Im gleichen Zusammenhang sei erwähnt, dass Berufsakademien eine vorrangige wissenschaftsorientierte Bildung vermittelt, die zugleich praxisorientiert ist, und nicht
umgekehrt, wie es in Ihrem Gesetzentwurf formuliert ist. Ihre Formulierung des Paragraphen 1 Absatz 1 Satz 2 versetzt die Berufsakademie quasi in den Status einer Berufsschule und nicht in den Status einer wissenschaftlichen Einrichtung, obwohl Sie in der Begründung erklären, dass es sich hier um eine tertiäre Ausbildungsform handelt. Sie sehen, meine Damen und Herren, im Detail werden wir die eine oder andere Frage noch miteinander klären müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will hier nicht die Debatten der frühen 70er Jahre, die bis in die 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts hineinreichten, gerade von meiner Seite wieder aufleben lassen und damit hier mit vertauschten Rollen agieren. Das liegt mir sicherlich fern. Denn vornehmlich gilt für die CDU nach wie vor die Devise, Wettbewerb belebt das Geschäft. Daran werden wir keine Abstriche machen und dem Gesetz in einer überarbeiteten Form dann auch unsere Zustimmung geben. Aber, meine Damen und Herren, ich möchte zu bedenken geben, dass für die Hochschulen des Landes Konkurrenzeinrichtungen aufgebaut werden, die, wenn die Wirtschaft die Chance erst einmal erkannt hat,
sich zur richtigen Konkurrenz entwickeln können. In Baden-Württemberg zum Beispiel wurden Berufsakademien errichtet, um den Ansturm der Abiturienten an die Hochschulen Anfang der 70er Jahre abzufangen, in denen nahezu 90 Prozent der Abiturienten auf die Hochschulen drängten. Berufsakademien waren also eine Alternative der Wirtschaft zur Hochschule.
Und, meine Damen und Herren, ich will die Idee der Berufsakademien nicht im Sinne der Kritiker von einst hinterfragen. Ich möchte aber abschließend wiederholt und ebenso eindringlich dafür plädieren – und das werden wir morgen noch einmal deutlich tun –, den Entwurf für ein Landeshochschulgesetz einer gründlichen Überarbeitung zu unterziehen, um Chancengleichheit herzustellen, Chancengleichheit, damit vor allem die Fachhochschulen den Wettbewerb mit den Berufsakademien bestehen können, sofern sich Berufsakademien in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln und etablieren werden können. Meine Damen und Herren, beide Gesetze können nur im Zusammenhang betrachtet werden. Bitte beachten Sie das bei der Abwägung vor allem Ihrer Entscheidung zum Landeshochschulgesetz, zu dem wir morgen noch ausführlich debattieren werden. Wir werden der Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich erwarte von der Opposition substantielle, qualifizierende Auslassungen.
Diese qualifizierenden, substantiellen Auslassungen habe ich im zweiten Teil der Rede von Frau Schnoor zur
Kenntnis nehmen können. Da gibt es sicher sehr anregende, interessante und wichtige Diskussionen in den Ausschüssen. Zu dem ersten Teil Ihrer Ausführungen, Frau Schnoor, muss ich sagen: Larifari. Das betrifft besonders diesen ideologischen Teil, wenn...
Das betrifft besonders den ideologischen Teil und dass man eventuell mal seine Positionen ändert. Ich habe von Frau Schnoor auch schon gehört bei einigen ganz konkreten Dingen, dass Sie sagten, ja, niemand kann uns daran hindern, schlauer zu werden.
Ich weiß nicht, ob die SPD – ich kann mich nicht erinnern – und die PDS Berufsakademien jemals abgelehnt haben. Wenn das der Fall wäre, könnten wir ja auch mal schlauer geworden sein. Ich muss sagen, ich habe überhaupt nichts dagegen, dass wir zum Ende der Legislaturperiode noch sehr viel Arbeit haben. Wir sollten hart arbeiten, um Ziele, die wir uns gesteckt haben, zu erfüllen, auch bei der Entwicklung einer vielfältigen, facettenreichen, farbigen, leistungsstarken Bildungslandschaft, die unser Land als entscheidende Infrastruktur braucht. Und ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass dieses Gesetz, was hier von den beiden die Regierung tragenden Fraktionen eingebracht wird, die Leistungsfähigkeit und die Farbigkeit unserer Bildungslandschaft erhöhen könnte.
Wir haben bereits jetzt schon einen erheblichen Mangel an hoch qualifizierten Arbeitskräften in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, in der Wirtschaft, auch in verschiedenen Berufen und dieser Mangel wird sich erhöhen. W i r haben gerade vor einigen Tagen mit den Unternehmern, die sich im BioCon Valley zusammengeschlossen haben, spezifische Bedarfe diskutiert. Das ist ein Bedarf, der momentan auch noch durch keine vorhandenen Bildungseinrichtungen erfüllt wird. Die Bildungseinrichtungen werden sich darauf einstellen, aber dennoch wird es Berufe und Berufsbilder geben, die zweckmäßigerweise auch von anderen flexiblen Bildungsstrukturen erfüllt werden können. Berufsakademien sind flexibel, sie haben sich in anderen Bundesländern bereits bewährt. Warum sollen wir nicht ein solches Erfolgsmodell auch übernehmen?
Ihr Zusammenwirken mit den jeweiligen Arbeitgebern, seien es nun Institutionen im staatlichen Bereich, sei es die Wirtschaft, ermöglicht diesen Berufsakademien, schnell Ausbildungsgänge zu schaffen, die punktgenau auf bestimmte Bedürfnisse, auf einen bestimmten Bedarf, auf bestimmte berufliche Praxis zugeschnitten sind, die also genau auf Bedürfnisse am Arbeitsmarkt zugeschnitten sind. Also ich bin der Überzeugung, dass die Tätigkeit der Berufsakademien, wenn sie sich in unserem Lande entwickeln – und sie werden sich entwickeln, wenn ein Bedarf besteht –, unserem Arbeitsmarkt zugute kommt. Es sind bereits jetzt schon Berufsbilder abzusehen, zum Beispiel Diplombiologistiker und Diplomprogrammentwickler oder Diplomwebdesigner, nicht nur Sozialpädagogen, die über Berufsakademien sehr effizient ausgebildet werden können. Die Akademien selbst können hochqualifiziertem Lehrpersonal Möglichkeiten für Beschäftigung bieten.
Die staatliche Anerkennung, und darin sehe ich eine wesentliche Bedeutung dieses Gesetzes, für dieses Bildungssegment schafft Rechtssicherheit hinsichtlich der
Abschlüsse der Absolventen und sie ist günstig für die Akzeptanz der Zertifikate in der Gesellschaft. Die grundsätzliche Entscheidung, die Berufsakademien in unserem Land im tertiären Bereich anzusiedeln, also in einem Bereich, der ein qualitativ hohes Level der Ausbildung erfordert, kommt der Qualität der Abschlüsse zugute und ist zu begrüßen. Das Gesetz ermöglicht auch die Einordnung der Akademien in die europäische Bildungslandschaft, die Abschlüsse gelten europarechtlich als Hochschulabschlüsse.
Ich halte es für richtig, dass mit diesem Gesetz in unserem Land erstmals ein Bildungssegment angeboten wird, das ausschließlich privaten Anbietern vorbehalten ist. Das fördert den Wettbewerb, das fordert Effizienz und das beansprucht die öffentlichen Haushalte nicht.
Ich bin sehr gespannt auf den Meinungsaustausch mit den Fachhochschulen. Bei Vorabsprachen mit einigen Vertretern von Fachhochschulen habe ich Antagonismen nicht bemerkt, aber ich könnte mir vorstellen, dass hier eine gewisse Konkurrenzsituation zu Fachhochschulen entsteht. Ich sehe hier jedoch eher die Möglichkeiten von Synergien als von Konkurrenzen, die den Fachhochschulen selber in ihrer Entwicklung abträglich sind. Im Übrigen habe ich keinen Zweifel daran, dass unser Landeshochschulgesetz den Fachhochschulen, die sich jetzt schon in einem hervorragenden Zustand der Entwicklung befinden, genügend und ausreichend Spielraum gibt und gute Grundlage dafür bietet, dass sie sich weiter erfolgreich entwickeln.
In Hessen haben sich wenige Wochen nach der Verabschiedung des Berufsakademiegesetzes, wenn meine Informationen stimmen, sehr schnell diese Berufsakademien gegründet und sind staatlich anerkannt worden. Ich würde unserem Land eine ähnliche Entwicklung wünschen. Natürlich ist auch dieses Gesetz im Zusammenhang zu sehen mit dem Landeshochschulgesetz, da gebe ich Frau Schnoor Recht. Ich begrüße also diesen Gesetzesentwurf und würde Ihnen sehr empfehlen, ihn zu überweisen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist der Sachverhalt doch ganz klar. Wir haben einen Gesetzentwurf, von dem eigentlich alle der Meinung sind, wenn ich das mal so resümieren darf, dass er notwendig ist und wir ihn schnell verabschieden sollten. Und ich will erst mal für die PDSFraktion erklären, dass wir dieses Vorhaben ausdrücklich unterstützen, sonst wären wir auch nicht Miteinbringer. Wir halten es schon für richtig, dass hier eine Lücke in den Bildungsmöglichkeiten in unserem Land geschlossen wird, und, da stimme ich dem Minister völlig zu, ich sehe nicht in erster Linie eine Konkurrenzsituation oder ein Konkurrenzproblem zu den Hochschulen, sondern ich sehe eine Ergänzung der Bildungsmöglichkeiten. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass es in der Praxis dafür ein starkes Interesse gibt. Das wird sich zeigen. Wenn es das gibt, umso besser, wenn wir dann die Möglichkeiten schaffen, dem auch nachzukommen.
Natürlich wird es, was die Bearbeitung des Gesetzes betrifft, einige Fragen geben, die zu klären sind, sie sind schon angesprochen, ich will das nicht ausdrücklich noch mal in aller Ausführlichkeit hier wiederholen. Wir werden natürlich mit den Fachhochschulen, vor allen Dingen aber mit den Hochschulen insgesamt darüber zu reden haben, wie sie das Anliegen generell sehen und wie sie bestimmte Detaillösungen in Bezug auf sich sehen, Frau Bretschneider hat darauf hingewiesen. Das ist notwendig, führt aber, soweit ich das sehe, nicht zu prinzipiellen Problemen. Natürlich sind die Fragen der Abgrenzung der Abschlussanerkennung und so weiter zu diskutieren und wir sollten auch die Positionen der Unternehmerverbände, der IHK und Handwerkskammern in unsere Überlegungen einbeziehen, um auch hier festzustellen, inwiefern sie Überlegungen, Anregungen zu diesem Gesetz einbringen möchten und können.
Insoweit ist eigentlich alles klar, auch wenn ich vielleicht noch auf Folgendes hinweisen darf: Dass dieses Gesetz jetzt noch kommt, hat auch damit zu tun, dass sich einige Betroffene sehr intensiv darum bemüht haben, dass wir in dieser Legislaturperiode hier noch einen Schritt weiterkommen. Und ich glaube, es ist nicht schlecht, wenn wir feststellen können, dass, wenn Leute, die von bestimmten Dingen betroffen sind, sich nachdrücklich engagieren, sich einbringen, wir dann darauf als Abgeordnete auch reagieren, die Anregungen aufnehmen und einen Gesetzentwurf in diesem Fall vorlegen. Insofern, Frau Schnoor, kann ich nicht so richtig nachvollziehen, wenn wir immer wieder nur hören, wie belastet doch der arme Bildungsausschuss ist. Natürlich ist das im Moment so, aber eins will ich auch mal sagen: Die wichtigste und erste Aufgabe von Landtagsabgeordneten ist aus meiner Sicht das Schaffen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes.
Und wenn uns das Arbeit kostet, dann müssen wir die eben auf uns nehmen, sonst werden wir unseren Aufgaben nicht gerecht.
Und dann nutzt es nichts, dass wir immer nur stöhnen, wie schlimm wir es haben, sondern wir sollten es einfach tun.
Und wenn Sie dann, Frau Schnoor, sagen, wir hätten vier Jahre Zeit gehabt – manches dauert seine Zeit und manchmal ist es vielleicht auch ein Fehler. Aber da will ich mal eins sagen: Auch die Opposition hat das Recht, Gesetzesentwürfe einzubringen. Und dann, wenn die Regierung oder wie in diesem Fall die Koalitionsfraktionen es vielleicht sehr spät einbringen, nur zu schimpfen, dass sie es tun, aber selber nicht aktiv geworden zu sein, das halte ich dann doch schon für eine etwas seltsame Vorgehensweise.
(Sylvia Bretschneider, SPD: Sie sucht immer nach irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen. Das kennen wir ja nun schon.)
Und ein bisschen widersprüchlich war es ja auch, Frau Schnoor, was Sie so gesagt haben. Auf der einen Seite haben Sie gesagt, das Gesetz ist überfällig, auf der anderen Seite haben Sie in Frage gestellt, ob es überhaupt einen Bedarf gibt. So genau wussten Sie das auch nicht.
Dann ist mir heute noch eins aufgefallen und damit will ich auch zum Schluss kommen: In allen möglichen und unmöglichen Zusammenhängen redet die CDU über das Landeshochschulgesetz. Das war vorhin beim Sportgesetz so, selbst Herr Caffier wusste plötzlich irgendetwas über das Landeshochschulgesetz. Frau Schnoor hat eben mehr über das Landeshochschulgesetz geredet und die Debatte für morgen angekündigt oder vorweggenommen, weiß ich nicht, lass ich mich überraschen. Also irgendwie habe ich das Gefühl, die CDU hat ein LHG-Trauma, aber wir sollten uns dadurch nicht davon abhalten lassen, dieses Berufsakademiegesetz auf den Weg zu bringen. – Danke.
Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sagte es schon, wir befürworten ein solches Gesetz, weil es uns nämlich um Inhalte geht und nicht um Verfahrensfragen. Und ich kann mich meinem Vorredner an der Stelle nur anschließen. Wir werden, glaube ich, dafür nicht schlecht bezahlt, dass wir genau diese Arbeit hier erbringen, und notfalls eben auch durch entsprechende zusätzliche Zeitaufwendungen. Wenn es denn für dieses Land gut ist, werden wir das auch tun.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf reiht sich ein in die wegweisenden bildungspolitischen Maßnahmen der Landesregierung in dieser Legislatur. Wir werden alles daransetzen, die Arbeit an einem neuen Hochschulgesetz, an der Schulgesetznovelle demnächst abzuschließen, und auch gegen die Verzögerungstaktik der CDU, Frau Schnoor, werden wir das tun.
SPD und PDS werden damit noch in diesem Sommer moderne und zukunftsweisende Bedingungen für den Bildungsstandort Mecklenburg-Vorpommern geschaffen haben, die unser Land braucht, um den aktuellen Herausforderungen an Schule und Hochschule und den regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Mit den letztgenannten Gesetzesvorhaben greifen wir ein in festgefahrene Strukturen und etablierte Standards. Sie sind ein Meilenstein und erlauben uns, für die nächsten Jahre ein wettbewerbsfähiges und international auf hohem Niveau anerkanntes Bildungssystem im Land auszubauen, und das trotz einer stark angespannten Haushaltslage, meine Damen und Herren. Das neue Gesetz, das heute auf Initiative der SPD durch die Koalitionsfraktionen eingebracht wurde, wird den Bildungsstandort Mecklenburg-Vorpommern weiter qualifizieren.
Berufsakademien sind anerkannte hochqualifizierte Ausbildungseinrichtungen neben den Hochschulen, die sich besonders durch ihre Praxisnähe auszeichnen. Sie ermöglichen Abiturienten ein berufsqualifizierendes Studium, das sich durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis auszeichnet. Ziel ist es, ihnen eine praxisorientierte und zugleich wissenschaftsbezogene Ausbildung als attraktive Alternative zum Hochschulstudium anzubieten. Im Unterschied zur Fachhochschule müssen die Studierenden hier mit einer Praxiseinrichtung oder einem