Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich möchte mich zuerst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums für den ehrlichen Bericht bedanken, der im Ergebnis nur detailliert sein kann, da die Datenlage doch sehr unterschiedlich ist und die Ausgangsbewertung damals, als PDS und SPD diesen Antrag formuliert haben, eine andere war.
Die Gründe sind für diesen Bericht ausführlich genannt. In anderen Ländern sind jeweils eingehende wissenschaftliche Untersuchungen derartigen Berichten vorausgegangen. Daher kann man bei diesem Bericht nicht davon ausgehen, dass die Datenlage exakt ist und dass es dann absolut im Detail stimmt.
… ist so etwas nicht nötig, nein, wir sind die Exekutive und wir fordern in besonderer Weise Berichte von der Legislative.
Ehrlich gesagt, das Sozialministerium musste unterschiedliche Unterrichtungsmaterialien zusammenstellen, Fragebögen verschicken und war auf die Zuarbeit der einzelnen Landkreise und auch größeren Städte angewiesen.
Meine Damen und Herren der PDS- und SPD-Fraktion, Sie haben den Auftrag der Legislative – nach zehn Jahren in diesem Landtag –, eine Berichtspolitik vorzunehmen, umgesetzt. Nur, Berichte auf Dauer helfen nicht.
Vor allen Dingen hat der Torsten Koplin ja am 15. April 1999 von der tiefen Substanz des Berichtsersuchens gesprochen.
Herr Koplin, hier haben Sie sozusagen die Quittung Ihrer Aussage. Der Bericht ist bezugsgemäß substanzund teilweise auch ergebnislos. Man kann an Sie nur appellieren, dass nunmehr die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden, dass nämlich endlich eine geeignete wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben wird, die nicht nur lediglich ein aussagekräftiges Bild bietet, sondern auch ein auf ausreichendem Datenmaterial fundiertes Bild, die belegt, dass in diesem Lande ernsthafte Arbeit geleistet wird.
Meine Damen und Herren, Herr Koplin begründete am 15. April 1999 den Berichtsantrag damit, dass keine verlässlichen Daten vorliegen. Ich sage Ihnen heute, am 18. Oktober, nach der Vorlage dieses Berichtes kann man von keiner verlässlichen Datenlage sprechen. Und das sage ich Ihnen klipp und klar. Selbst die Landesarmutskonferenz hat über die Unzulänglichkeiten des Datenmaterials berichtet.
Es bleibt ganz einfach dabei, was der Kollege Dr. Born in der damaligen Aussprache betonte: Das Thema Wohnungslosigkeit sei schlicht gleichgesetzt worden mit einem Berichtsantrag. Das Thema ist und bleibt in der Tat von Bedeutung. Nur das, was Sie mit Ihrem Berichtsantrag versucht haben, hat das Sozialministerium verzweifelt in Erfüllung Ihres Berichtsersuchens versucht in wenige substantielle Zahlen zu gießen.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen auch, dass in der wissenschaftlichen Fachwelt, die sich seit Jahren eingehend mit den Problemen der Wohnungslosigkeit beschäftigt, mit allergrößter Sorge auf MecklenburgVorpommern gesehen wird. Fest stand und steht, dass in unserem Land sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Aber, meine Damen und Herren, das ist nichts Neues. Die damaligen Zweifel unserer Fraktion anlässlich der Einbringung Ihres Ersuchens an der Realisierbarkeit der Erhebung von Qualität und Sozialstruktur der Wohnungslosigkeit und der unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte und Personen haben sich bewahrheitet und sind nunmehr schwarz auf weiß im Bericht des Sozialministeriums d o k u m e n t i e r t.
Immer noch offen bleibt Ihre damalige Behauptung, dass ein derartiger Bericht der Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit entgegenwirken würde. So, jetzt frage ich Sie: Wie viel weniger Obdachlose gibt es seit der Vorlage des Berichtes am 10.07.2000?
Seitdem sind drei Monate, ja, ein Vierteljahr vergangen und ich sage Ihnen, die Zahl der Obdachlosen im Lande ist seitdem nicht gefallen, sondern gestiegen.
Es bleibt dabei, Ihr tränendrüsenartiger Bericht hat nichts, aber auch nichts dem Einzelnen, dem Wohnungssuchenden und Obdachlosen, in diesem Lande geholfen. Einzig und allein die Tatsache, dass der einzelne Wohnungslose nunmehr weiß, dass er sich sein Schicksal seit Ihrem Regierungsantritt mit immer mehr anderen Menschen teilen muss, hilft ihm kaum und, mit
Ich möchte aber nicht nur kritisieren, denn ein richtiger, vor allem vom Sozialministerium eingeschlagener Weg ist die Optimierung des Beratungsangebotes, die vermehrte Mittelbereitstellung für Schuldnerinsolvenzberatungsstellen und die Bemühungen der Landesregierung, die betroffenen Bürger durch vielfältige Mittel und Methoden zu animieren, derartige Beratungsangebote stärker als bisher in Anspruch zu nehmen.
Zahlreiche Maßnahmen der CDU-geführten Regierung haben sich als effizient für die Vermeidung und Behebung der Wohnungslosigkeit erwiesen. Ich nenne hier nur die umfangreiche Förderung der Neuschaffung von Wohnungen sowie der Modernisierung und Instandsetzung des Wohnungsbestandes, die Förderung des Wohnraumes für Obdachlose mit 9,4 Millionen DM seit 1996, das erforderliche Landesfamilienprogramm zur Erhaltung von Wohneigentum für unverschuldet in Not geratene Familien.
Was zu tun bleibt, die aufgezeigten weiteren Möglichkeiten und Maßnahmen des Landes und der Kommunen zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit sind alte Hüte.
Aber auch dieser Bericht liefert ein beredtes Zeugnis der Unkenntnis der Fraktionen der SPD und PDS als auch der Regierung, hier der Sozialministerin, von der Verfassung ihres eigenen Landes, von der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Beinhaltete Ihr damaliger Berichtsantrag im Landtag noch in der Begründung die Formulierung, inwieweit die Notwendigkeit der Erstellung des Berichtes zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit mit dem Artikel 17 Absatz 4 der Landesverfassung korrespondiert, und wir oder vielmehr der Kollege Dr. Born Ihnen erzählen musste, dass es gar keinen Absatz 4 im Artikel 17 gibt, da dieser nämlich lediglich drei Absätze habe, sprechen Sie aber jetzt im Bericht auf Seite 14 der Drucksache 3/1417 letzter Absatz nunmehr vom Artikel 17 Ziffer 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich versichere Ihnen, der Artikel 17 unserer Landesverfassung hat keine Ziffern. Er hat Absätze, meine Damen und Herren. So weit zu den Dingen, die hier …
Und eines der grundlegenden Probleme dieses Berichtes und der Klarheit der Untersuchung beinhaltet nun einmal die Auslegung des Begriffes „Wohnraum“ und vor allem „Obdach“ und das Verhältnis der Sätze 1 und 3 des Absatzes 3 des Artikels 17 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern. Die zukünftige Bürgerbeauftragte Frau Lorenz meinte damals,
Dies ist bestimmt auch bei dem vorliegenden Bericht der Sozialministerin so. Ich frage Sie aber: Aus welchem Grunde sagen Sie nicht gleich, was Sie meinen? So ein Berichtsersuchen ist doch kein Pionierauftrag
Unsere Fraktion fordert nach wie vor die Entwicklung komplexer Handlungsstrategien auf der Grundlage einer ausreichenden wissenschaftlichen Untersuchung der Wohnungslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern. Aber es bleibt auch die Forderung, endlich mehr vor Ort anzusetzen, die Kommunen, Vereine und Verbände nicht länger allein zu lassen,
wohnortnahe und lebensnahe Angebote zu unterbreiten und zu unterstützen und nicht nur das Schlagwort „aufsuchende Hilfe“ zu gebrauchen, sondern die Städte, Gemeinden und Landkreise vermehrt bei der Obdachlosenhilfe finanziell zu stärken. Insbesondere die freien Träger – ich nenne hier nur beispielsweise das Übergangswohnheim des DRK in Gahlkow in Ostvorpommern, in dem hervorragende Arbeit geleistet wird – müssen mehr Förderung für Projekte erhalten, die solchen Menschen, Obdachlosen und von Obdachlosigkeit Betroffenen, helfen und sie unterstützen.
Frau Staszak hat in ihrer Rede am 15. April 1999 sehr wertvolle Hinweise und Anregungen für gemeinsames Handeln der Sozialämter, der Wohnungsgenossenschaften und Wohnämter aufgeführt und sehr eindrucksvoll auf die Probleme wohnungsloser Frauen hingewiesen.
Meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung der ambulanten Hilfe „Essen auf Rädern“ muss durch eine zunehmende Spezialisierung entsprechend den Problemen erfolgen und sinnvoll auf die Bedürfnisse unseres Flächenlandes zugeschnitten werden. Die Kombination von beschützter Beratung und betreutem Wohnen und Arbeiten wie auch die Angebote der betreuten Freizeit für Wohnungslose müssen zunehmend in zusammenfassende Betreuungskonzepte integriert werden.
Ich fordere die Landesregierung auf, endlich in dem Sinne zu handeln, in dem Vereine und Verbände schon lange für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Betroffene arbeiten. Es ist an der Zeit zu handeln. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Trotz Überangebot an Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in unserem Land Menschen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, ihre Wohnung zu halten oder nach Verlust des eigenen Wohnraums Zugang zu neuen Wohnungen zu finden.
Das Land stellt deshalb in einem Sonderprogramm seit 1996 Fördermittel zur Schaffung von zweckgebundenem Wohnraum für Obdachlose oder von Obdachlosigkeit
bedrohten Menschen zur Verfügung. Insgesamt wurden 9,43 Millionen DM für die Schaffung von rund 240 Wohnungen für Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen bereitgestellt.
Ein besonderes Anliegen der Landesregierung ist es dann eben auch, Familien in Krisensituationen zu unterstützen. Deshalb stehen im Rahmen des Landesfamilienprogramms Fördermittel zur Erhaltung von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen für unverschuldet in Not geratene Familien bereit.
Zur Vermeidung beziehungsweise Minderung der Wohnungsnotfallproblematik trägt neben der Wohnungspolitik, dem Miet- und Wohngeldrecht im Einzelfall der Einsatz von sozialhilferechtlichen Instrumenten bei.
Nun etwas Konkretes zur Situation in MecklenburgVorpommern: Es wurden erfreulicherweise in Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 30. Juni 1999 in zwölf Tagesstätten 268 Plätze vorgehalten. Zugleich existieren acht Übergangswohnheime mit 161 Plätzen. An eine Aufstockung der Platzzahlen ist derzeit nicht gedacht. Für die Betreuung beziehungsweise Unterbringung in Tagesstätten sowie in Übergangswohnheimen hat das Land auch im Haushaltsjahr 2000 erhebliche Sozialhilfemittel aufgewandt.