(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Ich will mich auf das Thema konzentrieren, weil es einfach zu kompliziert ist. Aber mit solchen Reden, Herr Thomas, helfen Sie der Polizei im Lande auf keinen Fall.
(Unruhe und Heiterkeit bei einzelnen Abgeord- neten der CDU – Reinhard Dankert, SPD: Was die CDU auch alles schon geredet hat!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich kann die CDU als Oppositionsfraktion alles fordern, aber wir haben als Koalitionsfraktionen natürlich auch das gute
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich mir den Zeithorizont ansehe, den Sie hier vorgeben – die meisten Forderungen sollen sozusagen bis zum 31. Januar 2001 erledigt sein,
für die Kompliziertheit dieser Prozesse viel zu kurz ist –, dann wissen Sie ganz genau, das ist gar nicht machbar.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Wieso denn nicht? – Wolfgang Riemann, CDU: Ich denke, er arbeitet so intensiv daran.)
Und hier, Herr Thomas, zeigt sich schon, dass Sie eigentlich unehrlich sind. Sie fordern bis zum 31. Januar die Vorlage dieses Gesetzes.
(Reinhardt Thomas, CDU: Er hat das am 9. November angekündigt. Er muss doch wissen, was er da ankündigt.)
Nachdem der Innenminister seine ersten Vorstellungen in der Presse geäußert hat, da hatten Sie nichts anderes zu tun, als genau all das, was der Innenminister dargelegt hat, abzulehnen mit der Bemerkung, der Minister hätte einen Kniefall vor der PDS gemacht.
Und jetzt fordern Sie, obwohl Sie ganz genau wissen, dass Sie das sowieso ablehnen, was Sie fordern, das bis zum 31. Januar hier vorzulegen. Also, dann sagen Sie lieber: Wir wollen das so gar nicht. Das ist dann wenigstens ehrlich.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, wir wollen, dass der Minister mal was vorlegt. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU – Reinhardt Thomas, CDU: Wir wollen, dass er was Ordentliches vorlegt.)
Na ja, Herr Jäger, Sie wissen doch ganz genau, wie die Ausgangslage ist. Sie haben doch hier schon mal einen Antrag gestellt. Sie wissen ganz genau, dass das Landesverfassungsgericht zwei Punkte in diesem Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat.
Und Sie haben erklärt, Sie wollen natürlich diese Jedermannskontrolle. Sie wollen sozusagen die Kriterien festzurren.
Und auch der „Große Lauschangriff“, der durch das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, wird nicht mehr in diesem Gesetz stehen. Auch das wird es mit uns nicht geben.