Protocol of the Session on January 31, 2001

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

dass mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktion der Ausschuss feststellt, für die Besetzung des Vorsitzenden und des Stellvertreters einer Enquetekommission enthalte die Geschäftsordnung des Landtages keine Regelungen. Der Landtag sei insofern entsprechend seiner Organisationsgewalt frei von geschäftsordnungsmäßigen Regelungen,

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Richtig.)

Vorgaben, Bindungen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Jaja, das hat Herr Dr. Born vergessen zu erzählen.)

Übrigens hat der PDS-Vertreter dagegen protestiert, im Ergebnis freilich fruchtlos. Ich sage Ihnen in aller Ernsthaftigkeit, auch Bescheidenheit, auch hier könnte sich die CDU endlich mal an der damaligen Verhaltensweise der PDS ein Beispiel nehmen, denn die PDS-Fraktion zeigte sich eben nicht bockig wie heute die CDU.

(Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS, und Gabriele Schulz, PDS)

Die PDS nahm trotz ihrer tiefen Bedenken

(Gerd Böttger, PDS: Und Betroffenheit. – Heiterkeit und Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

an der Sacharbeit in der Enquetekommission teil. Das stand für uns niemals in Frage.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Aber im wahrsten Sinne des Wortes. Sie waren wirklich betroffen davon. – Der Abgeordneten Dr. Armin Jäger meldet sich für eine Anfrage.)

Meine Damen und Herren, ich komme alles in allem nicht darum festzustellen, dass die CDU immer noch nicht so recht in der Rolle der Opposition angekommen und in sie hineingewachsen ist,

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Heidemarie Beyer, SPD – Peter Ritter, PDS: Die braucht noch mal vier Jahre jetzt.)

und so langsam habe ich Zweifel daran, ob dies noch in dieser Legislaturperiode etwas wird.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Gerd Böttger, PDS: Die müssen noch mal üben, einmal noch.)

Dabei wäre es für dieses Haus wirklich wünschenswert, ich sage das sehr ernsthaft, denn die Opposition hat nach der Verfassung nun einmal eine wichtige Aufgabe, nämlich eigene Programme zu entwickeln und Initiativen zur Kontrolle der Regierung und der Landesverwaltung zu ergreifen. Sie soll sich – das ist der Sinn der entsprechenden Verfassungsnorm – als Alternative zur Regierung begreifen und darstellen. Aber seit wann sind parlamentarischer Klamauk und Blockade, wie sie in dem vorliegenden Fall von der CDU vorgeführt werden, eine Alternative, meine Damen und Herren? Wir sehen jedenfalls einem Greifswalder Richterspruch mit einiger Gelassenheit entgegen.

Zusammenfassung – Herr Kollege Friese, Sie haben es mir ein bisschen vorweggenommen, ich würde mir aber trotzdem erlauben, meine Zusammenfassung noch einmal anzubieten:

(Harry Glawe, CDU: Aha! Voneinander abge- schrieben oder was? – Gabriele Schulz, PDS: Das war nicht nötig. – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU, und Gabriele Schulz, PDS)

Erstens. Auf der Grundlage der Regelungen von Landesverfassung und Geschäftsordnung des Landtages

(Peter Ritter, PDS: Wir liegen so eng beieinander. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

ist das Verhalten der Koalition bei der Konstituierung der Enquetekommission nicht zu beanstanden, wenngleich man hätte ganz andere Beschlüsse treffen können, selbstverständlich.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU: Beide dieselbe Quelle, nicht?!)

Zweitens. Da die Regelungen so sind, wie sie sind, und maßgeblich von der CDU-Fraktion de jure und de facto in die Welt gesetzt wurden,

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Richtig. Richtig.)

entbehrt das Wehklagen der CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgericht sowohl jeglicher Grundlage, nicht aber einer gewissen Komik.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Richtig.)

Drittens. Deshalb muss dem Beschlussvorschlag des Rechtsausschusses zugestimmt und deshalb muss der Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgelehnt werden.

Und viertens. Ihre – der CDU-Fraktion – Plätze in der Enquetekommission bleiben für Sie reserviert.

(Gabriele Schulz, PDS: Wir erwarten Sie.)

Nutzen Sie die Chance! – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Herr Abgeordneter Kreuzer, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jäger? (Zustimmung)

Bitte sehr, Herr Dr. Jäger.

Herr Kollege, weil Sie die Freundlichkeit hatten, mich zu zitieren, auch mit einem Attribut, habe ich jetzt eine Frage. Sie sind ja Vorsitzender des Rechtsausschusses, können Sie sich, nach dem, was Sie und Herr Friese hier vorgetragen haben, vorstellen, warum der Herr Landtagspräsident nicht nur in der Sitzung, sondern auch danach in einer öffentlichen Erklärung nicht gesagt hat, es sei dies ein rechtmäßiges Vorgehen, sondern der Herr Landtagspräsident der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, dass es jedenfalls nicht offenkundig verfassungswidrig sei?

(Gabriele Schulz, PDS: Dann soll er die Frage an den Präsidenten stellen.)

Und können Sie mir als Vorsitzender des Rechtsausschusses und damit mir als Mitglied dieses Hohen Hauses erklären, wie das sein kann,

(Zuruf von Peter Ritter, PDS)

dass der Landtagspräsident in eine Sitzung geht,

(Siegfried Friese, SPD: Soll er doch den Landtagspräsidenten fragen.)

die Geschäftsordnung nicht handhabt, sondern ihr zuwiderhandelt – Herr Kollege Born hat das vorgetragen – und anschließend der Öffentlichkeit erklärt, das sei deshalb in Ordnung, weil es nicht offensichtlich verfassungswidrig sei? Können Sie mir bitte sagen, ob der Rechtsausschuss diese Auffassung teilt oder Sie als sein Vorsitzender sie teilen und ob wir in Zukunft damit rechnen müssen, dass jedenfalls die Verfassung nicht mehr eingehalten wird, und, wenn man glaubt, sie sei eingehalten, dass dies dann ein Grund sei dafür, dass es wenigstens nicht offensichtlich verfassungswidrig sei? Können Sie mir den Rechtssatz in der Verfassung zeigen, der Ihnen das erlaubt?

Also erstens, Herr Kollege Dr. Jäger, der Rechtsausschuss hat sich mit dieser Bemerkung oder mit dieser Intention des Herrn Präsidenten nicht zu befassen gehabt. Es ist von niemandem in den Rechtsausschuss hineingetragen worden.

Ja, ich habe Sie gefragt.

Insofern kann ich meine persönliche Auffassung sagen.

Zweitens. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie üblich nicht ganz sicher, ob Sie Wort und Geist dieses Zitates tatsächlich hier richtig wiedergegeben haben.

Lesen Sie es im Protokoll! Das steht da.

Deswegen gehe ich zunächst einmal auf Ihre Wortwahl nur ein. Wenn Sie sagen, es ist

offensichtlich nicht gegen etwas verstoßen worden, dann berührt das den Ermessensspielraum und den Handlungsspielraum einer Regelung, die diesen Spielraum beinhaltet. Und wenn man sich in diesem bewegt und wie man das dann zum Schluss ausdrückt, ist durchaus eine persönliche, aber eine zulässige Auffassung und Meinungsäußerung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Herr Abgeordneter Kreuzer, gestatten Sie noch eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Born? (Zustimmung)