Herr Kollege Kreuzer, können Sie mir als Vorsitzender des Rechtsausschusses bestätigen, dass der Vorsitzende des Innenausschusses, der Kollege Friese, sich offiziell an den Rechtsausschuss gewandt hat,
um Sie zu fragen, ob der Rechtsausschuss an seiner seinerzeitigen Auslegung, die ich vorhin zitiert habe, aus dem Jahr 1995,
Und meine zweite Frage ist: Teilen Sie meine Auffassung, dass es zu den vornehmsten Rechten eines Bürgers, jeder Institution gehört, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt, dass er dann freie Gerichte anrufen kann und allein zu entscheiden hat, ob er die Gerichte anruft oder nicht? Oder halten Sie es für anrüchig, wenn jemand ein freies Gericht in einem Rechtsstaat anruft?
(Gerd Böttger, PDS: Die Frage ist blöd. Entschuldigung! – Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Gerd Böttger, PDS: Das weiß doch jeder.)
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS – Erhard Bräunig, SPD: Das ist ‘ne Frage! – Zuruf von Dieter Markhoff, CDU)
Also zur ersten Frage: Selbstverständlich hat der Rechtsausschuss diese Frage gestellt bekommen. Die Frage ging sogar weiter, ob der Rechtsausschuss der Auffassung ist, dass entsprechend der Intention der CDUFraktion ein Gesetz gemacht werden müsse. Wir sind – nun weiß ich nicht mehr auswendig, ob einstimmig oder mehrheitlich, ich denke, es war mehrheitlich – zu der Auffassung gekommen, dass die vorliegende Geschäftsordnung für die Handlungsfähigkeit des Landtages bei der Konstituierung der Enquetekommission ausreichend sei und nicht neu interpretiert oder erweitert werden müsse. Der Ausschuss ist weiterhin zu der Auffassung gekommen, dass auch für die Arbeitsaufnahme der Enquetekommission ein gesondertes Gesetz nicht erlassen werden muss.
Zur zweiten Frage hinsichtlich der Zulässigkeit, dass ein Bürger, ein Verein oder ein Verband zu einem Gericht geht, gibt es eine ganz klare Rechtlichkeit in diesem
Lande. Es ist jedem selbstverständlich unbenommen, zu Gerichten zu gehen, und insofern ist das ja auch nicht prinzipiell zu beanstanden. Die Frage ist eben nur, ob man nun jedes Gericht mit jeder Frage belegen und anrufen sollte. Ich wäre der Auffassung …
Nein, Herr Dr. Jäger, ich habe eine andere Auffassung zu Entscheidungen, zu Mitwirkungen oder zu ähnlichen Dingen als Sie
Insofern ist es durchaus eine nützliche Überlegung vorher, dass in dem Kreise unterhalb einer Gerichtsentscheidung, unterhalb einer staatlichen Maßnahme und auch unterhalb einer behördlichen Maßnahme nach Lösungen und einvernehmlichen Regelungen – Konsens sagt man heutzutage wohl dazu – gesucht wird, die eben diese Befassung mit Gerichten oder, jetzt sage ich das mal mit meinen Worten, das Schießen mit den größten Kanonen unnötig und überflüssig macht.
Ich wäre von mir aus immer an einer solchen einvernehmlichen, an einer solchen kollegialen Lösung interessiert.
Herr Kollege Kreuzer, habe ich Sie recht verstanden, dass Sie bestätigen, dass der Vorsitzende des Innenausschusses die Frage an den Rechtsausschuss gerichtet hat, ob seine Auslegung aus dem Jahre 1993 aufrecht erhalten wird, und dass der Rechtsausschuss nicht beschlossen hat, von dieser Auslegung abzuweichen?
und auch in Kenntnis der Entscheidung des Rechtsausschusses, ob überhaupt eine Passage und nicht nur eine bevorzugte und auszugsweise Passage
der Beschlussempfehlung oder der Auslegung der Geschäftsordnung durch den Rechtsausschuss zu beantworten war, sondern es war in Gänze die Frage gestellt worden. Und insofern ist die Antwort auch nicht nur bezogen auf die damalige Auslegung von 1993, sondern auf die Gesamtauslegung hinsichtlich der Geschäftsordnung durch den Rechtsausschuss zu beantworten gewesen.
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der SPD-Fraktion. Er möchte nicht. Gut, dann schließe ich die Aussprache.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1867 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen. – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1867, da er nur die Stimmen der CDU-Fraktion erhalten hat, abgelehnt.
Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1838 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Ziffer 2 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen. – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1838 ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und PDS bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Beteiligungskampagne, Drucksache 3/1301. Hierzu liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 3/1836 vor.