Protocol of the Session on March 13, 2002

Meine Damen und Herren! Weil dem so ist, habe ich angesichts dieses Gesetzes eine Sorge, ohne sie zu dramatisieren, wir sollten nur darüber nachdenken. Bis heute haben wir es geschafft, fraktionsübergreifend die Interessen des Sports in diesem Hohen Haus wahrzunehmen, zumindest was die Sportförderung des Landes betrifft. Bei den Investitionen sieht es auf Regierungs- und auf Landtagsseite wieder ein wenig anders aus. Aber die haben Sie mit Ihrem Gesetz wieder ausgeklammert und dem Haushaltsvorbehalt unterworfen. Ich sehe die große Gefahr, dass wir uns nun von diesem fraktionsübergreifenden Konsens entfernen, da die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist, sich jedes Jahr mit jedem Haushalt auf das Bekenntnis für den Sport zu besinnen. Das überlassen wir jetzt der Landesregierung. Sie muss alle vier Jahre per Verordnung die Höhe der Zuwendungen festlegen.

(Angelika Gramkow, PDS: Und das Parlament wird es gesetzlich verankern müssen. Ohne das geht es nicht.)

Wir als Landtag verabschieden uns damit von einer bewährten Praxis, die Höhe der Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsberatungen mitbestimmen zu können. Denn hier sollten wir uns keiner Illusion hingeben: Die Übertragung der Aufgabe an die Landesregierung heißt auch, die Höhe der Zuwendungen an den Sport unter Haushaltsvorbehalt zu stellen. Wir berauben uns als Landtag einer Einflussmöglichkeit in einem Politikfeld, das sich sehr selten durch politische Profilierungsversuche auszeichnete. Sicherlich war es jedes Jahr ein Wettkampf um die Höhe der Mittel, aber es ist im Interesse der Sportler immer wieder gelungen, eine angemessene Summe zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, welche Regierung regiert hat. Ich habe auch eindeutig gesagt, wo ich meine Bedenken habe, wo man darüber nachdenken sollte.

Als Analogie, die mein Unverständnis hervorruft, möchte ich Ihren Entwurf zum Landeshochschulgesetz anführen.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Oh!)

In einem zentralen Punkt des Gesetzes, in der Hochschulplanung, hat die PDS-Fraktion nach meiner Kenntnis den Landtag als zustimmende Institution wieder in den Gesetzentwurf aufnehmen lassen, aus berechtigtem Misstrauen der Landesregierung gegenüber.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Das ist Ihre Interpretation, Herr Caffier! – Barbara Borchardt, PDS: So nicht!)

Bei der Festlegung einer Fördersumme...

Ich habe gesagt, nach meinem Kenntnisstand. Sie müssen mir einfach nur zuhören.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Ich sage ja auch, das ist Ihre Interpretation.)

Bei der Festlegung einer Fördersumme verzichten Sie auf diesen Einfluss, obwohl hier Misstrauen, glaube ich, ebenso angebracht ist.

(Barbara Borchardt, PDS: Nee, nee, nee!)

Das Gesetz verspricht Sicherheit, wo keine ist.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Schon mal was da- von gehört, wer den Haushalt verabschiedet? – Barbara Borchardt, PDS: Überhaupt nicht!)

Ich gebe nur zu bedenken, was wir mit der gesetzlichen Festschreibung der Theaterfördermittel erreichen konnten. 1997 haben wir geglaubt, Theatern und Theaterträgern mit der Festschreibung im kommunalen Finanzausgleichsgesetz Planungssicherheit zu verschaffen. Das ist nicht eingetreten.

(Heiterkeit bei Ministerin Sigrid Keler: Nee.)

Trotz außerordentlichen Engagements der Theater tragenden Kommunen, trotz der Steigerung der Zuschauerzahlen durch attraktive Spielpläne befinden sich die Theater nach wie vor unter erheblichem Finanzdruck. Orchester werden zurückgestuft, Sparten und Standorte werden geschlossen oder zusammengeführt, die kulturelle Infrastruktur damit ausgedünnt.

(Siegfried Friese, SPD: Ohne Festschreibung wäre es noch dramatischer geworden.)

Das ist die Folge der Festschreibung von Fördermitteln. Die 1997

(Heinz Müller, SPD: 1997, so ein Unsinn! So ein Unsinn! – Barbara Borchardt, PDS: Einen haben Sie noch! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordne- ten der PDS – Zuruf von Siegfried Friese, SPD)

festgelegten 35,8 Millionen Euro haben zum heutigen Preis einen effektiven Gegenwert von 28,6 Millionen Euro. Planungssicherheit – und nur darüber reden wir – kann ich da jedenfalls nicht erkennen. Das ist die Realität und die lässt uns als CDU-Fraktion bei solcher Art von Gesetzen vorsichtig und misstrauisch werden. Das Beispiel der Theater zeigt, zu Recht.

Meine Damen und Herren, ich will sogar noch weiter gehen. Für die kommenden vier Jahre betrachtet, ist dieses Gesetz eigentlich ein Misstrauensvotum gegen die Frau Finanzministerin. Wir alle wissen, dass Frau Ministerin Keler kein Haushaltsposten heilig ist

(Angelika Gramkow, PDS: Genau des- wegen hat sie Ihnen das nicht gegeben. – Heiterkeit bei Ministerin Sigrid Keler und Angelika Gramkow, PDS)

und schon gar nicht konsumtive Ausgaben,

(Heiterkeit und Zuruf von Harry Glawe, CDU)

obwohl – das sage ich ganz deutlich – Frau Ministerin immer ein Herz für den Sport gehabt hat. Das will ich auch deutlich sagen. Es könnte schon der Eindruck entstehen, dass die Fraktionen von SPD und PDS über ein Gesetz versuchen, der Finanzministerin diesen Bereich zu entziehen.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Na, was denn nun? Beziehen wir das vom Landtag oder von der Ministerin, von wem denn nun?)

Auf der anderen Seite gehen wir selbstverständlich davon aus, dass Frau Ministerin im Herbst diesen Jahres wieder den Finanzausschuss leitet.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Sylvia Bretschneider, SPD)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Bauchschmerzen bei den bereits erörterten Punkten hören nicht auf. In der Begründung des Gesetzes leiten Sie aus der Landesverfassung die Notwendigkeit eines Gesetzes ab. Artikel 16 Absatz 1 beinhaltet aber nicht nur den Sport als schützens- und fördernswerte Institution, sondern auch die Kultur, die Kunst und die Wissenschaft. Klammern wir die letzte, die Wissenschaft, mal aus – auch darüber werden wir morgen noch debattieren –,

(Barbara Borchardt, PDS: Damit können wir ja heute anfangen. – Zuruf von Dr. Gerhard Bartels, PDS)

erwarten wir in der logischen Konsequenz noch in dieser Legislatur ein Gesetz zur Förderung von Kunst und Kultur, in dem Sie die jeweiligen Fördersummen der allgemeinen Kulturförderung festschreiben.

(Heinz Müller, SPD: O Mann!)

Nötig hätten die das allemal, wie wir dem einen oder anderen offenen Brief entnehmen können.

(Barbara Borchardt, PDS: Aber wir können doch nicht alle Erwartungen von Ihnen erfüllen. – Zuruf von Dr. Gerhard Bartels, PDS)

Beispielhaft seien hier der Brief der Film- und Medienkünstler oder das noch nicht beendete Gezerre um die Förderung der Musikschulen genannt.

(Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)

Die Musikschulen warten schon, machen schon eigene Vorschläge für ein Musikschulgesetz. Ich denke, es ist für Sie ein Leichtes, analog zum Sportfördergesetz noch eine Fördersumme für diese betroffenen Institutionen festzulegen

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Sie enttäuschen mich schon wieder.)

und dementsprechend in dieser Legislaturperiode uns auch noch ein solches Gesetz zur Beratung vorzulegen.

Ich hoffe, Sie haben diesen Schneeballeffekt des Gesetzes einkalkuliert und den betroffenen Vereinen und Aktiven nach Artikel 16 Absatz 1 schon eine plausible Antwort zukommen lassen, warum bei diesen Gruppen die Planungssicherheit nicht per Gesetz festgeschrieben werden soll. Dafür werden wir als CDU nicht die Verantwortung übernehmen.

(Angelika Gramkow, PDS: Sie haben ja auch keine. – Zurufe von Heinz Müller, SPD, und Dr. Gerhard Bartels, PDS)

Meine Damen und Herren! Nicht aussparen möchte ich den Investitionsbereich des Gesetzes, ohne vorher unerwähnt zu lassen, dass ich keinen Grund dafür erkennen kann, warum die Mittel für Sportlerehrungen und für die Förderung des Olympiateams ausgeklammert wurden und in der Fördersumme nicht enthalten sind.

(Angelika Gramkow, PDS: Ganz einfach weil wir Profisport darüber nicht finanzieren, sondern Brei- tensport. – Zuruf von Barbara Borchardt, PDS)

Hierzu wird es im Sozialausschuss noch erheblichen Klärungsbedarf geben.

Die Investitionen wurden unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Hier wird deutlich, wie halbherzig dieser Gesetzentwurf ist, denn die Sportstätten sind die Grundvorausset

zung dafür, dass die Sportförderung Anwendung findet. Dort, wo keine Sportstätten vorhanden sind, bilden sich keine Sportvereine. Dort, wo Sportstätten nicht instand gesetzt werden können, verlieren die Mitglieder die Lust am Sport, am Vereinsleben. Also sind die Investitionen in die Sportstätten ebenso wichtig wie die Sportförderung an sich.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: So ist es.)

Augenfällig ist, wie Sie – nicht mal geschickt – das Konnexitätsprinzip im Gesetz umgehen, obwohl die Grenzen dabei nicht eindeutig sind. Die Kommunen werden jetzt Sportstättenentwicklungspläne aufstellen müssen, es wird eine Bedarfsanalyse anfallen, der Bedarf wird in die Bauleit- und Regionalplanung Eingang finden. Da entsteht Verwaltungsaufwand, der Kosten verursacht. Sicher, die Kommunen müssen das nicht tun, aber machen sie es nicht,

(Barbara Borchardt, PDS: Das ist doch gar nicht wahr!)

dann gibt es keine Landesfördermittel. Das Gesetz definiert Standards, die für die Sportstätten gelten, die mit Landesmitteln errichtet werden.