In der Zeit vom 21. September, der Einbringung des Haushaltsentwurfes, bis heute wurde in einer intensiven, zum Teil überdurchschnittlich aufwendigen Arbeit der Haushalt des Jahres 2001 in den Fachausschüssen und im federführenden Finanzausschuss beraten. Daher gestatte ich mir an dieser Stelle, besonders dem Sekretariat des Finanzausschusses, den unterstützenden Fachausschüssen und den Haushältern in den Ministerien für ihre konzentrierte und teilweise überdurchschnittliche Arbeitsleistung zu danken. Es ist schon erstaunlich, und darauf lege ich Wert, dass trotz der knappen Personalbesetzung des Sekretariates des Finanzausschusses im Vergleich zu den Sekretariaten zum Beispiel von Untersuchungsausschüssen oder der Enquetekommission das Haushaltsprojekt 2001 terminlich realisiert werden konnte.
Dabei war es Selbstverständnis des Ausschusses, durch eine rechtzeitige Etatverabschiedung für die Kommunen, die nachgeordneten Verwaltungen und Ämter und für die Landesverwaltung insgesamt Planungssicherheit für das Folgejahr zu schaffen.
Der Zeitrahmen unterscheidet sich kaum von dem des Vorjahres. Allerdings war auch 1990 schon zu erkennen, dass das Zeitkorsett der Parlamentsberatungen außerordentlich eng bemessen war. Schon in den letzten Jahren musste auf Zwänge hingewiesen werden, die diesem Umstand geschuldet waren. Auch in diesem Jahr war keine frühere Erste Lesung des Landeshaushaltes möglich, trotz entsprechender Initiative der Oppositionsfraktion, so dass mit ähnlichen Terminzwängen zu rechnen war wie im letzten Jahr. Frau Keler selbst hat dies seinerzeit als Ausschussvorsitzende mit folgender Kritik gekennzeichnet: „Die Zeitspanne zwischen... der Ersten und... der Zweiten Lesung... ist einfach zu kurz, um die notwendigen umfangreichen zusätzlichen Materialien aus den Ressorts mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und bewerten zu können.“ So aus ihrer Rede am 9. Dezember 1992 im Landtag.
Erschwerend kam hinzu, dass bereits zur Ersten Lesung erkennbar war, dass eine Reihe von Detailproblemen die Haushaltsberatungen zusätzlich befrachten würde. Es waren dies die Auswirkungen aus dem bereits im Sommer diskutierten Forstkonzept, die Probleme der Kita-Finanzierung im Ergebnis der Kostenerfassung der Träger und das nach wie vor breit diskutierte Thema der Finanzausstattung der Kommunen und der Rahmenbedingungen, die das Land den Kommunen hinsichtlich ihrer Ausstattung setzt. Dazu stellte sich der Dauerbrenner der Budgetierung von Einrichtungen besonders im Hochschul- und Fachhochschulbereich und für andere Bereiche der Verwaltung. Hier hatten die beabsichtigten Arbeitsrichtungen des Finanzministeriums bereits im Vorfeld zu beträchtlichen Diskussionen geführt. Das kontrovers diskutierte Gesetzesvorhaben eines Bildungsfreistellungsgesetzes mit den Auswirkungen auf Unternehmen, das zwar bis heute noch nicht verabschiedet ist, sollte trotzdem finanzielle Vorsorge im Haushalt enthalten. Auch die noch nicht durch Gesetz entschiedene Problematik der Gestaltung der Laborlandschaft im Land, besonders die beabsichtigte Umgestaltung des Landeshygieneinstitutes in ein Landesamt, machte sich in den Haushaltsberatungen erschwerend bemerkbar.
Daneben waren durchaus weitere komplizierte Sachverhalte zu beraten wie zum Beispiel die Auswirkungen der Energiekostenentwicklungen und deren Berücksichtigung im Etat, die immer wieder entstehenden Unwägbarkeiten der Entwicklung der Sozialhilfekosten, auch der Investitionsaufwendungen im Sozialhilfebereich, besonders bei den Pflegeheimen, und Fragen der Effektivität der Arbeitsmarktförderung vor dem Hintergrund der verschärften Entwicklung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Besonders die Problematik der veralteten Steuerschätzung aus dem Mai und die Aktualisierung der Ergebnisse erst im November mussten zu Einschätzungsproblemen in den Beratungen führen.
Zwangsweise konnten diese Faktoren nicht ohne Auswirkungen auf die Terminkette der Beratungen und auf die Abstimmung zwischen Fachausschüssen und federführendem Finanzausschuss bleiben. Besonders als die Koalitionsfraktionen am 16. November 2000 einen Komplexantrag einbrachten, der auf 51 Seiten umfangreiche strukturelle Änderungen enthielt, und dies einen Tag vor dem ursprünglich letzten Beratungstermin zur Liste der offenen Punkte aus den Haushaltsberatungen, geriet der Zeitplan massiv unter Druck, da bereits am 27. November 2000 die Abstimmung der Beschlussempfehlung erfolgen musste, um die fristgemäße Abgabe im Parlamentssekretariat zu ermöglichen. Dieser Antrag der Koalition wurde zwar formal durch die SPD- und PDS-Fraktion eingebracht, er trug jedoch den Charakter einer Ergänzungs- oder Nachschiebeliste der Landesregierung, da die Erarbeitung in der Landesregierung erfolgt war und demzufolge beide Fraktionen im Verlauf der Beratungen zur Erläuterung immer wieder um Amtshilfe beim Finanzministerium beziehungsweise bei der Landesregierung nachsuchten.
Ich möchte das aus meiner Sicht so kennzeichnen, dass sich damit das Finanzministerium auch bei der Gestaltung der Parlamentsberatungen als maßgeblich behauptet hat.
An die Adresse der Koalition gerichtet hier ein Zitat von Frau Keler als Ausschussvorsitzende vom 11. Januar 1996: „Sie müssen wissen, daß Sie damit... auf einen Teil Ihres Etatrechts verzichten“.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Die Berücksichtigung solcher gravierenden Auswirkungen aus der Bundespolitik, wie die Entwicklung des BAföG und des Wohngeldes oder die Auswirkungen der Steuerschätzungen, legte die Vermutung nahe, dass die Koalitionsfraktionen mit ihren Gestaltungsmöglichkeiten und -willen in diesen Fragen doch beschränkt waren.
Trotzdem wurde bei einigen Einzelentscheidungen im Parlament deutlich, dass es durchaus auch den Willen gab, im Unterschied zu den Vorstellungen der Landesregierung haushälterisch zu gestalten. Ich denke hier zum Beispiel an die Entscheidungen zur Finanzierung von Weiterbildungseinrichtungen mit Beherbergungsbetrieb und den formulierten Entschließungsantrag, der auch für die Folgejahre Haushaltskonsequenzen haben soll. Ich denke aber auch an die Entscheidungen zur finanziellen Vorsorge für den Personalkörper im Hochschulbereich, die zu Lasten des Einzelplanes 11 vorgenommen wurden, oder die Entscheidungen in Form von Beschlussempfehlungen zum Gesamtkomplex der Budgetierungen.
Ungeachtet dieser Einschätzungen haben jedoch nach wie vor Aussagen des Landesrechnungshofes vom Sommer 1999 ihre Gültigkeit. Wenn er damals darauf hinwies, dass es keinen Grund gäbe, weder für den Landtag noch für die Landesregierung, sich mit dem vorliegenden Haushalt zufrieden zu geben, dann deshalb, weil die Zwänge für das Land weit größer geworden sind als die gestalterischen Möglichkeiten. Die nicht befriedigende Steuerdeckungsquote und die mittelfristig geringeren Finanztransfers von West nach Ost waren es, die das ursprünglich vorgesehene Tempo der Senkung der Nettokreditaufnahme verlangsamten.
die zu umfangreiche und kostenintensive Verwaltung hinwies, so muss mit Blick auf die Haushaltsberatungen 2001 festgestellt werden, dass eine verbesserte Lösung die s e r Probleme nicht erreicht wurde. Vielmehr beschreibt auch die diesbezügliche Beschlussempfehlung Handlungsund Prüfungsbedarfe, die noch nicht realisiert wurden. Auch wenn der Präsident des Landesrechnungshofes bereits vor einem Jahr die Spielwiese der global veranschlagten Mehrausgaben im Einzelplan 11 angriff, so muss heute nach wie vor dieser Stand verzeichnet werden. Ja, mit dem so genannten Zukunftsfonds, der nicht konkret entsprechend Haushaltsrecht, sondern lediglich in Absichtserklärungen veranschlagt wurde, wird der Landesrechnungshof sein Betätigungsfeld bei der Prüfung des Haushaltsvollzuges haben.
Mit der Zweiten Lesung des Haushaltes legt das Parlament seine Aktivitäten bei der Gestaltung des Haushaltsentwurfes der Landesregierung dar. Es stellt sich die Frage, wie das Parlament mit seinem Etatrecht, mit sei
nem verfassungsmäßigen Auftrag umgegangen ist. Hierzu liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und der Bericht des federführenden Finanzausschusses vor. Dieser Bericht ist nicht zufällig 153 Seiten stark im Vergleich zu 1999 mit 90 Seiten.
Es war nicht Schreibwut des Ausschusses, sondern die knappe Wiedergabe der in den Haushaltsberatungen angehäuften Sachprobleme, die sich in diesem Bericht wiederfinden.
Daher verweise ich auf dieses Material und werde der Debatte zu den Inhalten aus der Sicht der einzelnen Fraktionen nicht vorgreifen.
Ich muss mir jedoch eine persönliche Bemerkung gestatten: Gerade vor dem Hintergrund einiger Presseverlautbarungen zu den getroffenen Entscheidungen zur Wohnungsbauförderung muss ich hier persönlich feststellen, dass es entweder bei einigen Parlamentsmitgliedern keine ausreichende Klarheit über die Mehrheitsverhältnisse in diesem Landtag gab, die auch zu den getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der Eigenheimförderung geführt haben, oder aber es bestehen inhaltliche Reibungspunkte innerhalb der Koalition, die dazu führten, dass entgegen von Ankündigungen des Fachministers in den Medien dann doch anders im federführenden Ausschuss entschieden wurde. Für den Finanzausschuss muss ich jedoch darauf verweisen, dass die getroffenen Entscheidungen formal korrekt, wenn auch inhaltlich hinterfragbar waren.
Wenn heute im Landtag über den Etat 2001 entschieden wird, dann ist damit bereits die Vorbereitungsphase für den Haushalt 2002 eingeläutet. Daher weise ich von dieser Stelle nochmals in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Wertungen und Wichtungen des Landesrechnungshofes nach wie vor ihre Geltung haben und dass es kein Ausruhen in diesen Fragen geben darf. Besonders die dem Landtag vorgeschlagenen Prüfaufträge müssen von der Landesregierung mit der notwendigen Gründlichkeit und Termintreue realisiert werden. Wenn unmittelbar nach Verabschiedung des Etats 2001 der Finanzausschuss sich mit dem Bericht des Landesrechnungshofes 2000 zum Haushaltsvollzug 1998 beschäftigt, dann wird deutlich, dass es eine Kontinuität von Haushaltsveranschlagungen und seinem Vollzug gibt. Es wird auch deutlich, dass im Haushaltsvollzug sich alle vorher eventuell vermiedenen Konflikte umso deutlicher zeigen und dass der Landtag daher zu keiner Zeit von seiner Pflicht entlastet sein kann, so, wie es auch Artikel 20 und 68 der Landesverfassung deutlich machen. Daher ermutige ich Sie, mit der heutigen Entscheidung zum Landeshaushalt 2001 noch Zeichen zu setzen, indem Sie Anträge, die zur Lösung von Zukunftsfragen führen können, mit der gebotenen Verantwortung und Klugheit thematisieren und abstimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Hin und wieder kann es bekanntlich nicht schaden, als Politiker innezuhalten und sich zu fragen, was ist der Zweck der Politik, ja des Staates überhaupt. Es lassen sich viele kluge und weise Zitate dazu finden. Ich möchte eins von Aristoteles benutzen, und zwar sagte er: „Der Zweck des Staates ist die Verschönerung des Lebens.“ Ich weiß nicht, was Aristoteles zu dieser Definition inspiriert hat,
ich weiß nur, dass der vorliegende Haushalt, die in Zahlen gegossene Politik dieser Landesregierung,
Im Gegenteil, dieser Haushalt beschreibt nicht die wirklichen Interessen und Wünsche der Menschen im Land, setzt keine Signale zum Aufbruch und ist von keiner Zukunftsvision getragen.
Ich frage die Landesregierung: Wo setzen Sie Schwerpunkte, die unser Land in irgendeiner Form voranbringen? Sparen Sie dort, wo es möglich und geboten wäre? Reicht Ihr finanzpolitischer Horizont über die Wahl 2002 hinaus?
Stellen Sie sich sachgerecht auf absehbare Entwicklungen ein? Ich nenne nur ein paar Stichworte, um die Brisanz anzudeuten, die hinter diesen Fragen steht: die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, die Ausgestaltung des Solidarpaktes II, die EU-Osterweiterung, die ungewisse Zukunft der EU-Strukturfonds nach 2006. Wer noch halbwegs in der Lage ist, die Realität wahrzunehmen, muss zu der bedauerlichen Erkenntnis kommen, dass diese Fragen nur mit einem klaren Nein zu beantworten sind.
Deshalb ist dieser Haushalt die in Zahlen gegossene Inkompetenz dieser Landesregierung und eine Kapitulation vor den vor uns liegenden Aufgaben.
Natürlich werden Sie auch hier und heute all dieses vehement abstreiten. Sie werden ein Bild in den rosigsten Farben malen. Sie werden die völlig berechtigte Kritik an Ihrer Haushaltspolitik wieder als Kritik am Land Mecklenburg-Vorpommern zurückweisen. Sie und das Land sind ja aus Ihrer Sicht mittlerweile ein und dasselbe.
Herr Ministerpräsident! Frau Finanzministerin! Die Zeiten der Verehrung des rot-roten Hofstaates sind schon lange vorbei. Ich habe den Eindruck, Sie haben es nur noch nicht bemerkt.