Ich sage mal, was wir tun sollten, ist wirklich, wenn die Ergebnisse vorliegen, diese Sache im Rechtsausschuss zu behandeln.
Ich will auch noch auf eine zweite Sache aufmerksam machen, da unterscheide ich mich ein bisschen vom Minist er, das ist aber auch normal. Parlamentarier, selbst die der regierungstragenden Koalition, haben natürlich immer noch eine andere Sicht als die Minister, die das Geschäft führen, und das ist auch ganz verständlich. Der Richterbund hat uns nicht gesagt, das sage ich auch ausdrücklich, dass er der Meinung sei, dass schon Licht am Ende des Tunnels wäre in Bezug auf die personelle Ausstattung, sondern dass er hier größere Schwierigkeiten sieht, auch angesichts der grundlegenden Änderungen in der zivilen Prozessordnung. Und deswegen halte ich es eben für richtig, dass der Rechtsausschuss sich ohne großes Getöse mit der Ausstattung der Gerichte beschäftigen wird in der nächsten Zeit. Und wenn Sie es nicht beantragen, werden wir es tun. Auf jeden Fall werden wir uns mit
der Sache gründlich beschäftigen. Ich denke, wir werden zusammen mit dem Minister ein vernünftiges Gespräch führen und im Rahmen der Möglichkeiten auch vernünftige Lösungen finden.
Übrigens, Herr Krumbholz, Herr Ritter hat es nicht bedauert, dass es neun Jahre gedauert hat, sondern er hat es verurteilt. Und das ist noch ein bisschen stärker.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2460. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2460 bei Jastimmen der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Entwicklung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2463.
Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Entwicklung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/2463 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer die Situation der Kleingärtner unseres Landes thematisch auf die parlamentarische Tagesordnung hebt, ist sich von Anfang an dessen bewusst, dass er um eine Würdigung der Leistungen der Gartenfreunde nicht umhinkommt. Zu bedeutsam und zu vielschichtig sind die Beiträge, die die Kleingärtner in sozialer, ökologischer und auch aus der Sicht der Stadtentwicklung leisten.
Keine Frage, die Funktionen, die das Kleingartenwesen in den einzelnen Phasen seiner Entwicklung erfüllte, haben sich mit der Zeit verändert. Während in den Kleingärten früher möglichst billig und mit eigener Kraft die Lebensmittel für den täglichen Bedarf produziert wurden, ist diese Funktion heute mehr und mehr in den Hintergrund getreten, wenngleich auch heute noch der Kleingarten wichtiger Lieferant für frisches Obst und Gemüse ist. Nicht zuletzt findet sich dieser Nutzwert auch im Paragraphen 1 des Bundeskleingartengesetzes wieder. Dort heißt es: „Ein Kleingarten ist ein Garten, der... dem Nutzer...“, also dem Kleingärtner, „zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf... dient.“
Meines Erachtens von weit größerer Bedeutung ist heutzutage jedoch die soziale und sozialpolitische Funktion des Kleingartenwesens. Gerade in den neuen Bundesländern spielt die Kleingartenkolonie beispielsweise eine herausragende Rolle bei der Integration von Menschen, denen durch den Verlust des Arbeitsplatzes eine entscheidende Grundlage für sinnerfülltes Leben abhanden gekommen ist. Die Betätigung im Garten oder sogar im Kleingartenverein ermöglicht es den Betroffenen, ihre zumeist unfreiwillig errungene Freizeit sinnvoll zu verbringen, einer Beschäftigung nachzugehen, die auch mit ge
sellschaftlicher Akzeptanz verbunden ist. Dabei ist Kleingarten- und/oder Vereinsarbeit sowohl Herausforderung wie Bestätigung zugleich.
Dass diese Herausforderung von vielen Hobbygärtnern mit Spaß und Freude angenommen und ehrgeizig bewältigt wird, zeigen die Ergebnisse des 6. SVZ-Erntewettstreites, die vor kurzem in Hagenow vorgestellt wurden. Über 120 Rekordhalter und Platzierte kamen auf der diesjährigen Gala zusammen und bestaunten fachmännisch die Resultate kleingärtnerischer Fleißarbeit. Zu den herausragenden Leistungen gehören wohl unbestritten ein Kürbis mit einem Eigengewicht von 51 Kilogramm, ein Apfel, der 575 Gramm auf die Waage bringt, oder eine 4,62 Meter hohe Sonnenblume. Die Ergebnisse, die zugleich von liebevoller Pflege und fundierten Kenntnissen zeugen, finden sich im so genannten „Buch der Wahrheit“ wieder, das der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Und an dieser Stelle möchte ich einmal ausdrücklich der SVZ dafür danken, dass sie diese Aktion ins Leben gerufen hat. Eine gelungene Aktion ist es, so finde ich, und das öffentliche Interesse daran beweist eindeutig, Kleingärtner sind mehr als Laubenpieper.
Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten, da sich der Staat immer mehr aus der sozialen Verantwortung zurückzieht und die Menschen immer mehr sich selbst überlassen bleiben, spielt die Begegnung im Kleingartenverein eine wichtige Rolle bei der Integration und im gesellschaftlichen Miteinander. Das Knüpfen und die Pflege sozialer Kontakte ist für die meisten Menschen eine Grundvoraussetzung für Zufriedenheit und Wohlbehagen. Und das passiert im Kleingarten, unabhängig davon, ob jemand zur Miete in der Platte wohnt oder eine Eigentumswohnung im Stadtzentrum besitzt. Im Kleingartenverein kommen Menschen unterschiedlichster gesellschaftlicher Schichten, verschiedener Anschauungen und unterschiedlicher persönlicher Möglichkeiten zusammen. Und es sind Menschen in allen Altersgruppen, die sich dort treffen.
Die Altersstruktur der Kleingärtner ist in MecklenburgVorpommern wie in den anderen Bundesländern auch von einem hohen Anteil älterer Menschen geprägt. Jüngste Schätzungen gehen für unser Land davon aus, dass das Durchschnittsalter der Kleingärtner bei 56 Jahren liegt. So gelten die Aussagen zu Möglichkeiten sinnvoller Betätigung, wie ich sie für arbeitslose Menschen getroffen habe, gleichsam für den großen Anteil der Rentner und Vorruheständler. Durchschnittsalter 56 sagt aber auch aus, dass es eine nicht geringe Anzahl junger Leute gibt, die Gefallen an der Bewirtschaftung eines Kleingartens gefunden haben.
Aber, meine Damen und Herren, das Kleingartenwesen erfüllt auch eine weitere wichtige soziale Integrationsfunktion. Kleingärten, die von ihren Besitzern aufgegeben werden – und auch das gibt es natürlich –, werden beispielsweise in Rostock an Aussiedler aus den GUS-Staaten vergeben. Damit sind gleichzeitig zwei Integrationsaspekte bedient. Einerseits erhalten diese Menschen die Möglichkeit einer sinnvollen und selbstbestimmten Tätigkeit und andererseits werden sie genau über diese Tätigkeit in die Verbandsarbeit der Anlagen integriert, erfahren sie konkrete Hilfe und lernen so nicht nur die deutsche Sprache richtig, sondern erleben auch alltägliches Leben.
In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass der so genannte Generationswechsel, das heißt die Übergabe
von Kleingartenflächen in jüngere Hände, in MecklenburgVorpommern weit weniger Sorgen machen muss, als vor einiger Zeit angenommen. Heute steigt die Nachfrage jüngerer Familien mit Kindern nach Kleingartenflächen wieder, nicht zuletzt wohl auch deshalb, weil der eigene Garten ihnen die Möglichkeit preiswerter und naturnaher Erholung bietet.
Naturnah ist denn auch ein Stichwort, das ich bei der Beschreibung der Leistungen des Kleingartenwesens gerne aufgreife. Gerade ich als Abgeordnete, die in unserer Fraktion den Arbeitskreis Natur und Umwelt zu vertreten habe, stelle mit Genugtuung fest, dass selbst im Bundeskleingartengesetz die naturschützerische Funktion der Kleingärtner festgeschrieben ist. Im Paragraphen 3 heißt es dazu: „Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.“ Und noch eine wichtige Aufgabe erfüllen die Kleingärten in unserem Lande. Es ist für jeden augenscheinlich, dass Kleingärten einen wichtigen und wesentlichen Beitrag zur Begrünung des Wohnumfeldes vornehmlich in den Ballungsräumen in unserem Land leisten.
Die Erwähnung der bedeutenden Leistungen des Kleingartenwesens wäre aber niemals komplett, wenn sie nicht wenigstens einen kleinen Verweis auf die enormen ehrenamtlichen Leistungen enthalten würde, die in den Vereinen und Verbänden vor Ort erbracht werden. In den Kleingartenvereinen Mecklenburg-Vorpommerns arbeiten nach letzten Aussagen der Landesregierung circa 12.000 Kleingärtner ehrenamtlich in Vereinen mit. Es ist außer Zweifel, dass die Vereinsarbeit, die besonders in kleineren Gemeinden auf das gesamte Leben der Kommune ausstrahlt, ohne die fleißige ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder niemals funktionieren könnte. An dieser Stelle möchte ich allen ehrenamtlich Tätigen des Landesverbandes der Gartenfreunde namens meiner Fraktion herzlich und ausdrücklich für ihr alltägliches Engagement danken.
Meine Damen und Herren, um Ihnen noch einen Eindruck davon zu vermitteln, welche Dimensionen das Kleingartenwesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat, will ich Ihnen noch etwas aus der Statistik erzählen. Die letzten Veröffentlichungen der Landesregierung weisen aus, dass es in unserem Land circa 85.000 Kleingärten gibt, deren Besitzer im Landesverband der Gartenfreunde organisiert sind. Darüber hinaus gibt es noch schätzungsweise 15.000 Kleingärten, deren Besitzer nicht organisiert sind.
Angesichts der nicht unerheblichen Bedeutung des Kleingartenwesens für das gesellschaftliche Leben in unserem Land liegt es auf der Hand, dass wir als politische Mandatsträger möglichst aktuell über die Entwicklung auf diesem Gebiet informiert sein sollten. Das Parlament beauftragte die Landesregierung bereits in der zweiten Legislaturperiode, einen umfassenden Bericht über die Situation des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten. Am 19.06.1996 wurde dieser Bericht auf der Drucksache 2/1905 vorgelegt. Seitdem sind wieder fünf Jahre ins Land gegangen. Deshalb halten es die Koalitionsfraktionen für erforderlich, dass dieser Bericht um die neuesten Entwicklungen fortgeschrieben wird. Auf einzelne Schwerpunkte unserer Anforderungen werde ich in der Diskussion näher eingehen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Zunächst hat der für Kleingärten zuständige Minister Herr Backhaus das Wort. Bitte sehr, Herr Backhaus.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst begrüße ich als Landesregierung natürlich diesen Auftrag. Das Kleingartenwesen hat, wie das bei Frau Schwebs ja schon deutlich geworden ist, in den zurückliegenden Jahren eine insgesamt – aus meiner Überzeugung heraus – sehr erfreuliche Entwicklung genommen. In MecklenburgVorpommern wird das Kleingartenwesen mittlerweile gefördert, auch durch diese Koalition angeschoben, wird die Arbeit vieler Tausender aktiver Gartenfreunde innerhalb und außerhalb des Landesverbandes ausdrücklich landespolitisch gefördert.
Mit diesen Aussagen könnte ich eigentlich meine Ausführungen beenden. Nun bin ich aber dem organisierten Kleingartenwesen innerhalb des Landes MecklenburgVorpommern eng verbunden und ich meine, Sie haben auch ein Recht darauf, die Beweggründe für das Engagement zu kennen.
Kleingärten haben eben eine multifunktionale Bedeutung. Städtebaulich verbessern sie das Stadtklima und das Wohnumfeld. In den Kleingartenanlagen gibt es eine größere Artenvielfalt an Pflanzen und Kleintieren im Vergleich zu öffentlichen Parks. Sie vermitteln ein Naturerlebnis, das auch von anderen Bürgern aufgenommen und angenommen wird. Kleingärten sind Erlebnisräume und letzten Endes auch ein Kinderparadies. Kleingärtner sind aktiv für Umwelt und Natur.
Das Ehrenamt spielt im Kleingartenwesen eine ganz besondere Rolle. 84.000 exakt, 132 Kleingartenparzellen haben wir im organisierten Landesverband der Gartenfreunde und noch mal etwa 15.000 nicht organisierte, das heißt wir sind bei knapp 87.000 aktiven Kleingärtnern innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern angekommen. Innerhalb des Ehrenamtes sind über 5.000 Mitglieder des Verbandes der Gartenfreunde MecklenburgVorpommern in über 1.100 Vereinen tätig.
Mit anderen Worten, Kleingärten haben einen wesentlichen Anteil an den sozialen und ökologischen Qualitäten der Stadt und der Gemeinden oder innerhalb des gesamten Landes. Insofern sind wir hier bei einem ursozialdemokratischen Grundthema.
Die seit 1999 mögliche finanzielle Förderung des Kleingartenwesens aus dem Landeshaushalt mit jährlich immerhin 200.000 DM ist deshalb auch ein Ausdruck der Glaubwürdigkeit der Landesregierung.
Die entsprechende Ziffer der Koalitionsvereinbarung wurde im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, glasklar erfüllt und umgesetzt. Auch für die Mittelfristige Finanzplanung wurde diese Summe wieder einge
stellt. Dafür bin ich dem Landtag sehr, sehr dankbar. Ich werde mich auch dafür einsetzen, dass in der Zukunft das Kleingartenwesen in Mecklenburg-Vorpommern weiter finanziell unterstützt wird.
Das ist eine ganz neue Art von der CDU, dass Sie das Kleingartenwesen, wenn wir das fördern, unterstützen.
In den Jahren 1999 bis 2001 haben immerhin 103 Kleingartenvereine sowie der Landesverband der Gartenfreunde eine Förderung in Höhe von 567.820 DM erhalten. Ist das nichts?
Mit diesen Maßnahmen wurden insgesamt investive Maßnahmen in den Kleingartenvereinen gefördert, von der Modernisierung der Gemeinschaftshäuser bis hin zum Bau von Spielplätzen und verschiedene andere Maßnahmen, so dass insgesamt eine Investition von über 1 Million realisiert worden ist.
Mit dieser Fördermöglichkeit beginnt jedoch erst die Liste der zu unterstützenden Maßnahmen durch die Landesregierung. So wird es beispielsweise auf der Grundlage der Förderrichtlinien möglich sein, das Kleingartenwesen bei der Teilnahme – und ich werbe heute schon dafür – der bestehenden und sich entwickelnden Gartenschauen in Wismar, in Rostock und in Schwerin auch finanziell zu unterstützen, so dass das Kleingartenwesen dann auch auf diesen Gartenschauen mit aktiv sein wird.
Behörden und Einrichtungen des Landes wie das Landespflanzenschutzamt oder die Landesforschungsanstalt werden auch weiterhin Unterstützung im Bereich der Boden- und Bestandsführung im Kleingartenwesen geben.
Der Ministerpräsident hat im letzten Jahr fünf verdienstvolle Mitglieder des Landesverbandes der Gartenfreunde für ihr Ehrenamt ausgezeichnet. Im Landeskleingartenausschuss geht es weiter voran. Die Geschäftsordnung konnte nun endlich verabschiedet werden, die Schätzungsrichtlinie ist bearbeitet worden und wurde am 19. November bestätigt.