und die Landesregierung darum, über das Selbstverständnis der Landesregierung gegenüber dem Parlament nachzudenken. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Caffier, ich bin beeindruckt von Ihrer Wahlkampfrede, aber ich kann Sie nur noch mal zitieren: Was den Inhalt Ihrer Anträge betrifft, war das eher „dünne Suppe“. Was das Letztere betrifft, waren es „saftige Steaks“ gegen die Regierung und die Arbeit dieser Koalition.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich etwas länger als Kollege Dankert doch noch mal zumindest auf einen Ihrer Anträge, meine Damen und Herren von der CDU, ganz ausdrücklich beziehen, nämlich auf den mit der Drucksachennummer 3/1856, der die Gestaltung Strafvollzug betrifft. Dieser scheint mir aber genauso wenig sinnhaft, wie Herr Dankert das hier schon deutlich gesagt hat.
Nehmen wir uns den Antrag noch mal vor. Ich verweise auf die Punkte 1 und 2 des genannten Antrags. Ich denke, sie berühren eine Grundproblematik unseres parlamentarischen Systems, nämlich das Informationsrecht des Landtages beziehungsweise die Informationspflicht der Landesregierung und das hierbei bestehende Spannungsfeld zwischen Regierung und Parlament. Da diese Berichts- und Informationspflicht der Regierung gerade auch für eine qualifizierte Aufgabenerfüllung durch Sie, meine Damen und Herren auf den Oppositionsbänken,
bedeutsam ist, werde ich hierauf noch einmal zurückkommen, denn keine Opposition ist so gut, dass man sie nicht noch verbessern könnte. Aber dabei müssen wir Ihnen offensichtlich helfen.
Was allerdings die Punkte 3 und 4 Ihres Antrages betrifft, so kann ich Ihnen bescheinigen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, damit haben Sie sich und den gesamten Antrag auf dem Weg in die geistige Wagenburg wieder ein gutes Stück vorangebracht oder eingeigelt, so könnte man auch sagen. Oder anders ausgedrückt, durch die Punkte 3 und 4 wird Ihr gesamter Antrag so sinnvoll wie Radarkontrollen in einer Fußgängerzone.
Also noch mal: Das Problem, das angesprochen wird, ist wichtig. Es berührt den Grundsatz der Gewaltenteilung und des qualifizierten Zusammenwirkens von Regierung und Landtag. Und hierbei steht es uns als Landtagsabgeordneten durchaus zu, meine Damen und Herren Minister, zu versuchen, das Ideal wieder ein bisschen stärker in die Wirklichkeit zu rücken.
Hierfür allerdings ist der Antrag der CDU – und hören Sie jetzt weiter zu, Herr Caffier – wenig hilfreich.
Zweitens. Es muss in aller Deutlichkeit bezweifelt werden, dass Sie, meine werten Kollegen von der CDU-Fraktion, mit Ihrem Antrag inhaltlich irgendein berechtigtes Anliegen als Landtagsopposition verfolgen. Werfen wir einen Blick in die Landesverfassung. Der Unterrichtungszeitpunkt der Landesregierung ist eben nicht ohne Grund in der Landesverfassung verfassungsrechtlich nicht exakt fixiert. Nötigenfalls muss dies auf politischer Ebene, eben auf der Ebene zwischen Landtag und Landesregierung ausgefochten werden. Da Sie aber, meine Herren und Damen von der CDU, nicht mal im Ansatz den Versuch einer politischen Verständigung im dafür zuständigen Gremium unternommen haben –
Und drittens, meine Damen und Herren, durch diese Art von Anträgen laufen wir Gefahr, dass die Glaubwürdigkeit des parlamentarischen Systems insgesamt in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Tür zur Schwatzbude hin wäre ein gutes Stück weit aufgestoßen.
Und, verehrte Kollegen von der Opposition, in Ihrem Antrag Punkt 4 wollen Sie irgendetwas ablehnen. Doch was konkret? Die Begründung der Landesregierung für eine Fristverlängerung? Oder diese Fristverlängerung selbst? Das ist eben schwerlich zu entnehmen.
Aber auch eine Landtagsopposition kann aus der Pflicht zur Klarheit und Zielgenauigkeit bei der Antragsformulierung nicht entlassen werden. Die Konsequenz Ihres Antrages, nämlich eine sofortige Berichtsanforderung, wäre allerdings letztlich eine Beeinträchtigung der Kontrollfunktion unseres Landtags.
Und genau das dürfen wir Ihnen aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht erlauben, auch im Interesse der Opposition selbst.
Ihr Antrag hätte nämlich zur Folge, das Parlament mit lediglich quantitativ angereicherten und nicht qualitativ aufbereiteten Informationen zu überfüttern.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Hör auf! – Eckhardt Rehberg, CDU: Das tut wirklich weh.)
Und in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, eine abschließende kritische Anmerkung zum Frage- und Auskunftsrecht: Ich will ein anderes Beispiel als mein Kollege Herr Dankert benennen, und zwar eben auch zum Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten, als Konkretisierung des hier zu behandelnden Informations- und Kontrollrechtes des Landtages gegenüber der Landesregierung. Parlamentsarbeit soll ja bekanntlich auch ein bisschen Spaß bereiten und nicht nur bierernst verlaufen.
ja, da sind Sie –, ob die Landung von Bergenten durch die Entfernung von Schwimmstegen erleichtert würde, und die Landesregierung sich daraufhin nicht vorstellen konnte, dass die Schwimmstege von der Bergente als Landefläche genutzt würden, wie ja mit der Drucksache 3/1485 vom September 2000 nachvollzogen werden kann, ich denke, dann, meine Damen und Herren, dient das Anfragerecht wohl kaum zur ordnungsgemäßen Wahrnahme verfassungsrechtlicher Aufgaben der Abgeordneten, sondern letztlich der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Landesregierung.