dass das Netz, der Fahrweg, die Infrastruktur nicht abgetrennt worden ist von der Bahn AG, dass das in Ihre Regierung gefallen ist und dass Sie das politisch zu verantworten haben.
Ja, ja, Herr Seidel, weil Sie doch damals wie immer argumentiert haben, die SPD sei die Verhindererpartei.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Harry Glawe, CDU: Wo waren Sie denn? – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU – Glocke des Präsidenten)
Mal auch gesagt bei einer Diskussion: Sie müssen nicht immer nur für die Entscheidungen stehen, die gut ausgegangen sind,
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jürgen Seidel, CDU: Ja, das ist richtig. – Der Abgeordnete Dr. Ulrich Born meldet sich für eine Anfrage.)
Und nun bin ich ja froh, Herr Seidel, dass Sie wieder darüber diskutieren, dass man diesen Weg vielleicht beschreiten könnte. Ich wäre Ihnen ja sehr dankbar, wenn Sie dann einer Grundgesetzänderung unter Umständen zustimmen würden im Deutschen Bundestag.
Ich nenne Ihnen gerne weitere Zahlen, was die neue Bundesregierung gemacht hat. Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm, entgegen der alten Bundesregierung, nämlich allein aus dem Bereich Beschreibung der Region, kann ich Ihnen vorlesen: Korridorlänge 1.159 Kilometer, Schwerpunktrelation Berlin–Rostock und Berlin–S t r a lsund. Davon sind aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm jetzt 220 Millionen DM zusätzlich vorgesehen zu vorher. Und ich kann Ihnen auch die Summen nennen, die bei den UMTS-Lizenzen zusätzlich für diese Regionen verwendet werden. Das sind einmal für die Region N 3 Ostsee – Neubrandenburg–Berlin-Außenring insgesamt 223 Millionen DM und für die Region N 4 Rostock–H a g e n o w Land–Berlin-Außenring 167 Millionen DM. Also insgesamt, wenn Sie das alles roundabout rechnen, also zusammenrechnen, sind das über 500 Millionen DM, fast 600 Millionen DM zusätzlich, die in die Infrastruktur der Bahn fließen, entgegen der Politik, die Sie bis 1998 gemacht haben, meine Damen und Herren.
Und nun will ich noch mal zurückkommen auf Ihr Zitat, Herr Seidel. Sie hatten ja gesagt, 87 e Absatz 4 unseres Grundgesetzes bestimmt, und dann hatten Sie zitiert.
Ich habe es hier auch in meiner Rede, aber ich will’s nicht wiederholen. Ich glaube, alle haben es im Ohr. Ich kann das nur unterstreichen: Dieser Verantwortung muss auch der Bund gerecht werden, nach wie vor.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!)
Und neben dem Grundgesetz legt das Bundesraumordnungsgesetz in Paragraph 2 Absatz 2 fest, dass ausgeglichene Verhältnisse in allen Teilen Deutschlands herbeigeführt und zurückgebliebene Gebiete sogar bevorzugt zu behandeln sind. Ich denke, die Zahlen, die ich Ihnen vorgelesen habe, machen auch deutlich, dass hier noch etwas zu tun ist. Im Einzelnen heißt es dort, in den jeweiligen Teilräumen sind ausgeglichene Verhältnisse anzustreben, wobei ausdrücklich die infrastrukturelle Ausstattung angesprochen ist. Und es heißt weiter: „Eine Grundversorgung der Bevölkerung mit technischen Infrastrukturleistungen... ist flächendeckend sicherzustellen.... In Räumen, in denen die Lebensbedingungen... im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt wesentlich zurückgeblieben sind..., sind die Entwicklungsvoraussetzungen“ insbesondere durch eine Verbesserung der Infrastrukturausstattung sofort zu verbessern. Ziel ist, zu einer räumlich ausgewogenen, langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur durch Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft zu kommen. Und zuletzt genannt, aber in diesem Zusammenhang besonders wichtig, wird, dass eine gute Erreichbarkeit aller Teilräume untereinander durch Personen- und Güterverkehr sicherzustellen ist. Daraus wird klar, statt Standortfaktoren in Form des Angebots im Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr weiter zu verschlechtern, sind diese also in MecklenburgVorpommern auszubauen. Und da sind wir uns ja, glaube ich, alle einig in diesem Haus.
Die Bestimmung der Verantwortung für die Verkehre und hier für den Schienenpersonenfernverkehr wird von Bund und Ländern allerdings unterschiedlich ausgelegt und ich habe, lange bevor das ein Thema in der Öffentlichkeit war und jetzt auch wieder hochstilisiert wurde, gemeinsam mit meinen Kollegen in Brandenburg und Berlin gegenüber dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nochmals die Länderposition hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundes bekräftigt, also ein weiteres Mal, nachdem bereits sowohl die Verkehrsministerkonferenz als auch die Konferenz der Ministerpräsidenten diese Auffassung vertreten haben.
Die entscheidende Frage ist allerdings, was wir tun, wenn der Bund von seiner Verpflichtung zur Auftragsvergabe an die Deutsche Bahn AG nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig überzeugt werden kann.
Und ich gehe davon aus, dass Konsens aller Mitglieder dieses Hauses darüber besteht, dass der Verkehr auf dieser für Rostock, aber auch für die weiter südlich gelegenen Gebiete Mecklenburgs wichtigen Strecke zumindest in der heutigen Qualität erhalten werden muss.
Mein Ziel ist es daher, zu Regelungen mit der Deutschen Bahn AG zu kommen, die beinhalten, dass das Land zumindest kostenmäßig zunächst nur für den Bund in Vorleistung geht. Alle weiteren Schritte werden von diesem Ergebnis abhängen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss lade ich Sie alle gerne ein, mit mir zum Sommerfahrplan diese Zugverbin
d ung vielleicht erstmalig zu befahren. Und, Herr Rehberg, vielleicht fahren Sie dann auch das erste Mal mit dem Zug. – Danke für die Aufmerksamkeit.
(Wolfgang Riemann, CDU: Das ist der Einsatz des Wirtschaftsministers für die Bahn? Das war sehr lau! – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)
(Harry Glawe, CDU: In Bad Kleinen fährt er immer noch. – Siegfried Friese, SPD: Ihre Infrastruktur war immer das Auto, nie die Bahn.)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Zahl der Freunde der Eisenbahn offensichtlich von Landtagssitzung zu Landtagssitzung immer größer wird.
Wer wie ich öfter mit dem Zug durch Mecklenburg-Vorpommern fährt, kann hin und wieder in der Nahverkehrszeitung der Deutschen Bahn AG „Takt“ interessante Dinge erfahren. So ist in der Ausgabe November/Dezember 2000 in einem Interview mit dem Vorstandschef Personenverkehr Dr. Christoph Franz zu lesen: „Die Bahn fährt keinen ihrer Züge aufs Abstellgleis, wenn sie einen guten Dienst leisten. Das heißt: Wo Interregios eine Nachfrage haben, wird es auch in Zukunft eine Fernverbindung geben. Abgesehen davon ist Interregio nichts anderes als ein Zugname. Wichtig ist, dass wir unseren Kunden ein nachfragegerechtes Angebot machen – und das stellen wir gerade sicher.“ Da habe ich so meine Fragen.
In der gleichen Zeitung lesen wir in einem Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Heribert Thallmair: „Wo aus strukturpolitischen Gründen eine Fernverkehrsverbindung erforderlich ist, diese sich aber überhaupt nicht rechnet, da muss der Bund als Eigentümer der DB seiner Gewährleistungspflicht nachkommen. Es sollte das gemeinsame Ziel der DB und der Kommunen sein, den Bund als Eigentümer zu einer ehrlichen Finanzierung seiner Aufgaben zu bringen. Die Regionalisierungsmittel, die den Ländern für den mittlerweile liberalisierten Nahverkehrsmarkt bereitgestellt worden sind, eignen sich nämlich nicht, um defizitären Fernverkehr zu bezahlen.“ Recht hat er.
Und in einem Interview in der gleichen Zeitung mit dem Wirtschaftsminister unseres Landes kann man lesen, ich zitiere wiederum: „Unsere Mittel sind begrenzt. Daher müssen wir sie ökonomisch und im Interesse der Mehrheit einsetzen.“ Auch das ist richtig.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU, und Jörg Vierkant, CDU: Richtig.)
Und deshalb finde ich auch die Forderung richtig, dass die DB AG und damit der Bund als Eigentümer der DB die Finanzierung auf der Interregiostrecke Rostock–B e r l i n weiterhin gewährleistet und das Land nicht gedrängt wird,