Herr Born, wir sollten uns mal für die Werften einsetzen und uns nicht gegenseitig irgendwelche Dinge um die Ohren hauen, die vorne und hinten nicht stimmen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Ja natürlich.)
Meine Damen und Herren, in dieser schwierigen Gemengelage hat sich die Landesregierung mit ganzer Kraft eingesetzt, dass die Kapazitätsbeschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern gelockert werden.
Ich will auf Ihren Antrag eingehen, Herr Born. 1998 hat schon der damalige Wirtschaftsminister Seidel sich bemüht, ich erkenne das an, in der Frage der Kapazitätsbeschränkungen weiterzukommen. Der damalige Bundeskanzler Kohl sollte unter anderem dazu gebracht werden, mit dem damaligen Kommissionspräsidenten Santer über das Thema zu sprechen. Ein solches Gespräch fand aber leider nicht statt.
Dann nahm Wirtschaftsminister Eggert das Thema auf und setzte sich für die Flexibilisierung der Kapazitätsgrenzen ein. Im Januar 1999 führte der Ministerpräsident Ringstorff Gespräche mit Kommissionspräsident Santer, mit dem damaligen EU-Wettbewerbskommissar van Miert und Frau Wulf-Mathies, der damaligen Kommissarin für Regionalpolitik.
Er hat in diesen Gesprächen die Notwendigkeit der Flexibilisierung der Schiffbaukapazitäten für die Werften in Mecklenburg-Vorpommern sehr deutlich gemacht. Anfang Mai 1999 sprach der damalige Wirtschaftsminister Eggert mit dem Generaldirektor der EU-Wettbewerbskommission Schaub in Brüssel. Die Kommission zeigte sich da grundsätzlich bereit, über das Thema weiterzusprechen.
Das Land erarbeitete einen Vorschlag für eine Öffnung der Werftkapazitäten, der mit allen Beteiligten abgestimmt wurde. Dieser Vorschlag sollte die Basis sein für einen Antrag der Bundesregierung an die EU-Kommission.
Anfang April 2000 sprach Ministerpräsident Ringstorff mit Kommissar Monti – die Kommissare hatten inzwischen gewechselt – und unterstrich noch einmal die Notwendigkeit der Öffnung der Kapazitätsgrenzen. Dabei verwies er auch auf den Antrag der Bundesregierung, der in Vorbereitung war. Dieser hatte das Ziel, die Kapazitätsgrenzen der Werften in Mecklenburg-Vorpommern im Umfang des allgemeinen Produktivitätsfortschrittes zu erhöhen.
Noch im April 2000 ging der Antrag der Bundesregierung an die EU-Kommission. Im Sommer antwortete die Kommission. Sie stimmte dem Antrag nicht zu und verwies auf die bestehenden Überkapazitäten im Schiffbau auf dem Weltmarkt. Die Landesregierung erinnerte daran, dass die Überlebensfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Werften gewährleistet werden müsse. Weitere Gespräche folgten dann auf unterschiedlichen Ebenen. Die Arbeitsebene war immer im Gespräch: Bund, Land, Brüssel.
Im November des Jahres 2000 gab es ein Gespräch zwischen Bundeswirtschaftsminister Müller und EU-Kommissar Monti. Monti lehnte damals eine Lockerung der Kapazitäten durch Aufstockung der 327.000 cgt weiter ab. Die Kommission machte deutlich, dass sie sich eine Lockerung, wenn überhaupt, nur durch eine Flexibilisierung vorstellen kann. Dazu sollte die Bundesregierung Vorschläge machen. Ebenfalls noch im November 2000 sprach Bundeskanzler Schröder mit Präsident Prodi und Kommissar Monti.
Die EU-Kommission erläuterte in diesem Gespräch ihre Position und forderte die Bundesregierung auf, Vorschläge zu unterbreiten. Ein neuer Vorschlag zur Entlastung der Werften in Mecklenburg-Vorpommern wurde erarbeitet, maßgeblich durch die Landesregierung abgestimmt mit allen Beteiligten.
Nach gründlicher Abstimmung des Vorschlages ging im Februar 2001 dann die entsprechende Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission. Sie enthielt zwei wesentliche Elemente: Einmal sollten die Werften entlastet werden, indem Fremdleistungen aus der Kapazitätsberechung herausgenommen werden, und zum anderen sollte den Werften in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre jährlichen Schiffbaukapazitäten flexibler zu nutzen.
Ende März wandte sich der vom Bundeskanzler persönlich beauftragte – und deshalb ist es ja auch Chefsache in Berlin, anders als Sie das dargestellt haben – maritime Koordinator der Bundesregierung Staatssekretär Dr. Gerlach an die EU-Kommission, an die Herren Monti und Verheugen sowie an Frau Schreyer, und bat um nochmalige Unterstützung bei der weiteren Behandlung des Themas innerhalb der Kommission.
Im April dieses Jahres schrieb Staatssekretär Dr. Gerlach an EU-Kommissar Monti und forderte eine schnelle positive Entscheidung in der Sache ein.
In der Folgezeit habe ich dann – da war ich schon im Amt – in mehreren Gesprächen intensiv die gemeinsame Position von Landes- und Bundesregierung abgestimmt. Das war in Berlin, das war am Telefon, das war auch an anderen Orten.
Anfang Juli 2001 wandte sich Dr. Gerlach erneut an EUKommissar Monti. Im Gespräch zeigte sich die Kommission aufgeschlossen hinsichtlich einer Flexibilisierung der Schiffbaukapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern.
Mitte Juli des Jahres sprach mein Staatssekretär Herr Burke mit Herrn Schaub, dem Generaldirektor der EUWettbewerbskommission. Herr Schaub teilte mit, dass eine Entscheidung getroffen werde. Auf Arbeitsebene solle weiter an einer Präzisierung der Regelung gearbeitet werden. Anfang September des Jahres kamen Vertreter der Bundesregierung und der EU-Kommission zusammen, um Details des Vorschlages abzustimmen. Letzten Freitag fand noch eine Besprechung auf Arbeitsebene in Brüssel statt, wo letzte Details geklärt wurden. Nächste Woche findet ein Gespräch des Bundeskanzlers mit dem Kommissionspräsidenten Prodi statt, in dem Kanzler Schröder unser Anliegen unterstützen wird. Anschließend wird die Bundesregierung die Angelegenheit noch einmal mit Kommissar Monti vertieft erörtern.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Das haben wir schon seit 1999 gehört.)
Wir haben jetzt einen aussichtsreichen Vorschlag erarbeitet, einen Vorschlag für eine Flexibilisierung der Schiffbaukapazitäten und eine wirksame Entlastung der Werften in Mecklenburg-Vorpommern. Der Vorschlag hat zwei wesentliche Elemente, nämlich erstens eine Anpassung der cgt-Berechnung an die veränderten Produktionsverfahren auf unseren Werften und zweitens die Übertragung nicht ausgenutzter Produktionsmöglichkeiten ins Folgejahr oder von einer Werft auf die andere.
Zur solidarischen und kooperativen Nutzung freier Kapazitäten hat es vor zwei Wochen auf Betreiben des Wirtschaftsministeriums eine Verständigung zwischen unseren Werften gegeben. Damit nimmt jetzt eine pragmatische Lösung Gestalt an, die unsere Werften ein ganzes Stück weiterbringen könnte. Damit sind wir zwar weit entfernt von dem, was wir alle am liebsten hätten, nämlich die völlige Beseitigung der Kapazitätsbeschränkungen, aber wir haben damit auch das Maximum dessen herausgeholt, was unter den gegebenen Umständen für unsere Werften zu erreichen ist.
Wir bemühen uns, dass diese Entscheidung schnell kommt, damit unsere Werften möglichst schnell die klare Perspektive haben, die sie brauchen. – Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierung soll berichten, welche konkreten Auswirkungen durch die EU-Kapazitätsbeschränkungen befürchtet werden, und die Regierung soll ausführlich darstellen, welche Maßnahmen beim Bund und der EU für eine Aufhebung der Kapazitätsbegrenzungen in Mecklenburg-Vorpommern seit 1998 unternommen wurden. Nun, dies hat der Minister gerade getan und ich danke ihm und der Landesregierung für alle Aktivitäten.
Die im Antrag der CDU genannten Ansätze für konkrete Aktivitäten der Regierung, die im zweiten Teil des Punktes 2 des Antrages genannt sind, hinken den Ereignissen und Aktivitäten der Landesregierung meistens hinterher und sind deshalb genauso wenig hilfreich. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.