(Beifall bei Abgeordneten der SPD, PDS und einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr richtig.)
Und Sie haben um Unterrichtung durch die Landesregierung über die jetzige Situation gebeten. Ich will das gerne tun. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns wieder einig und wir wissen alle, die bestehenden Kapazitätsgrenzen sind für die Werften in Mecklenburg
Die Werften müssen ihre Produktion auf ein bürokratisches Verfahren abstellen, das sie zur starren Einhaltung von Jahresproduktionsmengen zwingt, unabhängig von dem, was der Markt erfordert und was der Markt hergibt.
Unseren Werften ist es in den letzten Jahren gelungen, ihre Produktivität stetig zu steigern, jährlich mehr als fünf Prozent im Zeitraum von 1996 bis 2000. Die Kapazitätsbegrenzungen verhindern, dass diese Produktivitätssteigerungen genutzt werden können. Die Schiffsneubauproduktion musste pro Jahr annähernd gleich bleiben und deshalb sind, das ist die zwangsläufige Folge, die Beschäftigungszahlen gesunken.
Hinzu kommt, dass den Werften auch Leistungen als Kapazität angerechnet werden, die sie nicht selbst erbracht, sondern eingekauft haben und die sie zum Teil schon seit 1992 von außen beziehen. Große Teile der Produktion werden nicht von den Werften, sondern von Zulieferern hergestellt.
Wenn es nun – obwohl die Werft ein bestimmtes Vorprodukt nicht selbst herstellt – dennoch auf ihre Produktionsmenge angerechnet wird, kann die Beschäftigung auf der Werft nicht gehalten werden.
Unseren Werften, unseren vier Werften ist es gelungen, 38 Schiffsneubauaufträge zu erhalten. Damit haben sie ihren Auftragsbestand bis 2003 auf 3,62 Milliarden DM ausgebaut. Das ist eigentlich erfreulich.
Aber die gegenwärtig geltenden Beschränkungen bringen es mit sich, dass die Aker MTW zum Beispiel nur 80 Prozent und die Peene-Werft in Wolgast nur 90 Prozent ihres Auftragsvolumens ab diesem Jahr dann auch realisieren darf. Auf der Aker MTW in Wismar zeigen sich die Konsequenzen: Derzeit sind mehr als 400 Mitarbeiter der Werft in Kurzarbeit.
Wir wollen gemeinsam mit der Bundesregierung erreichen, dass schnell etwas geschieht, damit sich die Situation für die Werften in Mecklenburg-Vorpommern verbessert. Natürlich wäre uns allen die völlige Aufhebung der Kapazitätsbeschränkungen am liebsten. Aber wir können leider das Rad nicht mehr zurückdrehen, sondern müssen akzeptieren, dass die Kommission auf der Basis der Rechtslage entscheidet, die 1992 geschaffen wurde.
Zu Ihren Ausführungen von vorher, Herr Born, zur historischen Wahrheit und zur Klarheit: Damals wurde mit
Alle hatten damals wichtige Probleme, Herr Born. Es ging ja damals um die Existenz der Werften überhaupt.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Eben. Eben. – Harry Glawe, CDU: Dann müssen Sie mal nach vorne gucken und anpacken!)
Es ging um die Existenz der Werften überhaupt und da war das Kleingedruckte natürlich nicht so wichtig wie das Großgedruckte. Ich kann es verstehen.
Also, auf jeden Fall wurde 1992 festgelegt, dass 40 Prozent der am 1. Juli 1990 auf dem Gebiet der DDR vorhandenen Schiffbaukapazitäten stillzulegen waren. Und, Herr Born, damit wir auch die Jahreszahl richtig erwischen, es ist die Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1992 gewesen,
in der steht, „daß sich die deutsche Regierung bereit erklärt,...“ – ich lasse jetzt mal ein bisschen was weg – „eine echte irreversible Stillegung von Schiffbaukapazitäten von 40 Prozent Netto, bezogen auf die am 1. Juli 1990 vorhandene Schiffbaukapazität von 545.000 cgt, zu veranlassen.“
Eine vorzeitige, und jetzt komme ich zu Ihrem Argument, Herr Born, eine vorzeitige Aufhebung der Beschränkung der Kapazitäten nach fünf Jahren, also 2001,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja, das ist richtig. – Dr. Armin Jäger, CDU: Wie weit sind Sie da? – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Von welchen Argumenten sich die Kommission dabei leiten lässt, ist nachzulesen in der Richtlinie des Europäischen Rates vom 20. Juli 1992 über Beihilfen für den Schiffbau, ich habe gerade daraus zitiert, in Verbindung mit der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1990. Und dort heißt es: „Die Kommission trifft ihre Entscheidung nach Maßgabe“, und zwar für die Revision, „des weltweiten Verhältnisses von Angebot und Nachfrage.“
Ganz simpel, ganz lapidar. Im Klartext heißt das: In dieser Richtlinie ist nicht unterschieden nach einzelnen Marktsegmenten und nach einzelnen Regionen, leider nicht, kann man heute sagen. Das war aber 1990 ein anderer Zustand. Und das ist nun die rechtliche Ausgangsposition für die Kommission. Deshalb sind wir auch nicht durchgekommen als Landesregierung und als Bundesregierung mit unserem ersten Anlauf, dass es in Marktbereichen, in Marktsegmenten, in denen unsere Werften tätig sind, in Europa keine Überkapazitäten gibt. Die Kommission hat gesagt, in der Richtlinie steht, wir dürfen nicht unterscheiden nach Marktsegmenten und nach Regionen. Das ist ein Rechtsstandpunkt der Kommission und sie stützt sich dabei auf die Richtlinie von 1992 beziehungsweise auf die Richtlinie von 1992 und 1990.
Und angesichts dieser Rechtslage ist es nun so, dass wir auf das Verständnis der Kommission für die Situation der Werften in Mecklenburg-Vorpommern angewiesen sind. Wir sitzen leider nicht am längeren Hebel, Herr Born.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Aber wieso hat der Ministerpräsident schon 1999 angekündigt, dass er das Problem löst? 1999! – Zuruf von Peter Ritter, PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Was erzählt denn unser Ministerpräsident?)