(Harry Glawe, CDU: Es fehlen 17.000 Unter- nehmen im Land, Herr Minister. Sagen Sie mal, wie wir das schaffen wollen!)
und kann auch zur Bewältigung erweiterungsbedingter Probleme und Anpassungen der Unternehmen eingesetzt werden. Die notwendigen Umstrukturierungen der Unternehmen werden bis 2004 nicht abgeschlossen sein. Deshalb müssen die Unternehmen bereits jetzt auf den stärkeren Wettbewerb und zunehmenden Anpassungsdruck vorbereitet werden. Der Schwerpunkt der Förderung wird daher auch weiterhin beim Mittelstand liegen.
In diesem Zusammenhang ist aber zu berücksichtigen, dass die Gemeinschaftsaufgabe für sich allein natürlich nicht die Anpassungs- und Arbeitsmarktprobleme der strukturschwachen Regionen löst, sondern nur die allgemeine Wirtschaftspolitik flankieren kann. Zum einen scheitert dies schon an dem begrenzten Mittelansatz der Gemeinschaftsaufgabe, zum anderen macht die GA mit ihrer Förderung nur ein Angebot. Ob und in welchem Umfang dieses von Investoren wahrgenommen wird, hängt von deren Investitionsplänen und Standortentscheidungen ab.
Und lassen Sie mich noch eines in diesem Zusammenhang bemerken: Wenn wir Veränderungen in den Rahmenplänen vornehmen und, Herr Seidel, zum Beispiel die Bettenförderung herausnehmen oder, wie damals ja auch von Ihnen, glaube ich, ohne weiteres unterstützt, herausnehmen die Baustoffproduktion, die Bauleistung, die Supermärkte rausnehmen aus der Förderung, wenn wir diese Förderbedingungen so ändern, dann reduzieren sich doch automatisch auch die Anträge. Das ist doch wohl selbstverständlich. Und damit muss man natürlich konstatieren, dass die Antragszahlen sich insgesamt verändern. Ich darf hier einmal auf die Zeitung „Wirtschaft und Markt“ verweisen, wo mein Kollege Schuster in diesem Zusammenhang zitiert wird, wo ähnliche Entwicklungen in Thüringen eingetreten sind, was ja im Moment als Musterland im Osten bezeichnet wird. Sie können sich ja mal gerne durchlesen, was Herr Schuster dazu sagt.
Und in diesem Zusammenhang spielt natürlich das Standortmarketing eine Rolle. Aber auch hier ist es natürlich schwieriger, große Investitionen in das Land zu holen.
Aber auch die Fähigkeiten der Unternehmer, ihre Unternehmen wettbewerbsfähig zu machen und zu halten, spielt für den Erfolg der Wirtschaftspolitik eine große Rolle. Coaching- und Beratungsprogramme sind sicherlich eine wirkungsvolle Unterstützung hierbei, bedürfen für sich jedoch keiner neuen Wirtschaftspolitik im Sinne des Antrages.
Viel wichtiger – und hier verweise ich wiederum auf die von mir zitierte Zeitung und auf das, was Edgar Most, der Vertreter der Deutschen Bank in Ostdeutschland, in diesem Zusammenhang sagt – ist meines Erachtens, die Strukturprobleme, die die Wirtschaft in Ostdeutschland insgesamt hat, stärker in den Fokus der Wirtschaftspolitik zu nehmen.
Erstens. Durch stärkere Kooperation der kleinen Wirtschaftsunternehmen sollte die Kleinteiligkeit überwunden werden. Größerer Umsatz durch stärkere Kooperation und dadurch Gewinn von weiteren Marktanteilen überregionaler Märkte, das muss das Ziel der Politik sein.
Zweitens. Die Eigenkapitalschwächen der Unternehmen, die sich immer stärker auswirken, und zwar nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, durch Ausweitung des Beteiligungsprogramms, zum Beispiel über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, hier in MecklenburgVorpommern überwinden zu helfen, das ist ein weiterer Schwerpunkt.
Drittens. Ich denke, dass gerade technologieorientierte Unternehmen stärker unterstützt werden müssen, dass ihnen stärker das Risiko abgenommen werden muss bei der Gründung neuer Unternehmen, neuer Existenzen und der Ausweitung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Sie hatten eine weitere Verbesserung angesprochen, die Abstimmungsprozesse zwischen GfW und LFI. Herr Seidel, wir führen seit mindestens eineinhalb Jahren regelmäßig einen gemeinsamen Jour fixe zwischen LFI, GfW und Wirtschaftsministerium durch. Und in diesem Jour fixe werden alle Vorhaben besprochen, alle Infrastrukturvorhaben. Es wird jedes Mal gemeinsam analysiert, woran scheitert zum Beispiel die Investition oder warum kann die Kofinanzierung nicht bereitgestellt werden, et cetera, et cetera.
Und natürlich unterstützen und helfen wir hier an der Stelle, wo es Probleme gibt. Ich verweigere mich überhaupt nicht – und ich denke, auch mein Amtsnachfolger nicht –, hierzu neue Überlegungen anzustellen. Aber so zu tun, als würde an dieser Stelle überhaupt nichts gemacht, das will ich hier zurückweisen.
Sie hatten ja hier den Kollegen Holter angesprochen. Ich möchte vielleicht noch einmal etwas näher erläutern, wie das Ganze zustande kommt. Sie wissen alle, dass Existenzgründungen nicht nur durch das Arbeits- und Bauministerium gefördert worden sind, sondern auch durch das Landesarbeitsamt. Und Sie wissen auch, dass bei den Arbeitsämtern diese Existenzgründungen besprochen werden, nämlich in den Begleitausschüssen. In diesen Begleitausschüssen wird zum Beispiel von den Kammern entweder unterstellt, es ist eine nachträgliche Existenzgründung oder keine. Ich habe jetzt gerade eine Antwort der Kammern bekommen, nämlich der IHK, die mir mitgeteilt haben, dass sie sich außer Stande erklären zu bewerten, ob es hier einen Verdrängungsmarkt gibt oder keinen. Und hier müssen wir also auch die Verantwortung gerade der Kammern und Verbände einfordern, nämlich hier in den Begleitausschüssen so tätig zu werden, dass das vermieden wird, was Sie fordern.
Und als Letztes will ich Ihnen noch eines sagen: Der Arbeits- und Bauminister hat seit dem 01.03.2001 die Förderung zum Beispiel für Existenzgründungen im Baubereich eingestellt.
Meine Damen und Herren! Die Landesförderung zum Bau von Eigenheimen – nun komme ich auf einen anderen Punkt Ihres Antrages zurück – wird sich in MecklenburgVorpommern zukünftig qualitativ verändern. Die Bevölkerungsverluste gerade in den großen Städten unseres Landes haben ihre Hauptursache in einer Abwanderung in selbstgenutztes Wohneigentum im städtischen Umland. Alle wissen das. Da sich an den Wohnprioritäten der Bevölkerung in absehbarer Zeit nichts Wesentliches ändern wird, wird auch diese Abwanderung auf die „grüne Wiese“ weitergehen, sofern nicht die Rahmenbedingungen der staatlichen Eigentumsförderung geändert werden.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Die Erhöhung der Eigentumsquote in den neuen Ländern bleibt nach wie vor eine wohnungspolitische Priorität. Das gehört zur Angleichung der Lebensverhältnisse Ost und West. Und auch der Bau von Einfamilienhäusern soll und muss grundsätzlich möglich sein, und zwar auch mit staatlicher Hilfe. Worum es geht, ist der richtige Standort. Da bedarf es ganz offensichtlich einer stärkeren Steuerung, sowohl in der direkten als auch in der indirekten staatlichen Wohneigentumsförderung. Es macht keinen Sinn, angesichts einer weiter sinkenden Bevölkerungszahl immer neuen Wohnraum durch Neubau zu schaffen.
Die Expertenkommission zum wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Ländern empfiehlt dringend, die Wohneigentumsbildung zukünftig verstärkt in den Bestand zu lenken.
In dem sich derzeit vollziehenden Umstrukturierungsprozess sind natürlich die Plattenbaugebiete wie auch die Innenstadtgebiete verstärkt mit einzubeziehen. Wohnumfeldgestaltung, Rückbau und auch im Einzelfall ganze Abrissmaßnahmen gehören selbstverständlich in den Rahmen zukünftiger Überlegungen einer sinnvollen und notwendigen Wohnungspolitik.
Meine Damen und Herren! Die im Antrag unter Ziffer 8 angesprochene inhaltliche Überprüfung der Landesgesetze, Verordnungen und Richtlinien darauf, ob sie dem wirtschaftlichen Aufschwung entgegenstehen, ist aus Sicht der Landesregierung ein Zeugnis für das Unverständnis der CDU, was die Zusammenhänge in unserem politischen System betrifft.
Ich kann da nur sagen: Mein Gott, Sie waren doch auch in der Regierung! Sie wissen, dass alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aus der Feder der Landesregierung unter anderem genau auf diese Frage hin geprüft werden.
Sie wissen auch, dass jede Landesregierung die sie tragenden Fraktionen bei Gesetzentwürfen des Landtages in dieser Frage beraten hat.
Und gut, Sie sprechen mich jetzt direkt darauf an, dann will ich auch dazu Stellung nehmen, nicht!? Es stellt zwar in seiner Grundkonstruktion ohne Zweifel eine Belastung der Unternehmen dar – hier finden Sie mich ja an der Seite der Skeptiker –, aber dennoch ist das im Landtag nunmehr beschlossene Gesetz in sich ausgewogen.
Wir werden einfach abzuwarten haben, ob die standardisierten Ablehnungen des Gesetzes zu Recht vorgetragen wurden oder nicht.
Das ist doch gerade der Prozess, den Sie einfordern. Grundsätzlich gelten auch hier meine einleitenden Worte: Die Landesregierung und der Landtag werden immer wieder Beschlüsse und Gesetze auf ihre Wirkung hin überprüfen müssen.
Meine Damen und Herren, Herr Seidel, Sie sollten sich einmal einen Vortrag anhören von einem bedeutenden Consulter, der große Unternehmen in Deutschland beraten hat, die größten Unternehmen in Deutschland. Sie sollten sich einmal diesen Vortrag anhören, was er zum Beispiel zu Trial and Error sagt, zu diesem Prinzip in der Wirtschaft. Aber vielleicht sollten wir auch mehr in der Politik darüber nachdenken.