Protocol of the Session on October 17, 2001

(Harry Glawe, CDU: Unglaublich ist das! – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Unglaublich ist das nur, wenn man das Unglaubliche nicht hören will.)

diesen Einschränkungen von Grundrechten meine Zustimmung zu geben. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Danke, Herr Schädel.

Ich schließe hiermit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auf Drucksache 3/2049. Der Innenausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit der in der Beschlussempfehlung enthaltenen Maßgabe und im Übrigen unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf den Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2355, soweit er die Nummer 1 betrifft, vor. Ich lasse zunächst hierüber abstimmen. Wer dem Änderungsantrag, soweit er die Nummer 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –

(Minister Dr. Gottfried Timm: Es ist gar keiner mehr da.)

Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? –

Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der

Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2355, soweit er die Nummer 1 betrifft, abgelehnt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und PDS bei einer Stimmenthaltung und Gegenstimmen der CDU beschlossen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 2 bis 8 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen aus der PDS, ansonsten sind in Artikel 1 die Nummern 2 bis 8 mit den Stimmen aller übrigen Abgeordneten entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 9 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf der Drucksache 3/2355, soweit er die Nummer 9 betrifft, vor. Wer dem Änderungsantrag, soweit er die Nummer 9 betrifft, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Diese gibt es nicht. Damit ist der Änderungsantrag, soweit er die Nummer 9 betrifft, allerdings abgelehnt, da er nur die Stimmen der CDU-Fraktion bei Ablehnung durch die SPD- und PDS-Fraktion erhielt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 9 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Artikel 1 Nummer 9 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von der SPD- und PDS-Fraktion bei einer Stimmenthaltung und einer Gegenstimme sowie Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 10 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Eine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls eine. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 10 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen aller Abgeordneten bei einer Stimmenthaltung und einer Gegenstimme aus der PDS-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 11 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen wiederum ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2355, soweit er Artikel 1 Nummer 11 betrifft, vor. Ich lasse hierüber zunächst abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag, soweit er Artikel 1 Nummer 11 betrifft, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Änderungsantrag, soweit er Artikel 1 Nummer 11 betrifft, ist abgelehnt, da er nur die Stimmen der CDU-Fraktion erhielt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 11 entsprechend der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 11 entsprechend der Beschlussempfehlung mit

den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei einer Stimmenthaltung und einer Gegenstimme sowie Gegenstimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 12 bis 14 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Eine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Zwei. Damit sind die Nummern 12 bis 14 in Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 15 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Nummer 15 in Artikel 1 ist entsprechend der Beschlussempfehlung mit dem gleichen Stimmenergebnis wie vorhergehend angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 16 bis 18 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Eine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Zwei. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 16 bis 18 entsprechend der Beschlussempfehlung ebenfalls mit diesem Stimmenergebnis angenommen.

Auf Drucksache 3/2354 liegt Ihnen ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion der CDU zu Artikel 1 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2354 ist abgelehnt.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 19 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Zwei. Damit ist die Nummer 19 in Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Gegenstimmen der CDUFraktion, eines Abgeordneten der PDS-Fraktion und zwei Stimmenthaltungen in der PDS-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 20 bis 23 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Drei. Damit sind die Nummern 20 bis 23 in Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung bei drei Stimmenthaltungen angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 24 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Zwei. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine. Damit ist die Nummer 24 in Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der meisten Abgeordneten bei zwei Gegenstimmen aus den Reihen der PDS-Fraktion und einer Enthaltung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 25 bis 45 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Eine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Zwei. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 25 bis 45 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 46 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 46 entsprechend der Beschlussempfehlung bei drei Enthaltungen angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 47 und 48 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Zwei. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ebenfalls zwei. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 47 und 48 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Zwei. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ebenfalls zwei. Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen aller Abgeordneten bis auf zwei Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen seitens der Fraktion der PDS angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 3/2337 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 3/2337 angenommen. Er konnte die Stimmen der Fraktion der SPD, einiger Abgeordneter der Fraktion der PDS, bei zwei Gegenstimmen und drei Stimmenthaltungen und bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU, auf sich vereinen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dieser Ziffer 2 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 3/2337 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeserziehungsgeldgesetzes, auf Drucksache 3/2114, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 3/2332.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeserziehungsgeldgesetzes (1. Landeserziehungsgeldänderungsgesetz – 1. LErzGÄndG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2114 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 3/2332 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Abgeordnete Frau Dr. Seemann. Bitte sehr.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeserziehungsgeldgesetzes, Drucksache 3/2114, in seiner 62. Sitzung am 27. Juni 2001 in Erster Lesung beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen.

Die Einbringung dieses Gesetzentwurfes war infolge der Änderungen, die sich aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz ergeben und Auswirkungen auf das Landeserziehungsgeldgesetz Mecklenburg-Vorpommern haben, das in seinem Text mehrfach Verweisungen auf das bisher geltende Bundeserziehungsgeldgesetz enthält, erforderlich geworden. Neben einer hierauf aufbauenden Überarbeitung unter Einbeziehung vergleichbarer Regelungen in das Landesrecht kommt gleichzeitig eine Verbesserung aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis und Rechtsprechung sowie eine Einbeziehung der Währungsänderung in Euro in Betracht.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht in Fortsetzung der Systematik des Landeserziehungsgeldgesetzes eine inhaltlich und organisatorisch an den Neuregelungen im Bundeserziehungsgeldgesetz orientierte Zahlung eines Landeserziehungsgeldes im dritten Jahr nach der Geburt beziehungsweise Inobhutnahme eines adoptierten oder noch zu adoptierenden Kindes vor. Adoptierte beziehungsweise mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommene Kinder werden gleichgestellt. Gleichzeitig wird auf das Erfordernis eines Aus- oder Bildungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, das im dritten Lebensjahr fortzusetzen war, verzichtet und das Vorliegen eines Bildungsverhältnisses im Bezugszeitraum als ausreichend zugrunde gelegt.

Um soziale Härten, die sich aus einer Verschlechterung der Einkommenssituation gegenüber dem für die Berechnung des Landeserziehungsgeldes maßgebenden Berechnungszeitraum ergeben können, aufzufangen, wird in Anlehnung an das Bundeserziehungsgeldgesetz bei einer um über 20 Prozent veränderten Einkommenssituation auf Antrag eine Neuberechnung vorgesehen.

Der Sozialausschuss hat in seiner 66. Sitzung am 5. September des Jahres den Gesetzentwurf beraten und die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen. Der Sozialausschuss schlägt mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktion Folgendes vor:

„Der Landtag möge beschließen,

den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2114 mit den nachfolgenden Maßgaben und im Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 Nr. 8 § 10 wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 2 werden nach den Worten ,für die ab dem 1.‘ die Worte ,August 1999‘ durch die Worte ,Januar 2000‘ ersetzt.