen Entscheidung auch die Entwicklung des Täters im Strafvollzug mit berücksichtigt werden.

Aber, Herr Helmrich, und das ist der Unterschied zu Ihrem Vorschlag, wir müssen bei dieser schwersten Sanktion, die wir haben, der Sicherungsverwahrung, weiter anknüpfen an die begangene Tat und an die darin zum Ausdruck gekommene Gefährlichkeit des Täters. Alles andere ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bedenklich. Vor allem aber erscheint mir abwegig, Herr Helmrich, eine derart bedenkliche Einschränkung vorzunehmen, wenn die Wirklichkeit einfach anders ist und wenn die wirklichen Probleme dadurch überhaupt nicht erfasst werden.

Ich habe Ihnen das alles beim letzten Mal im Einzelnen dargestellt und möchte das nicht wiederholen. Ich erinnere nur, Herr Helmrich, an Ihren längeren Disput mit dem Abgeordneten Schoenenburg, in dem es darum ging, ob wir in den nächsten Jahren im Land 0,8 oder 1,5 Fälle haben werden, auf die Ihr Gesetzentwurf passt. Solche Lösungen mit Minimalwirkung für die Praxis sind einfach nicht überzeugend. Herr Helmrich, ich bitte Sie, unterstützen Sie doch lieber uns dabei, im Bundesrat eine breite Mehrheit für den sehr guten Gesetzentwurf der Bundesregierung zu schaffen.

(Herbert Helmrich, CDU: Wie sieht denn da derzeit die Mehrheit aus?)

Das müsste Ihnen doch umso leichter fallen, Herr Helmrich, …

Lassen Sie uns in der Sache diskutieren!

… als Sie selbst in Ihrem Gesetzentwurf ausdrücklich sagen, vorzugswürdig wäre eine bundesweite Regelung. Also, ich bitte Sie, geben Sie sich einen Stoß, ziehen Sie

Ihr auch zeitlich überholtes Vorhaben zurück und marschieren Sie mit uns gemeinsam! – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Helmrich von der Fraktion der CDU.