Drittens. Auch darüber ist in der Begründung schon gesprochen worden: Zur Sicherung attraktiver Städte und zur Erhaltung einer stabilen Wohnungswirtschaft geht es darum, dass Stadtviertel mit hohen Leerständen umgebaut werden. Das, glaube ich, ist genau der Ansatz. Es geht darum, wie Frau Nehring-Kleedehn auch schon ausgeführt hat, die Wohnungsbestände entsprechend der Marktlage anzupassen. Also das, was nicht mehr benötigt wird und nicht mehr zukunftsfähig ist, muss einer Verwendung oder Verwertung zugeführt werden. Das heißt, dass man sowohl über Rückbau und auch über Abriss spricht, aber nicht ausschließlich über Rückbau und Abriss, sondern mir geht es in erster Linie um eine städtebauliche Aufwertung, eine Erhöhung der Attraktivität der entsprechenden Wohnviertel, damit auch Menschen wieder den Wunsch haben, sich hier anzusiedeln, hier ihren Wohnsitz zu nehmen. Deswegen sind hier Investitionskonzepte notwendig, die den Rückbau realisieren, das heißt also, die oberen Etagen herunternehmen und Zwei- oder Dreigeschosser entwickeln, und das heißt auch, den Abriss zu praktizieren, sprich Gebäude, ganze Wohnblöcke aus einem Quartal herauszunehmen.
Das würde aber nur die eine Seite der Medaille sein, wenn also nur abgerissen werden würde und wir nicht gleichermaßen beantworten würden gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft und den privaten Vermietern, was denn an Stelle der abgerissenen Gebäude dort entwickelt wird. Ich meine nicht, dass eine öde Fläche entstehen sollte, sondern entweder man baut tatsächlich, das habe ich erst gesagt im Zusammenhang mit Neubau, etwas Neues dorthin, auch möglicherweise im Sinne von Stadtvillen, wie das in Neubrandenburg gemacht wird, um eine gesunde soziale Struktur in diesen Vierteln zu erreichen beziehungsweise wieder zu gewinnen, oder man bietet im Zusammenhang mit der Wohnumfeldverbesserung entsprechende Maßnahmen an. Da ist der Phantasie keine Grenze gesetzt.
Die Frage ist: Wie wird das alles finanziert? Da haben Sie vollkommen Recht. Ich meine auch, dass wir gemeinsam, das meine ich jetzt aus innerer Überzeugung, darauf achten sollten, dass es nicht ein Finanzierungsprogramm ist, das fast ausschließlich zu Lasten der Länder und der Kommunen geht, dann haben wir überhaupt nichts gekonnt. Da teile ich Ihre Auffassung. Schönen Dank für die Unterstützung.
Ich habe aus dem Bundestag gehört, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genau das verlangt hat, dass die Länder voll diese Programme finanzieren sollen. Das wird nicht gehen, denn wenn das so laufen würde, müssten wir all das andere, was wir in Mecklenburg-Vorpommern machen, was mit qualitativer Aufwertung und Steigerung der Attraktivität zu tun hat, aufgeben. Das, glaube ich, will niemand. Ich habe zumindest noch keinen politischen Dissens zwischen den Fraktionen hier erlebt in den Fragen, die die Wohnumweltverbesserung und Modernisierungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern betreffen.
Es ist vorgesehen, und da sind sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe einig, dass es ein öffentlich abgesichertes Kreditprogramm zur Finanzierung dieser Maßnahmen geben soll. Das ist, Frau Nehring-Kleedehn, glaube ich, wichtig, unabhängig von den Regelungen des Altschuldenhilfegesetzes, Sie nannten den Paragraphen 6 a Alt
schuldenhilfegesetz. Das ist übrigens auch meine Sorge gewesen. Das ist auch die Sorge der anderen Bauministerkollegen gewesen, dass man nicht mit dem Paragraphen 6 a, wo die Bundesregierung 700 Millionen DM bereitgestellt hat, sagt, damit müsst ihr auskommen und damit ist dieses Problem anzupacken. Das wird nicht ausreichen. Wir brauchen hier eine Unterstützung des Bundes, die über diese 700 Millionen DM hinausgeht. Deswegen sollen auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei uns über das Landesförderinstitut diese Förderdarlehen ausgereicht werden. Wichtig ist aber, dass das Programm durch die Übernahme öffentlicher Bürgschaften abgesichert wird.
Die Kreditfinanzierung von Maßnahmen zur Leerstandsbeseitigung rechnet sich für Eigentümer, wenn die Einsparung an Betriebs- und Instandhaltungskosten für den abgerissenen oder zurückgebauten Wohnraum hoch genug sind, um die entstehenden Finanzierungskosten zu kompensieren. Ich hatte jetzt die Tage Gelegenheit, in Hagenow mit dem Investor dort zu sprechen, der zwei Blöcke abreißen will. Auch an anderen Stellen kann ich das feststellen, dass private und Wohnungsgesellschaften, Wohnungswirtschaftsunternehmen darauf warten, dass Bund und Länder eine Entscheidung fällen zu diesen Förderprogrammen. Viele haben die Abrissgenehmigung bereits in der Tasche, beginnen aber nicht, weil sie einfach darauf warten, welchen Teil dieses Bund-Länder-Programm bringt, um hier finanziell zu unterstützen.
Wo dieses Darlehen, diese Kreditfinanzierung ausnahmsweise nicht ausreicht, kommen öffentliche Zuschüsse als weitere Finanzierungsquelle in Frage. Ich halte das für gut, dass man nicht ausschließlich auf die Kreditfinanzierung setzt, sondern durchaus öffentliche Zuschüsse als Ausnahme in Erwägung zieht, um tatsächlich diesen von mir erwähnten qualitativen Schub zu erreichen. All das heißt, dass die Wohnungswirtschaft spürbare Eigenleistungen zur Lösung der Leerstandsprobleme bringen muss. Das will sie auch. Das wird immer beteuert. Sie will aber auch nicht nur aus städtebaulicher Sicht, sondern sie muss auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht das betrachten, denn sie kann in der Endkonsequenz nicht über diesen Weg mit dem eigenen Ruin spielen. Deswegen, wo die Kreditgewährung nicht ausreicht, nochmals wiederholt, kommen andere Finanzierungsbeiträge der öffentlichen Hand in Betracht.
Viertens. Die Umsetzung des Vorschlages der Expertenkommission, nämlich der steuerlichen Sonderabschreibung für selbstgenutztes Wohneigentum in Sanierungsgebieten und bei denkmalgeschützten Gebäuden, ist aus wohnungspolitischer Sicht wünschenswert. Dieser Wunsch widerspricht aber der Linie der Bundesregierung, Bauträgermodellen keinen zusätzlichen Aufschub zu gewähren. Deswegen wird dieser Vorschlag von der Arbeitsgruppe nicht weiter verfolgt, wie auch immer. Der abschließende Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird voraussichtlich, wie ich das angekündigt und gesagt habe, im Juni dieses Jahres vorliegen.
Die Landesregierung unterstützt selbstverständlich die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die betroffenen Privateigentümer sowie die Kommunen bei der Erarbeitung und Umsetzung von wohnungswirtschaftlichen als auch den städtebaulichen Konzepten. Das entlässt niemanden aus seiner Eigenverantwortung, denn auch hier gilt weiterhin: So viel staatliche Steuerung wie nötig und so viel eigenverantwortliche unternehmerische Entschei
dung wie möglich. Ich meine, das ist ein gesunder und ein guter Weg in Gemeinsamkeit zwischen Bund, Land, Kommunen und den Wohnungswirtschaftsunternehmen, ob privat oder in kommunaler Hand hier einen Lösungsweg aufzuzeigen.
Ich bin optimistisch, dass wir gemeinsam diese Dinge packen können. Ich meine, es geht darum, eine optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden. Mit der Arbeitsgruppe, über die ich gesprochen habe, die Bund-LänderArbeitsgruppe, ist hier das richtige Instrument gefunden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Anfang letzten Monats teilte der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen der Öffentlichkeit unter anderem mit, dass die ihm angehörenden Mitgliedsunternehmen in MecklenburgVorpommern in diesem Jahr mehr als 1 Milliarde DM investieren werden. Davon entfallen 543 Millionen DM auf Modernisierung, 297 Millionen DM auf Instandsetzung und 178 Millionen DM auf den Neubau von Wohnungen. Diese Investitionen sichern in der Bauwirtschaft etwa 12.000 Arbeitsplätze. Dem Verband war es wichtig, in diesem Zusammenhang auch die besonderen Anstrengungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Wohnungsbauförderung ausdrücklich zu loben. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen vom 9. April diesen Jahres: „Für das Jahr 2001 wird die Landesregierung circa 185 Millionen DM für die Wohnungsbauförderung bereitstellen, davon allein rund 100 Millionen DM für Modernisierungsmaßnahmen. Mit seinen Förderungsprogrammen betreibt das Land eine aktive Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichwohl gibt es auf dem Wohnungsmarkt unseres Landes besondere Herausforderungen, die sich wie in den anderen neuen Bundesländern auch aus dem gravierenden Strukturwandel in der Wohnungswirtschaft ergeben. So wurden in der DDR-Zeit jahrzehntelang Wohnungen nach zentralistischen Planvorstellungen errichtet, die heute nichts mehr gelten, weil die Wünsche der Bewohner den obersten Maßstab für Qualität und guten Städtebau liefern. Gleichzeitig wurden die Altbauten vernachlässigt. Die gleich nach der Wende bestehende schwere Wohnungsnot führte zu riesigen Förderanstrengungen und hohen steuerlichen Subventionen mit dem Ergebnis eines raschen Anschlusses an westdeutsche Wohnungsstandards. Wir wissen inzwischen, dass die Wohnungsnachfrage langsamer gewachsen ist als angenommen und dass die Investoren auf die Steueranreize in einem Ausmaß reagierten, das kaum jemand vorher gesehen hat. Das Ergebnis ist bekannt. Die Leerstände sind in Ostdeutschland auf eine Million geklettert.
Kolleginnen und Kollegen, mit einer durchschnittlichen Leerstandsquote von acht Prozent, der Herr Minister ist bereits darauf eingegangen, ist in Mecklenburg-Vorpommern das Leerstandsproblem jedenfalls quantitativ vergleichsweise überschaubar. Besondere Schwerpunkte
bei der Leerstandsproblematik bilden jedoch die Kommunen, die von der Bundeswehrreform besonders betroffen sind. Hier wird durch die Landesregierung und den betroffenen Kommunen bereits gemeinsam an Lösungsmöglichkeiten gearbeitet. Aber auch Städte wie die Landeshauptstadt Schwerin sind mit einer Leerstandsquote von über zehn Prozent besonders betroffen. Hier sind städtebauliche Konzepte nötig, die auch Abriss beziehungsweise Rückbaumaßnahmen vorsehen müssen. Dabei ist für uns als Koalition allerdings wichtig festzustellen, dass die Verbesserung der Wohnqualität in betroffenen Stadtteilen im Vordergrund steht und nicht die Marktreinigung durch Stabilisierung höherer Mieten.
Kolleginnen und Kollegen, die von der neuen Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“ hat bereits im November des vergangenen Jahres eine schonungslose Analyse präsentiert und interessante Beiträge für neue wohnungspolitische Weichenstellungen unterbreitet. Basierend auf den Empfehlungen der Leerstandskommission müssen jedoch weitere Schritte zur Bewältigung der komplexen Ursachen für die Leerstände entschieden werden. Eine hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit bereits weitgehend abgeschlossen und wird schon in den nächsten Wochen ihr Prüfergebnis und Handlungsvorschläge vorlegen. Insoweit kommt Ihre so genannte parlamentarische Unterstützung, meine Damen und Herren von der Opposition, ein wenig zu spät. Sie hätten sich Ihre Antragsvorlage aus Brandenburg etwas früher auf den Tisch ziehen müssen.
(Heinz Müller, SPD: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD)
Selbstverständlich werden die besonderen Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe durch die Landesregierung vertreten. Dabei sind die von der Opposition zur parlamentarischen Unterstützung der Landesregierung unterbreiteten Vorschläge zur Verbesserung der Förderkonditionen im Rahmen der Novellierung des Eigenheimzulagengesetzes oder zur finanziellen Beteiligung des Bundes an den Abrissprogrammen selbstverständlich Gegenstand der Verhandlungen mit dem Bund und insoweit politisch überholt.
Kolleginnen und Kollegen, bereits mit der Novelle des Altschuldenhilfegesetztes hat die rot-grüne Bundesregierung einen wesentlichen Schritt zur Stabilisierung der ostdeutschen Wohnungswirtschaft sowie zur Lösung des Leerstandsproblems vorgenommen. Durch den von 2003 rückwirkend auf 1999 vorgezogenen Endtermin der Privatisierungsauflage haben zahlreiche Wohnungsunternehmen vier Jahre früher den Schlussbescheid erhalten. Sie müssen damit keine Risiken durch etwaige Teilrückzahlungen gewährter Hilfen mehr fürchten. Wohnungsunternehmen, die ihre Privatisierungspflicht noch nicht erfüllt haben, können durch die ersatzweisen Zahlungen an den Erblasttilgungsfonds von den AG-Auflagen befreit werden. Darüber hinaus ermöglicht die am 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretene Härtefälleregelung des Paragraphen 6 a AAG den Wohnungsunternehmen Entlastungen, die Altschuldenhilfe erhalten haben und infolge erheblichen Dauerleerstandes in ihren Existenzen gefährdet sind. Damit wurde die notwendige Rechts- und Plansicherheit für die ostdeutschen Wohnungsunternehmen auch ohne die parlamentarische Unterstützung der CDU hergestellt.
Darüber hinaus hat der Bund Möglichkeiten zur Lösung der Leerstandsprobleme durch städtebauliche Maßnahmen eröffnet. Hier können Mittel des Städtebaus für Abrissmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dies aus städtebaulicher Sicht zum Beispiel bei drohender Destabilisierung des Umfeldes geboten ist. Auch hierauf ist der Minister bereits ausführlich eingegangen. Trotz Haushaltskonsolidierung führt der Bund seine Finanzmittel für die Städtebauförderung in den neuen Ländern mit 520 Millionen DM auf hohem Niveau fort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bund, Land, Kommunen und Wohnungswirtschaft werden gemeinsam ihren Beitrag zu einer tragfähigen Lösungsstrategie bei der Leerstandsproblematik leisten. Gemeinsam werden alle Beteiligten mit fundierten und finanzierbaren Konzepten den wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Strukturwandel in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen ostdeutschen Bundesländern meistern.
Sie sehen also, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre angesprochenen Punkte sind weitgehend abgearbeitet beziehungsweise in Arbeit. Die Landesregierung ist weiter am Ball. Frau Kollegin NehringKleedehn, Ihren letzten Punkt kann ich überhaupt nicht verstehen, denn der Minister oder Vertreter sind ständig in den Ausschusssitzungen dabei. Wir werden auch ständig informiert und es können Fragen gestellt werden. Daher lehnt die SPD aus den genannten Gründen Ihren Antrag ab.
Herr Schier, es ist ja schön, wenn Sie alles schon so verstanden haben, weil der Minister immer dabei ist in den Ausschusssitzungen und auch am Problem dran ist. Aber letztlich liegt noch kein Gesamtkonzept vor, wie es sich die Bundesregierung vorstellt, die Ergebnisse des Berichts der Lehmann-Grube-Kommission dann auch finanziell zu untersetzen. Und jammern Sie mir, Herr Kollege Schier, nachher nichts vor,
wenn es darum geht, dass alle neuen Bundesländer quasi entsprechend Bevölkerungsanteil gleichermaßen an einem wie auch immer gearteten Förderprogramm beteiligt werden und dass wir unter Umständen zusehen müssen, wie Bundesländer, die die Umkehr in Richtung Bestandsforderung beziehungsweise die lange praktizierte Forderung des Wohnungsneubaus im ersten Förderweg praktiziert haben und somit einen höheren Leerstand haben als Mecklenburg-Vorpommern, dann natürlich überproportional an bestimmten Dingen beteiligt werden. Darauf hinzuweisen, für solche Dinge zu sensibilisieren, ich glaube, da kommt man nie zu spät. Wir wollen ja alle nicht, dass unser Minister Gelder zurückbekommt, die sich letztlich aber nicht im Kasseneingang bei der Finanzministerin niederschlagen. Also insofern, denke ich mal, ist dieser Antrag mit Sicherheit nicht zu spät. Wer nämlich darauf vertraut, dass letztlich aus Berlin alles so kommt, wie wir uns das vorstellen, der kann sich, glaube ich, bei
vielen anderen Anlässen das Land Mecklenburg-Vorpommern betreffend davon überzeugen, dass es nicht so ist.
Wer sich, meine Damen und Herren, einmal die Antworten auf die Kleinen Anfragen zur Leerstandsproblematik anschaut, wird auch feststellen, dass das vorliegende Datenmaterial für eine sachgerechte Problemlösung nicht ausreichend ist. Ich werfe dieses der Landesregierung keineswegs vor. Ich kann auch mit dem Redebeitrag von Herr Minister Holter sehr gut umgehen und teile seine Auffassung. Ich bin mir auch sicher, dass er mit der entsprechenden Sensibilität dort vorgehen wird,
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das ist eben ein netter Kerl, ne?! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)
Wenn Sie das sagen, Herr Schoenenburg, glaubt er Ihnen das sicherlich auch, aber wenn ich es sage, glaubt er mir das vielleicht noch mehr.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bauministerium sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt außerstande sieht, eine Aufstellung über vom Leerstand am stärksten betroffene Kommunen an das Parlament zu geben. Nach wie vor ist auch unklar, warum über die Leerstandsquote in Mecklenburg-Vorpommern völlig unterschiedliche Zahlen vorliegen. Bis dato waren wir doch alle – und da schließe ich mich nicht aus – von einer Quote von sechs bis sieben Prozent, acht Prozent wurden heute gesagt, ausgegangen. Wer nun aber einen Blick in den Kommissionsbericht wirft, der hält doch mit Erstaunen fest, dass auf der Basis des Mikrozensus 1998 des Statistischen Bundesamtes ganz andere Werte zum Vorschein kommen, fein säuberlich nach Wohnungsarten aufgeschlüsselt. Und dazu muss man nicht Mathematiker sein, um diesbezüglich auch mal so was zu hinterfragen und nachvollziehen zu können.
Tja, ich glaube, wir leben zehn Jahre nach der Einheit. Vielleicht darf man den Statistiken auch mal Glauben schenken?
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das wusste schon der alte Churchill, dass man denen nie- mals glauben kann, außer den selbst gefertigten.)
So haben wir demnach im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser eine Quote von 8,7 Prozent. Platz eins ist Ostdeutschland, dessen Durchschnitt bei 7,1 Prozent liegt. Im Segment der kleinen und vorstädtischen Geschosswohnungen, das sind Gebäude mit drei bis sechs Wohnungen und einem Baujahr vor 1948, haben wir einen Wert von 28,5 Prozent zu verzeichnen, immerhin Platz zwei. Hier liegt der Durchschnittswert bei 24,5 Prozent. Nicht viel anders verhält es sich bei den innerstädtischen Geschosswohnun
gen. Das sind Gebäude mit sieben und mehr Wohnungen und einem Baujahr bis 1948. Dort liegt die Quote für unser Land bei stattlichen 26,1 Prozent. Damit sind wir zwar unterhalb des Durchschnitts der neuen Länder, der bei 32,9 Prozent liegt, zur Entwarnung besteht aber dennoch kein Anlass. Insgesamt verzeichnet Mecklenburg-Vorpommern einen Leerstand von 90.000 Wohnungen. Das entspricht einem Quotienten von 11,1 Prozent. Wer nun glaubt, es lägen mittlerweile aktuellere Angaben vor, der irrt. Nicht mal für das Jahr 1999 liegen konkrete Werte v o r. Wohl gemerkt, die obigen Zahlen stammen aus dem Jahr 1998. Die Lage dürfte seitdem kaum besser geworden sein und wer sich – Herr Minister, Sie haben es ja erwähnt – in Eggesin und Basepohl umschaut, der kann leicht zu Horrorszenarien gelangen, die leider einer gewissen Berechtigung nicht entbehren. Immerhin steuert der letztgenannte Standort auf einen Leerstand von bis zu 40 Prozent hin, wenn bis 2004 nichts passiert.
Aus all diesem ergibt sich für mich die Schlussfolgerung, dass dieser Thematik in unserem Land im parlamentarischen Raum bislang zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Ich finde es im Übrigen außerordentlich bemerkenswert, dass die Zahlen aus dem Mikrozensus darauf hindeuten, dass das Hauptaugenmerk, das wir zunächst auf die Platte gelenkt haben und wo wir meinten, das ist auch völlig in Ordnung so, bei diesem Bericht eben nicht auf der Platte liegt.