Es geht darum, dass sich hier jemand im Vorfeld selber disqualifiziert hat, ein Amt auszuüben, das für alle Bürger des Landes da sein soll, ich betone, für alle Bürger des Landes
und nicht nur für eine bestimmte Gruppe von Bürgern. Und, Frau Lorenz, wenn Sie in der ersten Pressekonferenz gesagt haben, ich will Frauen- und Jugendpolitik machen –
(Annegrit Koburger, PDS: Das hat sie über- haupt nicht gesagt. – Lorenz Caffier, CDU: Das kann man aber lesen.)
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Sie er- zählen hier pausenlos Legenden. – Zuruf von Peter Ritter, PDS – Heike Lorenz, PDS: Da hat die Pressereferentin nicht richtig aufgepasst.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Kollegen der SPD Respekt gezollt, die sich hier frei entschieden haben. Aber haben Sie, die Ja gesagt haben zu Frau Lorenz, auch darüber nachgedacht, dass Sie den Anspruch hatten, Brücken zu bauen? Ich glaube, mit dieser Wahl wurde eine Brücke zerstört, die Frieder Jelen als sehr tragfähig ausgebaut hat.
Und, Frau Mahr, ich denke schon, wenn man so wenig Fingerspitzengefühl hat mit einer Nominierung, mit einer Kandidatur, wenn man auch so wenig Fingerspitzengefühl hat, sich in der Festrede 10 Jahre Landtag in dieser Art und Weise zu äußern, in dieser Art und Weise seine politische Grundhaltung zum Ausdruck zu bringen, die nach unserer Auffassung nicht …
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na sie ist doch nicht in der CDU. Das müssen Sie doch mal zur Kenntnis nehmen!)
ob ich zur sozialen Marktwirtschaft stehe und ob ich wirklich eine gewisse Distanz zur Vergangenheit, zum Unrechtsstaat DDR habe.
Um nicht mehr und nicht weniger! Das sind, glaube ich, Grundvoraussetzungen, damit ich dieses Amt ausüben kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann nur darum bitten, da es offenbar doch nicht selbstverständlich ist,
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na selbstverständlich ist nicht selbstver- ständlich, dass alle so denken wie Sie.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1573. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1573 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Gleichstellungskonzeption der Landesregierung MecklenburgVorpommern, Drucksache 3/1443.
Unterrichtung durch die Landesregierung: Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1443 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten zehn Jahren wurde in MecklenburgVorpommern eine frauen- und gleichstellungspolitische Infrastruktur aufgebaut und es wurden Instrumente wie
das Gleichstellungsgesetz und Frauenförderpläne eingeführt. Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht ist. Es ist anerkannt, dass es Strukturen sind, die Frauen ausgrenzen und benachteiligen, und dass sich diese Strukturen mit Frauenförderpolitik allein nicht verändern lassen.
Insofern müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändert werden. Das bedeutet, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, muss die Frauenpolitik Bestandteil der gesamten Politik der Landesregierung werden. Sie erschöpft sich nicht in den traditionellen Handlungsfeldern der Frauenpolitik, sondern geht weit darüber hinaus.
Um hier konkrete Veränderungen zu bewirken, meine Damen und Herren, haben Sie im vergangenen Jahr die Landesregierung aufgefordert, eine Gleichstellungskonzeption zu erstellen. Diese Konzeption liegt Ihnen hiermit vor. Die Gleichstellungskonzeption ist ein Instrument zur Optimierung von Chancengleichheit in allen Politikfeldern. Damit wird dokumentiert, Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe.
Und es wird deutlich, dass die Zuständigkeit und Verantwortung für die Frauen- und Gleichstellungspolitik nicht allein bei der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung liegt, sondern hier sind alle gefordert, die Politik gestalten und die Politik umsetzen.
Ziel ist es, mit Hilfe der Konzeption auch bisher als scheinbar geschlechtsneutral geltende Entscheidungen zu hinterfragen. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auf allen Ebenen in alle politischen Konzepte, Entscheidungen und Maßnahmen einzubinden. Systematisch sollen alle Entscheidungen, Programme und Beschlüsse der Landesregierung dahin gehend hinterfragt werden, welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen sind.
Dazu müssen natürlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an politischen Konzepten und Maßnahmen mitwirken, in die Lage versetzt werden, die gleichstellungsrelevanten Aspekte ihrer jeweiligen Politik- und Tätigkeitsfelder zu erkennen und in ihr praktisches Handeln einzubeziehen. Dafür wird es eine breit angelegte Informations- und Fortbildungskampagne geben, beginnend bei den politischen Spitzen über die Führungskräfte der einzelnen Ressorts bis in die Arbeitsebene hinein. Alle Ressorts werden in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Integration der Gleichstellung verantwortlich sein.
Dazu müssen kontinuierlich die Arbeitsinhalte analysiert werden, um die Berücksichtigung der Gleichstellung zu gewährleisten. Dabei sind solche Fragen zu beantworten wie:
Sind Männer und Frauen gleichermaßen in Gremien vertreten, die über das betreffende Vorhaben entscheiden?