Wenn Sie gestatten, rede ich schnell zu Ende. Vielleicht beantwortet sich Ihre mögliche Frage damit von selbst.
1.3: Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, auf die Sie zielen, haben mich trotz mehrfacher Überlegung und Prüfung nicht erreichen können. Also ich weiß nicht genau, worauf Sie hinaus wollen, denn wer sonst, wenn nicht Bauherr oder Ersterwerber soll oder wird bisher von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten erfasst? Wenn Sie denn meinen – da habe ich ein bisschen weiter nachgedacht –, dass beide, also Ersterwerber oder Bauherr oder Bauträger oder wer, gefördert werden sollen, dann sage ich Ihnen, schön wär’s natürlich, schön wär’s. Ich muss Ihnen aber in Erinnerung rufen, dass wir so viele gesellschaftlich wichtige Bereiche haben, bei denen wir nicht einmal eine Erstförderung haben – wir sagen uns das ja in jeder Landtagssitzung –, so dass an dieser Stelle eine Doppelförderung als Wunsch, der aber zurzeit absolut nicht erfüllbar scheint, verstanden werden kann.
Ihre zweite Forderung: Im Antrag verlangen Sie die regelmäßige Information des Ausschusses über den Verhandlungsstand zur Umsetzung des Endberichtes der Expertenkommission. Da sage ich Ihnen, wenn die CDU wünscht, informiert zu werden, kann sie das laut Geschäftsordnung jederzeit im Bauausschuss aufrufen.
Ihre dritte Forderung, die Unterstützung der Wohnungsunternehmen sowie der Kommunen durch die Landesregierung oder konkret durch das Bauministerium, ist in meinen Augen eine solche Selbstverständlichkeit, dass es sich als Vorschlag oder als Forderung erübrigt, es sei denn, Frau Kollegin, dass während Ihrer Amtszeit als Bauministerin eine Unterstützung der Kommunen und der Wohnungsunternehmen durch das Bauministerium nicht üblich war, so dass es Ihnen jetzt als Neuerung einfällt. Dann, würde ich sagen, kommen Sie trotzdem zu spät. Es hat sich inzwischen auch hier ein Wandel in der Zusammenarbeit mit Unternehmen und Kommunen eingestellt.
Also Resümee: Der Antrag ist vielleicht ganz gut gemeint, aber aus den genannten Gründen läuft er eigentlich den Tatsachen hinterher. Er ist unnötig. Es gibt keinen Grund, ihn haben zu wollen und ihn bestätigen zu wollen. Deswegen werden auch wir ihn ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe zwei Fragen. Herr Kollege Kreuzer, stimmt es, dass die Bundesregierung nicht an die Empfehlungen der Arbeitsgruppe gebunden ist?
Es sind Empfehlungen der Arbeitsgruppe. Die Bundesregierung kann eigenverantwortlich entscheiden. Na, selbstverständlich. Das muss ich Ihnen übrigens nicht beantworten, das ist auch so klar.
Zweite Frage: Meinen Sie nicht, dass es sinnvoll ist, den Vertretern der Landesregierung den politischen Willen des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit auf den Weg zu geben, um bei der Bundesregierung auch Erfolg zu haben?
Frau Nehring-Kleedehn, aber mit dieser Forderung laufen Sie den Tatsachen hinterher, das haben wir Ihnen jetzt schon ein paar Mal erklärt. Es bedarf dieses Antrages und dieser Forderung nicht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2059. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2059 gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Kompetenzbündelung der Europapolitik in der Staatskanzlei, Drucksache 3/2058.
Antrag der Fraktion der CDU: Kompetenzbündelung der Europapolitik in der Staatskanzlei – Drucksache 3/2058 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Wahlkampfmotto der CDU zur Europawahl im Jahr 1999 lautete: „Europa muss man richtig machen“. Und weil das so ist, haben uns damals die Bürger mit einem Stimmenanteil im Bund von über 50 Prozent ausgestattet. Meine Damen und Herren, wenn das ein Gradmesser für die Richtigkeit dieses Mottos war, dann muss man angesichts der chaotischen Vorkommnisse um die Mittel aus dem europäischen Strukturfonds zu dem Ergebnis kommen, SPD und PDS hätten es nicht einmal verdient, über die 5-Prozent-Hürde zu gelangen. Europa muss man richtig machen und Sie haben so ziemlich alles falsch gemacht, was man in diesem Zusammenhang falsch machen konnte. Sie haben wieder einmal unserem Land schweren Schaden zugefügt und es in Brüssel der Lächerlichkeit preisgegeben.
Worum geht es im Einzelnen? Seit dem August des vergangenen Jahres hatte die Landesregierung großspurig herumposaunt, Mecklenburg-Vorpommern sei das erste der ostdeutschen Länder, dessen Operationelles Programm für den Zeitraum 2000 bis 2006 von der EU-Kommission genehmigt worden sei.
Es war so. Isoliert betrachtet war das ja auch richtig. Es schien also alles in bester Ordnung zu sein. Doch heute wissen wir mehr. Nicht etwa, weil die Landesregierung von sich aus bestimmte Fehler zugegeben hätte, nein, erst die CDU-Fraktion und die Medien mussten sie vor sich her treiben, damit die Wahrheit Stück für Stück ans Tageslicht kommt, und diese Wahrheit, Herr Kollege Bräunig, ist ernüchternd und empörend zugleich:
Schlampereien ohne Ende, Beschwichtigungen allerorten, schönreden, dem Land erwachsen Gefahren in einem mehrstelligen Millionenbetrag und eine Arbeitsweise nach dem Motto „Schnelligkeit geht vor Gründlichkeit“. Die handwerklichen Defizite sind offensichtlich. Dies war offenbar der Alltag im Wirtschafts- und Finanzministerium seit mehreren Monaten, wenn es um die sachgerechte Begleitung der Umsetzung des Operationellen Programms ging. Ich stelle für die Fraktion der CDU fest: Für diese unverzeihlichen Pannen, meine Damen und Herren, sind der ehemalige Wirtschaftsminister Eggert und Frau Finanzministerin Keler politisch verantwortlich.
Alles begann mit einem Schreiben der zuständigen Generaldirektion Regionalpolitik vom 6. April diesen Jahres, in dem auf nachhaltige Mängel in Bezug auf die Abstimmung der Vorgaben des Operationellen Programms mit den so genannten Ergänzungen zur Programmplanung hingewiesen wurde. Man muss sich die dort enthaltene Wortwahl in diesem Zusammenhang einmal auf der Zunge zergehen lassen. Da ist die Rede von unzufrieden stellenden Aspekten bezüglich der finanziellen und inhaltlichen Vereinbarkeit des Ergänzungsdokuments mit der Kommissionsentscheidung vom 1. August 2000. Meine Damen und Herren, „unzufrieden stellend“ heißt in der Sprache der Lehrer Note 5, durchgefallen.
Es wimmelt von widersprüchlichen Zahlenangaben in beiden Dokumenten. Die Kommission spricht im Zusammenhang mit dem Finanzplan des EFRE von einer neuen, bedeutenden und unzulässigen Diskrepanz zwischen dem Plan der EzP und dem gültigen Operationellen Programm. Es ist von einer mangelnden internen Kohärenz der EzP die Rede. Hinsichtlich des EAGFL, also dem Landwirtschaftsbereich, heißt es, Indikatoren für die Begleitung und Bewertung einzelner Schwerpunkte liegen nicht vor. Zudem seien die Ziele nicht ausreichend quantifiziert. Meine Damen und Herren, mit was für einer Landesregierung haben wir es zu tun,
Solche Schlampereien, Herr Bräunig, sind bis 1998 bei uns nicht vorgekommen. Das muss ich Ihnen sagen.
(Till Backhaus, SPD: Na, das machen wir doch gleich mal. – Der Abgeordnete Dr. Gottfried Timm meldet sich für eine Anfrage.)
(Till Backhaus, SPD: Ich stehe doch nur hier. Ich will doch nur mal gucken. – Reinhard Dankert, SPD: Wer hier aufsteht, das bestimmen Sie noch lange nicht.)
Ein solch eklatantes Versagen beim Zuweisungsvolumen in Höhe von 700 Millionen Euro in der handwerklichen Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel! Hier gibt es kein einziges Beispiel.
Sie tönen gerade nach der letzten Sitzung des Begleitausschusses in der vergangenen Woche auf Usedom wieder herum, Sie wollten die Effekte des alten OP von 1994 bis 1999 evaluieren. Doch bevor Sie überhaupt damit begonnen haben, leisten Sie sich schon beim neuen Operationellen Programm einen Klopfer nach dem anderen. Ich frage Sie: Wann evaluieren Sie sich eigentlich selbst?