Protocol of the Session on June 27, 2001

Viertens. Klarheit bei der Informationsbeschaffung: Darauf ist auch schon eingegangen worden. Es wird

durch diese Gesetzesänderung abschließend definiert, welche nachrichtendienstlichen Mittel zur Informationsgewinnung der Verfassungsschutzbehörde eingesetzt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Observationen, verdeckte Ermittlungen, Befragungen unter Einsatz von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen. Dass dies gesetzlich normiert wird, dient der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit und ist auch aus meiner Sicht jedenfalls ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit.

Der Gesetzentwurf über den Verfassungsschutz ist im Rechts- und Innenausschuss ausführlich beraten worden. Nach den Ausschussberatungen haben die Koalitionsfraktionen eine Reihe von Änderungen eingebracht, die hier schon erörtert worden sind. Auch die Opposition hat Änderungen eingebracht, zu denen ich teilweise bereits Stellung genommen habe.

Weiterhin sagte die CDU oder beantragte die CDU, dass die Aufgabe der Beobachtung fortwirkender Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste ehemaliger Geheimdienste des Warschauer Paktes explizit in das Gesetz aufzunehmen sei. Zehn Jahre nach der Wende ist dies ein später Einfall von Ihnen, Herr Dr. Jäger,

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

denn – und das wissen Sie eigentlich ebenso gut wie ich – bereits durch den derzeitigen Auftrag des Verfassungsschutzes ist genau diese Aufgabe abgedeckt

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein.)

und, ich verrate hier kein Geheimnis, er ist tätig in diesem Bereich und wird es auch bleiben. Insofern bedarf es hier keiner so genannten Aufgabenerweiterung, weil dies keine tatsächliche Aufgabenerweiterung ist.

Ich sage Ihnen, dass ich die Klarstellungen dieses Änderungsgesetzes für einen wichtigen Schritt zu mehr Klarheit, mehr Transparenz und mehr Kontrolle des Verfassungsschutzes halte und dass ich diese Gesetzesänderung auch als einen Beitrag ansehe, das Vertrauen der Bürger in die Arbeit des Verfassungsschutzes zu stärken. Ich will auch nicht verschweigen, dass ich hoffe und erwarte, dass in der nächsten Landtagssitzung dann die Parlamentarische Kontrollkommission, wenn sie neu gewählt wird, sich zusammensetzen wird aus Abgeordneten aller Fraktionen dieses Hohen Hauses.

Ich bedanke mich für die Arbeit in den Ausschüssen und empfehle, diesen Gesetzesänderungen zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Innenminister.

Sie hatten Herrn Dr. Jäger versprochen, noch eine Frage zu beantworten. Bitte sehr, Herr Dr. Jäger, Sie können die Frage stellen.

Es geht auch ganz schnell. Sie hatten das Beispiel Bayern, wo der Verfassungsschutz bei der Beobachtung des organisierten Verbrechens einbezogen ist, angesprochen und gesagt, das funktioniert deshalb nicht, weil Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht in den anderen Ländern verwertet werden dürfen, da dort nur Polizei und Staatsanwaltschaft die Vorfeldbeobachtung machen. Ist dann nicht der Ansatz richtig zu sagen, damit Erkenntnisse in die anderen Länder auch zu den Strafverfolgungsbehörden gelangen können, ist es

dann nicht konsequent, auch aus Ihrer Sicht, die entsprechende Beschlussempfehlung der AK 2 und 4 noch einmal so zu überlegen, wie ich es hier vorgetragen habe, oder ist das falsch?

Herr Dr. Jäger, das ist selbstverständlich falsch.

Ich kenne die Diskussion. Die neuere können Sie vielleicht nicht so intensiv verfolgen wie ich selbst in diesem Moment.

Wir kriegen die Protokolle. Ja.

Es muss erstens gewährleistet sein, dass die derzeitige Evaluation der Tätigkeiten der Staatsanwaltschaften und der Polizei zu dieser Erkenntnis führt. Wo liegen denn derzeit bei den Staatsanwaltschaften und bei den Polizeibeamten, bei den Kriminalpolizeibeamten die Defizite? Das ist noch nicht mitgeteilt worden. Und zweitens sage ich Ihnen, dass ich gerade wegen dieser Diskussion mit Interesse feststelle, dass es eine Reihe meiner Amtskollegen gibt, die dem Vorgehen des Landes Bayern, meinem dortigen Kollegen Beckstein, eben gerade nicht folgen.

Gestatten Sie noch eine weitere Frage, Herr Innenminister?

Ja, gern.

Bitte sehr.

Sie haben hier ausgeführt, dass es Missstände im Verfassungsschutz gab. Und Sie haben das im Zusammenhang mit dem dann von Ihnen abgelösten Abteilungsleiter genannt. Sie haben gesagt, dieser hatte da die Verantwortung zu übernehmen, weil er politischer Beamter ist. In der Vergangenheit haben Sie den stellvertretenden Abteilungsleiter abgelöst, dann den Abteilungsleiter. Sind Sie der Auffassung, dass politische Verantwortung auf der Abteilungsleiterebene endet?

Der Auffassung bin ich nicht. Die politische Verantwortung hat jeder Politiker für den Bereich, in dem er zuständig ist, Herr Dr. Jäger.

(Siegfried Friese, SPD: Richtig.)

Das habe ich bisher nicht gemerkt. Danke.

Vielen Dank. Danke gleichfalls.

(Beifall Siegfried Friese, SPD)

Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes auf Drucksache 3/1919. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen.

Wir kommen jetzt zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Die Paragraphen 1 bis 4 sind entsprechend

der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPDFraktion, einigen Stimmen der PDS-Fraktion, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, zwei Gegenstimmen aus den Reihen der PDS-Fraktion und zwei Stimmenthaltungen angenommen.

Ich rufe auf die Paragraphen 5 und 6 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Bitte die Stimmenthaltungen. – Vielen Dank. Damit sind die Paragraphen 5 und 6 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD-Fraktion sowie der PDS-Fraktion, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, zwei Gegenstimmen der PDS-Fraktion und einer Enthaltung der PDS-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf die Paragraphen 7 bis 27 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Paragraphen 7 bis 27 entsprechend der Beschlussempfehlung mit dem Stimmergebnis wie bei der vorhergehenden Abstimmung angenommen.

Ich rufe auf den Paragraphen 28 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Paragraph 28 entsprechend der Beschlussempfehlung ebenfalls mit diesem wie vorhergehend festgestellten Stimmergebnis angenommen.

Ich rufe auf die Paragraphen 29 und 30 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Paragraphen 29 und 30 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit Zustimmung der SPD-Fraktion und Abgeordneten der PDS-Fraktion, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, zwei Gegenstimmen der PDS-Fraktion und zwei Stimmenthaltungen aus den Reihen der PDSFraktion angenommen.

Ich rufe auf den Paragraphen 31 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenprobe. – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Paragraph 31 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD- und der PDS-Fraktion, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und zweier Abgeordneten der PDS-Fraktion und bei einer Stimmenthaltung aus den Reihen der PDS-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf den Paragraphen 32 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Paragraph 32 entsprechend der Beschlussempfehlung mit dem gleichen Stimmverhalten wie bei Paragraph 31 angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 3/2152 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? –

Danke. Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS, bei Gegenstimmen aus der gesamten CDU-Fraktion und zwei Kollegen aus der PDS-Fraktion sowie einer Stimmenthaltung angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Organisation der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1989, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses, Drucksache 3/2151.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Organisation der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern (Polizeiorganisationsgesetz – POG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1989 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 3/2151 –

Das Wort zur Berichterstattung ist nicht gewünscht geworden.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprachedauer von 30 Minuten vereinbart. Offensichtlich gibt es dazu keinen Widerspruch, dann eröffne ich die Aussprache.

Ich bitte den Abgeordneten Herrn Dr. Körner, das Wort zu nehmen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Polizeiorganisationsgesetz, was uns vorliegt, ist ein kleines Gesetz. Aus unserer Sicht ist es ein vernünftiges Gesetz. Es hat im Wesentlichen zwei Schwerpunkte. Es regelt zum einen die Konzentration bei der Polizei auf die Ausbildung und Fortbildung. Dieses lässt Synergieeffekte erwarten, einmal innerhalb der polizeilichen Aus- und Fortbildung und zum anderen, heißt es auch, gäbe es Synergieeffekte im Zusammenhang mit anderen Aus- und Fortbildungsbereichen in einer Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege. Diesem Ansinnen des Gesetzes ist wohl kaum zu widersprechen.

Zum anderen regelt dieses Gesetz die Umwandlung der Zentralstelle für Technik und Beschaffung in eine eigenständige Behörde, die neben der Beschaffung für die Polizei aber auch andere Aufgaben wahrnehmen soll, zum Beispiel die Entwicklung, Erprobung und Erfassung von Führungs- und Einsatzmitteln der Polizei, des Weiteren die Weiterentwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechniken und zum Dritten die Zentralität der Bewirtschaftungslogistik für die Polizei, aus unserer Sicht, aus der Sicht der SPD-Fraktion, ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Vorteile zentraler Logistik liegen doch auf der Hand. Für den Informationsbereich muss man es nicht weiter ausführen. Im Bereich der Entwicklung von Einsatzmitteln liegt das auch auf der Hand und bei der Bewirtschaftung der Beschaffung gibt es doch selbstverständlich ebenfalls Vorteile beim Knowhow, Vorteile bei der Qualität, aber natürlich auch Vorteile im finanziellen Bereich, denn kann ich größere Posten bestellen, kann ich natürlich auch Geld einsparen.