Bei den Existenzgründungen ist die Wartefrist auf Überbrückungsgeld weggefallen, das heißt, es ist sogar möglich, sofort, wenn ein Arbeitsloser in die Existenzgründung gehen will, Überbrückungsgeld zu zahlen. Das war bisher anders.
Der Eingliederungszuschuss für Jugendliche ist verbessert worden, insbesondere für benachteiligte Jugendliche. Wenn aus einer benachteiligten Ausbildung ein Jugendlicher in eine betriebliche Ausbildung vermittelt wird, dann bekommt der Träger 2.000 Euro Vermittlungsprämie dafür. Bisher mussten solche Träger ihre Jugendlichen in den Maßnahmen bei Strafe von Entzug der Maßnahme halten. Das ist Gott sei Dank geändert worden. Dies sind alles Dinge, die vorher auch im Osten kritisiert waren, die osttypisch sind, die sich inzwischen im JobAQTIV-Gesetz durchgesetzt haben.
Kinderbetreuungskosten bei Weiterbildung, eine Modellmaßnahme aus Schwerin, das ist inzwischen im Bundesgesetz. Jobrotation, sicherlich über Dänemark
und Mecklenburg-Vorpommern in das Bundesgesetz gekommen, auch wir haben daran mitgearbeitet, dass dieses kommt. Dritte können sich auch mit der Jobrotation beschäftigen und werden dafür Gelder der Bundesanstalt bekommen.
Bei ABM für Wirtschaftsunternehmen fällt die Zusätzlichkeit weg. Meine Damen und Herren, was haben Träger immer für Klimmzüge machen müssen! Arbeitsämter sind in Graubereiche gegangen, da braucht man gar nicht drum herumzureden, um die Zusätzlichkeit in irgendeiner Form zu begründen. Ich glaube auch, die Mitglieder der Verwaltungsausschüsse haben manchmal die Augen zugedrückt, das darf ich mal so ein bisschen flapsig sagen. Man hat hier alles möglich gemacht, was ging, und insofern ist das auch in Ordnung gewesen.
Die 20 Prozent Qualifikation bei ABM, die jetzt natürlich im Job-AQTIV-Gesetz sind, sind ein Problem. Herr Nils Albrecht, Sie haben es angesprochen. Das Problem ist gelöst. Inzwischen zahlt das Landesarbeitsamt Nord die 20 Prozent Qualifikation. Da sind wir Vorreiter für eine bundesweite Regelung, die anderen Länder sind noch nicht so weit.
Jetzt kommen wir zu dem Reizwort „Wartezeit“ bei ABM. Ich darf vorweg noch mal ein Wortspiel machen: Die Wartezeit vor der ABM, bevor man eine ABM bekommt, ist weggefallen. Allerdings, und dazu komme ich etwas später, ist diese dreijährige grundsätzliche Wartefrist im Gesetz enthalten, übrigens auch bei SAM.
Es gibt eine Vereinfachung bei Lohnkostenzuschüssen. Trägereinnahmen werden nicht mehr angerechnet, also Träger können sich etwas dazuverdienen. Das ist bisher nicht möglich gewesen oder auch nur mit ganz schwierigen Verrenkungen in der Praxis machbar gewesen. Die Ausnahmequote für Nichtleistungsempfänger in einer ABMaßnahme kann auf zehn Prozent angehoben werden. Also Sozialhilfeempfänger, die bisher nicht Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit waren, können in die Maßnahme mit einbezogen werden.
Müssen sogar, gut. Ich bin auch noch nicht so ganz fit im Job-AQTIV-Gesetz, aber ich bin für jeden positiven Hinweis von Ihnen, Herr Kollege Glawe, dankbar.
SAM, was ja auch vom damaligen großen Koalitionspartner immer wieder als Vorteil gegenüber von ABM genannt wurde, ist verlängert worden. Einschränkungen fallen weg. Wir haben die künftige Förderung vor allen Dingen für die Älteren, wo dann auch noch die Qualifizierung wegfällt, weil wir sagen, insbesondere die Älteren sind eigentlich gut qualifiziert.
Wir haben die Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen – immer diese Wörter in den Gesetzen –, das ist eine wesentliche verwaltungstechnische Vereinbarung gegenüber Vergabe-ABM. Kommunen können für diese Maßnahmen bis zu 25 Prozent bezuschusst werden. Der große Vorteil ist die Vereinfachung in der Verwaltung. Wir wissen alle, dass Unternehmen vor diesen Maß
nahmen zurückgeschreckt sind, weil dort ein riesiger Wust an Papier zu bearbeiten war. Die Lohnkostenzuschüsse für alle Arbeitnehmer sind vereinheitlicht und vereinfacht worden.
Der Eingliederungsvertrag, der, glaube ich, 1997 von der damaligen CDU-Bundesregierung eingeführt wurde, ist abgeschafft. Er hat schlichtweg nichts gebracht. Dafür haben wir ja jetzt das Profiling, das unter anderem auch Träger durchführen können. Ich weiß, dass es im Lande gute Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und sonstigen Aktionen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik gibt und diese inzwischen dort recht gute Partner der Arbeitsämter sind.
Ich will auch nicht die Probleme verschweigen, die wir haben, und ich glaube, das gehört zur ganzen Wahrheit dazu, obwohl 22,5 Milliarden Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik insgesamt in der Bundesanstalt zur Verfügung stehen, das sind mal so ganz nebenbei gegenüber 1998 ein paar Milliarden mehr. 1998 waren es 19,9 Milliarden Euro. Was uns aber insbesondere kneift im Osten, ist die Umverteilung. Bisher wurde dieser Anteil der gut 20 Milliarden Euro fifty-fifty zwischen Ost und West verteilt. Inzwischen hat man sich leider in der Bundesanstalt für Arbeit, in der Selbstverwaltung, dazu entschieden, dass es 51 zu 49 zugunsten der westlichen Bundesländer oder zuungunsten der östlichen Bundesländer verändert wurde.
Hinzu kommen – insbesondere auf Druck der Arbeitgeber – im Jahre 2001 die veränderten Verteilungskriterien. Man hat hier ABM als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ausgemacht, was es ja auch richtigerweise ist, und hat gesagt, bei hoher Vermittlungsquote erhalten die Länder weniger, die bisher viel vermittelt haben. Da hat es uns bei der hohen ABM-Quote, wir hatten mal 12 auf 1.000 Arbeitslose, schlichtweg angeschmiert und insofern sind uns die Verteilungskriterien zum Nachteil gereicht. Ich denke, dass es auch erst 2003 wieder aufhebbar ist, es sei denn, die Arbeitgeber kommen von ihrer starren Haltung herunter. Aber auch die westlichen Bundesländer müssen von ihrer starren Haltung herunter, denn hier gab es eine Allianz zwischen den Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaftsvertretern der westlichen Bundesländer. Nur Mecklenburg-Vorpommern hat gegen diese Kriterien und gegen diesen Haushalt, der daraus resultierte, gestimmt, nur wir als einziges Land.
Deswegen haben wir im gesamten Eingliederungsbereich schlichtweg weniger Geld. Hinzu kommt, dass aber Spielräume da sind, denn dieser Eingliederungstitel ist in sich deckungsfähig. Ich sage das immer wieder. Inzwischen hat das Arbeitsamt Rostock beziehungsweise die Selbstverwaltung im Arbeitsamt Rostock sich wieder für etwas mehr ABM entschieden, als sie es ursprünglich geplant haben. Auch das könnten andere Selbstverwaltungen unserer Arbeitsämter tun.
Ich will am Rande erwähnen, dass es auch im Bereich JUMP große Erfolge gegeben hat. Durch unseren Ostparteitag – so will ich es mal verkürzen – ist eine klare Zahl reingekommen. In JUMP PLUS soll erreicht werden, dass zusätzlich im Osten 100.000 Jugendliche in Arbeit kommen.
Es soll auch eine Regelung gefunden werden, wo man es mit einer Jugendteilzeit in der Verbindung mit Altersteilzeit schafft, Jugendliche schneller in Unternehmen einzugliedern, und das insbesondere für Arbeitgeber auch etwas schmackhaft zu machen.
Nun könnte man meinen, jetzt komme ich zum Antrag, weil er zugegebenermaßen ein Teilproblem darstellt und man deswegen vielleicht nicht allzu viel Redezeit verwenden muss, aber, Herr Albrecht, Sie haben ja einen Katalog aufgemacht.
Dieser Katalog beweist eigentlich, dass Sie so als Neoliberaler ziemlich beratungsresistent sind. Ich kenne Ihre Sprüche schon aus früheren Rostocker Zeiten.
Insofern haben Sie mich nicht überrascht. Aber das macht auch nichts. Bleiben Sie so, wie Sie sind, das macht uns das Ganze einfacher!
So, nun komme ich zu dem berühmten Paragraphen 269, die Wartefrist bei ABM, die grundsätzliche Wartefrist bei ABM und SAM nach einer Maßnahme – und ich sage mal in Klammern: egal, wie lang sie war –, das ist das, was viele Leute bei uns aufregt. Sie haben es erst nicht so richtig mitbekommen. Auf einmal haben Sie mitbekommen, oh, auf Bundesebene ist etwas beschlossen worden, das könnte ja saugefährlich werden.
Es ist richtig, dass diese Wartefrist nach einer ABM – davor ist sie ja abgeschafft worden – in die Logik des Gesetzes passt, denn die Logik des Gesetzes sagt, erst vermitteln in den so genannten regulären Arbeitsmarkt, vermitteln, vermitteln, und wenn dann alles nicht mehr hilft, dann machen wir ABM und SAM beziehungsweise andersherum, erst SAM und dann ganz zum Schluss ABM. Und am Ende dieser Kette steht das einfache Auszahlen von Arbeitslosengeld.
Ich kann nachvollziehen, dass es in der Logik des Gesetzes ist. Und ich wünschte mir auch, dass eigentlich gar nicht mehr viel ABM übrig bleiben müssten, weil ja alle dann in Arbeit wären. Aber wir wissen alle zusammen ganz genau, dass es bei durchschnittlich 10.000 offenen Stellen im Lande – und da rede ich gar nicht davon, ob das 1.000 oder 2.000 mehr sein könnten oder weniger –, dass es um eine Größenordnung von etwa 10.000 offenen Stellen zu der gesamten Arbeitslosenanzahl von über oder inzwischen fast 180.000 geht. Ich habe es an anderer Stelle schon gesagt: Selbst wenn wir diese 10.000 offenen Stellen wegbekommen würden, schnell wegbekommen würden, hat sich die Einführung des Job-AQTIVGesetzes in unserem Land schon längst gelohnt.
Aber wir haben eine riesige Arbeitsplatzlücke und da passt dann halt die Grundlogik vom Job-AQTIV-Gesetz nicht vollkommen auf unser Land und auch auf andere Regionen. Die Voraussetzung ist nämlich, Arbeitsplätze
brauchen wir, auf die vermittelt werden kann. Und das kann dann so schnell und auch mit nötigem Druck passieren. Solange, so sage ich mal, diese Angebote nicht da sind, fühlen sich viele Arbeitslose in unserem Land schlichtweg – na, ich will das harte Wort nicht sagen – verunglimpft durch diese ständigen Diskussionen, dass sie sich nicht bemühen und so weiter.
Herr Albrecht, Sie haben es nicht so deutlich ausgesprochen, aber ein bisschen kam es schon wieder: Was ist denn mit den ganzen Maßnahmen, die ein bisschen mehr Druck erzeugen – Lohnabstandsgebot und, und, und? Wir kennen das ja alles. Das sind die klassischen Formeln, wie gesagt, der neoliberalen Anschauungsweise.
Ich warne auch ein bisschen davor, und ich muss auch Frau Borchardt ein bisschen vor dem Trugschluss warnen, dass jetzt durch die Verkürzung oder den Wegfall der Wartefrist einfach mehr Stellen entstehen würden. Das ist nicht so.
Das ist ein Trugschluss. Ich warne auch nur davor, damit es in der Öffentlichkeit nicht falsch rüberkommt. Wir sind jetzt für die Abschaffung einer Wartefrist und schon haben wir auf einmal wieder mehr ABM. Nein, dazu brauchen wir dann mehr Geld. Das ist ganz klar. Wenn man bei einem Budget für ABM sagt, ich will die Wartefrist abschaffen, dann kriegen einige länger ABM, dafür müssen aber andere noch viel länger warten. Das heißt, an diese ganze Sache müssen wir in den Verhandlungen ganz genau herangehen, auch mit der Bundesregierung, wie wir da zu praktikablen Lösungen kommen. Und wenn es so sein sollte, dass man innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit, innerhalb von Landesarbeitsämtern Dinge umschichten kann, dann macht diese Regelung Sinn, und dahin gehend sollten wir das auch verhandeln.
Ansonsten würden solche Verhandlungen ins Leere gehen. Also man muss das miteinander koppeln, Verkürzung von Wartefristen, wenn es nichts anderes gibt, nur das ist leider im Osten noch eine Zeit lang der Fall. Wir brauchen diese bessere Regelung für Regionen mit einer hohen Beschäftigungslücke. Herr Holter, Sie haben es auch gesagt, es ist nicht nur der Osten, es gibt inzwischen Regionen im Westen, die genauso schlecht dran sind wie hier. Insofern kann das ruhig eine bundeseinheitliche Regelung bleiben.
Es kann ruhig eine bundeseinheitliche Regelung bleiben. Es gibt Regionen mit hoher Beschäftigungslücke, übrigens auch in Bayern.
Da fällt mir ein, Herr Stoiber, glaube ich, wollte ABM ganz abschaffen. Aber ich denke, er wird uns noch mit einigen Dingen überraschen. Vielleicht rudert er wieder zurück, weil Herr Rehberg ja gesagt hat, ABM nur für Ältere. Ich halte die Lösung schon für wesentlich besser als die gnadenlose Regelung von Herrn Stoiber.