Denn die Autorität einer unabhängigen Bundesbank wird mit der Verankerung in den Regionen auch und gerade im Euro-System gebraucht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die dänische Volksabstimmung gegen den Beitritt zur Währungsunion hat gezeigt, wie wichtig die Verankerung der europäischen Idee in den Herzen der Menschen – ein konkret erlebbares Europa der Regionen – ist.
Und dieses Europa der Regionen, mit dem werden wir uns auch am morgigen Tage hier in diesem Hohen Hause noch einmal zu beschäftigen haben.
Auch die unmittelbaren Erfahrungen aus den Ländern und Regionen müssen deshalb in das Ringen um Preisniveau, Stabilität und Vertrauen in den Euro einfließen. Die zurzeit beachtlichen Stabilitätsunterschiede im EuroRaum können durch die einheitliche Geldpolitik der EZB allenfalls langfristig ausgeglichen werden. Auf kurze und mittlere Sicht bedarf es der entschlossenen stabilitätspolitischen Begleitung in den Ländern und Regionen. Und das, meine Damen und Herren, ist Ziel unseres Antrages, wo wir die Landesregierung mit unterstützen wollen.
Wenn internationale Entwicklungen wie der neue Baseler Standard zur Bankenaufsicht über ihre positiven Zielrichtungen hinaus nachteilige Nebenwirkungen auf unseren Finanzplatz und die Rolle des Mittelstandes haben, dann bedarf es rechtzeitig der öffentlichen Warnung und konstruktiven Mahnung. Auch das ist etwas, was wir mit unserem Antrag begleiten wollen.
Entwicklungen wie die Wechselkursschwäche des Euro, deren Auswirkungen auf die Preisstabilität, wie wir an den Einfuhr- und Energiepreisen sehen konnten und auch wieder sehen werden, dürfen nicht schöngeredet werden, sondern müssen durch Pflege der Vertrauensgrundlagen der europäischen Währung umgekehrt werden. Bei all diesen Fragen hat es sich gezeigt, wie wichtig und richtig eine dezentrale Struktur der Bundesbank ist, an der auch die Landeszentralbankpräsidenten mitwirken, die ihre Ernennung nicht der Gunst der jeweiligen Bundesregierung oder des von ihr bestimmten Bundesbankpräsidenten unterliegen sollte.
Was, meine Damen und Herren, die geplante Überarbeitung des Finanzmarktgesetzes angeht, sollen alle Hoheitsakte – alle, ich sage ganz bewusst, alle – gegenüber den 2.700 deutschen Kreditinstituten von der routinemäßigen Geschäftsleiterbestellung bis zur tatsächlichen Umsetzung der Baseler Eigenkapitalstandards von einer einzigen zentralen Megabehörde getroffen werden, die noch dazu der Weisung des Bundesfinanzministeriums untersteht. Internationale Gremien wie zum Beispiel die Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel haben demgegenüber aus der Asienkrise die Lehre gezogen. Bankenaufsicht müsse jedenfalls unabhängig sein und dürfe wegen der Gefahr der Bevorzugung mächtiger Marktteilnehmer nicht in die Nähe, in die große Nähe der jeweiligen Regierung gerückt werden.
Und, Frau Finanzministerin, wenn Sie den zweiten Teil unseres Antrages ablehnen, wie Sie das hier gerade getan haben, dann widersprechen Sie internationalen Erfahrungen. Und das sollten wir vielleicht, wenn Sie sich heute nicht zu einer Zustimmung durchringen können, auch noch mal im Finanzausschuss beraten. Wir meinen jedenfalls, dass es wichtig ist, dass wir hier auch diesen Punkt beleuchten. Denn ein Durchgriff des Bundes, mit Syner
gieeffekten sicherlich, gegenüber einer Unabhängigkeit bei Hoheitsakten – wir sollten hier tatsächlich abwägen und gerade die Erfahrungen aus der Asienkrise hier mit einfließen lassen.
Durch die doppelte Zentralisierung, meine Damen und Herren, von Bundesbank und Finanzaufsicht würde der gegliederte, durch die Vielzahl regionaler Zentren geprägte, hoch wettbewerbsfähige deutsche Finanzplatz geschwächt. Wollen wir das?
Sie haben aber gerade eben in einem Teil mit zur Schwächung beigetragen, indem Sie sagen, Sie wollen diesen zweiten Teil ablehnen.
Wie internationale Erfahrungen zeigen, ging die Zentralisierung von Notenbank und Finanzaufsicht letztlich zu Lasten des Mittelstandes – auch das, meine Damen und Herren, können wir hier wirklich nicht wollen –, zu Lasten des Mittelstandes, der Privatkunden und der sie betreuenden Kreditinstitute.
Meine Damen und Herren, aus den vorgenannten Gründen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Und wenn Sie das dann nicht können, dann sollten wir wenigstens überweisen und mit Experten darüber diskutieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2401. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2401 ist mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Bekämpfung des Terrorismus, Drucksache 3/2393.
Herr Präsident, ich hatte um Überweisung gebeten, also zunächst die Überweisung abstimmen und dann in der Sache abstimmen.
Also bei Überweisungsanträgen ist es bei uns üblich, dass dann von vornherein richtig der Antrag gestellt, wohin überwiesen wird.
(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von einzelnen Abgeordneten der CDU: Finanzausschuss! – Dr. Ulrich Born, CDU: Das hat er gesagt.)
(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Ministerin Sigrid Keler: Ja, ja, das hat er gesagt. Ja, das hat er gesagt. – Wolfgang Riemann, CDU: In den Finanzausschuss, ja, das habe ich gesagt. – Georg Nolte, CDU: Das haben Sie bestimmt überhört. – Reinhard Dankert, SPD: Das kann man gelten lassen.)
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Reinhard Dankert, SPD: Es wäre doch schließlich nichts anderes rausgekommen.)
So, wie ich diese Zusammensetzung heute erlebe, glaube ich, hätte auch ein Überweisungsantrag keine Chance gehabt.
Aber das ist natürlich keine Beurteilung dieses Parlamentes. Alles, was ich eben gesagt habe, ziehe ich wieder zurück.
Wir sind jetzt bei Tagesordnungspunkt 13 und ich habe das Wort dem Abgeordneten Herrn Dr. Jäger von der CDU-Fraktion gegeben. Sie haben das Wort, Herr Jäger.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie sich unseren Antrag ansehen, wird der eine oder andere sich möglicherweise wundern, dass die CDU-Landtagsfraktion mit ihrem Antrag darauf hinwirken will, dass die beiden von Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegten Sicherheitspakete umgesetzt werden. Immerhin haben CDU/CSU auf Bundesebene mehr gefordert, als der Bundesinnenminister nunmehr, und zwar offenbar wohl mit Rücksicht auf den Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen, vorgelegt hat. Wir sind allerdings der Meinung, dass angesichts der deutlichen Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland durch den internationalen und fundamentalistisch geprägten Terrorismus zunächst einmal die beiden Sicherheitspakete in Kraft gesetzt werden müssen. Über weitergehenden Handlungsbedarf kann man sich dann im Nachhinein unterhalten.
Meine Damen und Herren! In unserem Land besteht ein sehr konkretes Bedürfnis für eine klare Äußerung des Landtages. Am 18.09. haben wir gemeinsam hier eine Entschließung miteinander gefasst, aber bisher wurden notwendige Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung innerhalb der Koalition, vor allem durch die PDS, abgeblockt.
Ihr Verhalten, meine Damen und Herren von der PDSFraktion, ist durch ein abgrundtiefes Misstrauen gegen Polizei und andere Sicherheitsbehörden gekennzeichnet. Auf Ihr Betreiben wurde die bereits vom Innenminister angekündigte Aufstockung des Verfassungsschutzes um acht Stellen gestoppt. Wir werden bei einem anderen, weiteren Antrag morgen darüber zu reden haben.
Die vom Innenminister angeordnete Rasterfahndung, die Bestandteil einer bundesweiten Vereinbarung der Innenminister ist, wird von Ihnen ebenfalls mit allen Mitteln bekämpft. Wir brauchen deshalb ganz dringend eine einheitliche Meinungsbildung im Landtag, und zwar damit die Landesregierung auch entsprechend ihrer Verpflichtung handeln kann.
Konkret fordern wir, dass die Landesregierung im Bundesrat den beiden von der Bundesregierung bereits vorgelegten Gesetzentwürfen zur Änderung des Vereinsgesetzes und zur Änderung des Strafgesetzbuches zustimmt, damit sich nicht weiterhin terroristische Organisationen hinter dem Religionsprivileg verstecken können und die Mitglieder solcher Vereinigungen auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können, wenn die Vereinigung ihren Sitz ausschließlich im Ausland hat. Das haben der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin meines Erachtens zu Recht erkannt. Letzteres entspricht im Übrigen auch einer Vorgabe der Europäischen Union.
Mit dem zweiten Sicherheitspaket sollen die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die Aufgaben von Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt erweitert werden. Es sollen außerdem biometrische Merkmale zur Verbesserung der Identifizierung von Personen in das Pass- und Personalausweisgesetz aufgenommen werden. Im Ausländer- und Asylrecht soll die Möglichkeit zur Ausweisung von Personen geschaffen werden, wenn festgestellt wird, dass ihre Anwesenheit eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bedeutet.