Protocol of the Session on December 13, 2001

Der Ministerpräsident hat im letzten Jahr fünf verdienstvolle Mitglieder des Landesverbandes der Gartenfreunde für ihr Ehrenamt ausgezeichnet. Im Landeskleingartenausschuss geht es weiter voran. Die Geschäftsordnung konnte nun endlich verabschiedet werden, die Schätzungsrichtlinie ist bearbeitet worden und wurde am 19. November bestätigt.

(Harry Glawe, CDU: Oh!)

Es wurde Übereinstimmung zur Teilnahme an den Gartenschauen in Wismar, Rostock und Schwerin erzielt.

(Harry Glawe, CDU: Wer hat denn da nachgegeben?)

Weiterhin wird auch mit den zuständigen Ressorts an der Verabschiedung verschiedener Rechtsetzungsverfahren gearbeitet. In diesem Zusammenhang gehe ich fest davon aus, dass unter anderem auch in Sachen der Grundsteuerproblematik seitens der Landesregierung eine im Sinne der Kleingartenfreunde vernünftige Lösung herbeigeführt wird.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Harry Glawe, CDU, Friedbert Grams, CDU, und Angelika Gramkow, PDS – Harry Glawe, CDU: Ganz richtig.)

Außerordentlich wichtig.

Allerdings steht auch fest, dass eine Reform des Grundsteuergesetzes in der Legislaturperiode nicht mehr durch den Bundestag

(Angelika Gramkow, PDS: Richtig.)

und den Bundesrat beraten werden wird, das heißt, wir müssen also eine Lösung unterhalb der Gesetzesnovelle innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden.

(Harry Glawe, CDU: So ist es.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen fordern im vorliegenden Antrag eine Fortschreibung des Berichtes aus der zweiten Legislaturperiode zur Situation des Kleingartenwesens innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung wird dieser Aufforderung selbstverständlich nachkommen, auch wenn die Mitglieder des Landeskleingartenausschusses, die auch hier im Parlament sitzen, ihren jeweiligen Fraktionen aus eigenem Erleben und ihrer Tätigkeit hätten mitteilen können, dass das Kleingartenwesen, wie von mir aufgezeigt wird, eine insgesamt doch erfreuliche Entwicklung in den zurückliegenden Jahren genommen hat. Insofern hoffe ich, dass wir den Bericht dann auch so intensiv diskutieren werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Harry Glawe, CDU, und Birgit Schwebs, PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Grams von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Grams.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema hat den Landtag in der zweiten Wahlperiode mehrfach beschäftigt. Allein die auf Drucksache 2/1905 vorgelegte Unterrichtung der Landesregierung zur Situation des Kleingartenwesens, die mit dem vorgelegten Antrag auf Drucksache 3/2463 der Koalitionsfraktionen bis zum 31. März 2002 fortgesc h r i e b e n werden soll, hatte für viel Zündstoff gesorgt – ob im Parlament, im Ausschuss, in der Anhörung oder im Landeskleingartenausschuss. In einem waren sich alle Fraktionen einig: Dass sie dem Kleingartenwesen große Bedeutung beimessen, dass das Kleingartenwesen auch in der heutigen Zeit seine städtebauliche, soziale und ökologische Funktion in keiner Weise eingebüßt hat. Vor allem aber ist die soziale Bedeutung des Kleingartenwesens ungebrochen, weil hier junge und alte Menschen, Bürger, die noch im Berufsleben stehen, Rentner und Arbeitslose gemeinsam die Vereinsarbeit organisieren und ihrer umweltfreundlichen Freizeitgestaltung nachgehen.

Für mich ist schon verwunderlich, dass man einen Bericht fortschreiben will, der Ihre Erwartungen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, nicht erfüllt hat. Oder betrachten Sie es heute aus Regierungsverantwortung anders? Der geschätzte Abgeordnete Herr Scheringer führte am 6. November 1996 in der Diskussion zum Bericht der Landesregierung zum Kleingartenwesen aus: „Politisch will und kann sich die Opposition mit dieser Unterrichtung nicht einverstanden erklären.“ Herr Backhaus führte in der 51. Sitzung der zweiten Wahlperiode

aus, ich zitiere aus dem Plenarprotokoll: „Der von der Landesregierung dem Landtag vorgelegte Bericht zur Situation des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt unsere Erwartungen nicht,... Es sind darin nach unserer Überzeugung eine ganze Reihe von Desinformationen enthalten, so daß der Bericht am Ende nicht das Ziel erreicht hat, nämlich Anregungen und Anleitungen für die Kreisverbände oder für die Vereine innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu geben.“

Meine Damen und Herren von PDS und SPD, warum haben Sie Anregungen und Anleitungen, die Sie von dem Bericht erwarten, nicht in dem Antrag formuliert? Dürfen Sie etwa nicht? Wenn Sie hier keine Butter bei die Fische geben wollen, denke ich, sollten Sie Ihren Antrag zurückziehen. Der Antrag wird in keiner Weise den noch ungeklärten Problemen – hier wurde es von meinen Vorrednern schon gesagt –, die wir seit Jahren vor uns herschieben, gerecht.

Sicherlich können wir sagen, in der zweiten Wahlperiode wurde einiges im zähen Ringen erreicht. Liebe Frau Schwebs, ich möchte hier unter anderem an die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Naturschutz auf Drucksache 2/3887 vom 16. Juni 1998 erinnern, die in der 88. Sitzung des Landtages am 23. Juni 1998 behandelt und angenommen wurde. Also ist es nicht fünf Jahre her, dass wir uns das letzte Mal in diesem Hohen Hause mit dem Kleingartenwesen beschäftigt haben. Der Beschluss enthält Ergänzungen zum Bericht der Landesregierung zur Situation des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 2/1905, zu dem ein neuer Bericht als Ergänzung oder Fortschreibung erarbeitet wird. Wenn Sie schon den Bericht der Landesregierung auf Drucksache 2/1905 fortschreiben wollen, müssen Sie auch die Beschlussempfehlung, die Ergänzung mit ihren zehn Punkten auf Drucksache 2/3887 mit einbeziehen. Vielleicht gefällt Ihnen diese Ergänzung auf der Drucksache des ehemaligen Landwirtschaftsministers nicht. Im Punkt 9 heißt es: „Der Entwurf der Förderrichtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Naturschutz zur Förderung des Kleingartenwesens Mecklenburg-Vorpommern wurde mit dem Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e. V. und im Landeskleingartenausschuß diskutiert und befindet sich in der Ressortabstimmung. Mit dem Entwurf des Landeshaushaltsplanes 1999 wurden auf Ressortarbeitsebene 250 TDM für die Förderung des Kleingartenwesens und 25 TDM als Zuschuß für den Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e. V. beantragt.“ So weit aus dieser Beschlussempfehlung. In den Haushalt für 1999 wurden dann, wie Herr Backhaus, unser Minister, schon sagte, 200.000 DM zur Förderung des Kleingartenwesens eingestellt, für die Jahre 2002 und 2003 sind es je 100.000 Euro. Und auch wir bewerten dies als sehr positiv.

Man könnte nach der Sitzung des Landtages am 3. Juni 1998 sagen, Ende gut alles gut. Leider nicht, denn erstens fehlte immer noch die Förderrichtlinie, die erst im Amtsblatt vom 28. Juni 1999 durch die Bekanntmachung durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Herrn Backhaus, in Kraft gesetzt wurde. Zweitens bedürfen folgende Punkte nach wie vor einer Klärung:

1. rechtzeitige Einbeziehung der Kreisverbände und Vereine in die Bauleitplanung ähnlich wie Träger öffentlicher Belange und Ausweisung der Kleingartenanlagen als Dauerkleingartenanlagen in die Flächennutzungspläne

2. Ausweitung des Instruments der Darlehensvergabe zur Finanzierung der Gartenübernahme

3. die Problematik Kleingärtner, Übernahme der Lauben und Sozialhilfeempfänger

4. die steuerliche Freistellung von der Grundsteuer B – Herr Backhaus ist darauf eingegangen und hat gesagt, wir werden eine Lösung herbeiführen – für vorhandene Gartenlauben bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern

5. die Wertung des Ehrenamtes im Kleingartenwesen sowie steuerliche Regelungen für ehrenamtlich Tätige

6. Schaffung einheitlicher Regelungen im Land zur Abfall- und Abwasserentsorgung, um konkrete Abgrenzungen zu Wochenendhäusern und Datschen zu gewährleisten und die Kleingartenanlagen als solche zu sichern

Die Aufzählung ist sicherlich nicht vollständig. Ich hätte mir gewünscht, dass der Landesregierung Kriterien für die Berichterstattung, zum Beispiel die ungeklärten Punkte, vorgegeben worden wären. Der Antrag hat also in keiner Weise der hohen Bedeutung, wie sie hier insgesamt herausgestellt wird, Rechnung getragen. Ich möchte Sie nochmals an die Worte erinnern, die hier von Abgeordneten schon mehrmals gesagt wurden, dass allein Berichte die Probleme nicht lösen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Frau Schwebs, PDSFraktion, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Sehr verehrter Herr Grams, Sie wissen ja, mit den Anträgen ist es wie in einer Ehe. Man muss immer Kompromisse suchen. Und wie in der Ehe, nicht jeder verträgt Butter, deshalb einigt man sich dann manchmal auch auf Reform-Margarine.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei Friedbert Grams, CDU, und Dr. Gerhard Bartels, PDS – Harry Glawe, CDU: Was?)

Aber da Sie die Butter gefordert haben, möchte ich Ihnen jetzt die Schwerpunkte benennen, die aus Sicht der PDS-Fraktion bei der Berichterstattung der Landesregierung Berücksichtigung finden sollten.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Was? Dann gibt es nur Reform-Margarine?)

Damit gehen wir dann auch ein Stückchen weiter, als es der Bericht aus der zweiten Legislaturperiode tut, obwohl dieser Bericht weiterhin die Grundlage sein sollte. Wir setzen die Beschreibung der Situation zu den darin ausgeführten Schwerpunkten natürlich als selbstverständlich voraus. Der Form halber seien hier nur noch folgende Schlagworte genannt, zu denen wir fundierte Antworten erwarten. Das sind die aktuelle Pachtpreisgestaltung, die Besteuerung von Grund und Boden sowie Lauben, die Überarbeitung der Schätzungsrichtlinie und natürlich Fördermöglichkeiten für Kleingärtner.

Darüber hinaus halten wir es für notwendig, dass die Landesregierung bei der Beschreibung der Situation des Landeskleingartenwesens auch eine Einschätzung des

Ehrenamtes im Kleingartenwesen des Landes vornimmt. In meiner Rede zur Einbringung des Koalitionsantrages habe ich bereits auf die große Bedeutung der fleißigen Arbeit der ehrenamtlich tätigen Kleingärtner hingewiesen. Die kleinste Variante der Wertschätzung ihrer Arbeit ist deren öffentliche Wahrnehmung und Reflektion.

Auch mehr als elf Jahre nach der Wende ist die Sicherung von Kleingartenflächen ein aktuelles Thema im Land. Daher ist es von Bedeutung, eine Bestandsaufnahme der Festschreibung von Dauerkleingartenanlagen in den Planungsunterlagen der Kommunen vorzunehmen. Für die Kleingärtner ist die Ausweisung von Dauerkleingartenflächen insofern von erheblicher Bedeutung, als das Bundeskleingartengesetz in Paragraph 6 zur Vertragsdauer der Pachtverträge bestimmt, „Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen“. Der Definition nach sind Dauerkleingärten solche Gärten, die auf Flächen angelegt sind, die in den Bebauungsplänen der Gemeinden als Dauerkleingartenflächen ausgewiesen sind. Das Baugesetzbuch des Landes gibt den Kommunen die rechtliche Möglichkeit der Ausweisung derartiger Flächen. Ob sie es nutzen, darüber würden wir gerne Bericht erstattet bekommen.

Meine Damen und Herren, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit aller Problembeschreibungen zu erheben, halten wir es für sinnvoll, wenn die Landesregierung sich bei der Erarbeitung des aktuellen Berichtes zusätzlich auf problematische Fragestellungen konzentriert, die aus den jeweiligen Entscheidungen einzelner Kommunen resultieren und die im Konkreten negative Auswirkungen auf die Kleingärtner haben. Nennen möchte ich in diesem Zusammenhang Probleme wie die Frage von Pachtpreiserhöhungen, die Erhebung von Zweitwohnungssteuern und die von einigen Kommunen geplante Einführung einer Kurtaxe. Wie gesagt, es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen oder Planungen einzelner Gemeinden. Eine Übersicht etwa zu den drei genannten Schwerpunkten ist zwar dem Grunde nach sehr aufwendig, aber hilfreich bei der Beurteilung der Situation im Lande.

Ein zentraler Punkt in der Arbeit des Landeskleingartenausschusses der Vergangenheit war immer wieder auch die Problematik der Abwasserbeseitigung in den Kleingartenanlagen. Dabei trat stets zutage, dass die jeweilige Lösung dem Einzelfall vor Ort entsprechen muss. Die Anpassung der Abwasserbeseitigung in den Kleingärten an die geltenden Bestimmungen des Landeswassergesetzes kann nur sukzessive erfolgen. Unter anderem deshalb ist nach Auffassung meiner Fraktion eine genauere Analyse der Situation in der Ver- und Entsorgung der Kleingartenanlagen unseres Landes notwendig.

Und nicht zuletzt sollte die Landesregierung darstellen, welche Möglichkeiten direkter oder indirekter Förderung des Landeskleingartenwesens es für uns gibt. Die Politik sollte ihre Handlungsspielräume nutzen und das verantwortungsvolle Engagement der Kleingärtner unseres Landes nach Kräften unterstützen. Gemeint sind die viel zitierten Rahmenbedingungen, die eine nachhaltige Entwicklung des Kleingartenwesens gewährleisten helfen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Antrag der Koalitionsfraktionen im Interesse der Kleingärtner unseres Landes zuzustimmen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Und jetzt hat das Wort der Abgeordnete Herr Müller von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Elan ist in der heutigen Sitzung leider nicht belohnt worden. Ich habe immer das Vergnügen, als Letzter zu reden,

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Kommt ja noch ein Punkt.)

so dass ich inhaltlich nicht so sehr viel wiederholen möchte.

Nichtsdestotrotz, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wie es in den anderen Fraktionen war, in meiner Fraktion gab es eine ganze Menge Gesprächsbedarf, als wir diesen Antrag beraten haben.

(Gerd Böttger, PDS: Bei uns auch! Bei uns auch! – Zuruf von Norbert Baunach, SPD)

Ich hatte den Eindruck, dass einige meiner Kollegen damit unter Beweis stellen wollten, dass sie selbst Kleingärtner sind,...

(Gerd Böttger, PDS: Ist ja nichts Schlechtes.)