Protocol of the Session on December 13, 2001

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart, aber wie ich gehört habe, liegen hier auch keine Redewünsche vor. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen damit zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2469, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2469 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, den Stimmen der Fraktion der PDS bei vier Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Entsendung und Wahl von Mitgliedern in den Landesrundfunkausschuss der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ). Hierzu liegt Ihnen vor die Unterrichtung durch die Landesregierung, Drucksache 3/2451.

Entsendung und Wahl von Mitgliedern in den Landesrundfunkausschuss der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ)

Unterrichtung durch die Landesregierung: Entsendung und Wahl von Mitgliedern in den Landesrundfunkausschuss der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ) – Drucksache 3/2451 –

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach Paragraph 50 Absatz 3 Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist für den Fall, dass sich die in Paragraph 50 Absatz 1 in den Ziffern 1 bis 11 aufgeführten zusammengefassten Organisationen nicht auf einen gemeinsamen Vertreter verständigen können, v o rgesehen, dass diese Organisationen jeweils einen Vertreter vorschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Landtag nach Paragraph 50 Absatz 3 ein Mitglied für die entsprechende Gruppe der zusammengefassten Organisationen. Die Landesregierung hatte auf Drucksache 3/2451 mitgeteilt, dass von den elf vorschlagsberechtigten Organisationen nach Paragraph 50 Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sich fünf Organisationen auf einen gemeinsamen Vertreter im Landesrundfunkausschuss geeinigt hatten.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 50 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen somit zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Der Stimmzettel enthält für die sechs Gruppen jeweils zwei Wahlvorschläge entsprechend der Unterrichtung der Landesregierung, Drucksache 3/2451. Sie haben für jede Gruppe jeweils eine Stimme. Sollten Sie innerhalb der Gruppe mehrere Namen ankreuzen, ist Ihre Stimme für diese Gruppe ungültig. Ich bitte Sie, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Sie dürfen

Ihren Stimmzettel nur in der Kabine ankreuzen und müssen ebenfalls noch in der Kabine den Stimmzettel in den Umschlag legen. Bevor Sie den Umschlag mit Ihrem Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen. Ungültige Stimmen sind, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist oder den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt.

Meine Damen und Herren, bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Wahlurne leer ist.)

Ich eröffne die geheime Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Landesrundfunkausschusses und bitte den Schriftführer zu meiner Linken, Herrn Koplin, die Namen der Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe, dies ist der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und unterbreche diesen Tagesordnungspunkt. Das Ergebnis der geheimen Abstimmung gebe ich nach der Mittagspause bekannt. Wir treten nun in eine Mittagspause ein. Die Sitzung wird fortgesetzt um 13.10 Uhr.

Unterbrechung: 12.04 Uhr

Wiederbeginn: 13.15 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe nun das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden 67 Stimmen abgegeben. Davon waren gültig für die Gruppe 4 65 Stimmen, für die Gruppe 5 65, für die Gruppe 8 65 Stimmen, für die Gruppe 9 67 Stimmen, für die Gruppe 10 66 Stimmen und für die Gruppe 11 66 Stimmen.

Nach Paragraph 48 unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 32 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da sich an der Wahl 67 Abgeordnete beteiligt hatten, sind die Kandidaten gewählt, die mindestens 34 Stimmen auf sich vereinigen konnten.

In der Gruppe 4 entfielen auf Frau Marleen Janew 42 Stimmen, auf Frau Martina Lenk 23 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 4 die Kandidatin Frau Janew die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 4 als Mitglied in den Landesrundfunkausschuss gewählt ist.

In der Gruppe 5 entfielen auf Herrn Jörg Velten 40 Stimmen, auf Frau Christine Kellermann 25 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 5 der Kandidat Herr Velten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 5 als Mitglied in den Landesrundfunkausschuss gewählt ist.

In der Gruppe 8 entfielen auf Frau Uta Bossow 29 Stimmen, auf Herrn Professor Dr. Czybulka 36 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 8 der Kandidat Herr Professor Dr. Czybulka die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 8 als Mitglied in den Landesrundfunkausschuss gewählt ist.

In der Gruppe 9 entfielen auf Frau Silvia Möhring

36 Stimmen, auf Frau Christine Utesch 31 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 9 die Kandidatin Frau Möhring die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 9 als Mitglied in den Landesrundfunkausschuss gewählt ist.

In der Gruppe 10 entfielen auf Frau Petra Willert 59 Stimmen, auf Herrn Klaus Peterk 7 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 10 die Kandidatin Frau Willert die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 10 als Mitglied in den Landesrundfunkausschuss gewählt ist.

In der Gruppe 11 entfielen auf Frau Sabine Busching 42 Stimmen, Frau Diana Markiwitz 24 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 11 die Kandidatin Frau Busching die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 11 als Mitglied in den Landesrundfunkausschuss gewählt ist.

Damit sind die Wahlen abgeschlossen. Ich wünsche allen Gewählten eine erfolgreiche Tätigkeit im Landesrundfunkausschuss.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, PDS und Friedbert Grams, CDU)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Touristische Infrastrukturvorhaben, Drucksache 3/2462. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2562 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Touristische Infrastrukturvorhaben – Drucksache 3/2462 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/2562 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich gebe zu, so kurz nach der Mittagspause ist es immer schwierig, in Gang zu kommen, aber ich verspreche Ihnen, wir haben hier im Moment ein leicht verdauliches Thema auf der Tagesordnung, das allerdings für unser Land eine immense Bedeutung haben kann. Wir haben Ihnen mit der Drucksache 3/2462 einen Antrag vorgelegt zu touristischen Infrastrukturvorhaben. Dieser beinhaltet die Aufforderung an die Landesregierung, bis zum 30. April 2002 dem Parlament zu berichten, welche Infrastrukturmaßnahmen den Ausbau der touristischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranbringen können, um zum einen vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und zum anderen weitere neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei sollen nicht nur die üblichen und bereits schon vorbereiteten Maßnahmen aufgezählt werden, vielmehr sollen neue Wege und neue Konzepte aufgezeigt werden, die touristische Schwerpunkte und Zielgruppen unterstützen und weiter vertiefen. Wie der letzte Parlamentarische

Abend mit der Tourismusbranche hier im Schweriner Schloss zum Ausdruck gebracht hat, kann man das nur in Zusammenarbeit mit allen Verbänden in dieser Branche sinnvoll gestalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fährt man durchs Land, so sieht man, dass schon vieles geschafft und erreicht wurde. Und wie das im Leben so ist, Erfolg hat häufig viele Väter, und ich glaube, auch hier ist es so, dass der Erfolg viele Väter hat. Immerhin wurden zwischen 1990 und 2001 über 1.000 touristische Infrastrukturmaßnahmen in unserem Land realisiert. Die Höhe der gesamten Investitionen belief sich dabei auf circa 1,5 Milliarden DM. Im Vergleich der ostdeutschen Länder steht Mecklenburg-Vorpommern damit sehr gut da.

Das kam auch zum Ausdruck bei der Auswertung des Tourismusbarometers 2001 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes in diesem Jahr. Man konnte dort entnehmen, dass in dem vergangenen Jahrzehnt in Mecklenburg-Vorpommern das Dreifache des Durchschnitts der neuen Bundesländer an touristischen Investitionen pro Einwohner im Gastgewerbe realisiert und am meisten GA-Mittel pro Einwohner in der Fremdenverkehrsinfrastruktur eingesetzt wurden. Durch diesen Investitionsschub wurden in sehr kurzer Zeit relativ flächendeckend gastgewerbliche Angebote und eine erstaunlich gute Ausstattung mit tourismusrelevanten Infrastrukturen im weitesten Sinne geschaffen.

Meine Damen und Herren! Die Gästezahlen für dieses Jahr bestätigen wieder, dass unsere Strategie bisher aufgegangen ist. Erneut sind Steigerungsraten bei den Gästeankünften und bei den Übernachtungen zu verzeichnen. Aber es sind auch andere Tendenzen zu erkennen. Ausländische Touristen besuchen noch immer viel zu wenig unser Land. Und auch die Anzahl junger Gäste konnte noch nicht gesteigert werden. Segmente wie der Gesundheitstourismus oder der maritime Tourismus sind noch ausbaubar. Hier muss angesetzt werden, hier muss nach Gründen gesucht und Lücken müssen herausgearbeitet werden.

Darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir auf die Bereiche, die ausbaufähig sind, die Anstrengungen konzentrieren und ein möglichst vollständiges und schlüssiges Angebot schaffen. Dazu können Radwege und Bootsanlegestellen genauso gehören wie Freizeitparks – und das sage ich mit aller Vorsicht –, aber auch Großprojekte wie das Land Fleesensee.

Es soll mit diesem Antrag aber nicht nur der Blick auf die Gäste gerichtet werden, sondern auch auf die Tatsache, dass die Tourismusbranche eine bedeutende Rolle auf dem Arbeitsmarkt in unserem Land spielt. Immerhin sind über 100.000 Menschen in unserem Land in der Tourismusbranche beschäftigt. Wir dürfen aber auch nicht die Branchen und Unternehmen vergessen, die indirekt von den Touristen profitieren. Hier denke ich an den Bäcker, der morgens seine Frühstücksbrötchen verkauft, ich denke an den Landwirt,

(Minister Till Backhaus: Das ist gut.)

der die Restaurants mit seinen Produkten beliefert, was leider noch viel zu wenig passiert, oder ich denke auch an die Handwerker, die beim Bau eines Hotels beteiligt sind.

Darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, sage ich ganz klar: Mit dem Ausbau von weiteren Infrastrukturvorhaben, ob nun zum Beispiel gewerblicher Natur oder

im Verkehrsbereich, wird Arbeit für Menschen im Land geschaffen und werden gerade auch für junge Menschen Perspektiven eröffnet. Das sollten wir nicht aus den Augen verlieren und beim Einsatz von Fördermitteln sorgfältig mit berücksichtigen.

Ich bitte um die Zustimmung zum Ihnen vorliegenden Antrag. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Andreas Bluhm, PDS)

Danke schön, Herr Müller.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.