Protocol of the Session on June 28, 2001

(Heiterkeit bei Monty Schädel, PDS)

Der Intention des Antrages können wir durchaus folgen, aber – jetzt kommt das Aber – unter formalen Aspekten und um des Selbstverständnisses dieses Hauses willen

weigert sich die CDU-Fraktion, diesem Antrag ihre Zustimmung zu geben.

(Sylvia Bretschneider, SPD: Das wundert uns nun wieder nicht. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)

Zu Recht haben die Vertreter der Initiative „Jugend im Landtag“ gerade vorgestern auf dem Parlamentarischen Abend die bürokratische Handhabung vieler Prozesse kritisiert. Und sie werden auch heute wieder bestätigt. Auch im Sinne der Veranstaltung von vorgestern wäre aus unserer Sicht eine Verkürzung des Verfahrens durch einen bereits vorliegenden oder einzubringenden Gesetzentwurf wünschenswert gewesen. Kinder und Jugendliche wollen, müssen in kommunalen Entscheidungsgremien beteiligt werden. Das ist auch für uns unstrittig. Am Dienstag sind einige mögliche Beispiele genannt worden, wobei nicht alles davon erfüllbar ist. Auch das muss man immer wieder ganz deutlich sagen. Sie zeigen aber, dass Kinder und Jugendliche in den sie betreffenden Fragen hinzugezogen werden müssen, nicht nur wollen, sondern müssen. In vielen Orten wird dies bereits praktiziert, in vielen aber eben auch nicht.

Es geht um die Funktionalität, um die Nutzung von Freizeitmöglichkeiten, es geht um ein besseres Lebensumfeld für die Heranwachsenden. Wenn sie sich beteiligen wollen, dann sollen wir ihnen die Möglichkeit dazu geben. Wir sollten aber aufpassen, dass in den betroffenen Kommunalvertretungen, hier insbesondere den Jugendhilfeausschüssen, betroffene Kinder und Jugendliche sitzen und nicht Funktionäre diverser, zum Teil auch durch Parteien gesteuerter Verbände hier nach Selbstverwirklichung suchen.

So, wie Ihr Antrag formuliert ist, hätten Sie heute aus unserer Sicht einen Gesetzentwurf vorlegen können, der dann gegebenenfalls auch weit über die Aussagen, die viele von uns vorgestern getroffen haben, hinausgeht. Das Anliegen würden wir im Sinne dieses Antrages mittragen, aber nur dann, wenn Sie einen Gesetzentwurf vorlegen. Denn Sie müssen zugestehen, dass nach der Verfassung dieses Landes dieser Antrag nicht ganz korrekt ist, aus unserer Sicht. Die Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern hat in Artikel 20 Absatz 1 dem Landtag die gesetzgeberische Gewalt zugesprochen. Nur der Landtag kann Gesetze ändern, nicht die Regierung. Die Regierung kann Formulierungsvorschläge machen beziehungsweise komplette Gesetze einbringen und wir im Parlament müssen sie beraten und dann umsetzen. Aus dieser Sicht hätten wir heute einen Gesetzentwurf beraten können und nicht einen Antrag, der einen Gesetzentwurf ankündigt. Das ist nicht das Verständnis, was wir zu diesem Punkt haben. Herr Schlotmann,

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Herr Schlotmann ist doch gar nicht da. – Zuruf von Norbert Baunach, SPD)

wir wären mit den bescheidenen Ressourcen der Oppositionsfraktion gerne bereit gewesen, Ihnen bei einem Gesetzentwurf – korrekt – eine Formulierungshilfe anzubieten, um dem Landtag die Peinlichkeit dieses Antrages zu ersparen. Deswegen: Ziehen Sie diesen Antrag zurück

(Zuruf von Norbert Baunach, SPD)

und lassen Sie uns einen gemeinsamen Gesetzentwurf erarbeiten! Wir sind gerne bereit, daran mitzuarbeiten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Caffier.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schädel von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meinungsumfragen im Allgemeinen und Kinder- und Jugendberichte im Besonderen signalisieren seit längerer Zeit eine zunehmende Politik- oder, besser gesagt, Politiker- und Politikerinnenverdrossenheit und Parteienverdrossenheit. Viele Einwohner beklagen fehlende oder unzureichende Möglichkeiten, sich einzubringen, und das greift natürlich auch für Jugendliche. Auch sie beklagen sich darüber. Ich habe gesehen und zur Kenntnis genommen – sowohl am vergangenen Dienstag auf dem Parlamentarischen Abend wie auch aus den bisherigen Ausführungen –, es herrscht große Einmütigkeit in der Sache hier im Hause. Ich denke, wir werden dann auch einiges bewegen. Im Detail habe ich dann jedoch etwas andere Ansichten als der Kollege Caffier.

(Heinz Müller, SPD: Na Gott sei Dank! – Angelika Gramkow, PDS: Das möchte auch sein. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Jugendliche fühlen sich heute mehr als Objekt der parlamentarischen Demokratie denn als Subjekt demokratischer Willensbildung. So macht auch bei ihnen das Wort von der „Zuschauerdemokratie“ die Runde. Ohne Zweifel ist repräsentative parlamentarische Demokratie unabdingbar, aber auch entwicklungs- und ergänzungsbedürftig. So ist auch der Wunsch und der Wille von Kindern und Jugendlichen, über Sachfragen selbst mitzuentscheiden, klar vorhanden. In erster Linie bei denen, die sich schon einbringen in den Kinder- und Jugendparlamenten.

Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Es ist unstrittig, dass zum Volk auch Kinder und noch nicht volljährige Jugendliche gehören. Jeder, der geboren wird, gehört dazu. Die PDS-Fraktion meint, hätten die jungen Leute wirklich Einfluss, würden sie sich auch wesentlich mehr beteiligen. Als PDS-Fraktion wollen wir deren kompetente Mitbestimmung erreichen. Das heißt nicht, auf Teufel komm raus und um jeden Preis Kinderparlamente und -büros zu bilden oder diese gar an den Parteienstrukturen festzumachen. Die Formen sollen und müssen von den Kindern und Jugendlichen selbst gefunden und auch angenommen werden. Wir erleben mehrfach in unserem Land, dass das funktioniert.

Schutz und Selbstbestimmung sind zwei Seiten einer Medaille. Beide sind für die individuelle Entwicklung eines jungen Menschen von Bedeutung. Wenn die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für dieses Gleichgewicht jedoch nicht stimmig sind, wird Zukunft aufs Spiel gesetzt.

Herbert Grönemeyers Vision „Gebt den Kindern das Kommando, die Welt gehört in Kinderhände“ mag manchen erschaudern lassen

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

und doch, denke ich, ist sie richtig. Es geht darum, die Minderjährigen nicht als Objekt, sondern als Subjekt der Politik zu begreifen. In die Richtung haben wir mit dem Wahlalter 16 schon einen Schritt gemacht. Entsprechend

wachsender Fähigkeiten und Einsichten sollten Kinder und Jugendliche selbst an der Lösung ihrer Probleme beteiligt werden, beginnend in der Familie, dann in verschiedensten Organisationsformen, Schulen, Vereinen, Kinder- und Jugendparlamenten, die sie sich selber gesucht haben, bis hin zu den Jugendhilfeausschüssen.

Natürlich, gemäß UN-Kinderrechtskonvention, Agenda 21 und freilich Paragraph 8 SGB VIII kommt Jugendpolitik gar nicht umhin, Kindern und Jugendlichen Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Auch unsere Kommunalverfassung macht das. Dass gerade sie im Paragraphen 2 zu ergänzen, zu präzisieren wäre, wie auch in der Beteiligungskampagne des Landesjugendringes gefordert, darauf hat die PDS an dieser Stelle schon mehrfach verwiesen.

Es geht um eine Kultur der Partizipation, die entsteht, wenn es überall selbstverständlich wird, dass jedes Kind und jeder Jugendliche in politische Entscheidungen eingebunden wird. Diesem Anspruch wird mit diesem Vorschlag, den wir hier als Regierungskoalition eingebracht haben, näher gekommen und ich bitte, dem zuzustimmen.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS, und Torsten Koplin, PDS)

Dass dann noch nicht Schluss mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sein darf, ist für die PDS-Fraktion, und ich denke, für alle anderen, selbstverständlich,

(Beifall Angelika Gramkow, PDS, und Torsten Koplin, PDS)

zum Beispiel so, wie es ja auch am Dienstag auf der Auswertung von „Jugend im Landtag“ mehrfach gefordert worden ist. Die Gesprächsbereitschaft ist dort von allen Fraktionen dafür signalisiert worden, dass im Ausschuss auch Beschlüsse mit entschieden werden dürfen. Darüber sollten wir dann wirklich noch mal diskutieren.

Wer sich mit der Arbeit von Kinder- und Jugendparlamenten beschäftigt, weiß, dort wird nicht irgendwie gemauschelt, sondern dort wird sehr ernsthaft gearbeitet. Sei es in Güstrow, auf Usedom oder im Uecker-RandowKreis, in Wismar oder Neubrandenburg, überall gibt es junge Leute, die in der Jugendarbeit manches erreichen wollen, Aktionen planen, Projekte umsetzen, Arbeitsinhalte und Arbeitsformen mitgestalten und sie sich selbst organisieren. Sie wollen andere Kinder und Jugendliche mit anregen, sich Gedanken zu machen, sich politisch einzubringen, das heißt zumeist, zu ganz konkreten Fragen des Ortes, des Ortsteils, der Stadt oder eben auch des Landes, darüber im Forum offen zu debattieren, Engagement anzuregen. Sie setzen sich mit Themen und Problemen auseinander, die mit ihnen zu tun haben, und fordern politische Teilhabe. Wirkliche Beteiligung besteht nur dann, wenn allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben wird, sich auch aktiv einzubringen und dabei ernst genommen und gefördert zu werden. Jugendliche müssen nicht geschont werden. Das verlangen sie nicht. Dort, wo sie sich mit konkreten Belangen einmischen, schonen sie die Politik ebenso wenig. Wir konnten es zum Beispiel an dem sehr umfangreichen Katalog von „Jugend im Landtag“ sehen, welche Vorstellungen sie haben und wo sie uns fordern.

Um die Mitbestimmung auszubauen, um wirkliche Handlungs- und Entscheidungsspielräume schaffen zu können, um ihre Stellung zu stärken durch direkte Wahrnehmung von Problemlagen, ist die Mitwirkung in Ju

gendhilfeausschüssen ein wichtiger Schritt zur aktiven Beteilung von Kindern und Jugendlichen. Zukunftsorientierte Kinder- und Jugendpolitik muss als Politik für Jugendliche, als Politik mit Jugendlichen verstanden werden. Beziehen wir Jugendliche also ehrlich ein, direkt und gleichberechtigt. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Schädel.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Bretschneider von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist aber sehr schade, dass Herr Caffier offensichtlich nicht mehr im Raume weilt, weil mich schon seine Begründungshandstände, weshalb man nun unserem Vorschlag hier heute nicht zustimmen kann, doch sehr verwundern. Aber vielleicht hört er das ja draußen im Foyer beim Kaffee oder wo auch immer.

Es gibt nicht nur den Landtag Mecklenburg-Vorpommern, der sich sehr intensiv mit einer Novellierung des entsprechenden Ausführungsgesetzes befasst, sondern diese Befassung läuft auf mehreren Ebenen, bis hin zum großen Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Bundesebene, wo derzeit sehr intensiv daran gearbeitet wird, hier mit neuen Maßstäben und mit neuer Elle zu messen.

Und genauso ist es auf Landesebene. Da gibt es nämlich einen Landesjugendhilfeausschuss. Als dieses Parlament seine Arbeit aufgenommen hat, da ist der Landesjugendhilfeausschuss durch eine neue Besetzung zustande gekommen. Und zwar hat man sich dazu entschlossen, Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien in dieses Gremium mit einzubinden, um mehr Sachkompetenz, mehr Sachverstand und auch politische Entscheidungen wahrscheinlich schneller zu transportieren.

Wenn denn die CDU ihre Mitgliedschaft in diesem Ausschuss auch wahrnehmen täte, dann wüsste sie, dass in diesem Gremium sehr intensiv diskutiert und am entsprechenden Ausführungsgesetz gearbeitet wird, und dann wäre ihr vielleicht auch klar, dass man diese Novelle – unser Antrag bietet ja eine Chance, das dann auch so zu tun – dann auch gleich unter diesem Gesichtspunkt machen könnte, dass man eventuell zusätzliche Veränderungen, die sich aus dieser sachlichen Arbeit ergeben, dann dort mit einbeziehen könnte. Aber wie gesagt, das kann die CDU ja nicht wissen, weil ich sie dort bis auf ein einziges Mal nie gesehen habe. Nun gut, vielleicht ändert sich das ja dann für die Zukunft. So viel zu den Begründungshandständen der CDU, um hier unserem Antrag nicht folgen zu müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen hat seit den 90er Jahren zu einer großen Vielfalt von Beteiligungsmodellen geführt. Das Spektrum reicht von einer nach wie vor ausgeprägten Skepsis bezüglich des Vertrauens in die kindliche beziehungsweise jugendliche Entscheidungskompetenz über die Ansicht, die Interessen würden in bestehenden Institutionen hinreichend berücksichtigt, bis hin zu der Überzeugung, Beteiligung sei ein Allheilmittel bei gesamtgesellschaftlichen Problemen. Ich glaube, dieses breite Spektrum ist hier zumindest unterschwellig deutlich geworden. Ich würde nach wie vor dafür werben,

wenn man denn ganz klare inhaltliche Vorbehalte hat – und das scheint die CDU zu haben, sie hat die Beteiligungskampagne seinerzeit auch abgelehnt –, dann sollten Sie es auch so klar und deutlich hier formulieren und, wie gesagt, nicht durch Begründungshandstände versuchen, Ihre eigentlichen Positionen zu verdecken. Das ist wenig hilfreich und, ich glaube, hilft auch gerade in dem Prozess, den wir eigentlich anstreben, wenig, denn Kinder und Jugendliche nehmen das auch sehr wohl wahr.

Gerade die UN-Kinderrechtskonvention ist zu einer Basis bei allen Diskussionen um Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen geworden. In Artikel 12 betont sie das Recht der Kinder auf eine eigene Meinung und auf freie Meinungsäußerung. Auch das KJHG durchzieht der Beteiligungsgedanke. Die Rechte von Kindern sind von ihrem Wesen her zu fördernde Rechte. Das bedeutet die Verpflichtung und auch die Verantwortung, Kinder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Das gilt auch für die Verwirklichung ihrer Beteiligungsrechte.

Wir Erwachsenen sehen die Welt mit anderen Augen als Kinder und Jugendliche. Unsere Erfahrungen aus der eigenen Kindheit helfen uns kaum weiter und die Kindheit früherer Generationen ist fern von der Lebenswelt der heutigen Kinder und Jugendlichen. Das ist seit jeher so gewesen. Aber ich denke, in einer Demokratie müssen deshalb die politisch verantwortlichen Erwachsenen den Dialog mit Kindern und Jugendlichen suchen und Wege finden, deren Interessen in politische Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen.

Das in einer Demokratie allen Bürgerinnen und Bürgern garantierte Mitwirkungsrecht wird auch für Kinder und Jugendliche am ehesten realisiert, wenn eigene Partizipationsmöglichkeiten für sie geschaffen werden. Wer die Demokratie als Staatsform ernst nimmt, muss sich darüber hinaus auch die Frage stellen, wie junge Menschen ab dem 18. Geburtstag beziehungsweise auf kommunaler Ebene mit 16 Jahren plötzlich eine Demokratie mitgestalten sollen, wenn sie zuvor damit keine Erfahrungen machen konnten. Demokratie fängt klein an und am besten lernen Kinder, wenn das, was sie lernen sollen, übereinstimmt mit dem, was sie erleben und was die Erwachsenen ihnen vorleben.

Die Demokratie braucht ihre Kinder und sie braucht sie von klein auf. Aber so, wie wir Erwachsenen uns anstrengen müssen, uns in die meist bereits vergessene Gedankenwelt und die Phantasien der Kinder hineinzuversetzen und insbesondere ihre Wünsche und Bedürfnisse mehr zu beachten, müssen die Kinder sich mit unserer Hilfestellung in einen demokratischen Prozess selbst einbringen, um ernsthaft zur Verbesserung ihrer eigenen Lage beizutragen. So können sie sich selbst eine Lobby erarbeiten, welche es ihnen erlaubt, sich ausreichend Gehör zu verschaffen, um mit ihrer Umwelt in einen vielfachen Dialog treten zu können, um ihre verbrieften Rechte auch erreichen und sichern zu können. Dass die Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern dies aktiv tun und verstärkt tun wollen, haben sie uns durch die Veranstaltung „Jugend im Landtag“ deutlich gezeigt. Ich kann Ihnen allen hier versichern, dass sie auch nicht locker lassen werden, uns ständig an die Umsetzung ihrer Forderungen zu erinnern, und das ist auch richtig so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einbindung von Kinder- und Jugendparlamenten als beratende Mitglieder in die Jugendhilfeausschüsse schafft wiederum einen Anreiz für die Beteiligung auf kommunaler Ebene.

Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig bei allen Planungen und Entscheidungen der für sie relevanten Lebenswelt zu beteiligen. Dies gilt für vielfältige Bereiche, also von der Wohnumfeldgestaltung, der Verkehrsplanung, der Umweltpolitik über Schule und Kindergärten bis hin zur Bildung, Freizeit und Kultur. Beteiligung muss Folgen haben. Kinder und Jugendliche sollen erleben und erfahren können, dass ihre Ideen und ihr Engagement nicht unbeachtet bleiben. Dies ist gerade auf kommunaler Ebene am besten gegeben.

Die Jugendlichen selbst sagen, und da zitiere ich aus einem Schreiben einer Aktionsgemeinschaft junger Leute zur Änderung des besagten Gesetzes: „Wir bemerken in unserer alltäglichen Arbeit immer wieder, dass die bisherigen Regelungen des Ausführungsgesetzes zum Kinderund Jugendhilfegesetz uns die Beteiligung an den Entscheidungen in der kommunalen Ebene schwer machen. Wir haben keine verbrieften und gesetzlichen Beteiligungsrechte und müssen uns die Beteiligung an den realen Entscheidungen der Erwachsenen immer wieder schwer erkämpfen über Stellvertreter, die unsere Forderungen vertreten. Wir denken, dass wir unsere Forderungen und Meinungen gut genug alleine präsentieren, verteidigen und auch umsetzen können.“ So weit das Zitat.

Dafür wollen wir ihnen durch diesen Antrag eine weitere Basis schaffen und unsere kontinuierliche Arbeit der Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen fortsetzen.

Meine Damen und Herren von der CDU – ja, ich kann das noch in der Mehrzahl sagen, drei sitzen noch da –,

(Unruhe bei Friedbert Grams, CDU – Heinz Müller, SPD: Aber nur eine Dame.)