zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der SPD- und PDSFraktion abgelehnt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Bienenwanderungs- und Belegstellenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/1569.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Bienenwanderungs- und Belegstellenschutzgesetzes MecklenburgVorpommern (BienWBStSchG) (Erste Lesung) – Drucksache 3/1569 –
Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Frau Holznagel von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Frau Holznagel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir das Thema Bienen auch auf der heutigen Tagesordnung haben. Wir haben ja schon 1991 fleißig debattiert zu dem Thema Bienen und ich möchte vorweg einmal sagen, wir haben dieses Thema eigentlich nie genutzt, um parteipolitisch zu sticheln,
sondern wir haben uns immer dazu auseinander gesetzt, die Bienenvölker zu erhalten und auch ganz besonders dazu beizutragen, dass wir Honig in Mecklenburg-Vorpommern produzieren, der die Gesundheit erhält.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit ihrem Gesetz über die Bereinigung und Fortgeltung des zu Landesrecht gewordenen Rechts der ehemaligen DDR im Land Mecklenburg-Vorpommern die Anordnung über den Einsatz von Bienenvölkern zur Blütenbestäubung der Obst-, Ölfrucht- und Vermehrungskulturen sowie zur Nutzung sonstiger Kultur- und Naturtrachten vom 18. September 1987 außer Kraft gesetzt. Lediglich einzelne Paragraphen wurden in Landesrecht überführt. Die nunmehr geltende Rechtslage weist damit Regelungslücken auf, welche die Gesundheit und besonders die Zucht der Bienenvölker in unserem Land gefährden, da Ausführungen über die Festsetzung von Bienenbelegstellen und deren Schutz fehlen. Besonders wichtig wird es im Frühjahr werden, wenn die Bienenwanderung für das nächste Jahr wieder losgeht.
Da Bienen durch ihre Bestäubungsleistung einen wesentlichen Beitrag zu der natürlichen Erhaltung unserer
Natur und Umwelt leisten, ist es unbedingt notwendig, ihre Leistungsfähigkeit und Vitalität zu schützen. Grundvoraussetzung hierfür sind die strikte Einhaltung und Durchsetzung der gültigen Bienenseuchenverordnung und die Erhaltung eines leistungsfähigen Bienengesundheitsdienstes. Damit die Honigbiene als staatenbildendes und staatenüberwinterndes Insekt zur Erhaltung der besonders hohen Artenvielfalt von Flora und Fauna in Mecklenburg-Vorpommern beitragen kann, bedarf die Bienenhaltung und Bienenzucht einer besonderen Fürsorge und Förderung. Aus diesem Grunde bringt meine Fraktion heute den vorliegenden Gesetzentwurf in den Landtag ein, um bestehende Regelungslücken in der bisherigen Gesetzeslage hier zu korrigieren. Hierbei sollen insbesondere der Bienenwanderungs- und Belegstellenschutz in Mecklenburg-Vorpommern neu geregelt werden. Die Einführung einer Bienenleitkultur,
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Minister Dr. Wolfgang Methling: Bienen-Light-Kultur.)
wie es bereits von einigen Journalisten kolportiert wurde, ist allerdings nicht Absicht meiner Fraktion und ich denke, wir sollten es hier auch etwas humorvoll nehmen.
Vielmehr wurde aus zurückliegenden Gesprächen mit Vertretern des Landesimkerverbandes deutlich – und hier sind ja auch schon Arbeitsgruppen gebildet worden, die dazu beraten haben –, dass der Schutz der so genannten Bienenbelegstellen, welcher insbesondere auf der Isolierung der Geschlechtstiere in möglichst bienenfreien Gebieten basiert, und die Regelung der Bienenwanderung innerhalb unseres Landes für die Gesundheit und Erhaltung der Bienenvölker von außerordentlicher Bedeutung ist. Hier ist die Festlegung des Schutzbereiches von zehn Kilometern im Halbmesser besonders wichtig. Ich denke, darüber muss man auch diskutieren und im Ausschuss beraten. In diesem Sinne haben bereits sieben andere Bundesländer erkannt, dass durch entsprechende gesetzliche Regelungen hier reagiert werden muss. Es ist also mitnichten so, dass wir diesbezüglich hier eine Vorreiterrolle einnehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer die Entwicklung der Imkerei in unserem Land in der zurückliegenden Zeit verfolgt, der wird festgestellt haben, dass seit 1989 der Bestand an Bienenvölkern auf ein Zehntel und die Zahl der Imker auf ein Drittel zurückgegangen ist. Die Imkerei in Mecklenburg-Vorpommern stagniert derzeit auf gleichbleibendem Niveau – hier fehlen besonders die jungen Imker –, und das in einem Bundesland, welches mit seiner Natur und seinen gelben Rapsfeldern für den Tourismus wirbt, so dass dies vielleicht doch verändert werden muss.
Die Imkerei befindet sich aber auch in einem Spannungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie, was zu beachten ist. Hierzu möchte ich nur auf die intensive forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Nutzung mit ihrem Einsatz von Insektiziden und Pestiziden einerseits und der Ertragssteigerung durch die Bestäubungsleistung der Bienen andererseits verweisen. Leider reduziert sich die Bewertung der Tätigkeit der Imker in der Öffentlichkeit oftmals nur auf die Honigerzeugung. Sicherlich steht diese bei manch einem im Vordergrund der Imkerei und ist notwendig, um gesunden und vollwertigen Honig zu produzieren, aber gleichzeitig ist der indirekte Nutzen, der durch die Imkerei und die Bestäubungstätigkeit der Bienen ent
steht, sowohl biologisch als auch volkswirtschaftlich, und hier besonders für unsere Landwirtschaft, erheblich höher einzustufen.
Wichtige Wild- und Kulturarten sind auf die Fremdbestäubung angewiesen oder ziehen einen wesentlich höheren Ertrag daraus. Hier trägt die Imkerei zum Erhalt der Artenvielfalt der gewachsenen Kulturlandschaft unseres Landes und damit auch zur Bewahrung der Schöpfung bei.
Meine Damen und Herren! Die Nutzung und Domestizierung der Bienen war ein ständiger Begleiter der menschlichen Gesellschaft. Sie ist insbesondere durch ein solides Wissen von der Biologie des Bienenvolkes, vom Umgang mit Tieren und Pflanzen und der Beobachtung des ökologischen Umfeldes geprägt. Erste Nachweise der Korbimkerei lassen sich für unseren norddeutschen Raum bereits vor 1.500 bis 2.000 Jahren belegen. Auch aus diesem Grunde wäre es schade, wenn aufgrund der Rechtssicherheit, die zurzeit nicht ausreicht, die Imkerei in unserem Lande zurückgedrängt werden würde.
Sicherlich gibt es noch Erörterungsbedarf zum vorliegenden Gesetzentwurf – es ist ja auch heute die Erste Lesung –, für den im Rahmen einer Anhörung im zuständigen Ausschuss Lösungen gefunden werden müssen. Und darum bitte ich Sie auch um die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Landwirtschaftsausschuss und in den Innenausschuss. Ich möchte noch mal betonen, dass es natürlich wichtig ist, hier die Anhörung auch mit den Fachleuten, mit den Imkern durchzuführen, um so über Anzeigepflicht und Koordinierung der Wanderung zu sprechen und hier Einigung zu finden. Ich denke, meine Fraktion ist dazu bereit. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen, auch die Mitglieder der PDS-Fraktion wissen, was sie den Bienen im Land schuldig sind.
Fast jeder nimmt die Dienstleistung dieser emsigen Arbeiterinnen gerne in Anspruch, der eine als Honig, der andere als Bier oder als Met. Ein Dritter erfreut sich an den schönen Früchten, für deren Wachsen eine Bestäubung durch die Bienen Bedingung war.
Andere wiederum betrachten die Tätigkeit der Bienen ganz emotionslos unter dem Aspekt, dass diese in ausreichendem Maße ihren Beitrag zur Sicherung des ökologischen Gleichgewichtes leisten können. Dass ebenso fast jeder auch ihren Stich fürchtet, ist gut so, denn es hilft uns in der Argumentation, dass auch die Zucht von Bienen besonderer Fürsorge und rechtlicher Rahmenbedingun
gen bedarf, soll doch das Ergebnis nicht irgendeine Biene sein, sondern eine möglichst friedfertige. Das setzt voraus, dass nicht jedes Volk – und ich rede hier selbstverständlich von Bienenvölkern –
mit jedem Volk an jede Belegstelle darf, sondern die Belegung muss durch die Menschen geregelt werden.
Meine Damen und Herren! Was sich auf diese Weise recht spaßig darstellt, ist allerdings in Wirklichkeit eine ernsthafte Frage der Haltung und Vermehrung von Bienen. Dass die geltenden Rechtsvorschriften in diesem Zusammenhang nicht mehr ausreichend sind, brauche ich, glaube ich, nicht weiter auszuführen. Namens meiner Fraktion möchte ich denn auch das Anliegen unterstützen, die notwendigen rechtlichen Regelungen zu erarbeiten. Allerdings macht es sich nach unserer Auffassung notwendig, den von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf gründlich in den zuständigen Ausschüssen zu diskutieren. Bereits eine kurze Befassung mit den vorgeschlagenen Regelungen lässt verschiedene Möglichkeiten der Wertung erkennen. Ich möchte einige unterschiedliche Ansätze nennen:
Beispielsweise ist es fragwürdig, ob die in Paragraph 4 Absatz 3 genannte Zulässigkeit der Aufstellung von Bienenvölkern gleicher Zuchtrichtung in einem Schutzbereich nicht der Idee, der Reinpaarung widerspricht, wie sie als Grundsatz in Paragraph 1 genannt wird. Der in Paragraph 3 vorgeschlagene Schutzbereich mit einem Halbmesser von zehn Kilometern könnte beispielsweise nach Ansichten von Experten auch anders dimensioniert sein. Und als nicht unkompliziert werden auch die vorgeschlagenen Regelungen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich betrachtet. Es stellt sich die Frage, welche Sanktionen geeignet und vor allem auch zulässig sind. Hinzugefügt werden könnten auch, vielleicht in Form einer Präambel, noch Ausführungen zur Bienenwirtschaft in Lehre und Forschung in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns zu den offenen Fragen das Gespräch untereinander und mit den Imkern, mit den Fachleuten also, so, wie es Frau Holznagel gefordert hat, suchen. Wir sind uns sicher, dass wir angesichts der Einigkeit hinsichtlich der Notwendigkeit einer Regelung und der grundsätzlichen Verfahrensweise relativ schnell zu einem Ergebnis kommen können. Legen wir unsere unterschiedlichen Ideen zur offenen Beurteilung auf den Tisch und machen wir das Beste daraus! Die Fraktion spricht sich für eine Überweisung des Antrages in die Ausschüsse aus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man sieht und hört ja heraus, dass es wohl einen Grundkonsens gibt. Meist sind ja diejenigen, die sich mit den Bienen beschäftigen und sich mit der Imkerei auch auseinander setzen und sich ihr verschrieben haben, nicht nur furchtlos, sondern auch verantwortungsbewusst und von einem doch an sich ruhigen Gemüt.
pommern, nämlich von 180.000, meine Damen und Herren, auf weniger als 20.000 Völker, keine nennenswerten Probleme in diesem Bereich gab – ich betone, gab. Nun sind aber die knapp 1.600 Imkerinnen und Imker in unserem Land manchmal auch Menschen, die nicht alle Probleme einvernehmlich untereinander lösen können, und da sind wir eben bei den Problemen, die Frau Holznagel im Zusammenhang mit dem Belegstellenproblem dargestellt hat. Wird ein Stein des Anstoßes als solcher erkannt und bewertet, dann spricht man schnell von einer Regelungslücke und der Ruf nach dem Staat und Gesetzen wird sehr schnell laut.
In der Tat hat sich in der letzten Zeit ein Problemfeld herauskristallisiert. Es geht im Grunde darum, die Interessen an der Zucht von Bienen gegenüber den Interessenten der Wanderung von Bienen auch umzusetzen. Es gibt in Deutschland eben 542 verschiedene Wildbienenarten und verschiedenste Unterarten und deswegen ist es sinnvoll, dass wir dieses in einem Gesetz lösen.
Frau Holznagel, Sie haben ja in der Vergangenheit da wirklich auch Erfahrungen gesammelt, das ist bekannt. Insofern könnte man Sie auch humorvoll die „Oberbiene“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern nennen,
(Beifall Dr. Henning Klostermann, SPD – Lutz Brauer, CDU: Oh! – Harry Glawe, CDU: Oh, das ist ‘ne schöne Beförderung.)