Und deshalb leisten wir uns hier im Parlament einen Haushaltsvorgriff, obwohl wir noch nicht wissen, wie bis zu dem Zeitpunkt tatsächlich die reale Haushaltssituation des Landes ist.
Und deshalb ist die Forderung, wir wollen mehr, von einer Fraktion, die bisher nicht in der Lage gewesen ist, selbst das gesetzlich zu fixieren, mehr als populistisch in diesem Lande.
Über die Frage der Investitionsbindung zu streiten, ja, das ist völlig legitim. Und natürlich hätten wir uns gefreut, Gleiches für die Investitionsförderung festzuschreiben.
Denn wenn wir zum Beispiel die jetzigen Fördersummen von 6 Millionen für die Investitionsförderung im Gesetz hätten und die Bundesregierung setzt es ernsthaft um über den „Goldenen Plan Ost“, uns zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, würde ich als Finanzerin immer sagen, halt, stopp, im Gesetz ist die Summe fixiert, Komplementärfinanzierung gibt es nicht, die Summe bleibt. Das geht nämlich ganz einfach. Deshalb ist die Flexibilität im Bereich der Investitionen etwas Positives für den Sport und nicht negativ.
auch wenn ich für den Sportbereich sehr viel übrig habe: Die Kritik zum barrierefreien Bauen mit den Sportanlagen,
Sie als CDU-Fraktion haben im Deutschen Bundestag das Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen, wo solche Banalitäten festgeschrieben worden sind, mit der Begründung abgelehnt, dass sie zu weitreichend sind.
Im Übrigen hat sich der Integrationsförderrat mit dem Gesetz beschäftigt und wurde beteiligt, wie wir es Ihnen ja versprochen hatten, wenn wir Gesetzgebungsverfahren hier ins Land geben.
Und dann sei noch eins bemerkt: Auch ich hatte Wünsche. Und jetzt spiele ich mal „Wünsch dir was“, wenn die
CDU meint, wir haben in den letzten Jahren ja nicht so viel erreicht und wir gehen ja nur einen halben Schritt. Ja, ich denke, wir sind im Zugzwang, wenn ich an die Ausgestaltung der Arbeit der Sportgymnasien denke, wenn ich daran denke, dass es doch eigentlich wichtig ist, die dritte Sportstunde in allen Klassenstufen des Landes zu integrieren,
und wenn ich daran denke, dass man zweckgebundene Mittel aus dem Lotto/Toto, Frau Finanzministerin, auch für den Sport haben wollte.
Aber ich habe diese Forderung zugunsten der allgemeinen Regelung in diesem Gesetz auch zurückgestellt. Es ist ein erster Schritt und ein Weg. Genauso könnten wir uns jetzt darüber streiten, warum wir nicht alle gesetzlichen Bindungen für die kommunale Ebene in diesem Gesetz haben. Zum Glück haben wir ein Konnexitätsprinzip, dass die Landesgesetzgeber auch warnt,
der kommunalen Ebene Gesetze aufzudrücken, Aufgaben aufzudrücken, die sie dann aufgrund der finanziellen Lage gar nicht realisieren kann. Hier habe ich die Kritik ja wohl auch gehört. Und ansonsten denke ich, tun wir doch nicht so, als wenn sich nicht alle hier in diesem Raum, vor allen Dingen die Betroffenen und die, die auch Sport treiben und in Sportvereinen sind, darum kümmern, wie man die letzte Mark
noch zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen einsetzen kann und die letzte Ehrenamtsstunde zusammenkommt, dass wir nicht alle eigentlich sehen, das ist was wirklich Gutes, das sollten wir machen, das sollten wir nicht totreden. Und genauso, wie wir alle hoffen, dass Hansa Rostock und Post Schwerin nicht absteigen, wollen wir dieses Gesetz.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Harry Glawe, CDU: Das sind alles Profis.)
Der Ältestenrat schlägt vor, wie es hier auch eben in der Debatte vorgetragen wurde, den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/2734 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien, Drucksache 3/2735.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien (Erste Lesung) – Drucksache 3/2735 –
Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Frau Bretschneider von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Frau Bretschneider.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesetz zur staatlichen Anerkennung von Berufsakademien öffnet auch in Mecklenburg-Vorpommern den Weg zur Gründung von solchen Einrichtungen, an denen junge Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung in unserem Land hochwertige Abschlüsse auch außerhalb der Hochschulen erwerben können.
Berufsakademien sind Einrichtungen des tertiären Bildungsbereiches neben den Hochschulen. Es gibt sie bereits in einer Reihe von Bundesländern, wie zum Beispiel Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Berlin. Die besondere Rolle der Berufsakademien besteht darin, dass sie noch stärker als zum Beispiel die Fachhochschulen an der Praxis orientiert sind. Die duale Ausbildung erfolgt im theoretischen Teil an der Bildungseinrichtung und im praktischen Teil bei einem Kooperationspartner aus dem jeweiligen Ausbildungsbereich. Für Mecklenburg-Vorpommern werden das insbesondere soziale Einrichtungen, Verwaltungsinstitutionen, aber eben auch Unternehmen sein.
Die Koalitionsfraktionen haben sich bei der Einbringung eines solchen Gesetzes vor allem von zwei Grundgedanken leiten lassen. Zum einen geht es darum, den Bildungsstandort Mecklenburg-Vorpommern auf hohem Niveau und in vielfältigen Facetten weiterzuentwickeln, zum anderen gibt es seit Jahren konkrete Bestrebungen im Land zur Gründung von Berufsakademien. Ihre fehlende staatliche Anerkennung erweist sich zunehmend als wesentliches Hindernis für die Weiterentwicklung von Ausbildungsangeboten mit einer hohen Akzeptanz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tragen die Koalitionsfraktionen dieser Situation politisch Rechnung.
Erstens. Das Land ermöglicht mit der staatlichen Anerkennung von Berufsakademien berufliche Abschlüsse auf hohem Niveau mit einem starken Praxisbezug. Hier kann vor allem der wachsenden Flexibilität in vielen Berufsfeldern und dem Bedarf an Fort- und Weiterbildung in besonderem Maße entsprochen werden.
Zweitens. Mit der Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung wird in Mecklenburg-Vorpommern ein Novum für Berufsakademien eingeführt. Die Koalitionsfraktionen kommen damit vor allem den starken Nachfragen aus dem Sozialbereich entgegen. Hier besteht eine echte Ausbildungslücke, da vielen Berufstätigen in sozialen Einrichtungen oder Projekten in den neuen Bundesländern die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter fehlt. Diese ist gegenwärtig nur durch einen entsprechenden Altabschluss – hier waren die Möglichkeiten der DDR allerdings gering – oder durch einen Fachhochschulabschluss zu erlangen. Damit bleibt vielen erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern der Aufstieg in gehobene Positionen und damit auch die Chance für ein gehobenes Einkommen verwehrt. Zudem werden die Arbeitsverhältnisse in diesen Berufsfeldern vorwiegend befristet abgeschlossen, so dass die Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesichts der wachsenden Anzahl von Hochschulabsolventinnen und -absolventen bei Neubewerbungen zunehmend benachteiligt sind. Eine Resonanz für diese Art der Ausbildung wird auch aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen gemeldet.
Drittens. Die staatliche Anerkennung ist an die Umsetzung der von der KMK und vom Wissenschaftsrat aufgestellten Normen gebunden. Das heißt unter anderem, dass die Ausbildung mindestens drei Jahre in einem theoretischen und praktischen Teil zu absolvieren ist, die Hochschulzugangsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, die Anmeldung über einen Ausbildungsbetrieb erfolgt und ein Vertrag mit diesem besteht. Der hauptberufliche Anteil des Lehrpersonals hat mindestens 40 Prozent zu betragen und die Lehrkräfte müssen den Qualitätsanforderungen für Lehrkräfte an Fachhochschulen entsprechen. Ausreichende Ressourcen für die mehrjährige Aufrechterhaltung des Ausbildungsangebotes sind nachzuweisen.
Viertens. Das Gesetz regelt darüber hinaus die Berufsbezeichnungen, die Möglichkeit des Weiterstudiums an einer Fachhochschule zum Erwerb des Fachhochschuldiploms, die Voraussetzungen, unter denen die Anerkennung erteilt oder widerrufen werden kann, die Kosten für die Evaluation und die Gutachten sowie die Verfahrensweise bei Verstößen und Ordnungswidrigkeiten.
Fünftens. Die staatliche Anerkennung kann nur widerrufen werden, wenn die Berufsakademie die Qualitätskriterien nicht mehr erfüllt oder nicht mehr in der Lage ist, den Studienbetrieb in der gesetzlich vorgesehenen Form durchzuführen oder wenn die dem Ministerium gegenüber bestehenden Verpflichtungen nicht eingehalten werden.
Sechstens. Im Gesetz wird eine Probezeit für drei Jahre festgelegt. Für eine Startphase können Ausnahmeregelungen zugelassen werden. Die unbefristete staatliche Anerkennung erfolgt nach einer Bewertung, die durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Auftrag gegeben wird.