Viel bleibt mir, werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dem umfangreichen Bericht von Frau Peters nicht übrig zu sagen, aber einige Dinge habe ich doch noch anzumerken.
Erstens. Natürlich ist es oftmals äußerst unangenehm und macht einen betroffen, mit welchen Dingen Petenten zu uns kommen, welche Dinge da und dort passieren und aus welchen Gründen sie passieren. Umso besser ist es dann und umso besser ist auch die Arbeit für den Petitionsausschuss, wenn wir Ämter, Behörden dahin gehend ausfragen können – in Anführungsstrichen –, wer, wo, was vergessen, verpasst, zu kurz gedacht beziehungsweise gar nicht gedacht hat, oder wenn wir feststellen können, dass wie zum Beispiel wie bei der unteren Denkmalschutzbehörde und der Landesdenkmalschutzbehörde eine Lücke ist in den Bestimmungen, so dass bestimmte Angelegenheiten durch die Betroffenen einfach nicht geregelt werden können.
Besonders ärgerlich ist es, wenn aus dem Petitionsausschuss Fragen, Anfragen an bestimmte Ämter und Behörden gehen und erst nach mehrmaligen Rückfragen wirklich das beantwortet wird, was gefragt wurde. Ich denke dabei besonders an das Problem der Adoption, der Adoptiveltern und der Auswahl von Adoptiveltern. Aber niemals – und, Herr Nitz, ich bedauere, dass ich das hier so sagen muss, denn ich schätze Sie als Mitarbeiter im Petitionsausschuss eigentlich sehr – dürfen wir als Petitionsausschussmitglieder Klientelpolitik machen. Wir müssen uns an die Rechte und Gesetzlichkeiten halten. Und gerade in der von Ihnen angegebenen Petition, das wissen Sie ganz genau, ist das schon ein Kompromiss zwischen Schützern und Nutzern.
Andere Angelegenheiten gehen nicht weiter aufzuweichen, auch wenn da Bürgerinitiativen dahinter stehen von großer Menge. Auch das darf nicht zu Klientelpolitik führen.
Zu den angegebenen Petitionen, die jetzt abgeschlossen werden sollen, die im Bericht stehen, habe ich nichts weiter zu sagen. Ich sage aber, der Änderungsantrag wird von der PDS-Fraktion abgelehnt. Der Petitionsausschuss hat entschieden nach gewiss nicht oberflächlicher und kurzer Diskussion,
sondern wir haben mehrmals lange und immer wieder das Umweltministerium da gehabt, um weiter nach Problemlösungen zu suchen. Es waren keine da. Und das auf diese Art und Weise ins Parlament zu ziehen, finde ich ehrlich gesagt, aber das ist meine Meinung, etwas unfair. Ich bitte also, der Beschlussvorlage zuzustimmen, so, wie sie war, und den Änderungsantrag abzulehnen. – Danke.
Also, ich denke mal, über Fairness zu sprechen, nachdem man dort die Leute wie die dummen Kinder behandelt, seit Jahren, das finde ich dann auch gewagt. Ich möchte noch einmal klarstellen, ich habe keine Antinaturschutzrede...
Ich habe keine Antinaturschutzrede gehalten. Ich habe nur über Dinge gesprochen. Das sind Marginalien. Es sind 33 Verbesserungsvorschläge gemacht worden, von denen ist nicht einer umgesetzt. So viel zu Kompromissen. Und es sind fünf Dinge übrig geblieben. Und das sind wirklich Marginalien. Und ich habe Ihnen die Sicherheitsrelevanz vorgetragen, von der Wasserschutzpolizei
über das Wasser- und Schifffahrtsamt, über die Berufsschifffahrt, und Sie sagen, das ist in Ordnung, das können wir zu den Akten legen, da können wir nicht helfen. Muss denn immer etwas passieren oder was ist hier los?
Na ja, bloß das regt einen doch auf. Das liegt doch auf der Hand. Ich zitiere hier etwas. Es wird vollständig ignoriert.
Es ist einfach kein neuer Sachstand, weg damit. Das kann doch nicht sein. So kann man doch nicht arbeiten als Ausschuss!
(Beate Mahr, SPD: Also hier ist doch nicht die Steckenpferdstunde, Herr Nitz. Also das gibt es doch wohl nicht!)
Und ich meine, wenn man so arbeitet, dann ist es vielleicht auch besser, wenn die Bürger draußen bleiben, ansonsten kann man sich hier nur blamieren. – Danke.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2745, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2775 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2775 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.
Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 3/2745 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 3/2745 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS und einer Stimmenthaltung der PDS bei sechs Gegenstimmen der Fraktion der CDU und zwei Enthaltungen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Nachwahl eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 3/2725.
Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Nachwahl eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts – Drucksache 3/2725 –
Meine Damen und Herren! Gemäß Paragraph 93 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 32 Absatz 4 unserer Verfassung sind die vom Landtag vorzunehmenden Wahlen in der Regel geheim, soweit nicht in Gesetzen oder in der Geschäftsordnung Ausnahmen vorgesehen sind. Sie erfolgen durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Durch Beschluss des Landesverfassungsgerichts wurde am 29. November 2001 festgestellt, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Dietmar Schneider aus dem Amt des Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes ausgeschieden ist. Nach Paragraph 6 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 Landesverfassungsgerichtsgesetz scheidet ein Mitglied des Landesverfassungsgerichts aus dem Amt aus, wenn die Entlassung schriftlich beantragt wurde. Herr Rechtsanwalt Dr. Schneider hat mit Schreiben vom 8. November 2001 seine Entlassung als Mitglied des Landesverfassungsgerichtes beantragt.
Von daher ist eine Nachwahl erforderlich. Der besondere Ausschuss hat gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen, Herrn Richter am Amtsgericht Peter Söhnchen zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts zu wählen.
Gemäß Paragraph 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt.
Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Linken. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich bitte Sie, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Sie dürfen Ihren Stimmzettel nur in der Kabine ankreuzen und müssen ebenfalls noch in der Kabine den Stimmzettel in den Umschlag legen. Bevor Sie den Umschlag mit Ihrem Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Ungültige Stimmen sind, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.