Protocol of the Session on October 18, 2001

(Heiterkeit und Beifall bei einzelnen Abgeord- neten der PDS – Angelika Gramkow, PDS: Das stimmt. Da hat er Recht.)

Wenn wir heute ein neues Verkehrskonzept für Mecklenburg-Vorpommern fordern, dann ist es auch Zeit, Bilanz zu ziehen. Wie weit sind wir bisher in der Umsetzung bisheriger Konzepte gekommen und wie weit müssen wir unsere Vorstellungen auch korrigieren? Dies gilt ganz besonders für den Schienenverkehr, der seit Jahren unser Sorgenkind ist.

Um einmal auf andere Art das Problem zu verdeutlichen, wo wir mit diesem Verkehrsträger heute stehen, zwei kurze Zitate: Zunächst Wirtschaftsminister Lehment vom Juni 1994 aus dem erwähnten Konzept „Grundlagen und Perspektiven des Verkehrs Mecklenburg-Vorpommern“: „Der Wirtschaftsminister fordert zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung und zur Belebung des Wirtschafts- und des Ferienverkehrs einen niveauvollen Anschluß an das schnellbefahrene Netz durch die Weiterführung von IC-Linien, die bislang in Berlin enden, in den vorpommerschen Raum...“ Ende des Zitats. Das wäre aber doch gar nicht so schlecht gewesen. Doch jetzt eine Aussage vom 3. Februar 2000, damals quasi als Nachruf zum Transrapid aus meinem Mund: „Auch heute besteht die Gefahr, Hightech an Bahntechnik zu verpassen und bei dritt- oder viertklassigen Bahnen zu landen –“

(Dr. Ulrich Born, CDU: So ist es.)

„kein Transrapid im Land,“

(Dr. Ulrich Born, CDU: So ist es.)

„kein ICE, kein IC.... Uns bleiben einige wenige Interregioverbindungen.... ansonsten also nur Schienenpersonennahverkehrsangebote...“

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr wahr.)

Aber ich muss feststellen, so ganz verkehrt war das damals nicht gesagt.

Für den Schienenverkehr brauchen wir eine völlig neue Konzeption. An erster Stelle stehen dabei die Nord-SüdVerbindungen, und zwar in einer europäischen Dimension. Leider müssen wir kleine Brötchen backen, solange wir hierbei der Unternehmenspolitik der Deutschen Bahn AG ausgeliefert sind, was den Fernverkehr betrifft,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Und die PDS angeht.)

und die Bundesregierung uns im Grunde nicht ausreichend hilft, die jetzige nicht, aber auch die davor nicht.

Wir haben dies hier alles hintergründig diskutiert. Änderungen sind leider nicht in Sicht. Ausnahme ist das positive Signal der Verbindung Berlin –Rostock, aber das reicht nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig ist zwar hoffnungsvoll an den Start gegangen, aber jetzt selber zum Frosch geworden,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

der nicht will, dass der Tümpel trockengelegt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Kurzum, und Sie werden verstehen, warum ich das so sage, eine reale Trennung von Netz und Betrieb wird es leider so bald nicht geben.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Der Herr Ritter guckt aber gar nicht fröhlich drein.)

Ausgenommen bleiben europäische Entwicklungen. Überraschungen von dort sind jederzeit möglich – positiv wie negativ –, wie die kürzlich erklärte Unterstützung für eine feste Fehmarnbeltquerung durch die EU.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Luftverkehr, auch hierzu ein Zitat, Lehment, 1994, weil es amüsant ist: „Der Wirtschaftsminister fördert den Aufbau von Fluglinienverkehr, sonstigem gewerblichem Luftverkehr sowie Werks- und Geschäftsluftverkehr, um die Verbindung zwischen Bevölkerung-, Industrie- und Handelszentren in den Regionen des Landes mit Flugzielen im Inland wie im Ausland sicherzustellen.“ Ende des Zitats. Bisher hat das alles noch nicht so richtig geklappt. Ich frage mich: Warum fliegen die Leute bloß so wenig?

Mit dem Haushaltsentwurf 2002/2003 ist die Anschubfinanzierung einer Fluglinie vom Flughafen Rostock-Laage zu einem internationalen Verkehrsflughafen vorgesehen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Ich hoffe, wir werden uns wenigstens über diesen ersten Schritt verständigen können.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja, das müssen Sie zur PDS sagen. Wir haben da kein Problem mit.)

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/2318.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Der Minister- präsident war gar nicht begeistert davon. – Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)

Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Entwicklung der Hochschulklinika in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/2312(neu).

Antrag der Fraktion der CDU: Entwicklung der Hochschulklinika in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/2312(neu) –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schnoor von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Frau Schnoor.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hochschulen im Land befinden sich an einem Wendepunkt. Darüber haben wir ja gestern bereits ausführlich miteinander debattiert. Die Hochschulklinika sind bekanntermaßen Bestandteil dieses Strukturwandels, doch, meine Damen und Herren, der Strukturwandel hat dort längst begonnen.

Sie erinnern sich sicherlich – genau wie ich – an die Debatten um die Privatisierung des Greifswalder Klini

kums Ende 1999/Anfang 2000. Und infolge dieser Debatten hat sich dann der Senat der Greifswalder Universität für die Bildung einer Anstalt öffentlichen Rechts ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe von Landesregierung und Universitäten wurde daraufhin gegründet, um eine Überführung der Hochschulklinika in eine neue Rechtsform vorbereiten zu können. So ist dies im Gegensatz zur Antwort des Bildungsministers auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Harry Glawe auf Drucksache 3/2304 vom 1. Oktober diesen Jahres nicht ausschließlich Sache der Universität beziehungsweise des Klinikums, dieses in eine neue Rechtsform zu überführen. Über die Teilnahme in der Arbeitsgruppe will die Landesregierung schon ein Wörtchen mitreden – und so sagt es ja auch das neue Landeshochschulgesetz –, letztendlich wie bei allen Dingen, die Hochschule, Medizinische Fakultäten und Kliniken betreffen.

Aber eben weil die Hochschulen vor einem Strukturwandel stehen, weil sie zum Teil mittendrin sind, wollen wir von der Landesregierung wissen, wie sie sich die Zukunft der Hochschulklinika, wie sie sich im Rahmen der Hochschulautonomie die Entwicklung der Hochschulklinika und das Verhältnis zur Medizinischen Fakultät vorstellt. Dabei werden dann viele Probleme offenbar, die uns heute in der Gestalt der Verhandlungen zwischen Landesregierung und Universität Rostock zur Zahnmedizin in vielen Facetten begegnen.

Meine Damen und Herren, nachdenklich stimmen mich Formulierungen aus dem Bildungsministerium wie ihre Bemerkungen zur Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zur Zahnmedizin vom 18. September diesen Jahres, dass künftig ein „vollständiger Globalhaushalt ohne Stellenplanbindung derzeit ausgeschlossen wird“. Meine Damen und Herren, welche Folge hat eine solche Aussage für die Entwicklung der Hochschulklinika und für die Medizinischen Fakultäten, ganz zu schweigen für die Hochschulen in Gänze? Das sind Fragen, zu denen sich der Landtag, zu denen sich die Betroffenen mehr Klarheit wünschen. Natürlich würden wir es gerne sehen, wenn die beiden Universitäten unabhängig von den Vorstellungen des Landes ihre Medizinischen Fakultäten entwickeln und dabei auch die Klinika einbeziehen können.

Meine Damen und Herren, die Zeit schreitet ins Land. Mittlerweile sind fast zwei Jahre vergangen und wir wissen immer noch nicht, nach welchen Modellen Sie die Klinika in eine neue Rechtsform überführen wollen. Wollen Sie nun ein integratives Modell oder wollen Sie ein kooperatives Modell bei der Anstalt öffentlichen Rechts? Warum wollen Sie im Landeshochschulgesetz in der so genannten Experimentierklausel nur eine Ermächtigungsklausel verankern, mit der Sie über eine Rechtsverordnung die Rechtsformänderung vornehmen können?

Meine Damen und Herren, die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen sagen uns deutlich, dass mit einer Rechtsverordnung nichts auf den Weg gebracht wird. Aus diesem Grunde halten wir ein Errichtungsgesetz, bei dem auch der Landtag ein Mitspracherecht hat, für den sinnvolleren und konsequenteren Weg zur Überführung der Hochschulklinika in eine neue Rechtsform.

Meine Damen und Herren! Bei den Diskussionen über die Zukunft der Hochschulklinika sind natürlich auch die Investitionen zu berücksichtigen, denn sie stellen die Grundlage für die Zukunft dieser Kliniken. Landesregierung und Universität Greifswald haben dazu Anfang der

Woche einen Vertrag geschlossen, Sie konnten dies den Medien entnehmen, der in Gänze eine Reduzierung des Investitionsvolumens um zehn Prozent zur Folge hat und viele Baumaßnahmen über das Jahr 2011 hinaus verlagert. Damit hat die Landesregierung nicht ihre im Hochschulgesamtplan des Jahres 1997 vorgesehene Investitionszusage eingehalten. Zu würdigen ist – und so bescheiden sind wir bei dieser Landesregierung ja schon geworden –, dass die Universität statt 400 Millionen DM bis 2008 nun doch 460 Millionen DM einsetzen kann, dass die Bauplanungen und Bauvorhaben nun forciert und umgesetzt werden können.

Allerdings, meine Damen und Herren, bemerkenswert im negativen Sinn ist eine andere Tatsache. Erstmalig räumte der Staatssekretär im Finanzministerium ein, dass in den kommenden Jahren am Hochschulbaukorridor Einschränkungen vorgenommen werden müssen. Grundlage für diese Aussage ist die Studie zur Prognose der Entwicklung der Studentenzahlen vom Januar 2001. Meine Damen und Herren, ich habe gestern bereits darauf hingewiesen, diese Entwicklung der Studentenzahlen ist anzuzweifeln, wie sie dort vorgelegt wurde, denn wir haben bereits erlebt: Obwohl in diesem Jahr durch die Einführung des 13. Schuljahres keine Schulabgänger aus Mecklenburg-Vorpommern an unsere Universitäten und Fachhochschulen gehen konnten, ist die Zahl der Studienanfänger nicht abgesunken. Und ich habe auch gestern darauf hingewiesen, dass einige Hochschulen bereits mit einer herben Überlast – ich habe gestern gesagt, Stralsund mit 53 Prozent Überlast – bereits jetzt ihre großen Probleme haben. Schon damals hat die CDU-Fraktion vorausgesagt, dass diese Studie nur einen Zweck hat, nämlich den, die Investitionen des Landes für die Hochschulen zurückzufahren. Das betrifft auch die Hochschulkliniken. Darum möchten wir gerne wissen, welche Einschränkungen die Hochschulkliniken hinnehmen müssen, die sich mittelfristig aus den Einschränkungen des Hochschulkorridors ergeben.

Meine Damen und Herren, ein letzter Aspekt, ein gesundheitspolitischer: Alle Gesundheitsstrukturreformen haben bis heute dazu geführt, dass die Kosten weiterhin explodieren. Das führte dazu, dass das Klinikum in Greifswald bereits bis heute 12,5 Millionen DM Defizit aufgebaut hat, eine Haushaltssperre verfügt wurde mit der Maßgabe, zwölf Prozent des Klinikhaushaltes einzusparen. Ähnlich gelagerte Probleme haben wir in Rostock zu verzeichnen. Mit der Rechtsformänderung musste natürlich sichergestellt werden, dass die gesundheitspolitischen Risiken in einem Klinikum geschultert werden können, damit die Ausbildung von Ärzten auch weiterhin gesichert wird. Es geht auf jeden Fall eines nicht, nämlich dass innerhalb eines Klinikums einem bestimmten Studiengang die Haftung für das Gesamtklinikum auferlegt wird.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Meine Damen und Herren! Viele Fragen stehen hier nach wie vor im Raum. Und aus diesem Grund würden wir gerne wissen, welche bisherigen Ergebnisse die Arbeitsgruppe zu den Hochschulklinika vorweisen kann, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, damit dann in der letzten Konsequenz die Universitäten und Hochschulklinika über den richtigen Weg entscheiden können.

Meine Damen und Herren, eins möchte die CDU-Fraktion hier klarstellen: Eine mögliche Zusammenlegung der Hochschulklinika nach dem schleswig-holsteinischen Modell sehen wir mehr als kritisch.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Was Sie sich so alles ausdenken, Frau Schnoor. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Allein die Existenz einer solchen Möglichkeit ist für uns ein wichtiger Grund, über ein Errichtungsgesetz der Hochschulklinika den richtigen Weg zu beschreiten, um strukturpolitischen Fehlentscheidungen vorzubeugen, die für jede der Universitäten nicht unerhebliche Folgen hätte.