Protocol of the Session on November 16, 2000

Ich bin bereit, diese erkämpfte Million als Investitionshilfe umzufunktionieren. Das ist ein anderer Ansatz, damit nicht die Folge, sondern die Ursache behoben wird.

(Beifall Dr. Manfred Rißmann, SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Richtig.)

Lassen Sie uns deshalb Näheres Morgen im Finanzausschuss bei den abschließenden Beratungen für den Haushalt 2001 besprechen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Morgen wird noch nicht abgeschlossen. – Vizepräsidentin Kerstin Kassner übernimmt den Vorsitz.)

Bei all den Verhandlungen wünsche ich mir, dass sich alle an meine Eingangsworte erinnern und niemandem unzutreffend unterstellt wird, sie oder er hätte nur das Geld und nicht die Kinder, unsere Zukunft, im Blick. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Glawe von der CDU-Fraktion.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Schon wieder? Das kann nicht sein. Herr Glawe hat schon gesprochen.)

Dann hat das Wort die Abgeordnete Frau Bretschneider von der SPD-Fraktion.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das meine ich doch.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eltern erwarten von der Politik zu Recht, dass verlässliche Angebote für die Betreuung von Kindern in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Sie wollen bedarfsgerechte Öffnungszeiten und haben den Wunsch, dass ihre Kinder im Rahmen der Betreuung so weit wie möglich in ihrer Entwicklung gefördert werden.

Im 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wird aufgezeigt, dass es im Bereich der Tageseinrichtungen deutliche Entwicklungserfordernisse gibt. Mit Recht fordert dieser Bericht für die Tagesbetreuung eine Qualitätsoffensive ein. Von Fachleuten, wie unter anderem Vertretern der GEW, wird darauf hingewiesen, dass die Bildungsreformdiskussion auch auf die Tagesbetreuung für Kinder ausgeweitet werden muss. Kinderbetreuungseinrichtungen sind in Deutschland wichtiger, ihre Arbeit ist komplexer geworden. Der Anspruch an ihre Professionalität ist gestiegen. Sie müssen in ihren Konzepten auf die zunehmende Vielfalt von Kindheit reagieren.

Dies können die Träger der Einrichtungen jedoch nicht alleine bewältigen, sondern sie benötigen dabei die Unterstützung des Landes und der Kommunen. Rahmenbedingungen wie Personalschlüssel, Gruppengröße, Vor- und Nachbereitungszeiten und Öffnungszeiten beeinflussen die Qualität. Die gebotene Flexibilisierung der Öffnungs

zeiten sowie der Angebots- und Organisationsformen darf aber nicht dazu führen, dass Plätze, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderlich sind, abgebaut werden. Es wäre sicherlich wünschenswert, die finanziellen Spielräume, die sich möglicherweise mittel- und langfristig aus der demographischen Entwicklung ergeben könnten, wenigstens teilweise zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder nutzen zu können. Allerdings wissen wir alle, wie es um die Finanzrahmen insgesamt bestellt ist.

Ein Vergleich der belegten Plätze mit den vorhandenen Kapazitäten ergibt eine durchschnittliche Auslastung von über 80 Prozent, bezogen auf die Gesamtheit der Plätze im ersten Quartal 2000. Ein Schreiben des Städte- und Gemeindetages an den Sozialausschuss weist uns aber darauf hin, dass mit den kreisfreien Städten Rücksprache zu den ausgewiesenen Zahlen genommen wurde. Das Ergebnis war, dass zwar teilweise rechnerische Überkapazitäten bestehen, aber es wurde eben auch festgestellt, dass dies keine Rückschlüsse auf die Kapazitäten im Personalbereich und damit auf die Anwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssels zulässt. Weiterhin wurden die Zahlen verglichen und festgestellt, dass Kinder aus dem Umland zum Beispiel bei der Hansestadt Rostock und auch bei Neubrandenburg nicht mit aufgeführt wurden. Dies kam auch in der Anhörung im Finanzausschuss zur Sprache. Hier wurde erläutert, dass so genannte Überkapazitäten entstehen, wenn man die zur Verfügung stehenden Plätze laut Betriebserlaubnis mit der konkreten momentanen Belegung ins Verhältnis setzt. Diese Überkapazitäten sind aber in der Praxis nicht grundsätzlich vermeidbar, da nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen die Inanspruchnahme eines Platzes in Mecklenburg-Vorpommern für Eltern sehr flexibel gestaltet ist. Die Umsetzung des Rechtsanspruches und des Bedarfsanspruches ist eben nicht auf den Platz genau zu kalkulieren.

Weiterhin wird nach Aussage der Unterrichtung bei einigen Trägern die im Paragraphen 5 Kita-Gesetz genannte Erzieher-Kind-Relation nicht eingehalten. Hier, der Auffassung bin ich zumindest, wird das Gesetz missinterpretiert, denn das Kita-Gesetz legt in diesem Paragraphen Mindeststandards fest und nicht Höchststandards. Es ist also durchaus möglich, von diesen Mindeststandards nach oben abzuweichen, auch wenn das natürlich aus finanzpolitischen Überlegungen anders gesehen wird.

In der Anhörung wurde deutlich, dass die Anpassung der gemeldeten Personalkosten an die im Kita-Gesetz verankerte maximale Gruppengröße dazu geführt hat, dass nicht die tatsächlichen Platzkosten, sondern nur fiktive Platzkosten ermittelt werden. Das heißt, dass von einer hundertprozentigen Auslastung der Kita-Einrichtungen bei einer maximalen Gruppengröße ausgegangen wird. Dies ist aber in der Realität so nicht machbar, da durch das Gesetz die Gemeinden verpflichtet sind, den Kita-Anspruch wohnortnah sicherzustellen. Somit kann eine Auslastung von 100 Prozent in kleinen Gemeinden eben nur schwer erreicht werden. Damit kann aus der Unterrichtung auch nicht grundsätzlich geschlussfolgert werden, die Auslastung sei zu gering und deshalb seien Einsparungen durch Umstrukturierungen möglich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ausgehend von den rechnerisch in allen Landkreisen und kreisfreien Städten bestehenden Überkapazitäten schätzt die Unter

richtung ein, dass die Förderung von Kindern in Kitas und in Tagespflege im Allgemeinen im ländlichen Raum sowohl quantitativ als auch qualitativ gesichert sei. Da keine Zahlen und Prozente bezüglich der Stadt-LandRelation vorliegen, muss man diese Schlussfolgerung zumindest in Frage stellen. Zudem ist die zahlenmäßige Auslastung der Kitas im ländlichen Raum im Ergebnis fraglich, da bei den angesetzten Kapazitäten auch die der kreisangehörigen Städte mit einbezogen wurden. Bezüglich einer zumutbaren Höchstentfernung zwischen Kita und Wohnort gibt es zudem keine Festlegung.

Dabei wird in der Unterrichtung festgestellt, dass neben dem Angebot des Besuchs einer Kita auch die Tagespflege im Land etabliert sei. Gilt dies aber in allen ländlichen Regionen? Die Anfahrtswege im ländlichen Raum betragen zum Teil bis zu 12,5 Kilometer, in Einzelfällen kann die zurückgelegte Strecke auch nach oben hin abweichen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es um die Betreuung von behinderten Kindern oder um die Betreuung in Einrichtungen mit besonderem pädagogischen Profil geht. Ich sehe hier die Gefahr, dass mittelfristig der ländliche Raum ausgedünnt wird und noch längere Anfahrtswege für die Eltern anfallen werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Dem sollten wir entgegensteuern.

Leider liegen der Landesregierung, wie man der Unterrichtung entnehmen kann, keine detaillierten Aussagen vor, wie Eltern von den Trägern der Einrichtungen beziehungsweise den Mitarbeitern bei der Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen und der empfohlenen Impfungen unterstützt werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zwar noch im Osten Deutschlands der Impfschutz und der Umgang mit der Impfproblematik besser sind als in den alten Ländern, aber wir bewegen uns leider in dieser Hinsicht nicht in den positiven, sondern eher in den negativen Bereich. Und deshalb würde ich mich – und sicherlich auch viele meiner Kollegen – darüber freuen, wenn das Sozialministerium hier doch stärker Einfluss nehmen würde.

Die Unterrichtung sieht vor allem Handlungsbedarf in der Präzisierung der bedarfsgerechten Anspruchstatbestände, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Dies darf meines Erachtens aber nicht dazu führen, dass Alleinerziehende und Sozialhilfeempfänger keine Berücksichtigung mehr finden. Insbesondere die Situation Teilzeitbeschäftigter, zumeist Frauen, muss hier beachtet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einerseits gibt es beträchtliche Erfolge in Qualität und Ausstattung der Kitas in Mecklenburg-Vorpommern, andererseits stehen wir vor der Herausforderung, die Finanzierungsgrundlagen langfristig zu sichern, ohne qualitative Abstriche in Mecklenburg-Vorpommern zuzulassen – eine sehr schwierige Aufgabe, zugegebenermaßen.

Eines zeigt sich sehr deutlich durch die Unterrichtung sowie durch die im Finanzausschuss stattgefundene Anhörung: Das Verfahren der Betriebskostenermittlung aufgrund der Vergleichbarkeit hat sich zwar bewährt, aber es zeigt sich eben auch, dass die Ermittlung transparenter und für die Träger nachvollziehbarer gestaltet werden muss und die Kriterien für die Finanzierung zu überarbeiten sind. Die festgelegten Regelkosten für die Betreuung in Kitas werden von den Trägern in Frage gestellt.

In der Anhörung wurde auch erwähnt, dass die Angaben aus den einzelnen Kitas nicht entsprechend der unterschiedlichen Platzzahl gewichtet werden, so dass die festgesetzten Regelkosten nicht den Durchschnitt der Kosten für die Kita-Betreuungsplätze darstellen würden. Der Kita-Beirat hat zur Verbesserung der Betriebskostenermittlung gute Vorschläge vorgelegt, die meines Erachtens in die Überarbeitung einfließen sollten. Insgesamt wurden auch in der Anhörung konstruktive Anregungen gegeben, die das Verfahren realitätsnaher gestalten würden.

Frau Sozialministerin Dr. Bunge hat schon darauf hingewiesen, dass sie durchaus bereit ist, diesen Vorschlag in Bezug auf die Förderung der Heizkostenzuschüsse zu überdenken. Ich glaube, dieser zunächst vorgebrachte Vorschlag hätte zwar den nicht sanierten Kitas im ersten Moment geholfen, aber wäre insgesamt eigentlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen. Und ich glaube, an der Stelle hätte es uns nicht geholfen, wenn wir das bisschen Geld, was da ist, in die Luft pulvern würden. Deshalb plädieren wir eindeutig für die Ausreichung von Zuschüssen für Investitionskosten. Und ich glaube, in diesem Sinne sollten wir uns auch verständigen im Interesse der Träger, im Interesse der Betroffenen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Kollegin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Koplin von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Antwort der Landesregierung liegt eine Grundlage für den fachlichen Diskurs und für weitere politische Entscheidungen vor.

Die PDS-Fraktion möchte vor allem den Blick auf das richten, was zu tun ist. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass eine Novellierung des Gesetzes über die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege erforderlich ist. Auf der Grundlage des geltenden Gesetzes ist insbesondere zu würdigen, dass die Gemeinden und Landkreise ein funktionierendes Netz von Einrichtungen gesichert haben und die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in integrativen Einrichtungen im Land etabliert werden konnte.

(Beifall Heike Lorenz, PDS)

Es ist aber an der Zeit, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in unserem Land, zu fragen, wie es mit der Betreuung weitergehen soll. Wir brauchen eine hohe Qualität der Erziehung und Bildung, wir brauchen ein Angebot, das den Besonderheiten des Flächenlandes entspricht.

Meine Fraktion legt besonderen Wert darauf, dass alle Eltern in Mecklenburg-Vorpommern unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit haben, ein den Bedürfnissen ihres Kindes und ihren eigenen Bedürfnissen entsprechendes Angebot auszuwählen. Die Förderung von Kindern in Tagespflege steht gleichberechtigt neben den anderen Einrichtungen. Besonders dort, wo der Weg zur nächsten Kindereinrichtung lang ist, wird die Tagespflege als wohnortnahes Angebot gern angenommen. Allerdings

können sie den strukturellen Nachteil der Tagespflege nicht ausgleichen. Es fehlt die Möglichkeit zum sozialen Lernen in der Gruppe und es fehlt die Möglichkeit der Arbeitsteilung für die Betreuungspersonen. Die Tagesmütter sind Betreuerin, Köchin, Reinigungskraft, Lieferant in einer Person. Ihre Arbeit verdient einen großen Respekt. Sie vollzieht sich als Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung und Kostenerstattung. Wir halten es für keine ausreichende Lösung.

Die Betreuung durch Fachkräfte halten wir für einen wesentlichen Vorzug der Tageseinrichtungen. Kindergrippen, Kindergärten und Horte sind das in unserem Land am meisten akzeptierte und gewünschte Angebot für Kinder zwischen drei und zehn Jahren. Das rechtfertigt, im Folgenden auf diese Einrichtungen besonderes Augenmerk zu richten.

Zur Situation der Kita im ländlichen Raum:

Die Definition der Wohnortnähe ist meines Erachtens nach nicht entscheidend für die Bewertung der Qualität der Betreuung. Allerdings ist die Erreichbarkeit der Einrichtung eine Voraussetzung für Chancengleichheit der Kinder im ländlichen Raum. Aus diesem Grund halten wir es für geboten, dass die Landesregierung Aussagen zur Zumutbarkeit der Wege trifft. Altersmischung ist eine Antwort auf die gesunkene Kinderzahl im ländlichen Raum und es ist eine pädagogisch sinnvolle Antwort, wenn die Spanne nicht zu groß wird. Die Anforderungen an diese Erzieherinnen sind besonders hoch. Sie sind Einzelkämpferinnen, dürfen eigentlich nicht krank werden und sollen oft auch technische Arbeiten mit erledigen. Diese Kolleginnen brauchen die Chance, Fortbildung und Fachberatung in Anspruch zu nehmen. Sie brauchen die Möglichkeit einer Vertretung, sie brauchen die Unterstützung ihrer Gemeinde und der Elternschaft, denn die Aufgabe Nummer eins ist ein fröhlicher Tag für alle Kinder – und das jeden Tag.

Kurz zur Alters- und Qualifikationsstruktur der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vier waren es ja):

Von den 6.270 Mitarbeiterinnen waren 85,8 Prozent staatlich anerkannte Erzieherinnen, 8,2 Prozent hatten eine darüber hinausgehende Qualifizierung wie Sozialpädagogin, Heilerzieherin und weiteres. 6 Prozent der Mitarbeiterinnen haben keinen oder einen Teilabschluss. 0,4 Prozent der Mitarbeiterinnen sind im Alter unter 21 Jahren, 1,7 Prozent zwischen 22 und 25 Jahren alt. Mit anderen Worten, der Traumberuf Erzieherin ist in Mecklenburg-Vorpommern wohl eher ein Alptraum, denn Einstellungschancen gibt es fast nicht. Wer kann oder wer konnte, folgte dem Ruf in den Westen, wo bereits ein großer Teil der 1991/92 hier aus angeblichem Mangel an Bedarf Entlassenen mit Kusshand Aufnahme fand. 31,5 Prozent der Erzieherinnen sind zwischen 26 und 40 Jahre alt – eine Folge der Sozialauswahl bei der eben besagten Welle betriebsbedingter Kündigungen. Knapp zwei Drittel der Erzieherinnen sind 40 Jahre und älter. Diese Altersstruktur ist bedenklich. Sie geht zu Lasten der Kinder wie der verbliebenen Beschäftigten selbst.

Wenn auch eine Vereinbarung analog dem Lehrerpersonalkonzept für den Bereich der Tageseinrichtungen nicht möglich war, weil hier das Land zu keinem Zeitpunkt Arbeitgeber war, so hat es doch die CDU versäumt, die Weichen für eine entsprechende Personalentwicklung bereits in der ersten Legislaturperiode zu stellen. Wenn auch nicht als sichtbare Ersparnis im Landeshaushalt, so

wäre es doch volkswirtschaftlich eine nützliche Variante gewesen, möglichst viele der Erzieherinnen in Arbeit zu halten. Das hätte durch einen umfassenden Rechtsanspruch für Kinder von 0 bis 14 Jahren und durch günstigeren Personalschlüssel erreicht werden können. Ohne Kinder kann selbstverständlich auch kein Kindergarten gehalten werden, das verlangt niemand. Aber das Nutzen der vorhandenen qualifizierten Fachkräfte für ein hohes Niveau der Kinderbetreuung zum Beispiel durch gesetzliche Verpflichtungen zu Vor- und Nachbereitungszeiten und Fortbildungen, zu Zeiten für die Elternarbeit und für Teambesprechungen, diese Chance wurde seinerzeit verpasst.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesjugendhilfeausschuss, das ist mir bekannt geworden, wird sich demnächst mit folgenden Fragen beschäftigen:

1. Welche Personal- und Managementanforderungen sind an die Träger künftig zu stellen?

2. Welchen spezifischen Fortbildungsbedarf haben wir?

3. Welchen Ausbildungsbedarf haben wir?

4. Welche Maßnahmen sind erforderlich zur Entwicklung einer gesunden Altersstruktur in den Einrichtungen?

Die Gewerkschaften, die kommunalen Spitzenverbände, die Elternvertretungen, die Fachleute der Jugendhilfe und die Politik müssen hier noch ein großes Stück gemeinsamer Arbeit leisten.