Protocol of the Session on May 17, 2001

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Richtig.)

Welche meinen Sie denn nun eigentlich? Sie haben keine Drucksache erwähnt. Sie machen es uns nicht gerade leicht, Sie überhaupt zu verstehen.

(Reinhard Dankert, SPD: Ist doch egal.)

Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Helmrich?

So weit die Vorbemerkungen. Bitte, Herr Kollege.

Nur zu den Vorbemerkungen.

Haben Sie schon einmal den uralten Grundsatz aus Römerzeiten gehört, wenn man zur Sache sprechen will? Dann gab es das Verbot des Argumentum ad persona.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Sie nörgeln hier dauernd bloß an uns herum, an unserer Anwesenheit und vergessen dabei zur Sache zu sprechen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Ist Ihnen das schon einmal aufgefallen?

Herr Körner, Sie haben das Wort.

(Angelika Gramkow, PDS: Herr Körner, Sie machen das hervorragend.)

Herr Kollege Helmrich, ich bitte Sie, in Zukunft besser zuzuhören. Ich sprach von Vorbemerkungen

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

und Vorbemerkungen haben es an sich, dass sie Vorbemerkungen sind und nicht die Sache selbst. Ich komme jetzt zur Sache.

(Heiterkeit bei den Abgeordneten)

Erlauben Sie eine Zusatzfrage, Herr Körner?

Nichts ist mir lieber, Herr Kollege Helmrich.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Nun wird’s aber spannend.)

Erinnern Sie sich noch an gestern?

(Angelika Gramkow, PDS: Nun mal wieder ernst.)

In der Aktuellen Stunde hatten Sie nur fünf Minuten Zeit und da bestand Ihre Rede von fünf Minuten nur aus solchen Nörgeleien.

(Heiterkeit bei den Abgeordneten)

Das ist genau dasselbe. Da sind Sie überhaupt nicht zur Sache gekommen. Erinnern Sie sich daran?

Ich erinnere mich sehr wohl daran, Herr Kollege Helmrich, aber gestern konnte es gar nicht um die Sache gehen. Ich habe es versucht, deutlich zu machen mit meinen, wie Sie sagen, Nörgeleien,

(Heiterkeit bei Barbara Borchardt, PDS)

dass die Behandlung der Sache ein anderes Instrumentarium als die Aktuelle Stunde und eine andere differenzierte Herangehensweise verlangt als eine parlamentarische Debatte. Und deshalb waren Sache und Form nicht kongruent. Deshalb bestand meine Form darin, Ihr Verfahren in Frage zu stellen, weil die Sache unangemessen war.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Haben Sie noch eine Zwischenfrage, eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Jetzt geht die Rede weiter.

(Heinz Müller, SPD: Und jetzt zur Sache, schätze ich.)

Und jetzt zur Sache.

Mit Ihrer Initiative, das heißt mit der hessisch-bayrischen Initiative, glauben Sie ein Defizit im geltenden Recht ausgemacht zu haben, weil das geltende Recht keine ausreichende Möglichkeit biete, gegen Straftäter vorzugehen, deren Gemeingefährlichkeit sich erst im Laufe des Strafvollzuges ergibt. Diese Straftäter müssten nach Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe entlassen werden, auch wenn die Gefahr weiterer schwerer Straftaten drohe. So weit Ihre Argumentation. Jedoch gegen Ihre Argumentation sprechen meines Erachtens schwerwiegende verfassungsrechtliche und rechtssystematische Bedenken. Sie haben versucht, sie zu zerstreuen, doch meines Erachtens ist Ihnen dieses nicht gelungen, denn bereits durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 hat der Gesetzgeber die formellen Voraussetzungen der Sicherheitsverwahrung erheblich abgesenkt mit dem erklärten Ziel, dadurch den Schutz der Bevölkerung vor besonders gefährlichen Intensivtätern zu verbessern. Bereits 1998!

Es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass die erheblich eingeschränkten materiellen rechtlichen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung durch weitere rechtsstaatliche Einbußen beim Verfahrensrecht ergänzt werden.

(Reinhardt Thomas, CDU: Seit wann sind Einbußen Ergänzungen?)

Jede Befugnis zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung unterläuft die strengen Voraussetzungen an die Strafprozessordnung, die an eine Wiederaufnahme zu Ungunsten des Täters knüpft. Sie beraubt den Verurteilten zugleich der wichtigsten Garantien des strafprozessualen Hauptverfahrens mündlicher und öffentlicher Hauptverhandlungen im Beisein eines Verteidigers unter Beibehaltung von Schöffen, die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

und das durch die Möglichkeit der Vision gesicherte Beweisantragsrecht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Was ist denn das?)

Ihre Aussagen haben dies nicht widerlegen können.

Zu Ihrer Darlegung der Psychotherapie in den letzten Jahren kann ich nur anmerken: Lassen Sie in Ihrer Einschätzung moderner Psychotherapie, die sich darauf beschränkt „Wir können nicht jeden therapieren.“, bloß nicht den wissenschaftlichen Bereich hören! Dieses sagt die moderne Psychotherapie überhaupt nicht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ach?!)

Und dieses ist überhaupt nicht Gegenstand. Und dieses „Wir können nicht jeden therapieren.“ wurde bereits vor 10, 20, 50, 90 und 100 Jahren gesagt. Das ist bei Sigmund Freud schon nachzulesen. Das ist keine neue Aussage.

(Herbert Helmrich, CDU: Oh, oh! – Dr. Armin Jäger, CDU: Sie haben absolut keine Ahnung!)

Die moderne Psychotherapie hingegen hat keine Gesetzeslücke und hat mit ihren Aussagen nicht dazu

geführt, dass wir eine Gesetzeslücke schließen müssen. Die Lücke, die zu schließen ist, liegt in Ihrer Fraktion hinsichtlich der Anwesenheit. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)

Ich schließe die Aussprache.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2079 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag

(Herbert Helmrich, CDU: Angenommen.)

bei drei Enthaltungen von der SPD-Fraktion, einer Zustimmung bei der SPD-Fraktion und Zustimmung bei der anwesenden CDU-Fraktion abgelehnt.