Dass wir 2001 absolut weniger Steuern einnehmen werden als im Vorjahr, darauf habe ich schon bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes aufmerksam gemacht. Es sind 203 Millionen DM weniger. Wir hatten in unserer Veranschlagung bei den Steuereinnahmen bereits die absehbaren Auswirkungen der Unternehmens- und der Einkommenssteuerreform 2000 zugrunde gelegt. Herr Riemann hat daraufhin vermutet, ich hätte in raffinierter Weise die Steuereinnahmen heruntergerechnet.
Er wollte Sie alle glauben machen, wir hätten die Umsatzsteuer zu niedrig angesetzt. Mir eine solche Manipulation zu unterstellen ist schon ein ziemlich starkes Stück, denn ich kann Ihnen versichern – und ich gehe auch davon aus, dass alle außer Herrn Riemann vielleicht mir glauben –, auch mir wären mehr Steuereinnahmen entschieden lieber gewesen.
Mir liegt sehr daran, diesen Sachverhalt hier klarzustellen, denn auch bei Gutwilligen hat es Verwirrung über die Ergebnisse der Steuerschätzung gegeben. Dies hat seine Ursache darin, dass die Steuerschätzungen immer auf dem jeweiligen Sach- und Rechtsstand aufsetzen. Zum Zeitpunkt der Maisteuerschätzung war die Einkommensund Unternehmenssteuerreform 2000 noch nicht Gesetz. Deshalb konnten die Auswirkungen der Steuerreform damals auch noch nicht von den Steuerschätzern eingerechnet werden. Die Zahlen der Maisteuerschätzung lagen deshalb deutlich höher als der Ansatz in unserem Haushaltsplanentwurf. In unserem Entwurf hatten wir die absehbaren Auswirkungen der Steuerreform aber schon berücksichtigt. Wie richtig das war, hat sich jetzt gezeigt. Der finanzpolitische Sprecher der Opposition wollte das während der Ersten Lesung partout nicht begreifen. Verständlich, denn dann hätte er ja einen großen Teil seiner Rede streichen müssen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Sie haben dem Parlament die Zahlen verheimlicht. Die mussten wir anfordern. – Zurufe von Erhard Bräunig, SPD, und Georg Nolte, CDU)
Anders als bei den Einnahmen, meine Damen und Herren, hat uns unsere Voraussicht bei den Ausgaben nicht weitergeholfen. Seit dem 15. September, der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2001, sind erst drei Monate
vergangen, drei Monate, in denen neue und zum Teil dramatische Ereignisse sich auf unseren Haushaltsplanentwurf ausgewirkt und in denen wir neue Erkenntnisse gewonnen haben. Die Landesregierung hat die Koalitionsfraktionen gebeten, die notwendigen Veränderungen im Haushalt noch zu berücksichtigen. Ich bin dankbar dafür, dass sie dies möglich gemacht haben. Und ich will an dieser Stelle auch gleich Georg Nolte, dem Vorsitzenden des Finanzausschusses, meinen Dank sagen: Ohne Ihre Verhandlungsführung und Ihre Bereitschaft, immer noch einen neuen Termin anzusetzen, wäre das alles nicht so möglich gewesen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und einzelnen Abgeordneten der SPD – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Gut, Georg. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
Ich will hier aber auch betonen, dass der größere Teil der Änderungen, die Sie in den Beschlussempfehlungen finden, nicht auf neuere Erkenntnisse zurückgeht, sondern auf Beschlüsse der Fachausschüsse. Sie werden in den Beschlussempfehlungen auch eine Vielzahl von Vermerken finden mit dem Titel „Erläuterung geändert“. Auch hier gilt: Die Mehrzahl der Änderungen beruht auf Wünschen der Ausschüsse und auf neueren Erkenntnissen. Allerdings sind auch Unzulänglichkeiten der Verwaltung zu verzeichnen. Das lässt sich bei dem Umfang des Haushaltsplanes und dem Zeitdruck, unter dem er erarbeitet wird, nicht völlig ausschließen. Ein Vergleich mit anderen Landeshaushalten zeigt, dass die Qualität der Erläuterungen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt als überdurchschnittlich zu bewerten ist. Ich sage Ihnen dennoch zu, dass wir weiter an der Verbesserung der Erläuterungen arbeiten werden.
Kurz zu den Erkenntnissen und Zwangsläufigkeiten: Wir werden einige Straßenbaumaßnahmen schneller als gedacht verwirklichen können, insbesondere Ortsumgehungen. Dafür muss jetzt die Planung anlaufen. Das kostet uns zusätzlich etwa 7 Millionen DM. Dieser Bedarf lässt sich ohne Krediterhöhung nur finanzieren, wenn durch eine veränderte Prioritätsbewertung veranschlagte Maßnahmen gestrichen oder verschoben werden.
Die rot-grüne Bundesregierung aus SPD und Grünen hat ihr Versprechen einer BAföG-Reform mit dem Ziel vermehrter Leistungsempfänger in die Tat umgesetzt. Während zu Zeiten der früheren konservativen Regierung die Zahl der BAföG-Empfänger laufend zurückgegangen ist, steigt sie seit 1999 wieder.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Harry Glawe, CDU: Das ist ‘ne Frage, wie das interpretiert wird. Das ist eine Frage der Auslegung.)
abschiedet worden. Allein für Mecklenburg-Vorpommern rechnen wir in 2001 mit Mehrausgaben von 28 Millionen DM, davon erstattet der Bund 18 Millionen DM. Ferner ist es jetzt absehbar, dass die Sozialhilfe für Empfänger in Einrichtungen, die so genannte überörtliche Sozialhilfe, im nächsten Jahr spürbar mehr kosten wird,
(Zuruf von Harry Glawe, CDU – Georg Nolte, CDU: Aber über die Zahl müssen wir uns noch mal unterhalten.)
Zusätzlich haben wir einen Titel für die Förderung von Investitionen vorgesehen, die die Heizkosten mindern – Ansatz 1 Million DM.
Das gilt für die Kindertageseinrichtungen, die Sozialhilfe und die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme. Wir müssen abwarten, wie sich das auf den Haushaltsabschluss auswirken wird. Der macht mir ohnehin einige Sorgen, weil die EU ihren Zahlungsverpflichtungen nur schleppend nachkommt. Im Finanzausschuss haben wir dieses Thema ja bereits diskutiert.
Ein weiterer Punkt ist mir nicht ganz leicht gefallen, das ist kein Geheimnis. Die IFG-Mittel für die Kommunen sind um 10,8 Millionen DM aufgestockt worden. Immerhin werden die Kommunen von der Steuerreform weit weniger belastet als das Land, aber ich stehe zu der Aufstockung. Die Kommunen erhalten zusätzlich 6 DM pro Einwohner zur Verbesserung ihrer Gebäudesubstanz und ihrer Straßen.
Wie Sie vielleicht gesehen haben, hatten wir die Ansätze für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR schon mit dem Haushaltsplanentwurf kräftig aufgestockt. Aber es zeigt sich schon jetzt, dass die veranschlagten Mittel nicht reichen werden. Deshalb haben wir noch einmal knapp 6 Millionen DM draufgelegt. Leider gibt es noch keinen Gesetzentwurf, so dass die Veranschlagung auf Schätzungen gestützt werden muss.
Ich freue mich, dass es im Zusammenwirken mit den Regierungsfraktionen gelungen ist, zu einer sozialverträglichen Lösung für die Beschäftigten zu kommen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Backhaus spricht schon von Entlassungen. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Aber der Zuschuss für die Forstwirtschaft ist immer noch viel zu hoch. Die Verhandlungen mit der zuständigen Gewerkschaft eröffnen gute Aussichten auf ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis. Die Zahl der Beschäftigten
in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren zurückgeführt. In diesem Zusammenhang gebietet es die Lauterkeit, sich zu entscheiden. Die Opposition kann nicht die Reduzierung bei der Forst beklagen und gleichzeitig ein groß angelegtes Stellenabbauprogramm fordern. Beides geht nicht.
Generell gilt, dass wir uns auf Dauer in den verschiedenen Bereichen öffentlicher Betriebe nur so viel Beschäftigte leisten können, wie erforderlich sind, um eine wirtschaftliche Leistung zu erbringen. Das gilt nicht nur für die Forstwirtschaft, das gilt für sämtliche Bereiche öffentlicher Beschäftigung.
Die Ereignisse um die Rinderseuche BSE haben uns alle kalt erwischt. Es sollte niemand versuchen, aus diesem Drama einen parteipolitischen Nutzen zu ziehen. Ich bin überzeugt, das würde niemandem gut bekommen. Es geht vielmehr darum, jetzt das Richtige und das Notwendige zu tun. Deshalb haben wir zusätzliche Mittel vorgesehen für epidemiologische Untersuchungen im Rahmen der BSE-Überwachung sowie für erhöhte Hilfen an Tierhalter für die Beseitigung von so genanntem Risikomaterial.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit außerdem auf Änderungen des Haushaltsgesetzentwurfes lenken, mit denen wir Vorsorge treffen wollen für absehbare, aber noch nicht hinreichend quantifizierbare Bedarfe. Wir bitten Sie um eine Umschichtungsermächtigung für Bedarfe infolge der BSE-Katastrophe. Für die zügige Abwicklung des einmaligen Heizkostenzuschusses müssen wir noch einen neuen Artikel in das Haushaltsrechtsgesetz einfügen. Damit werden die Kreise und kreisfreien Städte als zuständige Stellen für die Auszahlung des Heizkostenzuschusses bestimmt. Das ist sachgerecht, weil die Kreise und kreisfreien Städte über die notwendigen Informationen verfügen und für Teilbereiche ohnehin schon zuständig sind. Allein die Abschlagszahlung in diesem Jahr beträgt 36 Millionen DM.
Ein weiterer Punkt kommt hinzu. Die Nord/LB beabsichtigt, ihren Gewährträgern, wie schon 1999, die Zeichnung einer unbefristeten stillen Beteiligung anzubieten. Damit soll das Kernkapital unserer Landesbank erhöht werden. Von den insgesamt 1 Milliarde Euro entfallen 100 Millionen Euro oder 200 Millionen DM auf Mecklenburg-Vorpommern. Das Angebot ist wirtschaftlich vorteilhaft.
(Wolfgang Riemann, CDU: Ach, das sieht der Landesrechnungshof aber kritischer. – Gesine Skrzepski, CDU: So ist es.)
Bei einer Abwicklung über die GAA – wie schon bei der ersten Beteiligung – ergeben sich Erträge von bis zu 1,5 Millionen Euro oder 3 Millionen DM. Dies sollte sich das Land nicht entgehen lassen. Wir müssen dafür eine Bürgschaft zugunsten der GAA übernehmen, damit sie sich zu Konditionen refinanzieren kann, die sonst nur Kommunen geboten werden.