Mir wird aber im Grunde doch eines deutlich: Es gibt wenige Gesetze, die unserem jetzt vorliegenden Entwurf und dem hoffentlich noch besser werdenden bei der Verabschiedung gleichkommen. Eine Reihe von Vorteilen, die wir in den anderen Gesetzen gefunden haben, haben Eingang in unsere Regelungen gefunden.
Und ich möchte eigentlich schließen mit dem grundsätzlichen Eindruck, den ich bei all dem Bemühen aus den Zeilen, aus den Punkten, aus den Inhalten entnehmen kann: Motivation durch Verantwortung als ein wichtiger Punkt, klare Regeln als Basis für Vertrauen, die man festlegen muss in einer gesetzlichen Weise, und Chancen für die Zukunft unseres Bundeslandes sind möglich, sind zum wesentlichen Teil schon repräsentiert in diesem Entwurf. Und es gibt nichts, was man nicht noch ein Stückchen besser machen kann. Das ist sicher richtig.
Herr Dr. Bartels, Frau Schnoor, ich freue mich auf die engagierten Auseinandersetzungen und bitte um faire
Argumentation, die ich manchmal vermisse. Und lassen Sie mich ein Letztes sagen: Wenn hier von dem sehr umstrittenen Begriff einer „lebenslangen Fehlbesetzung“ einmal die Rede war – ein Glück, dass bei Politikern durch Wahlen lebenslange Fehlbesetzungen vermieden werden können.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2311 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(Andreas Bluhm, PDS: Dann sollen sie es doch federführend an den Finanzausschuss über- weisen. – Angelika Gramkow, PDS: Nein, nicht.)
ausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Vorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Z u s a t z t a g e s o r d n u n g s p u n k t: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Abgeordneten Reinhard Dankert, Fraktion der SPD, Lorenz Caffier, Fraktion der CDU, und Dr. Arnold Schoenenburg, Fraktion der PDS – Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu liegt Ihnen vor die Drucksache 3/2350.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Reinhard Dankert, Fraktion der SPD, Lorenz Caffier, Fraktion der CDU, und Dr. Arnold Schoenenburg, Fraktion der PDS: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von MecklenburgVorpommern (Abgeordnetengesetz) – 10. ÄndG AbgG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 3/2350 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Wir sind wieder mal bei einem Thema, was in der Öffentlichkeit sicherlich brisant ist, bei diesem oder jenem ein wenig Bauchschmerzen hervorruft, aber insgesamt, denke ich, ist es richtig, was wir heute tun. Wir haben vom Bundesverfassungsgericht zwar nicht de jure, aber politisch den Auftrag bekommen, über unser Zulagensystem von Abgeordneten zu entscheiden, und wir tun dies heute mit der Einbringung des
Gesetzentwurfes. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ich sagte es schon, entfaltet zwar nicht unmittelbare Rechtskraft, aber wir wissen alle, dass die „politischen Botschaften“ dieser Behörde von uns zu respektieren sind.
Das jetzige Abgeordnetengesetz enthält, wir wissen das, zusätzliche Entschädigungen für Ausschussvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Die Richtigkeit dieser Regelung wird vom Bundesverfassungsgericht bestritten, es hat hierzu Bedenken geäußert und Thüringen hatte ja auch den konkreten Auftrag, das sofort richtig zu stellen. Wir tun’s jetzt.
Die Regelung, die wir bisher hatten, haben wir sehr bewusst in unser Abgeordnetengesetz genommen – ich darf vielleicht daran erinnern –, um der Öffentlichkeit auch die Höhe von Abgeordnetenentschädigungen transparent zu machen. Die bisher im Abgeordnetengesetz ausgewiesenen Zulagen für die genannten Personen werden nunmehr gestrichen. Unberührt von dieser Streichung bleibt das Recht der Fraktionen, für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben von Fraktionsmitgliedern diese durch die den Fraktionen zugewiesenen Zuschüsse abzugelten. Ich sage an dieser Stelle auch, das ist gut für unsere Fraktionsautonomie. Wir werden also in Zukunft entscheiden, wie wir mit unserem Geld auch in diesem Bereich umgehen.
Um aber hier die notwendige Transparenz zu gewährleisten, haben wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine entsprechende Ergänzung vorgenommen, und zwar stellen wir unter der Ziffer 2 a die Summe der Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben in der Fraktion dar. So kann also auch zukünftig die Öffentlichkeit nachlesen, welche Leistungen an Fraktionsmitglieder gehen.
Die Grundentschädigung wird nach Paragraph 6 Absatz 1 für die vierte Legislaturperiode, also für unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger, vermutlich ab November 2002 auf 3.890 Euro angehoben. Die Abgeordneten der nächsten Wahlperiode werden damit also etwa 400 DM mehr an Entschädigung erhalten, als die Abgeordneten dieser Legislaturperiode am Ende haben werden. Das ist einerseits begründet dadurch, dass wir den Anpassungsmechanismus hatten bezüglich der Inflationsrate, und zum anderen werden sicherlich einige Einsparungen, die im Abgeordnetengesetz vorgenommen wurden, auf die Entschädigung der Abgeordneten umgelegt. Das passiert auch aufgrund des Verfassungsgrundsatzes, dass die Abgeordneten etwas gleicher werden sollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja gerade gerügt, dass durch die Zulagensysteme bestimmte Abgeordnetenhierarchien entstanden sind. Und insofern ist dies auch berechtigt. Auch unsere Landesverfassung spricht von einem angemessenen Gehalt, das Abgeordnete bekommen sollen – Gehalt natürlich in Anführungszeichen gesetzt –, damit sie in ihrer Entscheidung frei und ohne wirtschaftliche Interessenkollision sein können.
Wir müssen es in aller Öffentlichkeit tun. Es gibt keine Gewerkschaft, die für uns Tarifverträge aushandelt. Daran haben wir uns gewöhnt. Das tun wir selbstbewusst und auch offen.
Vergleichsdaten zur Angemessenheit von Abgeordnetenentschädigungen – das gestaltet sich schwierig. Aber ich will vielleicht mal einige Dinge nennen, die unverdäch
tig sind. Ein Angestellter entsprechend des Nasensatzes des Finanzministeriums für ‘98, BAT Ost, II a bekommt im Jahr brutto etwa 90.000 DM, ein Beamter A 14 entsprechend dieses Nasensatzes in 2002 brutto 92.000 DM. Ein stellvertretender Abteilungsleiter B 2, nach den Nasensätzen des Finanzministeriums wieder mal dargestellt, bekommt im Jahr brutto 127.000 DM. Ein Abgeordneter jetzt, der 30 Prozent Zulagen bekommt, also ein Ausschussvorsitzender oder ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender, bekommt im Jahr 109.000 DM brutto. Sie können sich selber Ihren Reim darauf machen. Vielleicht werden diese Zahlen ja auch in die Öffentlichkeit geraten. Ich denke, wir brauchen uns da überhaupt nicht zu verstecken. Warum vergleichen wir uns mit dem öffentlichen Dienst? Weil wir genauso finanziert werden wie dieser. Wir werden aus Steuermitteln bezahlt und demzufolge können wir vielleicht auch in den Vergleich dieser Gehaltsgruppen mal eingehen.
Im Vergleich zu anderen Landesparlamenten – auch das sollte man mal sagen – nehmen wir uns auch recht bescheiden aus. Wir liegen mit unserer Erhöhung der Grundentschädigung weiterhin im unteren Drittel aller Abgeordnetenentschädigungen. Wenn Bedarf ist, können wir das auch nachliefern. Das beweisen die Veröffentlichungen der anderen Landtage.
Ich bitte Sie also um Überweisung des Antrages federführend in den Rechtsausschuss und in den mitberatenden Finanzausschuss. Meine Fraktion wird dieser Überweisung zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die entscheidenden Passagen hat der Kollege Dankert schon genannt. Obwohl das Urteil zunächst keine unmittelbare Rechtskraft für das Abgeordnetengesetz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hatte, denn es ist ja auf den Thüringer Landtag bezogen gewesen, haben der Ältestenrat und die Fraktionen sich letztendlich unmittelbar entschlossen, dass wir unseren Gesetzentwurf in dem Punkt dementsprechend ändern, dass er auf eine solide Rechtsgrundlage entsprechend Bundesverfassungsgerichtsurteil kommt. Aber – der Justizminister ist gerade nicht im Raum – es sei hier trotzdem angemerkt, dass zumindest einige Kollegen, auch im Ältestenrat, es nicht mit wehenden Fahnen so gesehen haben, dass die Entscheidung unbedingt richtig ist, denn nach wie vor sind wir der Auffassung, dass dies, was wir 1990 entschieden haben, nämlich eine Transparenz, auch nachlesbar in unserer Geschäftsordnung und im Abgeordnetengesetz, für alle an und für sich ein Weg war, der von der Bevölkerung gefordert wird, dass man alles transparent darstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat anders entschieden und wir müssen das respektieren.
Wenn man einerseits anerkennt, dass funktionsbezogene Zulagen für den Präsidenten und seine Stellvertreter zulässig sind, weil sie an der Spitze des obersten Verfassungsorgans des Landes stehen, und die Zulässigkeit von Zulagen für Fraktionsvorsitzende aufgrund ihrer erhöhten politischen Bedeutung und Arbeitsbelastung bejaht wird, darf man andererseits nicht ignorieren, dass auch den Fraktionsvorständen, denen in der Regel die stellvertre
tenden Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer angehören, aber auch den Arbeitskreisleitern im Parlamentsbetrieb eine besondere Rolle zukommt. Das Urteil stellt ja immerhin fest, dass die Landtage ihre Koordinierungsfunktion ohne die organisatorische und steuernde Funktion und Tätigkeit der Fraktionsvorstände nicht wahrnehmen könnten, zieht aber leider, so ist das manchmal im Leben, daraus keine Schlussfolgerungen.
Aber auch auf die wichtige und einflussreiche Stellung des Ausschussvorsitzenden im parlamentarischen Arbeitsprozess geht das Urteil in keiner Weise ein. Wir haben deshalb die Regelung getroffen, dass die Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche monatliche Kostenpauschale für den erhöhten Aufwand am Sitz des Parlaments in Höhe von 400 Euro erhalten sollen. Ich betone Aufwandsentschädigung, damit der Mehraufwand für die Ausschussvorsitzenden mit ihrer Parlamentsarbeit – und darüber reden wir – auch letztendlich bei der Aufwandsentschädigung berücksichtigt wird. Weiterhin sieht das Gesetz eine Erhöhung der Grunddiäten um knapp 200 Euro ab Beginn der nächsten Legislaturperiode vor. Der Betrag ist relativ einfach nachvollziehbar, denn wir werden zum 01.01.2002 nach unserer Gesetzesregelung eine Erhöhung der derzeitigen Diäten von circa drei Prozent haben, so dass wir dann in der Tat eine niedrige Diätenerhöhung für 2002 mit neuer Legislaturperiode vorschlagen, weil wir diese Differenz ja abrechnen müssen von der hier eingetretenen Summe. Insofern denke ich, dass die vorgeschlagene Erhöhung gerechtfertigt ist und auch moderat, da wir damit immer noch im Vergleich der Flächenländer an letzter Stelle liegen.
Natürlich steht bei einem Leistungsgesetz auch immer die Frage der Kosten. Hier sieht es so aus, dass den Einsparungen durch den Wegfall der Zulagen in Höhe von 365.000 Euro Gesamtkosten in Höhe von 240.000 Euro entgegenstehen, also insgesamt circa 125.000 Euro weniger.
Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken bei allen Parlamentskollegen, die im Vorfeld die nicht leichte Arbeit geleistet haben, hier einen Kompromiss erstens bei der Mehrheit aller Fraktionen zu finden, und zweitens einen so soliden Entwurf im Vorfeld vorbereitet haben, und dies, wie bereits beim letzten Mal, als der Punkt der Diäten oder das Abgeordnetengesetz aufgerufen worden ist, auf der Grundlage einer sachlichen Diskussion, obwohl dieses Thema nicht immer unproblematisch und unstrittig war.
Meine Fraktion stimmt dem Überweisungsvorschlag der Fraktion der SPD zu und bittet auch darum, dass in den Ausschüssen dementsprechend beraten werden soll. Die Abgeordneten haben nichts zu verheimlichen. Wir müssen das nicht im Schnelldurchlauf machen. Wir müssen das ordentlich tun und dementsprechend haben wir uns auch als Geschäftsführer entschieden, dass wir dazu reden wollen, denn es gehört sich einfach, weil das ein Gesetz ist, das man nicht einfach durchzieht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Journalist fragte mich heute, ein bisschen hämisch vielleicht, wir hätten doch dieses Gesetz so kurzfristig und überraschend nur eingebracht, weil wir Diätenerhöhungen haben möchten. Das sei doch wohl der Hauptgrund. Ich habe ihm darauf geantwortet, nein, das ist unser Respekt vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, das uns dazu veranlasst hat, unsere Diätenregelung zu überdenken und zu ändern. Das ist der Hauptgrund und das ist der wirklich entscheidende Grund. Nun sage ich, auch wenn ich sehr großen Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht habe, so teile ich inhaltlich nicht die Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes. Das will ich hier ganz deutlich sagen, aber man muss nun erst einmal das tun, was das Bundesverfassungsgericht sagt. Der Grundsatz, dass die Gleichheit der Abgeordneten eine Ungleichheit in den Diäten nicht zuließe, ist wirklich zu hinterfragen,
weil es ja nun wirklich nicht so ist, dass alle Menschen, die in der Bundesrepublik gleich sind, auch die gleichen Gehälter kriegen. Und ich denke, wir sind alle gleich.
Das so ganz fundamental, aber in Bezug auf die Abgeordneten hat das natürlich Auswirkungen, die ich als langgedienter Parlamentarischer Geschäftsführer sehe, und die muss man hier in diesem Parlament auch mal offen aussprechen können. Wenn es uns nicht gelingt, durch wenigstens bescheidene Anreize für die Arbeit in diesem Parlament, vor allen Dingen für die fachliche Arbeit, den Abgeordneten zu sagen, du wirst hier für eine inhaltlich gute Arbeit gebraucht – eine inhaltlich gute Arbeit, auch als jemand, der Vorreiter in einem Arbeitskreis zum Beispiel ist, wird honoriert –, dann werden die Abgeordneten, so ist das nun mal, auch nicht unbedingt gute Arbeit leisten. Und wenn es letzten Endes so ist, wie Herr Dankert auch schon an Beispielen ausgeführt hat, dass qualifizierte Arbeit, die wir hier zu leisten haben, nicht entsprechend honoriert wird, werden wir ungenügend qualifizierte Abgeordnete hier in diesem Haus sitzen haben in Zukunft.
Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen und ich denke, darauf haben wir, so gut wir konnten, reagiert. Ich für meinen Teil bin besonders froh, dass uns auch eine Verbesserung dergestalt gelungen ist, dass wir eben wegen der Qualifizierung Anreize mit dem Abgeordnetengesetz geschaffen haben, damit sich Abgeordnete während ihrer Tätigkeit oder im Nachhinein weiter qualifizieren. Auch das ist wichtig. Im Volksmund gibt es ja sozusagen die Behauptung, ein Abgeordneter müsse gewählt werden, er brauche nicht qualifiziert zu sein. Ich halte das für eine falsche Einschätzung und wenn ich meine Kollegen hier angucke, meine ich, alle sind verpflichtet, qualifizierte Arbeit zu leisten, egal, ob sie die Koalitionsbank oder die Oppositionsbank drücken.
Und nun will ich noch dazu sagen, dass wir es als besonders wichtig ansehen, dass die Arbeit der Ausschussvorsitzenden entsprechend honoriert wird. Das ist eine Arbeit im Auftrage des gesamten Parlamentes und deswegen finde ich auch die Lösung, die gefunden wor
den ist, richtig, dass sie sozusagen eine Kostenpauschale erhalten als Aufgabenträger für das gesamte Parlament. Ich denke, auch das ist notwendig und auch das ist richtig. Und drittens will ich sagen, wir haben versucht, etwas von dem Geruch wegzunehmen, dass die Parlamentarier doch immer sozusagen diejenigen sind, die sich selbst bedienen. Wir haben nämlich hier entschieden in der Diätenfrage nicht für diese Legislaturperiode, sondern für die nächste, damit wir es unseren Kollegen, die dann sozusagen hier sitzen, auch nicht so schwer machen, vernünftige Entscheidungen in dieser Frage zu treffen.