Welche meinen Sie denn nun eigentlich? Sie haben keine Drucksache erwähnt. Sie machen es uns nicht gerade leicht, Sie überhaupt zu verstehen.
Haben Sie schon einmal den uralten Grundsatz aus Römerzeiten gehört, wenn man zur Sache sprechen will? Dann gab es das Verbot des Argumentum ad persona.
Sie nörgeln hier dauernd bloß an uns herum, an unserer Anwesenheit und vergessen dabei zur Sache zu sprechen.
und Vorbemerkungen haben es an sich, dass sie Vorbemerkungen sind und nicht die Sache selbst. Ich komme jetzt zur Sache.
In der Aktuellen Stunde hatten Sie nur fünf Minuten Zeit und da bestand Ihre Rede von fünf Minuten nur aus solchen Nörgeleien.
Ich erinnere mich sehr wohl daran, Herr Kollege Helmrich, aber gestern konnte es gar nicht um die Sache gehen. Ich habe es versucht, deutlich zu machen mit meinen, wie Sie sagen, Nörgeleien,
dass die Behandlung der Sache ein anderes Instrumentarium als die Aktuelle Stunde und eine andere differenzierte Herangehensweise verlangt als eine parlamentarische Debatte. Und deshalb waren Sache und Form nicht kongruent. Deshalb bestand meine Form darin, Ihr Verfahren in Frage zu stellen, weil die Sache unangemessen war.
Haben Sie noch eine Zwischenfrage, eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Jetzt geht die Rede weiter.
Mit Ihrer Initiative, das heißt mit der hessisch-bayrischen Initiative, glauben Sie ein Defizit im geltenden Recht ausgemacht zu haben, weil das geltende Recht keine ausreichende Möglichkeit biete, gegen Straftäter vorzugehen, deren Gemeingefährlichkeit sich erst im Laufe des Strafvollzuges ergibt. Diese Straftäter müssten nach Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe entlassen werden, auch wenn die Gefahr weiterer schwerer Straftaten drohe. So weit Ihre Argumentation. Jedoch gegen Ihre Argumentation sprechen meines Erachtens schwerwiegende verfassungsrechtliche und rechtssystematische Bedenken. Sie haben versucht, sie zu zerstreuen, doch meines Erachtens ist Ihnen dieses nicht gelungen, denn bereits durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 hat der Gesetzgeber die formellen Voraussetzungen der Sicherheitsverwahrung erheblich abgesenkt mit dem erklärten Ziel, dadurch den Schutz der Bevölkerung vor besonders gefährlichen Intensivtätern zu verbessern. Bereits 1998!
Es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass die erheblich eingeschränkten materiellen rechtlichen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung durch weitere rechtsstaatliche Einbußen beim Verfahrensrecht ergänzt werden.
Jede Befugnis zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung unterläuft die strengen Voraussetzungen an die Strafprozessordnung, die an eine Wiederaufnahme zu Ungunsten des Täters knüpft. Sie beraubt den Verurteilten zugleich der wichtigsten Garantien des strafprozessualen Hauptverfahrens mündlicher und öffentlicher Hauptverhandlungen im Beisein eines Verteidigers unter Beibehaltung von Schöffen, die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Zu Ihrer Darlegung der Psychotherapie in den letzten Jahren kann ich nur anmerken: Lassen Sie in Ihrer Einschätzung moderner Psychotherapie, die sich darauf beschränkt „Wir können nicht jeden therapieren.“, bloß nicht den wissenschaftlichen Bereich hören! Dieses sagt die moderne Psychotherapie überhaupt nicht.
Und dieses ist überhaupt nicht Gegenstand. Und dieses „Wir können nicht jeden therapieren.“ wurde bereits vor 10, 20, 50, 90 und 100 Jahren gesagt. Das ist bei Sigmund Freud schon nachzulesen. Das ist keine neue Aussage.
geführt, dass wir eine Gesetzeslücke schließen müssen. Die Lücke, die zu schließen ist, liegt in Ihrer Fraktion hinsichtlich der Anwesenheit. – Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2079 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag
bei drei Enthaltungen von der SPD-Fraktion, einer Zustimmung bei der SPD-Fraktion und Zustimmung bei der anwesenden CDU-Fraktion abgelehnt.