aber Frau Schildt wird ja auch noch reden und wird sicherlich den Gesetzentwurf der SPD auch noch mal ansprechen. Insofern haben wir vielleicht dann drei „Oberbienen“, die in der Zukunft für das Bienenwesen und dafür zuständig sind, dass die Bienen immer richtig geleitet werden und dass sich dann die Imkerinnen und Imker gut untereinander verstehen. Das sollte unser Ziel sein. Wir werden aus dem Landwirtschaftsministerium diese Gesetzesinitiative hoffentlich erfolgreich begleiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt heute auf Drucksache 3/1569 der Entwurf für ein Bienenwanderungs- und Bienenbelegstellenschutzgesetz vor. Was hat uns bewogen, diesen Gesetzentwurf einzubringen?
Jawohl, das ist richtig. Doch nicht die Bienen brauchen eine gesetzliche Arbeitsgrundlage, sondern die Imker, und diese wurde ihnen durch die Bereinigung des DDRRechts teilweise genommen.
(Gerd Böttger, PDS: Nun ist wohl noch die DDR schuld, wa?! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das ist doch aber noch der falsche Begriff, Herr Grams. Wieso Bereinigung?)
Deshalb sollten erstens mit dem Gesetzentwurf Regelungslücken in dem zurzeit geltenden Recht geschlossen werden.
Zweitens bemüht sich der Landesimkerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. seit langem um neue rechtliche Regelungen zur Förderung der Bienenhaltung und zum Schutz der Belegstellen sowie Bienenwanderung in Mecklenburg-Vorpommern durch ein Gesetz. Dazu wurde im Landesverband, die Vorredner sind darauf eingegangen, extra eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Schaffung gesetzlicher Regelungen wird auch von Freunden meines Imkerverbandes unterstützt. Ich bin deshalb froh, dass endlich dazu ein Gesetzentwurf durch meine Fraktion dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurde.
Bisher galt der Paragraph 1 Absatz 1 und 2 sowie der Paragraph 12 der Anordnung aus der DDR vom Jahre 198 7. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden Gesetzeslücken bei der Bienenwanderung, der Bienengesundheit und zur Erhaltung der standortgebundenen Zucht leistungsfähiger, gesunder und friedlicher Bienenrassen geschlossen. Über diese und jene Festschreibung kann und sollte man in den Ausschüssen diskutieren. Ich denke hier, Herr Minister, ob es fünf oder zehn Kilometer als Schutzstreifen um Belegstellen sind oder wer auch die Verantwortung bei bestimmten Dingen übernimmt, ob es der Amtstierarzt oder die Bienenseuchensachverständigen sind, sollte man beraten und diskutieren. Ich denke, hier werden wir sicherlich einen Konsens finden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch heute ist noch nicht allen die Bedeutung der Honigbiene klar. Sie ist weit mehr als die Lieferantin von Honig und Wachs. Während früher die Bienenprodukte im Zentrum des menschlichen Interesses standen, muss heute die Bedeutung der Bienen für das gesamte Ökosystem gesehen werden. Der Honig könnte, von der Qualität einmal abgesehen, auch ohne weiteres für den gesamten Bedarf importiert werden. Gegenwärtig decken in Deutschland die Imker nur ein Viertel des Eigenbedarfs ab.
Nicht importiert werden können jedoch die Bestäubungsleistungen der Bienen in der Natur und für die Landwirtschaft. Die Honigbiene als Blütenbestäuber hat Eigenschaften wie kein anderes Insekt. Mensch, Fauna und Flora sind mehr denn je auf die Bestäubungstätigkeit der Honigbiene angewiesen. Immerhin muss eine Bienenarbeiterin für ein Kilogramm Honig rund 40.000-mal ausfliegen und dabei etwa 60 Millionen Blüten besuchen. In Mecklenburg-Vorpommern schwirren im Landesdurchschnitt nur noch Bienen von 1,09 Völkern auf einem Quadratkilometer. In den alten Bundesländern sind es 2,9 Völker pro Quadratkilometer. Für den Anschluss an den Bundesdurchschnitt braucht Mecklenburg-Vorpommern 20.000 bis 30.000 Völker zusätzlich, wurde auf dem Landesimkerparteitag am 28.10.2000 deutlich gemacht.
ker. 1989 – der Herr Minister hat es bereits gesagt – waren es 180.000 Völker. Das bedeutet, dass es heute bereits Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern gibt, wo faktisch keine Bestäubung durch die Honigbienen mehr erfolgt.
In meinem Imkerverein „Ueckermünder Heide“ betreuen 19 Freunde 254 Völker. Von den 19 Mitgliedern sind bereits 11 über 60 Jahre oder Rentner. Der Imker, und gerade der von morgen, muss Imker und Naturbewahrer sein. Die Imker leisten durch die Haltung unserer Honigbiene über die Bestäubungsleistung einen wesentlichen Beitrag bei der natürlichen Erhaltung unserer Natur und Umwelt, der Artenvielfalt in Fauna und Flora. Die Bienenhaltung und -zucht bedarf daher unserer besonderen Fürsorge und Förderung. Es stellt sich hier erstens die Frage, ob die vorhandenen Fördermöglichkeiten des Landes für die Bienenhaltung ausreichen, um den Bestand an Bienenvölkern zu erhalten und zu erweitern. Zweitens, wie kann man junge Menschen für die Bienenhaltung begeistern und fördern?
Um die Bienenzucht mit ihren Zielstellungen zu sichern, bedarf es der Festsetzung von Schutzgebieten um die Belegstellen. Dem trägt der Paragraph 4 des vorliegenden Gesetzentwurfes Rechnung. Die Bienen nehmen nämlich durch die Überwindung großer Entfernungen bei der Paarung der Königin mit Drohnen eine Sonderstellung bei der Paarungskontrolle in der Tierwelt ein. Deshalb ist es auch notwendig, im Schutzbereich um eine Bienenbelegstelle ein Haltungs- und Verbringungsverbot für Bienenvölker anderer Zuchtrichtungen während des Zuchtzeitraumes vorzusehen. Das Aufstellen von Bienenvölkern der gleichen Zuchtrichtung sollte nur bei Zustimmung des Rechtsträgers der Belegstelle erfolgen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit Beginn des Frühlings ziehen viele Imker mit ihren Bienenvölkern mit der Blüte mit. Die Bienenvölker werden außerhalb des Heimatkreises aufgestellt, um einen hohen Honigertrag zu erzielen beziehungsweise die Bestäubung der Obstarten und Kulturpflanzen zu gewährleisten. Die Bestäubungsleistung der Honigbiene sorgt für reichhaltigen Fruchtansatz bei vielen Kultur- und Nutzpflanzen. Die Bienenwanderung wird sicher noch an Bedeutung gewinnen, so wie die Bienengesundheit.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll deshalb die Bienenwanderung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete, mit der Schaffung einfacher, klarer Regelungen unterstützen wir die Imker bei der Haltung von Honigbienen in unserem Land und tragen zur Verbesserung der Koordinierung der Zusammenarbeit mit Wanderimkern bei. Unser Landwirtschaftsminister hat bereits herausgearbeitet, dass es vorhandene Lücken in der Rechtsmaterie gibt und es deshalb notwendig und sinnvoll ist, hier Regelungen zu schaffen. Ich bitte Sie um Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes federführend in den Landwirtschaftsausschuss und mitberatend in den Innenausschuss und den Umweltausschuss. – Danke.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU, Reinhard Dankert, SPD, und Dr. Henning Klostermann, SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das alte Sprichwort „Die Bienen und die Schaf’ ernähren ihren Herrn im Schlaf“ ist längst nicht mehr zutreffend. Auch für die Imker ist es heute wie für viele andere im ländlichen Raum schwer, sich zu behaupten. Der Landesimkerverband ist zahlenmäßig klein gegenüber Verbänden wie Landesanglerverband oder Verband der Gartenfreunde. Die Querelen untereinander, die Abspaltung der Buckfast-Bienenhalter haben die Gesamtsituation der Imker nicht leichter werden lassen. Doch ich sage, Hut ab und Respekt vor allen, die sich heute mit der Bienenhaltung beschäftigen. Es gehört viel Leidenschaft, Naturverbundenheit und Fachwissen dazu, die Imkerei zu betreiben.
Das große Geschäft ist mit Bienen nicht zu machen. Ungefähr 1.600 Imker, so berichtete der Landesimkerverband kürzlich auf seiner Jahrestagung, soll es in Mecklenburg-Vorpommern noch geben, mit sinkender Tendenz.
Das Geschäft mit den Bienen ist die eine Seite, meine Damen und Herren. Die andere, sehr bedeutende besteht darin, dass die Bienen mit für eine intakte Naturlandschaft sorgen, das haben meine Vorredner schon unterstrichen. Sie tragen zur Erhaltung der Artenvielfalt der Natur bei. Man sagt, dass 75 Prozent der wild blühenden Pflanzen auf die Bienenbestäubung angewiesen sind. Und nicht zuletzt sind die Bienen geschätzte Helfer der Obstbauern. Doch die Obstanbauer sind besorgt. Die Bestäubung ist nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Es gibt bereits „bienenfreie Zonen“. Man kann den Honig importieren, das ist heute überhaupt keine Frage mehr. Was sich nicht importieren lässt, sind die Bestäubungsleistungen der Bienen für die heimische Natur.
Unser Land braucht die Imker und ihre Bienenvölker. Die Imker brauchen sichere Rahmenbedingungen für korrektes Handeln in der Bienenhaltung und der Bienenzucht. Ich glaube, meine Damen und Herren, darüber sind wir uns alle einig, das ist auch schon zum Ausdruck gekommen.
Im Übrigen beschäftigt sich der Landtag nicht zum ersten Mal mit der Bienenhaltung. Ich habe in der Chronik der ersten Wahlperiode geblättert. Schon 1991 hat die SPD mit ihrem Antrag „Erhaltung der Bienenvölker in Mecklenburg-Vorpommern“ die Probleme der Imker auf die Tagesordnung gesetzt. Flankierende Maßnahmen für eine geeignete Förderung der Bienenhaltung wurden nach Behandlung im Landwirtschaftsausschuss durch den Landtag beschlossen. Das war für die Imker eine große Hilfe. Seit Jahren hat zum Beispiel die Förderung des Bienenzuchtzentrums Bantin im Haushalt des Landwirtschaftsministeriums eine fest Größe.
Die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker ist seit dem absoluten Tiefpunkt im Jahre 1995 von 16.000 Völker auf 21.000 Völker gestiegen. Den Honigabsatz hat eine Erzeugergemeinschaft übernommen. Honig aus MecklenburgVorpommern war zwischenzeitlich in mehreren Handelsketten gelistet – allerdings leider nur von kurzer Dauer. Diesem Fakt, wie wir das unterstützen können, gehört unser künftiges Augenmerk auch im Landwirtschaftausschuss.
Trotz hervorragender Honigqualität und breiter Produktpalette, davon konnten sich viele Besucher beim „Tag der offenen Tür“ im Landtag in der SPD-Fraktion überzeugen, können unsere Imker dem Konkurrenzdruck billiger produzierender Anbieter des Auslandes nicht standhalten. Sie sind wieder auf die ungleich schwierigere Direktvermarktung angewiesen.
Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit neuer Rahmenbedingungen für den Bienenwanderungs- und Belegstellenschutz wurde mit der Einbringung des Antrages der CDU zum vorliegenden Gesetzentwurf dargelegt. Wir haben keine gegenteilige Meinung zum Fakt. Auch Frau Schwebs hat das unterstrichen. Ich glaube, alle Agrarpolitiker sind sich einig, dass dieses Thema in den Ausschuss gehört. Es hätte Ihnen, werte Kollegen der CDU, und auch diesem Hohen Haus vor der Öffentlichkeit jedoch gut zu Gesicht gestanden, wenn ein solcher Gesetzentwurf fraktionsübergreifend eingebracht worden wäre. Sie konnten mal wieder nicht über Ihren Schatten springen und haben die Selbstdarstellung vorgezogen.
Der Gesetzentwurf, den Sie uns auf den Tisch legen, enthält eine Reihe unklarer Festlegungen, die im Vollzug des Gesetzes, so, wie sie jetzt auf dem Papier stehen, Probleme bereiten dürften. Diese hätten schon im Vorfeld ausgeräumt werden können. Ich möchte hier nur einige nennen:
Die Fachaufsicht, in Paragraph 2 Ihres Entwurfes der Landesregierung zugeordnet, muss nicht per Gesetz geregelt werden, da sie sich von selbst ergibt.
In Absatz 2 des Paragraphen 2 fordern Sie Bienensachverständige. Welche Funktion sollen solche Sachverständige denn haben? Sollen sie koordinierend wirken? Wahrscheinlich, aber dann muss das auch gesagt werden. Es steht nur nirgends.
Zur Ausbildung von Sachverständigen, die Sie fordern, gibt es bereits Förderrichtlinien. Dazu bedarf es keiner Regelung per Gesetz.
In Paragraph 3 fordern Sie einen Bienengesundheitsdienst. Wir haben nichts gegen einen Bienengesundheitsdienst. Eine Regelung dazu hat aber nach unserer Auffassung in einem Bienenwanderungs- und Belegstellenschutzgesetz überhaupt nichts zu suchen.
Nach Paragraph 5 soll die Bienenwanderung dem Bienensachverständigen schriftlich angezeigt werden. Mit dem Begriff „anzeigen“ haben wir ebenfalls Probleme in der Deutung. Eine Anzeige hätte lediglich informellen Charakter. Wir meinen, dass hierzu eine über die Anzeige hinausgehende Abstimmung mit den Veterinären in den Ämtern erforderlich ist.
Aber wir schimpfen nicht nur über das, was ich hier bemängele, sondern wir haben vieles davon schon zu Papier gebracht. Und das werden wir dann beraten, wenn der Landtag unserem Antrag, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Behandlung im Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung im Innen- und Umweltausschuss zu überweisen, zustimmt. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1569 – genauso, wie
es in den Reden beantragt worden ist – zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist damit einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1574.